Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

ronsericsson hat geschrieben:
der_Bonner hat geschrieben:Mein Hinweis versteht sich übrigens unter dem Vorbehalt, dass Deine Aussage ein priv. Verkäufer zu sein, richtig ist.
Hallo!Kannst du mir auch noch mal diesen Hinweis geben wie ich eventuell jetzt zu verfahren habe.Bin definitiv privat mit 30 angebotenen Büchern!
...dann hefte den Vorgang unter "Sonstige Belanglosigkeiten" ab.

Noch besser: Eine weitere negative Feststellungsklage einreichen. Wenn Du die verlierst, gebe ich eine weitere Kiste Maggi aus.
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

jessikaxxl hat geschrieben:
ronsericsson hat geschrieben:
der_Bonner hat geschrieben:Mein Hinweis versteht sich übrigens unter dem Vorbehalt, dass Deine Aussage ein priv. Verkäufer zu sein, richtig ist.
Hallo!Kannst du mir auch noch mal diesen Hinweis geben wie ich eventuell jetzt zu verfahren habe.Bin definitiv privat mit 30 angebotenen Büchern!
...dann hefte den Vorgang unter "Sonstige Belanglosigkeiten" ab.

Noch besser: Eine weitere negative Feststellungsklage einreichen. Wenn Du die verlierst, gebe ich eine weitere Kiste Maggi aus.
Hallo!Habe deine Telefonnummer von Mr.Manoon bekommen.Kann ich dich mal anrufen,wenn du Zeit hast?
schwerverbrecher
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Re: $$$$

Beitrag von schwerverbrecher »

ronsericsson hat geschrieben:
Dawson hat geschrieben:Na ja, von mir aus kann Onkel G., wie Dagobert Duck, Zentrifugillionen Umsatz machen; das macht ihn trotzdem nicht zum Konkurrenten einer Privaten Nase, die ihre Sammlung auflöst.
Ja habe ich heute auch bekommen.Ich wusste doch das es noch nicht erledigt ist!
Eine Einstweilige Verfügung kann durchaus noch drin sein. Es gibt da wohl keine feste Frist, die besagt dass hierfür grundsätzlich nur 4 Wochen Zeit ist.

Im Netz habe ich da etwas gefunden:
Kammergericht ( NJW-WettbR 1998, 269 ): Zuwarten von 2 Monaten nicht zu lang

OLG Celle ( Traub S. 73 ) : 6 Wochen

OLG Dresden ( NJWE-WettbR 1999, 130 ): idR 1 Monat

OLG Düsseldorf (NJWE-WettbR 1999,15,16 ): idR 2 Monate

OLG Frankfurt ( WRP 2001,951 ): idR 6 Wochen

OLG Hamburg ( WRP 1996, 774; MDR 2002,1026 ): 6 Wochen bis 6
Monate, je nach Einzelfall

OLG Hamm ( GRUR 1993, 855; NJW-WettbR 1996, 164): idR 1 Monat

OLG Jena ( Bericht Orth WRP 1997,703 ): 1 Monat

OLG Karlsruhe ( GRUR 1978, 116; WRP 1995, 649 ): bis zu 6 Monate

OLG Koblenz ( GRUR 1978, 718, 720; WRP 1985, 578 ): 2 bis 3 Monate

OLG Köln ( GRUR 2000, 167 LS ): idR 5 Wochen

OLG München ( WRP 1993, 49, 50 ): 1 Monat

OLG Schleswig ( OLGR 1996, 102; Traub S 374 ): 2 Monate nicht zu lang



Die Frage ist, ob überhaupt eine Einstweilige Verfügung geplant ist. Nach meinem Rechtsverständnis ist eine EV nicht zwingend von Nöten. Da sollte man eigentlich auch gleich direkt Klage einreichen können. Die EV ist doch eigentlich nur bei besonderer Dringlichkeit gedacht. Vielleicht hat es Herr R und Frau C gar nicht so eilig ? Die Verjährungsfrist nach § 11 UWG beträgt 6 Monate, wenn ich da richtig informiert bin. Also noch 4 Monate schwitzen, ob was kommt oder nicht ? jessikaxxl kann uns da bestimmt aufklären.

Mich selbst betriftt es nicht mehr, da ich eine UE abgegeben habe und auch schon das Erledigungsschreiben von C erhalten habe. Trotzdem werde ich hier regelmäßg weiterlesen und ggf. auch schreiben.

P.S. was die Strafanzeige betrifft, war es im übrigen nicht die Nachbarin, wie hier im Forum vermutet :wink:
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Re: $$$$

Beitrag von schwerverbrecher »

ronsericsson hat geschrieben:
Dawson hat geschrieben:Na ja, von mir aus kann Onkel G., wie Dagobert Duck, Zentrifugillionen Umsatz machen; das macht ihn trotzdem nicht zum Konkurrenten einer Privaten Nase, die ihre Sammlung auflöst.
Ja habe ich heute auch bekommen.Ich wusste doch das es noch nicht erledigt ist!
Eine Einstweilige Verfügung kann durchaus noch drin sein. Es gibt da wohl keine feste Frist, die besagt dass hierfür grundsätzlich nur 4 Wochen Zeit ist.

