Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
seven-up
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Beitrag von seven-up »

Feinsinnige Unterscheidungen in Bezug auf das abgemahnte Buch bringen leider wenig.

Es geht hier um eine juristische Auseinandersetzung und dabei sind eben die Normen und Vorausetzungen der gegenwärtigen Rechtslage zu beachten.

Diese Abmahnung kann wirklich nur auf juristischem Wege gehandhabt werden, wie das hier ja sehr häufig dargestellt wurde.

In voller Tiefe und individuell kann das nur ein erfahrener Anwalt bewerkstelligen.

Die Äußerungen der Abmahnenden spielen dabei auch keine Rolle, da kann Frau E. erzählen, was sie mag.

Strafrechtlich dürfte es wirklich egal sein, ob man nun Softporno oder Extremismus eingestellt hat.

Aber das ist ja hier (noch) kein Thema.

Reaktionen aus Bonn dürfen wir wohl erst im Januar erwarten, ggfs stattfindende Hauptsacheverfahren spätestens im Frühjahr.

Ich gehe davon aus, daß spätestens morgen jeder Mitleser in der ihm geeigneten Form reagiert hat und der Kopf dann wieder etwas freier wird.

Unabhängig vom Ergebnis der jetztigen Abmahnaktion möchte ich einmal einen Blick in die Zukunft werfen:

Die "große" Politik wird uns - wie immer - im Stich lassen, deswegen darf das politische Engagement Einzelner aber nicht unter den Teppich gekehrt werden. Hier auch großes Lob!

Die Buchportale werden schon aus Eigeninteresse eine Prüfung der eingestellten Bücher vornehmen. Die bisherigen Bemühungen sind wirklich bemerkenswert.

Kritik an:

abebooks.de - lahme Reaktion!
amazon.de - völliges Desinteresse
eBay - teilweise Prüfung, jedoch mit bemerkenswerter Inkompetenz

Die Initiative zur Gründung einer Schutzvereinigung durch gewerbliche Antiquare wird sicher erfolgreich sein.

Wer aber in die Röhre schauen wird, das ist der kleine Privatverkäufer!

Der Zugriff auf den "Index" ist nach wie vor nicht so einfach (ich selbst habe sehr viel Geduld haben müssen, den in der Stadtbibliothek einer Großstadt auf die Beine zu bekommen, natürlich nicht topaktuell).

In diesem Sinne - es wird nächste Woche Zeit für die Diskussion über das "Danach".
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

@Yumo: Ich habe die Liste der bereits gemeldeten "Fälle" plus Link an Frau Murza gesandt, ebenfalls mit dem Hinweis darauf, dass bereits sehr viele ihre Abmahnungen an die zuständigen, wie aber auch an die DIHK gesandt haben.

Ausserdem habe ich die Frage gestellt, ab welcher Anzahl denn, die kritische Masse für eine Massenabmahnung erreicht sei.

Mal schauen, ob sie sich heute noch meldet und antwortet.

Ciao
Jessica
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

Yumo hat geschrieben:
Lesbos24 hat geschrieben:(...)Bei uns ist leider noch keine kritische Masse an Abmahnungen aufgelaufen, mit der man den Vorwurf belegen könnte.(...)
Vielleicht liegt der Begriff "kritische Masse" im Bereich von mehreren hundert gleichlautender Abmahnungen , wer weiß.
Nach unserer Statistik liegen den IHKn auch nur knapp dreissig Abmahnungen vor, also immer tüchtig faxen und bitte auch in die Liste eintragen !
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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-- Albert Einstein
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Ich habe soeben nach einer Anfrage vom Mittag des 17.12.2007 an die Prüfstelle, ob bestimmte Titel, die ich im Angebot habe, indiziert sind, eine Antwort erhalten. Darin teilt man mir mit, daß wegen der "Vielzahl gegenwärtig ähnlicher Anliegen und zur kurzfristigen Beantwortung mit allen von Ihnen benötigten Detailangaben" die Liste im PDF-Format der Email angehängt sei. Vorsorglich werde ich darauf hingewiesen, daß am 28.12.2007 eine Aktualisierung erfolge. So, jetzt aber mal gucken!
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Yara
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Beitrag von Yara »

Lesbos24 hat geschrieben: Ausserdem habe ich die Frage gestellt, ab welcher Anzahl denn, die kritische Masse für eine Massenabmahnung erreicht sei.
Soweit ich mich erinnere geht es hier gar nicht um eine Massenabmahnung.

