Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Hat Antje doch gesagt, das Forum wird um 00.00 Uhr geschlossen, :(

Montag 07.00 Uhr ist dann wieder Einlass für die wilden Bestien. :twisted:

Weiß jemand ein Ersatz-Forum :shock:
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Mr.Manoon hat geschrieben:Hat Antje doch gesagt, das Forum wird um 00.00 Uhr geschlossen, :(

Montag 07.00 Uhr ist dann wieder Einlass für die wilden Bestien. :twisted:
Achtung :!: Letzte Chance :!:
Noch knapp 30 Minuten Zeit, um hier zu schreiben.
Danach Sendepause bis Montag :)
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

Gute Nacht !

ist auch schon fast wieder Vollmond ... 8)
Benutzeravatar
Provinzlerin
Beiträge: 40
Registriert: Do 13. Dez 2007, 22:14

Beitrag von Provinzlerin »

Auch wenn Sendepause scheint, so mag ich doch zu später Stunde hier noch ein paar Zeilen lassen. Es ist mir so, als ob sich einiges geändert hat gerade in diesem Thread, es wirkt geheimnisvoll, manch einer, der nicht den ganzen Tag Zeit hat, hier zu verbringen und dennoch vom Anfang an hier mitgelesen, ja - so wie ich, von der Abmahnung betroffen war, fühlt sich doch irgendwie ausgesperrt.
Zwischenzeitliches Chaos und kleinere Reibereien habe ich überlesen, das ist nicht mein Ding, es ging mir an der Thematik vorbei, doch nun steht man plötzlich wieder so ganz allein da, obwohl man spürt dass es irgendwo weitergeht, im kleinen Kreis sozusagen.
Ich habe mich immer weitestgehend zurückgehalten, was das Schreiben betrifft, denn ich bin a: ein juristischer Laie, b: ein Mensch, der erst einmal nachdenkt, bevor er sich einmischt.
Dann war ich erfreut über die Solidarität, die hier entstanden ist, auch über die vielen Kenntnisse, die doch einige zu haben scheinen, kopfschüttelnd war ich über Kompetenzkämpfe und nun bin ich enttäuscht, dass man ausgeschlossen scheint.

Auch wenn es so ist, ich wünsche allen, die betroffen waren und die entweder die Sache für sich abgehakt haben oder im anderen Fall nicht in der Gänze auf sich beruhen lassen wollen, eine gute, starke Zeit und irgendwann einmal dann wieder die Ruhe, angenehmen Verkäufen nachzugehen.

Eines bleibt mir von den ganzen letzten Wochen: Ich habe wieder einiges dazugelernt.

Freundlichst

Die Provinzlerin
"Was nützt ein hoher IQ, wenn man ein emotionaler Trottel ist ?"
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

Es tut sich ganz konkret etwas.

Mehrere Forenteilnehmer sind an mich herangetreten und haben ihr Interesse bekundet, sich an der Durchführung einer negativen Feststellungsklage zu beteiligen.

Der Kläger steht fest; mir liegt eine entsprechende Vollmacht vor mit der Auflage, von dieser nur dann Gebrauch zu machen, wenn das Klagerisiko für den Kläger durch Beteiligungen Dritter einigermaßen passabel ist.

Ein Treuhandkonto für die Unterstützung des Klägers ist bei einer angesehenen Kanzlei eingerichtet. Wer sich beteiligen möchte, kann sich via PN bei mir melden.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

jessikaxxl hat geschrieben:Es tut sich ganz konkret etwas.

Mehrere Forenteilnehmer sind an mich herangetreten und haben ihr Interesse bekundet, sich an der Durchführung einer negativen Feststellungsklage zu beteiligen.

Der Kläger steht fest; mir liegt eine entsprechende Vollmacht vor mit der Auflage, von dieser nur dann Gebrauch zu machen, wenn das Klagerisiko für den Kläger durch Beteiligungen Dritter einigermaßen passabel ist.

Ein Treuhandkonto für die Unterstützung des Klägers ist bei einer angesehenen Kanzlei eingerichtet. Wer sich beteiligen möchte, kann sich via PN bei mir melden.
:?: ist das denn nun dieselbe Geschichte wie mit/von/durch Manoon, oder etwas neues?
Bitte ein Wort zum Sonntag:
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...die ist es!
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

So Leute, nun habe ich mehr Infos zu der Anzeige.

