Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Magister Tinius
Beiträge: 28
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34

Beitrag von Magister Tinius »

Hat schon mal jemand sechs Tage vor Fristablauf über Schutzschriften nachgedacht? Hat irgendjemand früher schon mal praktische Erfahrungen mit dem zentralen Schutzschriftenregister der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gemacht? Funktioniert das?

Wenn die abmahnende Buchhandlung eine einstweilige Verfügung beantragt und die Mitbewerbereigenschaft glaubhaft machen will, wird sie wahrscheinlich ohne nähere Ausschmückungen glaubhaft machen, daß sie "eine Versandbuchhandlung betreibt". Weiter nichts. Das wird dann bei Gericht wahrscheinlich so durchrutschen, wenn dem Gericht bis dahin keine Schutzschrift vorliegt, in der die Aktivlegitimation der Antragstellerin im voraus mit den bisher hier zusammengetragenen zweifelhaften Umständen problematisiert wird.

Dummerweise haben wir es hier wegen des internetweiten Angebots mit dem sog. "fliegenden Gerichtsstand" zu tun, d.h. die Antragstellerin kann sich ihr/e Lieblings-Landgericht/e aussuchen. Deshalb wäre es wichtig zu wissen, ob das Zentrale Schutzschriften-Register schon arbeitet und funktioniert.
Magister Tinius
Beiträge: 28
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34

Beitrag von Magister Tinius »

Hat mal jemand eine Creditreform-Auskunft eingeholt?
Benutzeravatar
biznbux
Beiträge: 229
Registriert: Do 22. Sep 2005, 23:35
Kontaktdaten:

Beitrag von biznbux »

Magister Tinius hat geschrieben:Hat schon mal jemand sechs Tage vor Fristablauf über Schutzschriften nachgedacht? Hat irgendjemand früher schon mal praktische Erfahrungen mit dem zentralen Schutzschriftenregister der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gemacht? Funktioniert das?
(...)
https://www.schutzschriftenregister.de
Soweit ich es verstanden habe, arbeiten die schon, ab dem 1.1.2008 gegen Gebühren . (Vorher kostenlos ??? )
Auf alle Fälle raten die einem alle von den 116 Landgerichten in Deutschland per Fax von der Schutzschrift zu unterrichten , die nicht dem Register angeschlossen sind.
http://www.adf-inkasso.de/gerichte/landger0.htm

Ich hab da auch keinen Plan, aber hier gibt es ja einige, die Plan haben.
Könnte mir vorstellen, daß es genügt wenn eine Schutzschrift pro Gericht hinterlegt wird, aber ich blicke da nicht durch.
SO jetzt aber wirklich Weihnachten !

CU to @ll
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:32, insgesamt 3-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Magister Tinius
Beiträge: 28
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34

Beitrag von Magister Tinius »

"Folgende Gerichte führen bei Eingang eines Antrages auf einstweilige Verfügung eine elektronische Abfrage im Zentralen Schutzschriftenregister durch:
Landgericht Bremen
Landgericht Hamburg
Landgericht Heidelberg
Landgericht Mannheim
Landgericht Mosbach
Landgericht Nürnberg-Fürth
Landgericht Saarbrücken
Landgericht Waldshut-Tiengen"

Das ist ja leider noch nicht das meiste. Ist wohl doch noch im frühen Stadium des Aufbaus.
Magister Tinius
Beiträge: 28
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34

Beitrag von Magister Tinius »

biznbux hat geschrieben: Könnte mir vorstellen, daß es genügt wenn eine Schutzschrift pro Gericht hinterlegt wird, aber ich blicke da nicht durch.l
Ja, wenn die Schutzschrift im Namen aller Abgemahnten eingereicht wird! Schon die pure Menge der Abgemahnten würde den Richter nachdenklich machen. Könnte man das nicht so organisieren, daß der Anwalt von Booklooker gegen eine einmalige Pauschale von allen hier betroffenen Abgemahnten, die das wünschen, damit beauftragt wird, (auch) in ihrem Namen bei allen Landgerichten der Bundesrepublik eine Schutzschrift einzureichen?

Bei 116 Telefaxen (Schriftsatz nebst Anlagen) wird man den 27. und 28.12. schon allein für das Handling einplanen müssen (schreiben, kopieren, versenden). Eine solche Aktion müßte also schon jetzt über das Wochenende und die Feiertage eingestielt werden.
Benutzeravatar
Provinzlerin
Beiträge: 40
Registriert: Do 13. Dez 2007, 22:14

Beitrag von Provinzlerin »

Beitrag von mir gelöscht - ich denke, ich war leicht wütend.

