Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Schade, bisher fand ich es viel lustiger, alle geben ihren Senf dazu und dann kommt der große Meister und rückt es richtig. :D
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Schade, bisher fand ich es viel lustiger, alle geben ihren Senf dazu und dann kommt der große Meister und rückt es richtig. :D
Ich glaube, das hat hintergründig schon vor Tagen jeder begriffen ...

Lieben Gruss und einen ruhigen Restabend noch
Yara
blokk
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Beitrag von blokk »

terracotta hat geschrieben:
der_Bonner hat geschrieben:Allein für diesen Absatz haben die so dick die neg. Feststellungsklage verdient!
Könnten sich denn im Falle einer erfolgreichen neg. Feststellungsklage die zu Unrecht Abgemahnten, die sich einen Anwalt genommen haben, ihre Kosten von Renner erstatten lassen? Und hätte diese dann auch eine strafrechtliche Relevanz bzgl. des Verdachts des versuchten Betruges?
Im Falle einer erfolgreichen negativen Feststellungsklage kann man selbstverständlich die angefallenen Kosten bei der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner einfordern. Bei den massiven Kosten, die RA Ehrhardt aber angeblich der Fachbuchhandlung in Rechnung stellen wird, ist womöglich aber nichts mehr an Firmenkapital übrig, dass ein erfolgreicher Kläger pfänden könnte.

Die Konsequenz wird bestenfalls sein, dass die GmbH Insolvenz anmelden muß und der Kläger sich den Titel übers Klo tackern kann.

Strafrechliche Relevanz hätte es als weiteres Indiz, dass die Abmahnung in betrügerischer Absicht erfolgte.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Die Kosten die E dem R in Rechnung stellen muß sind bei der Anzahl frei verhandelbar. Sollte man dem R strafrechtlich was anhängen können käme die Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer wohl in Frage.
Schuldrecht im Falle GmbH bei Rechtsanwälten gehört aber nicht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Die Kosten für eine unberechtigte Abmahnung kann man nicht geltend machen, die Kosten nach erfolgreicher n.F. Klage schon.
In wieweit sich eine erfolgreiche Klage dann auf die einzelnen Fälle auswirkt weiß ich nicht.
Für den Fall das es zu 400 n.F.Klagen kommt könnte man vielleicht beim Landgericht mal über Mengenrabatt verhandeln. :lol:
400 Kopien anzufertigen ist ja nicht so schwer, bei der Anzahl sind die Anwaltskosten ja frei verhandelbar, wie wir gelernt haben....
:D
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

@Me Manoon: Mengenrabatt? Damit's für die Gegenseite nicht zu teuer wird?
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

frei verhandelbar ist es nur außergerichtlich.
Wimbauer Buchversand
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Brief von Frau Ehrhardt

Beitrag von Wimbauer Buchversand »

Guten Tag in die Runde,

ich habe heute von Frau E. einen Brief bekommen, Eingangsbestätigung der modifizierten Unterlassugnserkl. (Booklooker-Vorlage) und Verzicht auf eine Berechnung der Anwaltsgebühren etc.
Das Schreiben dürften andere hier auch bekommen haben.
Beste Grüsse,
tw
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

...ja, gleiches Schreiben gab es heute auch an mich!
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


Willkommen!
blokk
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Beitrag von blokk »

Hab auch heute meinen "Ablass"-Brief erhalten.

Dank guter Team-Arbeit ist der Sturm vorüber. :wink:
SeekundSearch
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Beitrag von SeekundSearch »

Hallo,

auch ich habe den Brief bekommen und hatte erhlich gesagt schon mit dieser Art gerechnet.

Ich kann euch allen nur raten, jetzt nicht vor lauter Erleichterung alles fallen zu lassen. Wir haben die große Chance, ein für alle Mal mit diesem unseriösen Abmahngebärden aufzuräumen. Immerhin habe ich auch Geld für eine Klage gespendet und hoffe, daß diese auch eingereit wird. Genauso gnadenlos wie dieses Trio vorgegangen wäre sind nun wir an der Reihe. Lasst uns alle wietermachen und nicht zu früh aufgeben oder teilnahmslos werden

Gruß Seek & Search
blokk
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Beitrag von blokk »

SeekundSearch hat geschrieben:Hallo,

auch ich habe den Brief bekommen und hatte erhlich gesagt schon mit dieser Art gerechnet.

Ich kann euch allen nur raten, jetzt nicht vor lauter Erleichterung alles fallen zu lassen. Wir haben die große Chance, ein für alle Mal mit diesem unseriösen Abmahngebärden aufzuräumen. Immerhin habe ich auch Geld für eine Klage gespendet und hoffe, daß diese auch eingereit wird. Genauso gnadenlos wie dieses Trio vorgegangen wäre sind nun wir an der Reihe. Lasst uns alle wietermachen und nicht zu früh aufgeben oder teilnahmslos werden

Gruß Seek & Search
Da kann ich dir nur Recht geben. Die aktuelle Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung ist erst einmal dank guter Zusammenarbeit gebannt. Die Floskel vom "nachsichtigen Herrn Renner" ist nichts anderes als ein eiliges Wegrudern von strafrechtlich relevanter Fakten, die in ein Verfahren wegen betrügerischer Abmahnung gemündet hätten.
Was bleibt, sind drei Anwälte, die sich in eine Sache verstrickt haben, die ausdrücklich von der Bundesregierung als Ordnungswidrigkeit bezeichnet wurde - wohl bemerkt: wenn es sich um jugendliche Testkäufer handelt. Nach eigenem Bekunden von Frau Ehrhardt handelte es sich aber um Kinder, die zu Testkäufen erotischer Literatur angestiftet wurden.
Der Verdacht der betrügerischen Abmahnung mag durch ihr Verhalten vom Tisch sein - die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat jedoch nicht.
Die Frage steht weiter im Raum: Wer stiftete Niklas Rosenberger zum Kauf der indizierten Bücher an. Wer finananzierte die Käufe. Wie gelangten die Adresssen der privaten Verkäufer an Renner - und letztlich: wußte Ehrhardt vom Weg der Adressen in ihr Büro?

