Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
atc
Beiträge: 9
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 12:22

Beitrag von atc »

das hiesse, wenn jemand schon vor der Neuveröffentlichung der Indizierungsliste wüßte, was in der neuen Liste neu indiziert wird, und eine entsprechende Falle aufbaut, mit einiger Fleißarbeit, einen Erlös von 300 x 5100 Euro = 1,53 Millionen Euro erzielen kann.

Wie ein Lottoschein ( unterschriebene U.erklärung ) bei dem man die Zahlen schon kennt die gezogen werden. :roll:
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben:Frage:

Ich finde die eine Linksammlung mit allen möglichen Links nicht mehr oder sehe sie nicht mehr, die wo alle Links auch die der Pressemeldungen standen? Wurde die glöscht oder muß ich zum Augenarzt?
Hier spricht Deine Brille:

viewtopic.php?t=4464

:wink:
as006
Beiträge: 66
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 12:04

Beitrag von as006 »

Ich melde mich zurück und habe eben einen (vielleicht) nicht uninteressanten Artikel gefunden

http://www.tutsi.de/sieg-gegen-mp3-abma ... g-aktuell/

Sind unter uns auch zu Unrecht abgemahnte?
Was mich verwundert, ist der Umstand, daß über die RA-Kanzlei C.E. wenig bekannt ist, während über A.R. viel geschrieben wurde.
Benutzeravatar
biznbux
Beiträge: 229
Registriert: Do 22. Sep 2005, 23:35
Kontaktdaten:

Beitrag von biznbux »

(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Bücherwurm14167
Beiträge: 857
Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
Wohnort: Berlin

Bernhard und Bianca

Beitrag von Bücherwurm14167 »

Wer will denn jetzt "Bernhard und Bianca" gefunden haben? Ich finde den itel nicht!
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
Benutzeravatar
superbushy
Beiträge: 855
Registriert: Di 14. Feb 2006, 23:17
Wohnort: Bayern

Re: Bernhard und Bianca

Beitrag von superbushy »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:Wer will denn jetzt "Bernhard und Bianca" gefunden haben? Ich finde den itel nicht!
Das war eine Verwechslung. Auf dem Index steht ein Comic mit dem Titel "Bianca",
Gruß, superbushy
http://www.booklooker.de/app/result.php ... ediaType=0

->Lesen gefährdet die Dummheit<-
schönesbuch
Beiträge: 46
Registriert: Do 13. Dez 2007, 13:14

Beitrag von schönesbuch »

Selbst wenn nach dem 28.12. die Werke aus der Liste fielen, bliebe dennoch der Tatbestand Mitte Dezember erfüllt.


Schon kapiert, aber es könnte doch bei einer eventuellen Verhandlung im Februar oder März dem einem angeklagten Buchhändler nicht schaden, wenn der fragliche Titel inzwischen schon frei verkäuflich wäre.
Bücherwurm14167
Beiträge: 857
Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Bücherwurm14167 »

schönesbuch hat geschrieben:
Selbst wenn nach dem 28.12. die Werke aus der Liste fielen, bliebe dennoch der Tatbestand Mitte Dezember erfüllt.


Schon kapiert, aber es könnte doch bei einer eventuellen Verhandlung im Februar oder März dem einem angeklagten Buchhändler nicht schaden, wenn der fragliche Titel inzwischen schon frei verkäuflich wäre.
Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe. Aber Unwissenheit und die Tatsache, daß ein Titel mittlerweile aus der Liste fällt, können sicherlich strafmildernd geltend gemacht werden. Ich denke auch, daß die Schwierigkeit, an die Liste zu kommen, eine mildere Entscheidung herbeiführen könnte. Dies setzt natürlich voraus, daß der Titel und/oder der Einband nicht a priori dazu führen sollten, daß man von sich aus mal überlegte, das Werk öffentlich anzubieten.
Zuletzt geändert von Bücherwurm14167 am Do 20. Dez 2007, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

biznbux hat geschrieben:
hanischu hat geschrieben:Frage aus reiner Unwissenheit:

Gab es schon einen Fall, bei dem eine IHK oder der DIHK zum Straucheln eines Versenders mißbräuchlicher Abmahnungen beigetragen hat?
Ich denke doch:

http://www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de/
Hm ... ich denke, da waren Axel Gronen und die hier

http://www.bvoh.de/

sehr aktiv. Ist der BVOH eigentlich schon informiert?
as006
Beiträge: 66
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 12:04

Beitrag von as006 »

"Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt"
Zuletzt geändert von as006 am So 23. Dez 2007, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:
Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Straffreiheit.
:shock:
... gut zu wissen ...
Benutzeravatar
Karla
Beiträge: 28
Registriert: Mi 4. Jul 2007, 23:07

Beitrag von Karla »

Habe soeben folgende Mail von der IHK bekommen:


Sehr geehrte Frau XXXX,

nach unserer Einschätzung liegt im vorliegenden Fall ein Wettbewerbsverstoß vor. Grundsätzlich empfehlen wir in solchen Fällen auch bei zweifelhafter Abmahnbefugnis wegen des hohen Kostenrisikos bei gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung (UE) abzugeben, aber nur in modifizierter Form. Sie haben völlig Recht, dass die vorgeschlagene UE zu weit gefasst ist.

Diese könnte z.B. lauten (ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit:

"Unterlassungserklärung

Ich, Name und Anschrift eintragen , (Unterlassungsschuldner),

verpflichte mich ? ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtlich verbindlich ? gegenüber .......