Im Netz habe ich da etwas gefunden:
Kammergericht ( NJW-WettbR 1998, 269 ): Zuwarten von 2 Monaten nicht zu lang

OLG Celle ( Traub S. 73 ) : 6 Wochen

OLG Dresden ( NJWE-WettbR 1999, 130 ): idR 1 Monat

OLG Düsseldorf (NJWE-WettbR 1999,15,16 ): idR 2 Monate

OLG Frankfurt ( WRP 2001,951 ): idR 6 Wochen

OLG Hamburg ( WRP 1996, 774; MDR 2002,1026 ): 6 Wochen bis 6
Monate, je nach Einzelfall

OLG Hamm ( GRUR 1993, 855; NJW-WettbR 1996, 164): idR 1 Monat

OLG Jena ( Bericht Orth WRP 1997,703 ): 1 Monat

OLG Karlsruhe ( GRUR 1978, 116; WRP 1995, 649 ): bis zu 6 Monate

OLG Koblenz ( GRUR 1978, 718, 720; WRP 1985, 578 ): 2 bis 3 Monate

OLG Köln ( GRUR 2000, 167 LS ): idR 5 Wochen

OLG München ( WRP 1993, 49, 50 ): 1 Monat

OLG Schleswig ( OLGR 1996, 102; Traub S 374 ): 2 Monate nicht zu lang



Die Frage ist, ob überhaupt eine Einstweilige Verfügung geplant ist. Nach meinem Rechtsverständnis ist eine EV nicht zwingend von Nöten. Da sollte man eigentlich auch gleich direkt Klage einreichen können. Die EV ist doch eigentlich nur bei besonderer Dringlichkeit gedacht. Vielleicht hat es Herr R und Frau C gar nicht so eilig ? Die Verjährungsfrist nach § 11 UWG beträgt 6 Monate, wenn ich da richtig informiert bin. Also noch 4 Monate schwitzen, ob was kommt oder nicht ? jessikaxxl kann uns da bestimmt aufklären.

Mich selbst betriftt es nicht mehr, da ich eine UE abgegeben habe und auch schon das Erledigungsschreiben von C erhalten habe. Trotzdem werde ich hier regelmäßg weiterlesen und ggf. auch schreiben.

P.S. was die Strafanzeige betrifft, war es im übrigen nicht die Nachbarin, wie hier im Forum vermutet :wink:
der_Bonner
Beiträge: 87
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

Es wurde auch nie gesagt, dass es def nach 4 Wochen nicht mehr möglich sei, eine EV zu beantragen. In der Regel wird aber 1 Monat angesetzt von den Gerichten. Das Risiko die EV abgelehnt zu bekommen ist also recht hoch, wenn 4 Wochen um sind. im übrigen gibt es bei den zitierten Gerichten durchaus mehrere Kammern und Richter. Was dem einen noch dringlich ist, ist dem nächsten schon nicht mehr.

Eine Klage ist ungleich blöder. Renner müsste sie vorfinanzieren und ein langen Prozess erwarten. Außerdem muss er die Sachverhalte dann nicht nur glaubhaft machen (wie bei der EV), sondern er muss sie beweisen.
Eine oder sogar mehrere Klage(n) sind der finanziell riskanteste Weg für RA Re**er. Das würde mich aaaaaaaaaaaaarg wundern!
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...für solche Verstöße ist die Monatsfrist Standard. Das eine Gericht mag vielleicht noch 6 Wochen durchgehen lassen, darauf würde ich mich als Antragsteller aber ganz sicher nicht verlassen.

Das Auflisten von Einzelfallentscheidungen ohne Ansehen der Sache ist wenig hilfreich.
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

..für solche Verstöße ist die Monatsfrist Standard. Das eine Gericht mag vielleicht noch 6 Wochen durchgehen lassen, darauf würde ich mich als Antragsteller aber ganz sicher nicht verlassen.
Und wie sieht es mit einer normalen Klage aus ?
Gibt es da eine 6 Monats Frist ?
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...6 Monate nach Kenntnis von Verstoß und Verletzer ist der Ofen in Wettbewerbssachen endgültig aus, weil dann der Einwand der Verjährung greift.
hanischu
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

Pünktlich zum Eintreffen der neuesten Post aus Overath ist der von der eifersüchtigen Schwägerin angezeigte Schwerverbrecher wieder zum Bangemachen da ... ein äußerst vorsichtiger Mensch ist das ... 8)
schwerverbrecher
Beiträge: 18
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 20:31

Beitrag von schwerverbrecher »

Pünktlich zum Eintreffen der neuesten Post aus Overath ist der von der eifersüchtigen Schwägerin angezeigte Schwerverbrecher wieder zum Bangemachen da ... ein äußerst vorsichtiger Mensch ist das ... Cool
Es war übrigens auch nicht die Schwägerin :wink:

