Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Ich platze gleich, so ein Mist, ich muß meine Bücher verschicken, das wird ein Nachspiel haben.
Kann jemand diesen Brief ins Forum stellen, ich denke man sollte einen offenen Brief verfassen der nicht nur an die Anwaltskammer geht.
Es ist ja wohl eine unglaubliche Sache das die sich immer noch hinter dem Jugendschutz verschanzt obwohl sie uns wettbewerblich abmahnt.
Das hat rein gar nichts miteinander zu tun, dann hätte man Strafanzeige erstatten müssen.
Ich beiß gleich in die Tastatur..
Kann jemand diesen Brief ins Forum stellen, ich denke man sollte einen offenen Brief verfassen der nicht nur an die Anwaltskammer geht.
Es ist ja wohl eine unglaubliche Sache das die sich immer noch hinter dem Jugendschutz verschanzt obwohl sie uns wettbewerblich abmahnt.
Das hat rein gar nichts miteinander zu tun, dann hätte man Strafanzeige erstatten müssen.
Ich beiß gleich in die Tastatur..
Analphabeten
@Provinzlerin
Ich hab den gleichen Wisch erhalten. Verwunderlich finde ich, dass weder Tante C. noch die Anwaltskammer die Briefe lesen, die man ihnen zuschickt: Ich hatte beiden verdeutlicht, dass ich als Privatverkäufer gar nicht satisfaktionsfähig bin.
Die haben das nicht nur BEIDE überlesen: Tante C. behauptet frech, ich betriebe eine Buchhandlung. Das Schärfste ist, dass sie sich gegen den Vorwurf der Massenabmahnung wehrt (den ICH gar nicht erhoben habe), in dem sie darauf hinweist, dass das BUCH, das sie bei mir abmahnt, nicht massenhaft abgemahnt hat.
Ich bin ja kein Jurist, sondern nur Publizist, aber mit der deutschen Sprache und der Bedeutung der Worte haben diese Typen große Schwierigkeiten: Massenhaft bedeutet für die nicht, dass sie massenhaft Menschen abmahnen, sondern BÜCHER des gleichen Titels.
Was macht man gegen diese Analphabeten?
Ich hab den gleichen Wisch erhalten. Verwunderlich finde ich, dass weder Tante C. noch die Anwaltskammer die Briefe lesen, die man ihnen zuschickt: Ich hatte beiden verdeutlicht, dass ich als Privatverkäufer gar nicht satisfaktionsfähig bin.
Die haben das nicht nur BEIDE überlesen: Tante C. behauptet frech, ich betriebe eine Buchhandlung. Das Schärfste ist, dass sie sich gegen den Vorwurf der Massenabmahnung wehrt (den ICH gar nicht erhoben habe), in dem sie darauf hinweist, dass das BUCH, das sie bei mir abmahnt, nicht massenhaft abgemahnt hat.
Ich bin ja kein Jurist, sondern nur Publizist, aber mit der deutschen Sprache und der Bedeutung der Worte haben diese Typen große Schwierigkeiten: Massenhaft bedeutet für die nicht, dass sie massenhaft Menschen abmahnen, sondern BÜCHER des gleichen Titels.
Was macht man gegen diese Analphabeten?
"Go on, Punk - make my day!" (Dirty Harry)
- Provinzlerin
- Beiträge: 40
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 22:14
Anwaltskammer Köln
schrieb:
ganz persönlich/vertraulich:
sehr geehrte Frau....
in der o.g. Beschwerdeangelegenheit erhalten Sie eine Zweitschrift der Rückäußerung des Beschwerdegegners vom 29.01.2008 mit der Bitte um abschließende Stellungnahme in zwei Exemplaren innerhalb von drei Wochen.
mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Abteilung I -
---------------------
wenn ihr das Rechtfertigungsschreiben der Dame E. auch noch haben wollt, das wird länger. Kann es jedoch gerne jemandem per Mail senden, ansonsten und wenn es nicht wieder ein Abmahnung wegen Urheberrecht von Anwaltsschriften gibt, pinne ich euch das Ganze hier rein.
----------------------
@ Dawson
ich habe auch keine Beschwerde eingereicht, nur ganz informativ der Anwaltskammer die Abmahnung geschickt, brav meine modifizierte Unterlassungserklärung eingereicht und muß mich dennoch immer noch mit dieser Dame herumärgern.
Wenn ich nun Stellung beziehe, meine Wut veräussere, wird Sie dann erneut auf Verleumdung klagen ?
mir platzt nun doch bald der Kragen und es braucht viel, bevor es das tut.