Name und Anschrift des Abmahners eintragen , (Unterlassungsgläubiger),

1.
es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs in der Internetplattform booklooker das Buch

Julian Roberts, Weiberherrschaft III, BAnz 31.12.1991,

anzubieten/zu verkaufen, solange dieses Buch gemäß §§ 18, 24 JuSchG in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen ist.

2.
für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens unter Ziffer 1 eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe durch das zuständige Gericht überprüft und ggf. abweichend festgesetzt werden kann. Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.

3. Die Unterlassungserklärung steht unter der auflösenden Bedingung, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung einschließlich des Gemeinschaftsrechts rechtmäßig wird."

Die Übernahme von etwaigen Kosten sollte man in jedem Fall zunächst zurückweisen. Hierzu haben Sie ja bereits in ihrer E-Mail viele Argumante angeführt, die man auch so übernehmen kann. Zusätzlich könnte man sich evtl. auf ein Urteil des OLG Jena (Urt. 21.03.2005 - 2 W 355/04) berufen und zum Nachweis der Abmahnbefugnis um Angaben zur Anzahl der Geschäftsvorfälle oder Umsatzzahlen bitten, weil Sie den angeblichen Mitbewerber nicht im Internet ausfindig machen konnten. Allerdings besteht vorprozessual keine Verpflichtung, diese Angaben zu machen und die Entscheidung betrifft nur einen Kleingewerbetreibenden, nicht eine GmbH. Normalerweise erkennen die Gerichte ein Wettbewerbsverhältnis zwischen stationärem Handel und Internethandel an

Wir müssen aber darauf hinweisen, dass die Empfehlung, eine UE abzugeben nur dann nur uneingeschrämkt gilt, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie keine weiteren jugendgefährdenden Bücher im Angebot haben. Eine UE umfasst im Grunde auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen, so dass das Angebot eines anderen Index-Buchtitels die Zahlung einer Vertragsstrafe auslösen kann. Man muss sich also sehr gut überlagen, ob man vor diesem Hintergrund sich auf eine Zurückweisung der Abmahnung beschränkt und das Risiko einer einstweiligen Verfügung eingeht. Vorteil wäre dann, dass mit einer weitaus geringeren Überwachungsintensität zu rechnen ist, da ja dann keine Vertragsstrafe mehr angefordert werden kann, die dem Abmahner selbst zugute kommt, sondern 'nur' ein Ordnungsgeld, das in die Staatskasse fließt. Auch könnte man im Rahmen einer Streitwertbeschwerde versuchen, die Kosten zu minimieren, vgl dazu http://www.hannover.ihk.de/themen/recht ... /page.html.

Sofern es sich abzeichnet, dass versucht wird, gerichtliche Verfahren bei verschiedenen Gerichten geltend zu machen, sollte man auf eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Paderborn verweisen. das die Versendung zahlreicher Abmahnungen in gleichgelagerten Fällen (dort bei
fehlerhaften Widerrufsbelehrungen im Internet) als rechtsmissbräuchlich gem. § 8 Abs. 4 UWG angesehen und daher den Erlass einer
einstweiligen Verfügung abgelehnt hat. Das Gericht folgerte den Missbrauch insbesondere durch das "Streuen" der Anträge bei verschiedenen zuständigen Landgerichten (Urt. v. 3.4.2007, Az. 7 O 20/07).

Mit freundlichen Grüßen

Industrie- und Handelskammer
Hannover
i.A.
Jürgen Hahn

Besucheranschrift: Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Postanschrift: Postfach 30 29, 30030 Hannover
Tel.: 05 11/31 07-3 99
Fax: 05 11/31 07-4 00
E-Mail: mailto:hahn@hannover.ihk.de

Kennen Sie schon den Online-Infoservice der IHK Hannover mit aktuellen Wirtschaftsinformationen? Anmeldung unter http://www.ihkinfoservice.de
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Gab es schon einen Fall, bei dem eine IHK oder der DIHK zum Straucheln eines Versenders mißbräuchlicher Abmahnungen beigetragen hat?
...wie hanischu schon sagte, nicht die IHK, sondern Axel Gronen hat das maßgeblich eingestielt. Ich war nicht ganz unbeteiligt.
Benutzeravatar
Dawson
Beiträge: 136
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 11:21

Na, ich weiß nich...

Beitrag von Dawson »

Wäre der wackere Herr von der IHK Hannover auch zu diesem Urteil ("Wettbewerbsverstoß") gelangt, wenn er wüsste, dass Herr Gutenberg gar kein Wettbewerber ist? :wink:

Was die neuesten Auslassungen von Tante Christine im BÖRSENBLATT angeht, kann ich mich nur wiedeholen: Der JUGENDSCHUTZ, den sie nun so schön beschwört, definiert sich nicht über Gesetze, die den Unlauteren Wettbewerb verhindern sollen!

Ich lass mich doch lieber als Verkäufer von Schweinkram verknacken als diesen Heuchlern eine neue Jacht zu finanzieren. :!:
Benutzeravatar
biznbux
Beiträge: 229
Registriert: Do 22. Sep 2005, 23:35
Kontaktdaten:

Beitrag von biznbux »

as006 hat geschrieben:Nochmal:
Führt RAin C.E. keine Kanzlei unter der bekannten Adresse?
Ich finde keine Nachweise darüber, weder im tel.-Buch, noch in anderen Verzeichnissen
kuckst du
http://www.foris.de/av/rechtsanwalt_overath_o_0.html
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Antworten