Yara
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Yara hat geschrieben:
Lesbos24 hat geschrieben: Ausserdem habe ich die Frage gestellt, ab welcher Anzahl denn, die kritische Masse für eine Massenabmahnung erreicht sei.
Soweit ich mich erinnere geht es hier gar nicht um eine Massenabmahnung.

Yara
Frau Murza hatte dieses in Ihrer Mail erwähnt, daher habe ich mal nach der Anzahl gefragt. Allerdings gehe ich davon auch aus, dass wir diese Anzahl sicherlich nicht erreichen. Es kann doch aber auch nicht schaden, hier mal eine Auskunft zu erhalten. :)
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Frage aus reiner Unwissenheit:

Gab es schon einen Fall, bei dem eine IHK oder der DIHK zum Straucheln eines Versenders mißbräuchlicher Abmahnungen beigetragen hat?
blokk
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Beitrag von blokk »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:Ich habe soeben nach einer Anfrage vom Mittag des 17.12.2007 an die Prüfstelle, ob bestimmte Titel, die ich im Angebot habe, indiziert sind, eine Antwort erhalten. Darin teilt man mir mit, daß wegen der "Vielzahl gegenwärtig ähnlicher Anliegen und zur kurzfristigen Beantwortung mit allen von Ihnen benötigten Detailangaben" die Liste im PDF-Format der Email angehängt sei. Vorsorglich werde ich darauf hingewiesen, daß am 28.12.2007 eine Aktualisierung erfolge. So, jetzt aber mal gucken!

In Verbindung mit der uns gesetzten Frist ein interessantes Datum. :wink:
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Die Äußerungen der Abmahnenden spielen dabei auch keine Rolle, da kann Frau E. erzählen, was sie mag.
...das ist nicht zutreffend. Äußerungen des Abmahners oder der Abmahnanwältin können sehr wohl herangezogen werden, um die Rechtsmißbräuchlichkeit des Vorgehens zu belegen.
Ausserdem habe ich die Frage gestellt, ab welcher Anzahl denn, die kritische Masse für eine Massenabmahnung erreicht sei.
Grundsätzlich: Das Gesetz sieht zurecht keine zahlenmäßige Begrenzung für eine Anzahl gleichlautender Abmahnungen vor. Viele Rechtsverstöße - viele Abmahnungen. Deshalb ist die Zahl der Abmahnungen für sich allein gesehen, kein Gradmesser für deren Rechtsmißbräuchlichkeit; es müssen andere Kriterien hinzutreten.

Zur Verdeutlichung der Text der einschlägigen Bestimmung im Gesetz:
§ 8 Abs 4 UWG
Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

Gab es schon einen Fall, bei dem eine IHK oder der DIHK zum Straucheln eines Versenders mißbräuchlicher Abmahnungen beigetragen hat?
...ist mir jedenfalls nicht bekannt.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

atc hat geschrieben:http://www.boersenblatt.net/176577/temp ... tiquariat/

neue Aussagen von RA Ehrhart
wen dem so wäre, wie Frau Anwältin nun vorträgt, hätte weder Herr Anwalt, Frau Anwältin gebraucht oder Frau Anwältin Herrn Anwalt und die Käufe hätten sie/er auch ohne Strohmann durchführen können oder irre ich mich hier!

Und wo bitteschön soll unser Unrechtsbewußtsein denn sein,
öffentlich haben wir hier unseren Fehler eingestanden, wenn
auch unwissend, "Dreck" angeboten und verkauft zu haben.