Die Anzeige wurde anonym am 20.12.2007 bei der Staatsanwaltschaft zugestellt.

Mir wird in der Anzeige vorgeworfen, ich hätte den besagten indizierten Liebesroman bei booklooker.de sowie im Frühjahr 2007 auf diversen Flohmärkten öffentlich angeboten.

Tatsache ist, das ich im Frühjahr 2007 auf insg. 3 Flohmärkten war und unter anderm dort auch die Bücher angeboten hatte, die ich bei booklooker.de eingestellt hatte. Da ich für die Flohmärkte keine Zeit hatte, hatte ich die Bücher bei booklooker eingestellt und meinen restlichen Plunder als ein Posten über ebay verkauft.

Das ich im Frühjahr auf Flohmärkte war, kann der Abmahner nicht gewusst haben, daher ist der anonyme Anzeiger im meinem persönlichem Umfeld zu suchen. Ich habe da so einen Verdacht, wer das gewesen sein könnte, aber das tut hier ja nichts zur Sache. Traurig ist das allerdings schon.

Das Verfahren wird nun nach 153a StPO gegen Zahlung von 250 Euro an den Deutscher Kinderschutzbund eingestellt.

Man liegt übrigens falsch, wenn man meint, das es so gut wie keine Verfahren wegen solcher Delikte gibt. Ich habe mir sagen lassen, dass zig solcher Anzeigen jedes Jahr bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, meist geht es jedoch hier um indizierte Filme oder Computerspiele.

Die Staatsanwaltschaft wäre übrigens bereit gewesen, das Verfahren nach § 153 StPO ohne Auflagen einzustellen, wenn ich, nach Erhalt der Abmahnung, eine Selbstanzeige erstattet hätte. Da die Anzeige jedoch von einem Dritten kommt, sah die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. In Fällen, wo die Anzeige von Dritten kommt ( hat mir mein Anwalt inzwischen auch so bestätigt ) wird sehr oft nur nach 153a, mit Auflagen, das Verfahren eingestellt. Bei Selbstanzeigen bei solchen "Kleinigkeiten" wird meist nach 153 ohne Auflagen eingestellt. Anders kann es hingegen aussehen, wenn man bereits einschlägig Vorbestraft ist.

Ob nun der Abmahner noch Strafanzeigen gegen die Abgemahnten stellt, oder ob die Sache mit der Abmahnung erledigt ist, wird sich noch rausstellen. Bleibt abzuwarten, was noch passiert. Denjenigen die Angst haben, es könnte vielleicht doch noch etwas kommen, kann ich nach meiner jetzigen Erfahrung, eigentlich nur zur Selbstanzeige raten. Eine Selbstanzeige ist wohl noch die einfacherere und billigste Lösung. Kommt die Anzeige von einer Dritten Person besteht große Gefahr, dass ein entsprechender Geldbetrag gezahlt werden muss. Mit den 250 Euro wäre ich auch noch gut bedient, habe ich mir inzwischen sagen lassen.

Das inzwischen bekannte Schreiben der Anwältin liegt mir auch vor.

Hat jemand die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben ? Wurde schon jemand verklagt ?
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

In welchem Bundesland ist das so geschehen, ich hatte da gewisse Infos gepostet, waren die falsch ?
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

In welchem Bundesland ist das so geschehen, ich hatte da gewisse Infos gepostet, waren die falsch ?
Deinen Beitrag hatte ich gelesen. Ich hatte da selbstverständlich auch nachgehakt, weil ich erst dachte an mir soll ein Exempel statuiert werden. Dem ist wohl nicht der Fall. Mein Vorgang war bzw. ist ein Vorgang von vielen. Ich komme übrigens aus Baden Württemberg.

Noch eine kleine Anmerkung was die Flohmärkte betrifft. Ich hatte zuhause 5 Kisten Bücher, habe aber immer nur eine oder zwei Kisten mit auf den Flohmarkt genommen. Ob das besagte Buch mal mit auf dem Flohmarkt war, kann ich heute nicht mehr sagen. Bei der Höhe der Auflage spielte die Flohmarktgeschichte auch keine Rolle, interessant war für den Staatsanwalt nur die aktuelle Booklooker Sache. In der anonymen Anzeige wurde auch Bezug auf die Abmahnwelle genommen.

