Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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Eben hier entdeckt:
http://www.boersenblatt.net/177114/
Nicht, dass es neue Erkenntnisse bringen würde, sondern nur der Vollständigkeit halber - und ich finde den Presse-Thread nicht mehr.
http://www.boersenblatt.net/177114/
Nicht, dass es neue Erkenntnisse bringen würde, sondern nur der Vollständigkeit halber - und ich finde den Presse-Thread nicht mehr.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Wenn hier darauf hingewiesen wird, daß auch private Anbieter eine Anbieterkennung = Impressum haben sollten, dann hat das nichts mit schlechten Geschäften zu tun, sondern es ist ein Hinweis, wie man abmahnsicher Bücher verkaufen sollte. Wenn jemand ein Problem hat, seine Anschrift zu veröffentlichen, dann kann man nicht helfen. Ich kann mich noch an das Gejammer erinnern, als die Pseudoprivaten bei amazon wegen fehlender Widerrufsbelehrungen abgemahnt wurden.coma hat geschrieben:"Alles wird gut". Naja, weiß ich nicht. Aber wenn das Geschäft schlecht läuft, Anbieterkennzeichnung der verantwortlichen Sündenböcke, was nützt das? Das ist nur zum Schimpfen, dabei nicht vergessen die rechtzeitige Einstellung auf objektive Bedingungen des eigenes Geschäftserfolges.
Das meinte Coma doch gar nicht ...hanischu hat geschrieben:Wenn hier darauf hingewiesen wird, daß auch private Anbieter eine Anbieterkennung = Impressum haben sollten, dann hat das nichts mit schlechten Geschäften zu tun, sondern es ist ein Hinweis, wie man abmahnsicher Bücher verkaufen sollte. Wenn jemand ein Problem hat, seine Anschrift zu veröffentlichen, dann kann man nicht helfen. Ich kann mich noch an das Gejammer erinnern, als die Pseudoprivaten bei amazon wegen fehlender Widerrufsbelehrungen abgemahnt wurden.coma hat geschrieben:"Alles wird gut". Naja, weiß ich nicht. Aber wenn das Geschäft schlecht läuft, Anbieterkennzeichnung der verantwortlichen Sündenböcke, was nützt das? Das ist nur zum Schimpfen, dabei nicht vergessen die rechtzeitige Einstellung auf objektive Bedingungen des eigenes Geschäftserfolges.
Yara
Dazu noch mal grundsätzlich. Es ist gar nicht nötig, einen Anwalt zu beauftragen.hanischu hat geschrieben:Wie diese Wettbewerber gefunden werden, ist ja nun kein Geheimnis ... aber danke für den humorvollen Einwurf ... schon richtig, wenn ab und zu auch für die Anwälte eine Lanze gebrochen wird ...der_Bonner hat geschrieben:Das geht nicht. Ein Anwalt darf nicht selber abmahnen, sondern muss jemanden (Mitbewerber) vertreten.
Ein Rechtsanwalt heißt ja nicht Rechtsanwalt, weil er im landläufigen Sinne für das Recht streitet, sondern weil er dafür bezahlt wird, recht zu behalten. Für das Recht sind die Richter zuständig, aber auch da ist ja bekanntlich irren recht menschlich.
Stellt ein Händler einen - vermutlichen - Wettbewerbsverstoss bei einem Mitbewerber fest, kann er sich kostenlos an die Wettbewerbszentrale wenden. Die gehen der Sache dann nach und schicken, wenn sie es für erforderlich halten, eine Abmahnung.
Alles andere mag Sinn machen in Ausnahme- und Härtefällen, wenn wirklich ein Anwalt nötig ist, um seine Rechte zu vertreten.
Yara
Ich habe denen eine gute Anzahl von Einzelanfragen geschickt, deren Kontrolle wahrscheinlich zu aufwendig war und bekam die Liste. Mit dem Hinweis:@ Buchfink
Na - die hätte ich aber auch gerne! Wurde irgendein Altersnachweis verlangt?
"Jede eigenmächtige Weitergabe ist untersagt".
Ich bitte um Verständnis, ich möchte keine Probleme deshalb bekommen.
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