Man, man, man hätte Frau Anwältin geschrieben, auf den Fehler
aufmerksam gemacht, § genannt, die wir sowieso nicht kennen
und verstehen, einen Streitwert von ein paar 100 Euro angesetzt,
eine Unterlassungserklärung für das beanstandete "Dreck" Buch
verlangt -
und die Angelegenheit wäre schon längst für alle Beteiligten erledigt.

Ach, wie rührend, ihr Mandant kommt dür die Kosten auf wenn ......,
was sind das denn für Kosten, tatsächliche oder nur fiktive Kosten?,
willkürlich festgelegte Beträge.
Die einzigen tatsächlichen Kosten die ich hier laienhaft sehe, sind die Kosten für das Briefpapier, für die Umschläge und für den GV, ach ja
und für das gekaufte "Dreck" Buch.

Mein Buch wurde für 50 Cent plus 1,10 Porto für die Büchersendung, insgesamt für 1,60 Euro gekauft, der GV nannte 8,95 Euro.

Man, man, man
Zuletzt geändert von Kohagie am Do 20. Dez 2007, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
seven-up
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Beitrag von seven-up »

Zitat:
Die Äußerungen der Abmahnenden spielen dabei auch keine Rolle, da kann Frau E. erzählen, was sie mag.


...das ist nicht zutreffend. Äußerungen des Abmahners oder der Abmahnanwältin können sehr wohl herangezogen werden, um die Rechtsmißbräuchlichkeit des Vorgehens zu belegen.
OK, da geb ich dir recht. Inzwischen scheint es ja so, als wenn Frau Erhardt sich hier in der moralischen Pflicht sieht und nicht ihr Mandant. Vielleicht war ihr die FDP Overath einfach "zu klein" für eine politische Betätigung?

Indes ist der gewählte Ansatz "Jugendschutz" durchzusetzen, völlig falsch gewählt.

Das von ihr zitierte eBay-Urteil gäbe einem die Möglichkeit, gegen den Vermittler - hier also booklooker - juristisch vorzugehen.

Daß diese einfache Möglichkeit, die denselben Effekt - Löschung der indizierten Angebote - gehabt hätte, nicht in Anspruch genommen wurde, ist schon ein sehr deutlicher Hinweis auf die wahren Interessen des RA-Gespanns.


[/quote]
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

blokk hat geschrieben:
Bücherwurm14167 hat geschrieben: Vorsorglich werde ich darauf hingewiesen, daß am 28.12.2007 eine Aktualisierung erfolge. So, jetzt aber mal gucken!
In Verbindung mit der uns gesetzten Frist ein interessantes Datum. :wink:
Nein, das ist reiner Zufall. Die Indizierung der beanstandeten Bücher zum Zeitpunkt der Abmahnung ist maßgeblich. Selbst wenn nach dem 28.12. die Werke aus der Liste fielen, bliebe dennoch der Tatbestand Mitte Dezember erfüllt.
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rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Richten sich die Kosten, die der "Mandantin" entstehen und die sie bereitwillig übernehmen will, nicht auch nach der Gebührentabelle? Bei einem Streitwert von 15.000 Euro müpßten das um die 800 Euro sein, mal etwa 300 Mahnungen. Ist der Renner Millionär? Und warum spendet er das Geld nicht dem Kinderschutzbund, wenn er was für den Jugendschutz tun will? Oder ist das falsch gerechnet. Umsonst arbeiten darf die RA doch nicht, oder doch?
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:[
In Verbindung mit der uns gesetzten Frist ein interessantes Datum. :wink:
Nein, das ist reiner Zufall. Die Indizierung der beanstandeten Bücher zum Zeitpunkt der Abmahnung ist maßgeblich. Selbst wenn nach dem 28.12. die Werke aus der Liste fielen, bliebe dennoch der Tatbestand Mitte Dezember erfüllt.[/quote]

Nein, denn ab dem 28.12. sind vielleicht neue Titel aufgenommen. Die fielen dann unter die Vertragsstrafe!
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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