Auf jeden Fall hat mich die ganze Sache eine Stange Geld gekostet bzw. wird noch kosten, das Schriftstück von der Staatsanwaltschaft kommt noch ( aber ich weiß ja jetzt was da drin stehen wird ) genauso wie die Kostennote meines Anwalt ( den genauen Betrag weiß ich da leider noch nicht )

Ich werde jedenfalls keine Bücher mehr verkaufen, weder bei booklooker noch sonst wo, alleine schon im Hinblick auf die neuen Abmahnungen und die Abmahnwellen die vielleicht noch kommen werden. Bücher die ich nicht mehr benötige landen bei mir nun im Altpapier.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Mir hat jemand aus der Buchhändlerszene der es eigentlich wissen sollte gesagt das solche Anzeigen nur in Bayern und wenigen anderen Bundesländern geahndet werden, also wenn es um solche Schinken geht.
Das hat wohl eine Staatsanwältin gesagt.
War das jetzt eines der wenigen ? :?
seven-up
Beiträge: 31
Registriert: Mi 19. Dez 2007, 15:45

Beitrag von seven-up »

Hat jemand die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben ? Wurde schon jemand verklagt ?
Ich habe gar keine Erklärung unterschrieben und meinen Anwalt gebeten, daß er die Gegenseite zur Konkretisierung des Wettbewerbsverhältnisses auffordert. Das hat der Anwalt auch eindeutig getan.

Die von ihm gestellte Frist an Ehrhardt ist ohne Antwort aus Overath verstrichen.

Im Moment weiß ich noch nicht so recht weiter und werde mal gelegentlich mit dem Anwalt telefonieren.

Eine Klage ist höchstwahrscheinlich nicht mehr zu erwarten.

Hier angestrebte Unterlassungsklagen werde ich finanziell unterstützen (auch wenn's nur ein kleiner Betrag ist).
seven-up
Beiträge: 31
Registriert: Mi 19. Dez 2007, 15:45

Beitrag von seven-up »

Mir hat jemand aus der Buchhändlerszene der es eigentlich wissen sollte gesagt das solche Anzeigen nur in Bayern und wenigen anderen Bundesländern geahndet werden, also wenn es um solche Schinken geht.
Nach meinen Recherchen können auch in Bayern angezeigte Verkäufer gegen Auflage (Geldzahlung) mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.

Selbst hier haben die Staatsanwaltschaften noch einen Sinn für Prioritätenfestsetzung.

Zumal man sich ja erst kürzlich mit "Kinderpornographie" massiv blamiert hat:

http://www.lawblog.de/index.php/archive ... ahren-ein/
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

Anzeigen nur in Bayern und wenigen anderen Bundesländern geahndet werden, also wenn es um solche Schinken geht.
Geahndet wird es ja auch nicht, das Ermittlungsverfahren wird gegen Auflage ( Zahlung eines Betrag ) eingestellt. Eine Verurteilung ist im Regelfall in der Tat nicht zu erwarten. Das dürfte vermutlich der Buchhändler gemeint haben.
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

Ich habe gar keine Erklärung unterschrieben und meinen Anwalt gebeten, daß er die Gegenseite zur Konkretisierung des Wettbewerbsverhältnisses auffordert. Das hat der Anwalt auch eindeutig getan.

Die von ihm gestellte Frist an Ehrhardt ist ohne Antwort aus Overath verstrichen.

Im Moment weiß ich noch nicht so recht weiter und werde mal gelegentlich mit dem Anwalt telefonieren.

Eine Klage ist höchstwahrscheinlich nicht mehr zu erwarten.
Das da nichts mehr kommen soll, kann ich mir eigentlich nur schwer vorstellen. Was soll denn eine Abmahnorgie bringen, wenn man nicht gegen diejenigen vorgeht, die die Abmahnung ignorieren ? Letztlich würde doch die Sache ihren Sinn verlieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da noch etwas kommen wird. Die Frage ist nur, was ?
Antworten