Diese Fragen sind noch offen. Wir selbst können dazu natürlich nicht viel beitragen - außer einer Anfrage an die online-polizei. Die haben ja die Möglichkeit, Türen zu öffnen, Daten zu sichten etc.

So viel zum -fast- abgehakten Thema.
Die Gunst der Stunde möchte ich aber auch nutzen, auf andere abmahnfähige -und sträflich vernachlässigte- Veröffentlichungen einiger Mitbewerber hinzuweisen.
Manche Kollegen glauben immer noch, dass sie den Untergang -Verlust auf dem Postweg- ihrer Ware dem Kunden an die Backe nageln können.
Falsch gedacht, liebe Kollegen: dass die Ware wohlbehalten beim Käufer ankommt, liegt in eurer Verantwortung.
Sollte jemand solch einen Passus in den AGB haben, ist das höchst effektiv abmahnfähig. Und niemand von den korrekten Usern hier würde mit der Wimper zucken, wenn ihr deswegen abgemahnt werdet.
Das Impressum mancher User lässt auch zu wünschen übrig. "U. Mustermann" Welcher "U." denn nu? Ursula, Uschi, Ulrich, Ulrike, Udo? wer denn nu in einer Familie, in der alle Vornamen mit U anfangen?
Last not least - die vielen privaten Anbieter mit mehreren Tausend Angeboten.
Wir lebten hier -bisher- in einem Tal der Glückseligen. Niemand von den professionellen Abmahnern hat sich bisher in unsere heile Welt verirrt. Was aber nicht heißen muss, dass das weiter so bleiben wird. Ich glaube eher, dass man sich nach neuen Pfünden umsehen wird, nachdem ebay einigermaßen abmahnsicher geworden ist. Zumindest steht der Zeitaufwand für Abmahner bei ebay in keinem Verhältnis mehr zum erhofften Gewinn.
Man kann diese Schmarotzer nicht ausmerzen - sondern nur vertreiben. Auch wenn uns das diesmal gelungen ist -dem BL-Team mein besonderer Dank für die fixe Aktualisierung des Filters-, unser Tal der Glückseligen ist entdeckt. Es wird weitere Versuche geben, uns den Tag zu vermiesen.

Is das jetzt pessimistisch? Ich glaube nicht. Eher realistisch. Wir haben eine Menge Staub aufgewirbelt und eine Abmahnanwältin zum Kotau bewegt. Das erweckt zwangsläufig in anderen Abmahnanwälten den Ehrgeiz, es der Ehrhardt mal zu zeigen, wie so was geht.
Yara
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Beitrag von Yara »

blokk hat geschrieben:Der Verdacht der betrügerischen Abmahnung mag durch ihr Verhalten vom Tisch sein - die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat jedoch nicht.
Zumindest ist nicht vom Tisch, ob Renner überhaupt abmahnen durfte - s. Aktivlegitimation -> neg. Feststellungsklage.

Yara
seven-up
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Beitrag von seven-up »

Die Frage der Aktivlegitimation ist durchaus noch nicht vom Tisch. Einige der Abgemahnten haben eben nichts unterschrieben.

Solange dieser Punkt nicht abschließend geklärt ist, können sich Renner und Ehrhardt durchaus nicht zurücklehnen.
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

blokk hat geschrieben:(...) "Wir haben eine Menge Staub aufgewirbelt und eine Abmahnanwältin zum Kotau bewegt. Das erweckt zwangsläufig in anderen Abmahnanwälten den Ehrgeiz, es der Ehrhardt mal zu zeigen, wie so was geht.
Einerseits richtig, wenn ich mir auch unter einen KOT-AU etwas anderes vorstelle als diese zickenpost die wir auch (auf die modifizierte UE) von frau E. aus O. erhalten haben.

anderseits ist mir noch nicht klar , wie sich die BPjM in zukunft verhalten wird und wann die kriminellen abmahnversuche ein für alle mal unterbunden werden.

ich warte auch immer noch auf rückmeldung von ordnungsamt overrath und wenn ich mich nicht irre, haben einige auch strafanzeige gegen frau e. und herrn r. gestellt.

wir prüfen unserseits ebenfalls , ob wir strafanzeigen stellen werden.

insbesondere kann es ja durchaus sein, daß es abgemahnte gibt, die einfach unterschrieben haben und von diesem sauberen verein erst dann zur ader gelassen werden, wenn der staub sich verzogen hat.... .
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich denke mal wir haben hier schon ganz gute Arbeit geleistet, sowas spricht sich rum....
Auch wenn ich mir einen etwas direkteren Weg gewünscht hätte, aber was noch nicht ist kann ja noch kommen.
Man muß ja nicht gleich alle Trümpfe auf den Tisch legen.
Sollte es Schwierigkeiten geben haben wir ja nun lauter kleine Fachleute die an das Alte anknüpfen könnne. So gesehen war es doch eine wirklich lehrreiche Erfahrung. Danke, Herr Renner !
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