Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

gs55 hat geschrieben: Auf jeden Fall tut die Aktion
dem Absatz des Buches sehr gut:
Vielleicht sollte man unsere Ministerin für die Verleihung des "Goldenen Bummerang" nominieren? Eventuell als Gegenkandidatin zu Frau E. aus O.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Stilblüten nicht ausgeschlossen, wie das Beispiel "jugendliche Testkäufer" ja gezeigt hat..... :lol:
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

gs55 hat geschrieben:Auf jeden Fall tut die Aktion
dem Absatz des Buches sehr gut:

Amazon.de Verkaufsrang: #34 in Bücher
tja, mit einer vergangenen Indizierung darf man nicht 'werben' ... mit einer vorgeschlagenen anscheinend schon :wink:
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

:oops:
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Mi 30. Jan 2008, 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
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gs55
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Beitrag von gs55 »

gs55 hat geschrieben:Auf jeden Fall tut die Aktion
dem Absatz des Buches sehr gut:

Amazon.de Verkaufsrang: #34 in Bücher
Wird immer besser, jetzt schon auf Rang 3 bei Amazon.
Der Verlag ist saniert :o
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antje
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Beitrag von antje »

http://www.boersenblatt.net/179357/

So, die Bücher sind jetzt schon mal runter von der Liste - die dürft Ihr also wieder :wink:

Und so wird das jetzt im Monatstakt weitergehen. Es dürften ja dieses Jahr noch ziemlich viele Titel aus 1983 wegfallen.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
berry3101
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Beitrag von berry3101 »

antje hat geschrieben:http://www.boersenblatt.net/179357/

So, die Bücher sind jetzt schon mal runter von der Liste - die dürft Ihr also wieder :wink:

Und so wird das jetzt im Monatstakt weitergehen. Es dürften ja dieses Jahr noch ziemlich viele Titel aus 1983 wegfallen.
wenn jemanden inressiert Antwort auf Anfrage über das Buch Adieu Janette

vielen Dank für Ihre Mail.

Gemäß § 18 Abs. 7 des Jugendschutzgesetzes verliert eine Listenaufnahme nach 25 Jahren ihre Wirkung. Maßgeblich ist das Datum der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Bundesprüfstelle kann jedoch von Amts wegen ein erneutes Indizierungsverfahren aufnehmen, sofern die Voraussetzungen einer Indizierung auch nach heutigen Maßstäben gegeben sind.

Dieses war bei dem Titel ?Goodbye Janette? von Robbins, Harold nicht der Fall. Es wurde mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 17 vom 31.01.2008 aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Bezüglich des Buches mit dem Titel ?Adieu, Janette? von Robbins, Harold liegen der Bundesprüfstelle keine Erkenntnisse vor.



Mit freundlichen Grüßen

i.A.



Sabine Ahmed

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Nur mal so aus Interesse: Wenn jemand unterschrieben hat, einen bestimmten Titel nie wieder anzubieten (also nicht nur solange er auf der Liste steht) wird er das vermutlich immernoch nicht dürfen?
Yara
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Beitrag von Yara »

schönesbuch hat geschrieben:Nur mal so aus Interesse: Wenn jemand unterschrieben hat, einen bestimmten Titel nie wieder anzubieten (also nicht nur solange er auf der Liste steht) wird er das vermutlich immernoch nicht dürfen?
Wenn das jemand tatsächlich so unterschrieben hat, und die Unterlassungserklärung einen Vertrag darstellt ... dumm gelaufen.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

In der UE steht "solange das Buch auf dem Index steht".
In dem Ablassbrief der Gegenseite stand aber was von "im Kern ähnliche Verstöße".
Ich glaube nicht das die sich hier nochmal blicken lassen, wenn doch werden wir denen das abgewöhnen. :D
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

antje hat geschrieben:http://www.boersenblatt.net/179357/

So, die Bücher sind jetzt schon mal runter von der Liste - die dürft Ihr also wieder :wink:

Und so wird das jetzt im Monatstakt weitergehen. Es dürften ja dieses Jahr noch ziemlich viele Titel aus 1983 wegfallen.
Allein die Sammlung dieser äusserst kreativen Buchtitel ist schon eine 'Liste' wert! Wie wäre es also mal mit einem Index der vom Index gestrichenen Bücher?
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

schönesbuch hat folgendes geschrieben:
Nur mal so aus Interesse: Wenn jemand unterschrieben hat, einen bestimmten Titel nie wieder anzubieten (also nicht nur solange er auf der Liste steht) wird er das vermutlich immernoch nicht dürfen?
Wenn das jemand tatsächlich so unterschrieben hat, und die Unterlassungserklärung einen Vertrag darstellt ... dumm gelaufen.
...in einem solchen Fall kann der Unterwerfungsvertrag wegen Störung der Geschäftsgrundlage gem § 313 III 2 BGB gekündigt werden.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat geschrieben:In der UE steht "solange das Buch auf dem Index steht".
In dem Ablassbrief der Gegenseite stand aber was von "im Kern ähnliche Verstöße".
Ich glaube nicht das die sich hier nochmal blicken lassen, wenn doch werden wir denen das abgewöhnen. :D
Hallo,
kannst du mal den Satz oder den Satzteil von "im Kern ähnliche Verstöße" wörtlich abschreiben, dennbei mir steht was ganz anderes.
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Dawson
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Analphabeten... und auch sonst von beschränktem Verstand?

Beitrag von Dawson »

Also, Leute, der Trabbel hört nicht auf: Gerade krieg ich ein Schreiben von Tante C., in der sie auf meine von Jessikaxxl in dankenswerter Weise entworfene Antwort auf ihr Rundschreiben vom Dezember reagiert: Sie nimmt einfach nicht zur Kenntnis, dass sie Privatnasen wie mich gar nicht abmahnen darf, reitet weiter unter Bezugnahme auf den Jugendschutz (!) auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb herum, bestreitet, dass ihr Mandant mich abzocken will und verlangt bis zum 15.2.2008 weiterhin schriftliche Unterwerfung - weil mir sonst Kosten drohen. Sind diese Leute von Sinnen? Muss ich dieser Frau wirklich darauf hinweisen, dass es besser gewesen wäre, mein Schreiben an sie GENAU zu lesen, und dass es noch dümmer ist, auf die vielen bei ihr eingegangenen ähnlichen Schreiben mit einem erneuten Rundscheiben zu reagieren? :idea:
"Go on, Punk - make my day!" (Dirty Harry)
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Gib et nich, selbst an den höchsten Feiertagen des Jahres...
Ich versuch mal jemanden an die Strippe zu kriegen.
In welchem Bundesland befindest du dich ?
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