Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Na das hört sich doch gut an.Bist du gewerblicher Anbieter?
buchparadies
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Beitrag von buchparadies »

@schenkelmeer

hab den gleichen Brief auch heute brkommen
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Renegadetime
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:57

Beitrag von Renegadetime »

Schade.........ich noch nix! :cry:
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terracotta
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Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Beitrag von terracotta »

Da Sie offenbar einsichtsfähig sind, sich wettbewerbstreu zu verhalten, sieht meine Mandantschaft - ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - davon ab, die Erstattung der ihr durch meine Einschaltung entstandenen Anwaltskosten zu verlangen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Auskunftansprüchen und die Anerkennung der Schadenspflicht.
Ist mit dem letzten Satz Folgendes gemeint?
Meine Mandantschaft sieht davon ab, Kosten für die Geltendmachung von Auskunftansprüchen und die Anerkennung der Schadenspflicht zu verlangen.
Falls ja: welche Auskunftsansprüche und welche Schadenspflicht sind das?
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Ich nehme mal stark an das es sich um die Auskunft zur Aktivlegitimation und um die Anwaltskosten des Abgemahnten handelt.
seven-up
Beiträge: 31
Registriert: Mi 19. Dez 2007, 15:45

Beitrag von seven-up »

Ich gewinne so langsam den Eindruck, in Bonn und Overath wird es nun überwiegend um Schadensbegrenzung gehen.

Lassen wir uns überraschen ( ich hab gar keine UE unterschrieben).
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Das ist ja nun echt ein richter Erfolg.
Klasse.
Gerechnet habe ich damit als Allerletztes.
Na ja, hinterher ist man immer schlauer.
Wahrscheinlich war es alles zusammen, die vielen Aktionen in alle Richtungen. Super.
:D
der_Bonner
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

Auskunft zur Aktivlegitimation und um die Anwaltskosten des Abgemahnten handelt.
Nein, man kann bei einem Wettbewerbsverstoß von der Gegenseite verlangen, dass sie darüber Auskunft gibt, wie sie davon profitiert hat. Als Schadensersatzpflicht ist z.B. entgangener Lizenzgewinn gemeint. Klassischerweise kennt man sowas im Markenbereich. Der Markeninhaber will dann wissen, wo Du mit den gefälschten Schuhe etc geworben hast und wieviele Du davon verkauft hast.

Für diese nichtlizensierten / gefälschten will er dann natürlich noch Schadensersatz.

Bei UWG Abmahnungen gehts eigentlich nie um diese Ansprüche. Man nennt sie nur, weil es noch dramatischer anhört bzw andersrum, weil es sich so gnädig anhört, wenn man auf sie verzichtet. Wie in vorliegendem Fall halt...
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...nichts weiter, als ein ganz kleinen Brötchen, das die Gegenseite da gebacken hat.

Man bemüht sich, das verlorene Gesicht zu wahren.

Das bereits gefallene Wort "Schadensbegrenzung" trifft den Sachverhalt wohl am ehesten. Nur mit einer solchen Reaktion entkommt die Gegenseite wohl einer strafrechtlichen Bewertung der Sache.
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Karla
Beiträge: 28
Registriert: Mi 4. Jul 2007, 23:07

Beitrag von Karla »

Das gleiche Schreiben habe ich heute auch erhalten.

Der letzte Absatz lautet bei mir wie folgt:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass meine Mandantschaft auch weiterhin den Markt sorgfältig beobachten wird, ob Sie sich tatsäclich wettbewerbstreu verhalten. Sollte erneut ein Verstoß festgestellt werden, werden Sie nicht mehr mit Nachsicht zu rechnen können. Soweit durch erneute Verstößé der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt. Darüber hinaus werden dann entsprechende Unterlassungsansprüche sowohl im Wege der Einstweiligen Verfügung, als auch im Hauptsacheverfahren einschließlich entsprechender Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Was soll denn diese Drohnung?
der_Bonner
Beiträge: 87
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

Allein für diesen Absatz haben die so dick die neg. Feststellungsklage verdient!
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Würde mich mal interessieren welches Schreiben genommen wurde, das von W&B, jessicaxxl oder ein Anderes.
Hinterher ist man ja immer schlauer, es gab da allerdings jemanden der das vorausgesagt hat, das sollte an dieser Stelle mal erwähnt werden.
Schönes Ding !
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terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
Wohnort: NRW

Beitrag von terracotta »

Karla hat geschrieben:
[...] Soweit durch erneute Verstöße der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt.
Stand da statt verwirkt vielleicht erwirkt? Sonst ergibt der Satz für mich keinen Sinn.
Zuletzt geändert von terracotta am Di 8. Jan 2008, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Würde mich mal interessieren welches Schreiben genommen wurde, das von W&B, jessicaxxl oder ein Anderes.
schenkelmeer hat geschrieben: Nachdem ich fristgerecht die von den 'booklooker-Anwälten' vorgetextete ... modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, kam heute folgender Brief von Frau Ehrhardt:
Yara
leser@tte
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Registriert: So 16. Dez 2007, 15:13
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von leser@tte »

Bin Privatanbieter und habe im Dez. das Schreiben der booklooker-Anwälte als Antwort verschickt.

Heute kam auch bei mir scheibar das gleiche Scheiben (s.o.), womit ich die Sache halbwegs zu den Akten lege.

übrigens:
Nachdem ich die BPjM angeschrieben habe, habe ich hier in Braunschweig bei der Bibliothek mal nach der Liste gefragt. Antwort: 'Ham wa nich - ham wa auch noch nie gebraucht!'

Denke, ich gehe nochmal zur Polizei und frage, ob ich dort Einsicht in die Liste nehmen kann.

:?:
Wie soll man sich den bitteschön an Gesetze halten, die so geheim gehalten werden, dass sie niemand kennt?
:?:
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