Ich wünsche allen hier ein harmonisches Fest und Ruhe im Hinblick auf 2008.
Zuletzt geändert von Provinzlerin am So 23. Dez 2007, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
as006
Beiträge: 66
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 12:04

Beitrag von as006 »

Moments.
Nicht im letzten Augenblick die Nerven verlieren.
Es geht alles seinen Gang und für meinen Geschmack läuft die Sache gut.
Etwas Optimismus wäre anzuraten.
Für meinen Geschmack gehen zu viele Informationen durch das Forum hinaus, die man ohne Öffentlichkeit besser nutzen könnte.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

Magister Tinius hat geschrieben:
Hat mal jemand eine Creditreform-Auskunft eingeholt?
Unterstütze ich. Mit dem Zusatz "Renner - Kurek - Szary GmbH", der Vorläuferin der "Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH"
Magister Tinius
Beiträge: 28
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34

Beitrag von Magister Tinius »

as006 hat geschrieben:Für meinen Geschmack gehen zu viele Informationen durch das Forum hinaus, die man ohne Öffentlichkeit besser nutzen könnte.
Ich gebe dir recht, daß man bedenken muß, daß die Gegenseite hier mitliest. Wenn die gerade schon ihre 15 Minuten Ruhm haben, wollen sie das auch mitkriegen. Natürlich habe ich auch Informationen, die ich hier nicht poste, weil das die Abmahner warnen könnte. Ich werde mich hüten, deren Anfängerfehler hier auszubreiten, sondern das wird erforderlichenfalls zu gegebener Zeit geschehen.

Aber auf der anderen Seite sollen die ruhig sehen, was auf sie zukommt. Mancher Hinweis kann ja auch in der Abmahnerfraktion zum Nachdenken anregen, z.B. die Frage, ob ein etwaiger künftiger Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Bonner Fachbuchhandlung gegen deren Rechtsberater Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Das bremst vielleicht den Schwung doch etwas.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

1. Eine Schutzschrift zu hinterlegen, ist Unsinn. Vor allem wären die Kosten von der Gegenseite nicht zu erstatten, wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt. Eine Schutzschrift müßte übrigens zudem jeder einzelne einreichen. Alle Betroffenen als möglichen Antragsgegner in einer Schutzschrift eintragen geht nicht. Also 116 x etwa 300 also etwa 35.000 Schutzschriften.

2. Es ist viel effizienter, konkret gegen eine beantragte und erlassene einstweilige Verfügung mit einem Widerspruch vorzugehen.

3. Die Eintragung in Adreßregistern ist keine Geschäftstätigkeit i.S. der UWG.

4. AGB in Shops der vorliegenden Art sind überflüssig und enthalten fast ausnahmslos abmahnfähige Fehler. Wer also sagt, daß eine Firma für ihn keine Firma ist, wenn sie keine AGB hat, der macht irgendetwas falsch.
Magister Tinius
Beiträge: 28
Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34

Beitrag von Magister Tinius »

jessikaxxl hat geschrieben: 1. Eine Schutzschrift zu hinterlegen, ist Unsinn.
Danke :?
jessikaxxl hat geschrieben: Vor allem wären die Kosten von der Gegenseite nicht zu erstatten, wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
Darum hatte ich eine Pauschalierung des Honorars angeregt, um die Kosten gering zu halten. Übrigens unterliegt das Hinterlegen einer Schutzschrift, soweit ich weiß, auch bei einem Landgericht keinem Anwaltszwang. Es würde also auch ohne Anwalt gehen.
jessikaxxl hat geschrieben: Eine Schutzschrift müßte übrigens zudem jeder einzelne einreichen. Alle Betroffenen als möglichen Antragsgegner in einer Schutzschrift eintragen geht nicht. Also 116 x etwa 300 also etwa 35.000 Schutzschriften.
Gibt es hierfür eine Vorschrift oder einen Präzedenzfall? Die Schutzschrift ist doch insgesamt nicht gesetzlich normiert, sondern gewohnheitsrechtlich entwickelt worden. Man muß also auf diesem Gebiet sowieso mit Analogien zum Prozeßrecht arbeiten. Wenn eine subjektive Klagehäufung möglich ist, warum soll dann eine "subjektive Schutzschrifthäufung" nicht möglich sein? Oder anders: Warum soll so etwas unzulässig sein oder zu Rechtsnachteilen führen, wenn der Richter noch nicht einmal eine einwandfreie normale Schutzschrift berücksichtigen muß ?
Versuch macht kluch.
jessikaxxl hat geschrieben: 2. Es ist viel effizienter, konkret gegen eine beantragte und erlassene einstweilige Verfügung mit einem Widerspruch vorzugehen.
Das sehe ich anders. Warum den Hebel nicht so tief wie möglich ansetzen? Wenn eine einstweilige Verfügung erst gar nicht erlassen wird, ist das doch ein größerer Erfolg als wenn sie erstmal in der Welt ist und man dann hinterherrennen kann, sie wieder aus der Welt zu schaffen (von Rechtsanwaltskosten im Widerspruchsverfahren ganz zu schweigen).
Zuletzt geändert von Magister Tinius am Fr 28. Dez 2007, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

