Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
dani
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Beitrag von dani »

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Zuletzt geändert von dani am Do 17. Jan 2008, 08:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Es gibt noch jede Menge andere Veröffentlichungen in der heutigen Presse. Der Text ist immer ziemlich identisch - halt die DPA-Meldung (hab zumindest noch keine größeren Varianten - mit Ausnahme von Spiegel-online finden können).
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Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
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schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Ist die jetzt entsetzt, weil wir diesen "Dreck" anbieten, oder weil Ihr Mandant korrekterweise erst eine Altersprüfung durchführt, bevor er solchen "Dreck" verkauft ?

...den er durch Jugendliche einkaufen lässt..
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Yumo hat geschrieben:
ronsericsson hat geschrieben:Aber wer weiss denn das der N. minderjährig ist oder war.Und selbst wenn,dass könnte man nicht nachweisen!
Anders herum, ron. In dem Spiegel-Online-Artikel gibt Frau Ehrhardt an, durch 12-, 13- und 14-jährige Testkäufer indizierte Artikel erworben zu haben. Wenn dem so ist, liegt anscheinend eine Ordnungswidrigkeit vor. Wenn es diese jugendliche Testkäufer nicht gab, dann...? :shock:
Autsch habe ich irgendwie überlesen.Aber wie kann man so etwas zugeben?Ob nun Wahrheit oder nicht-grober Fehler!
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Yumo hat geschrieben:
Mr.Manoon hat geschrieben:Hört sich gut an und ich will auch nicht unken aber die Frage sollte erlaubt sein:
Was wenn die dem Minderjährigen lediglich erlaubt haben nach erfolgter Bestellung von Pappi den Button "Bestellung abschicken" zu drücken so das der Minderjährige nicht sah was er bestellte, er hat ja nur gesehen das er etwas bestellt, aber eben nicht was es ist.
Na, dann kann er sie nicht als Testkäufer ausgeben. :wink:
Es soll ja lediglich der Nachweis erbracht werden das >theoretisch Minderjährige diese Bücher kaufen könnten<.
Testkauf ist ja eine Ordnungswiedrigkeit wie man lesen konnte.
Der Minderjährige wird bewußt in eine verbotene Situation gebracht, das ist nicht erlaubt.
Bei der Variante "Bestellung abschicken" entfällt aber diese ich sage mal sittenwiedrige Situation, der Minderjährige wird in keinster Weise mit dem Verbotenen in Berührung gebracht, er hätte es aber wenn er allein gewesen wäre tun können.
Damit ist der Nachweis erbracht ohne das eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt.
Wie gesagt bin kein Jurist und möchte auch keine juristischen Haarspaltereien betreiben, es geht ja nur darum ob dieses Argument in unserem Fall hilft, ich glaube nicht.
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
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"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
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deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

SF-Fundgrube hat geschrieben:
Die abmahnende Anwältin Ehrhardt betont in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE hingegen: "Den einsichtigen Händlern, welche fristgerecht eine unveränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, wurden keinerlei Gebühren in Rechnung gestellt." Diese Kosten wurden laut Erhardt ausschließlich von ihrer Mandantin getragen.
Soso. Und was wird dann aus den 500 x 8,95 EUR = ca. 5.000 EUR für den Gerichtsvollzieher? Zahlt das die Mandantin (Buchhandlung) von Frau E.?
Wer's glaubt wird seelig.
und die Anwaltsgebühren von denjenigen die die Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben werden auch von Herrn R. aus B. bezahlt?
Verzichten darf die Frau Rechtsanwältin auf ihr Honorar ja wohl nicht, oder?
blokk
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Beitrag von blokk »

Es soll ja lediglich der Nachweis erbracht werden das >theoretisch Minderjährige diese Bücher kaufen könnten<.
Testkauf ist ja eine Ordnungswiedrigkeit wie man lesen konnte.
Der Minderjährige wird bewußt in eine verbotene Situation gebracht, das ist nicht erlaubt.
Bei der Variante "Bestellung abschicken" entfällt aber diese ich sage mal sittenwiedrige Situation, der Minderjährige wird in keinster Weise mit dem Verbotenen in Berührung gebracht, er hätte es aber wenn er allein gewesen wäre tun können.
Damit ist der Nachweis erbracht ohne das eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt.
Wie gesagt bin kein Jurist und möchte auch keine juristischen Haarspaltereien betreiben, es geht ja nur darum ob dieses Argument in unserem Fall hilft, ich glaube nicht.
Ich habe diese Frage mal der Online-Polizei zur Klärung vorgelegt. Mit dem dezenten Hinweis, dass das Jugendalter bei uns erst mit vollendetem 14. Lebensjahr beginnt.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

@ Mr. Manoon: Es geht ja nicht darum, daß indizierte Artikel beworben (und z.T. verkauft) wurden. Dieser Beweis ist erbracht.
Es geht darum, was das Dreigestirn wirklich bezweckt, wenn es schätzungsweise 300 Händler und Privatpersonen deswegen abmahnt und nicht eine andere Möglichkeit wählt.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Yumo hat geschrieben:@ Mr. Manoon: Es geht ja nicht darum, daß indizierte Artikel beworben (und z.T. verkauft) wurden. Dieser Beweis ist erbracht.
Es geht darum, was das Dreigestirn wirklich bezweckt, wenn es schätzungsweise 300 Händler und Privatpersonen deswegen abmahnt und nicht eine andere Möglichkeit wählt.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Was du ansprichst hat die E***** schon beantwortet, den fínanziellen Zweck der Abmahnung hebelt sie dadurch aus indem sie angibt das allen die die vollständige Unterlassungserklärung abgeben nichts in Rechnung gestellt wird.
Das habe ich oben schon als Kopie eines Interwiews gepostet.
Was sie wirklich bezweckt ist doch klar, also was sie vorgibt zu bezwecken:
Das dieser Dreck vom Markt kommt und das die Kinder geschützt werden.
Wie möchtest du das wiederlegen ? Also stichhaltig
Yumo
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Beitrag von Yumo »

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HerrRossi_PA
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Beitrag von HerrRossi_PA »

Kleine Nebenbemerkung am Rande:

Nachdem booklooker seinen Indexfilter verbessert hat, sind bei mir drei weitere indizierte Titel aufgetaucht, die NICHT in der Abmahnung aufgeführt waren.

Hätte ich also leichtfertig die beigelegte Unterlassungserklärung abgegeben, hätte sich wohl schon vermutlich am 29. oder 30.12. der Schrieb mit der Vertragsverletzung im Postkasten gefunden.

Da wäre dann mal auch die Strafe für diese drei Titel à 5.100 EUR, also über 15.000 EUR fällig gewesen.

Ich vermute jetzt mal, dass dies die eigentliche Absicht hinter der ganzen Sache ist., denn eine aktuelle Indexlist der Bundesprüfstelle hätte ich wohl so schnell nicht erhalten (ist aber mittlerweile trotzdem mal bestellt).
Tina
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Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Hallo Herr Rossi, kannst Du bitte mal die drei Titel nennen . Ich möchte gucken ob diese auf der bpjm Liste drauf sind.

Ich bekomme morgen eine Liste von unserer Polizeidienststelle (Nachbar arbeitet dort) mal sehen wie aktuell die ist.
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