Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
coma
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Beitrag von coma »

"Alles wird gut". Naja, weiß ich nicht. Aber wenn das Geschäft schlecht läuft, Anbieterkennzeichnung der verantwortlichen Sündenböcke, was nützt das? Das ist nur zum Schimpfen, dabei nicht vergessen die rechtzeitige Einstellung auf objektive Bedingungen des eigenes Geschäftserfolges. :wink:
as006
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Beitrag von as006 »

Ich bekam heute von der BPjM (auf Grund der Vielzahl ähnlicher Anliegen) die geheime Liste als pdf-Datei zugemailt. Die Aktualisierung vom 28.12. war gleich mit dabei
flyingbooks
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Beitrag von flyingbooks »

Auch haben !!! :D Mail bitte mal.
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antje
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Beitrag von antje »

Eben hier entdeckt:



http://www.boersenblatt.net/177114/

Nicht, dass es neue Erkenntnisse bringen würde, sondern nur der Vollständigkeit halber - und ich finde den Presse-Thread nicht mehr. :?
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

as006 hat geschrieben:Ich bekam heute von der BPjM (auf Grund der Vielzahl ähnlicher Anliegen) die geheime Liste als pdf-Datei zugemailt. Die Aktualisierung vom 28.12. war gleich mit dabei
Na - die hätte ich aber auch gerne! Wurde irgendein Altersnachweis verlangt?
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hanischu
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Beitrag von hanischu »

coma hat geschrieben:"Alles wird gut". Naja, weiß ich nicht. Aber wenn das Geschäft schlecht läuft, Anbieterkennzeichnung der verantwortlichen Sündenböcke, was nützt das? Das ist nur zum Schimpfen, dabei nicht vergessen die rechtzeitige Einstellung auf objektive Bedingungen des eigenes Geschäftserfolges. :wink:
Wenn hier darauf hingewiesen wird, daß auch private Anbieter eine Anbieterkennung = Impressum haben sollten, dann hat das nichts mit schlechten Geschäften zu tun, sondern es ist ein Hinweis, wie man abmahnsicher Bücher verkaufen sollte. Wenn jemand ein Problem hat, seine Anschrift zu veröffentlichen, dann kann man nicht helfen. Ich kann mich noch an das Gejammer erinnern, als die Pseudoprivaten bei amazon wegen fehlender Widerrufsbelehrungen abgemahnt wurden.
atc
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Beitrag von atc »

ich hätte sie auch gern
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Yara
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Beitrag von Yara »

hanischu hat geschrieben:
coma hat geschrieben:"Alles wird gut". Naja, weiß ich nicht. Aber wenn das Geschäft schlecht läuft, Anbieterkennzeichnung der verantwortlichen Sündenböcke, was nützt das? Das ist nur zum Schimpfen, dabei nicht vergessen die rechtzeitige Einstellung auf objektive Bedingungen des eigenes Geschäftserfolges. :wink:
Wenn hier darauf hingewiesen wird, daß auch private Anbieter eine Anbieterkennung = Impressum haben sollten, dann hat das nichts mit schlechten Geschäften zu tun, sondern es ist ein Hinweis, wie man abmahnsicher Bücher verkaufen sollte. Wenn jemand ein Problem hat, seine Anschrift zu veröffentlichen, dann kann man nicht helfen. Ich kann mich noch an das Gejammer erinnern, als die Pseudoprivaten bei amazon wegen fehlender Widerrufsbelehrungen abgemahnt wurden.
Das meinte Coma doch gar nicht ... ;)

Yara
Yara
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Beitrag von Yara »

hanischu hat geschrieben:
der_Bonner hat geschrieben:Das geht nicht. Ein Anwalt darf nicht selber abmahnen, sondern muss jemanden (Mitbewerber) vertreten.
Wie diese Wettbewerber gefunden werden, ist ja nun kein Geheimnis ... aber danke für den humorvollen Einwurf ... schon richtig, wenn ab und zu auch für die Anwälte eine Lanze gebrochen wird ...

Ein Rechtsanwalt heißt ja nicht Rechtsanwalt, weil er im landläufigen Sinne für das Recht streitet, sondern weil er dafür bezahlt wird, recht zu behalten. Für das Recht sind die Richter zuständig, aber auch da ist ja bekanntlich irren recht menschlich.
Dazu noch mal grundsätzlich. Es ist gar nicht nötig, einen Anwalt zu beauftragen.
Stellt ein Händler einen - vermutlichen - Wettbewerbsverstoss bei einem Mitbewerber fest, kann er sich kostenlos an die Wettbewerbszentrale wenden. Die gehen der Sache dann nach und schicken, wenn sie es für erforderlich halten, eine Abmahnung.
Alles andere mag Sinn machen in Ausnahme- und Härtefällen, wenn wirklich ein Anwalt nötig ist, um seine Rechte zu vertreten.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
as006
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Beitrag von as006 »

@ Buchfink
Na - die hätte ich aber auch gerne! Wurde irgendein Altersnachweis verlangt?
Ich habe denen eine gute Anzahl von Einzelanfragen geschickt, deren Kontrolle wahrscheinlich zu aufwendig war und bekam die Liste. Mit dem Hinweis:

"Jede eigenmächtige Weitergabe ist untersagt".
Ich bitte um Verständnis, ich möchte keine Probleme deshalb bekommen.
as006
Beiträge: 66
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Beitrag von as006 »

Ebay sitzt auch in Bern (Schweiz).
Eines Tages besuchte mich die Kripo mit einer ausführlichen Liste meiner ebay-deals.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich sagte ja, Ersuchen der Staatsanwaltschaft.
Wirklich wissen tu ich das auch nicht. Genaugenommen war ich sogar anderer Ansicht, Bankgeheimnis gibt es ja auch kaum noch.
Vielleicht weiß irgend jemand mehr.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...der Sitz von eBay ist in Luxemburg
Mr.Manoon
Beiträge: 738
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Beitrag von Mr.Manoon »

Schade daß man sich in Luxemburg noch nicht mal die Miete für einen Briefkasten leisten kann.. :lol:
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