Von Bangemachen kann eigentlich keine Rede sein. Selbst jessikaxxl hat nicht direkt widersprochen, dass die Verjährung erst nach 6 Monaten eintritt, im Gegenteil sie hat es eigentlich bestätigt. Theoretisch hat die Gegenseite somit noch 4 Monate Zeit hat zu klagen. Die Sache mit der EV könnte aber durchaus vorbei sein, es sei denn, sie finden einen entsprechenden Richter. Wobei man zum Klagen vorab die EV eigentlich nicht benötigt. Da jetzt wieder Schreiben verschickt werden, schreckt die Gegenseite nicht einmal die negative Feststellungsklage ab, welche angekündigt wurde. http://www.whsoft.de/
Somit scheinen sie sich ihrer Sache relativ sicher zu sein. Der Abgemahnte der die Klage einreichen lässt, scheint sich jedoch auch sehr sicher zu sein. Bleibt abzuwarten, wer sich durchsetzt. Der Krimi geht also weiter
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

@jessikaxxl

Über das ZVAB und über antbo kamen gerade Spendenaufrufe für die negative Feststellungsklage herein, Kanzlei in Trier. Seid Ihr das oder läuft da etwas parallel?
Zuletzt geändert von hanischu am Fr 1. Feb 2008, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
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terracotta
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Wohnort: NRW

Beitrag von terracotta »

[deleted]
Zuletzt geändert von terracotta am Fr 1. Feb 2008, 20:45, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß, terracotta
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

schwerverbrecher hat geschrieben:Es war übrigens auch nicht die Schwägerin :wink:
Wer war's heute ?
Der Krimi geht also weiter
Der Krimi ist eine einzige Komödie mit einem Schwerverbrecher in nicht mal einer Nebenrolle, der sich zum gegebenen Anlass punktum in die Hauptrolle drängt und längst geklärte Sachen mit einem Unterton der Unsicherheitsverbreitung wieder in Frage stellt.

Mein Beileid der Torheit.

Yara
jessikaxxl
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...die Feststellungsklage wird in der kommenden Woche eingereicht. Vermutlich werden sogar zwei Klagen eingereicht.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Wir haben lange darüber diskutiert, es ist so das die Rücküberweisung von Kleinspenden so teuer wird das von den Geldern nichts mehr übrig bleibt. Es handelt sich um ein Treuhandkonto das nicht mal eben so abgewickelt wird, die Kanzlei muß über die Gelder Rechenschaft ablegen.
Es ist besser ist wenn man zb. einfach nur 10 oder 20 Euro spendet, oder eben 100, davon geht allerdings eine Bearbeitungsgebühr ab:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die weit verbreitete Ansicht, daß Abmahnungen nur solche Mitbewerber
treffen, die tatsächlich wettbewerbswidrig handeln, ist aufgrund der
Erfahrungen aus vielen anderen Branchen nicht zutreffend.

Das Mißbrauchspotential ist hoch, wie das Beispiel der aktuellen Abmahnserie
Renner/Ehrhardt zeigt.

Gerade solchen Auswüchsen des Abmahnwesens gilt es, Einhalt zu gebieten.

Deshalb haben wir uns entschieden, die Rechtsmißbräuchlichkeit der
Renner/Ehrhardt Abmahnungen im Rahmen einer Klage gerichtlich feststellen zu
lassen. Damit soll nicht nur der konkrete Fall rechtlich abschließend
geklärt werden, sondern auch eine Abschreckung für künftige Abmahner
demonstriert werden.

Weil hiervon letztlich alle Buchhändler künftig profitieren werden, sind
Händler und Antiquare aufgerufen, sich mit Spenden zu beteiligen. Damit soll
das Kostenrisiko einer negativen Feststellungsklage auf viele Schultern
verteilt werden, denn es ist nicht auszuschließen, daß selbst im Fall des
Obsiegens ? wovon wir ausgehen ? die Kosten bei der Gegenseite nicht zu
realisieren sind.

Aus verwaltungstechnischen Gründen können Spenden unter 100 Euro nicht
zurücküberwiesen werden, solche Gelder werden als Erstes verbraucht.
Die Verfahrensdauer ist nicht abzuschätzen, bei Realisierung der Kosten bei
der Gegenseite werden die verbleibenden Gelder an die entsprechenden Spender
zurückerstattet, verbleibende Guthaben gehen an ABO EV zur weiteren
Verwendung bei der Abwehr von rechtsmißbräuchlichen Abmahnung, ein Nachweis
wird erbracht.

Hier die Daten für die Beteiligung am Kostenrisiko "negative
Feststellungsklage" gegen die Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH:

RAe. Diesel Schmitt Ammer

Commerzbank Trier

Konto 3018652

BLZ 58540035

Aktenzeichen 128/08T Gutenberg (bitte unbedingt angeben)

Eigene Bankverbindung bei Realisierung der Kosten (ausschließlich ab 100
Euro !)
bitte ebenfalls unbedingt angeben.
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Fr 1. Feb 2008, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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