jessikaxxl hat folgendes geschrieben:
Vor allem wären die Kosten von der Gegenseite nicht zu erstatten, wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
Darum hatte ich eine Pauschalierung des Honorars angeregt, um die Kosten gering zu halten. Übrigens unterliegt das Hinterlegen einer Schutzschrift, soweit ich weiß, auch bei einem Landgericht keinem Anwaltszwang. Es würde also auch ohne Anwalt gehen.
Eine Pauschalierung der Gebühr ist nicht zulässig, denn eine Schutzschrift zahlt zu den Prozeßhandlungen und unterliegt bei der Berechnung dem Streitwert. Es ist allerdings nur eine 0,8 Gebühr zulässig.

Die Schutzschrift ist, wenn sie in das Verfahren einfließen soll, ein vorweggenommener Schriftsatz im Verfahren.
jessikaxxl hat folgendes geschrieben:
Eine Schutzschrift müßte übrigens zudem jeder einzelne einreichen. Alle Betroffenen als möglichen Antragsgegner in einer Schutzschrift eintragen geht nicht. Also 116 x etwa 300 also etwa 35.000 Schutzschriften.
Gibt es hierfür eine Vorschrift oder einen Präzedenzfall? Die Schutzschrift ist doch insgesamt nicht gesetzlich normiert, sondern gewohnheitsrechtlich entwickelt worden. Man muß also auf diesem Gebiet sowieso mit Analogien zum Prozeßrecht arbeiten. Wenn eine objektive Klagehäufung möglich ist, warum soll dann eine "objektive Schutzschrifthäufung" nicht möglich sein? Oder anders: Warum soll so etwas unzulässig sein oder zu Rechtsnachteilen führen, wenn der Richter noch nicht einmal eine einwandfreie normale Schutzschrift berücksichtigen muß ?
Das Institut der Schutzschrift ist zwar kein Bestandteil der ZPO, gleichwohl hat sich eine einschlägige Rechtsprechung herausgebildet. Die Schutzschrift ist quasi eine vorweggenommene Stellungnahme auf einen veraussichtlichen Verfügungsantrag. Ein voraussichtlicher Verfügungsantrag der Gegenseite wird aber nie alle denkbaren Antragsgegner zum Inhalt haben, deshalb wäre eine solche Schutzschrift nicht jur nicht handhabbar, sondern von vorne herein unzulässig.
jessikaxxl hat folgendes geschrieben:
2. Es ist viel effizienter, konkret gegen eine beantragte und erlassene einstweilige Verfügung mit einem Widerspruch vorzugehen
.
Das sehe ich anders. Warum den Hebel nicht so tief wie möglich ansetzen? Wenn eine einstweilige Verfügung erst gar nicht erlassen wird, ist das doch ein größerer Erfolg als wenn sie erstmal in der Welt ist und man dann hinterherrennen kann, sie wieder aus der Welt zu schaffen (von Rechtsanwaltskosten im Widerspruchsverfahren ganz zu schweigen).
Es steht jedem frei, meine Auffassung in der Sache nicht zu teilen.

Die Kosten einer Schutzschrift sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in jedem Fall verloren. Ein Widerspruchsverfahren gegen eine evtl. erlassene einstweilige Verfügung hingegen würde mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit zur Aufhebung derVerfügung und zur Zurückweisung des Verfügungsantrags führen. Damit hätte die Gegenseite sowieso alle Kosten zu tragen.

Ich pflege, mir über sinnvolle Vorgehensweisen Gedanken zu machen, nicht über vielleicht mögliche, aber wenig effiziente Vorgehensweisen.

Inwieweit Gerichte auf das Zentralregister für Schutzschriften zugreifen, ist derzeit weder vorhersagbar, noch stehen Zahlen zur Verfügung.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Fr 28. Dez 2007, 00:47, insgesamt 2-mal geändert.
Phantom der Oper
Beiträge: 163
Registriert: So 5. Feb 2006, 00:44

Beitrag von Phantom der Oper »

Die Frage ist doch ob beim derzeitigen Sachstand überhaupt zu erwarten ist dass wir vorgreifen müssen oder ob wir erstmal abwarten können was als nächstes passiert um dann angemessen zu reagieren. Ich tendiere zu letzterem
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

...und abwarten. Es gibt meiner Ansicht nach keinen Grund, hektisch zu reagieren und/oder sich über Weihnachten großartig Gedanken über das Thema zu machen. Da hat die Gegenseite ganz andere Denkprozesse zu bewältigen ;-)
Antworten