Dennoch freundliche Grüße
Die Provinzlerin
ganz persönlich/vertraulich:
sehr geehrte Frau....
in der o.g. Beschwerdeangelegenheit erhalten Sie eine Zweitschrift der Rückäußerung des Beschwerdegegners vom 29.01.2008 mit der Bitte um abschließende Stellungnahme in zwei Exemplaren innerhalb von drei Wochen.
mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Abteilung I -
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wenn ihr das Rechtfertigungsschreiben der Dame E. auch noch haben wollt, das wird länger. Kann es jedoch gerne jemandem per Mail senden, ansonsten und wenn es nicht wieder ein Abmahnung wegen Urheberrecht von Anwaltsschriften gibt, pinne ich euch das Ganze hier rein.
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@ Dawson
ich habe auch keine Beschwerde eingereicht, nur ganz informativ der Anwaltskammer die Abmahnung geschickt, brav meine modifizierte Unterlassungserklärung eingereicht und muß mich dennoch immer noch mit dieser Dame herumärgern.
Wenn ich nun Stellung beziehe, meine Wut veräussere, wird Sie dann erneut auf Verleumdung klagen ?
mir platzt nun doch bald der Kragen und es braucht viel, bevor es das tut.
Dennoch freundliche Grüße
Die Provinzlerin
"Was nützt ein hoher IQ, wenn man ein emotionaler Trottel ist ?"
-
- Beiträge: 432
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59
...ruhig Blut.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Man muß ja nicht innerhalb von 24 Stunden zu dem Schreiben Stellung nehmen. Das Schreiben enthält mehrere Ansatzpunkte, die nicht nur den Dilettantismus der Gegenseite dokumentieren.
Dazu noch die pumpe Art und Weise, wie hier die Kammer an der Nase herumgeführt werden soll, wenn davon die Rede ist, daß nicht massenhaft abgemahnt worden sei, sondern daß wegen dieses Buches nur wenige Händler abgemahnt worden seien.
In einem Antwortschreiben sollte man nicht irgendwelche Wut zum Ausdruck bringen, dafür ist die Gegenseite einfach zu schwach aufgestellt. Effizienter ist es, schlicht und einfach die Fakten aufzuzeigen; die sprechen für sich selbst.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Man muß ja nicht innerhalb von 24 Stunden zu dem Schreiben Stellung nehmen. Das Schreiben enthält mehrere Ansatzpunkte, die nicht nur den Dilettantismus der Gegenseite dokumentieren.
Dazu noch die pumpe Art und Weise, wie hier die Kammer an der Nase herumgeführt werden soll, wenn davon die Rede ist, daß nicht massenhaft abgemahnt worden sei, sondern daß wegen dieses Buches nur wenige Händler abgemahnt worden seien.
In einem Antwortschreiben sollte man nicht irgendwelche Wut zum Ausdruck bringen, dafür ist die Gegenseite einfach zu schwach aufgestellt. Effizienter ist es, schlicht und einfach die Fakten aufzuzeigen; die sprechen für sich selbst.
- Kohagie
- Beiträge: 371
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
- Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
- Kontaktdaten:
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen!
Ich bin kein Anwalt und glaube trotzdem nicht, daß Euch die Kammer zwingen kann euch "abschließend" innerhalb drei Wochen in doppelter Ausführung zu äußern!
Ihr müßt, denke ich, auch nicht auf die Darstellung der anderen Seite eingehen.
Schreibt ganz einfach und ohne Emotionen und sachlich was Fakt ist.
Sachlich, ehrlich und ohne Übertreibung und nicht zuviel - wenn´s zuviel ist, liest es niemand.
Die Reaktion und Darstellung der Gegenseite war doch zu erwarten .....
Ich erinnere mich an irgendeine Presseinformation Kinder wurden zum Kauf "der" Bücher angestiftet .....
Hier könnt/solltet Ihr Euch auch über die Darstellung der Kammer bzgl. Fristsetzung und doppelter Ausführung und so ..... beschweren oder deren Rechtmäßigkeit, deren Schreibstil anfragen:
In den Stadt-/Bürgerbüros der Parteien,
bei dem für Euch zuständigen Landtagsabgeordneten,
bei der für Euch zuständigen IHK, Rechtsabteiling,
in Verbindung zum DIHK Berlin, Rechtsabteilung, Adresse unter
http://www.dihk.de
Interessant und wichtig ist auch Euer erstes Beschwerdeschreiben an die Kammer und deren Antwort mit Anlagen und Eure jetzige Antwort an das BMJ zu faxen hier die Adressen:
Bundesministerium der Justiz, Bundesministerin Brigitte Zypries,
Parlamentarischer Staatssekretär: Alfred Hartenbach,
Staatssekretär: Lutz Diwell, Dienstsitz Berlin, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefax: 01888 580-9525, Dienstsitz Bonn, Adenauer Alle 99-103, 53113 Bonn, Telefax: 01888 580-8325. Es nützt!
Mehr dazu hatte ich schon hier irgendwo gepostet!
Es macht zwar etwas Schreibarbeit, aber "ohne Fleiß keinen Peis"!
Ich bin kein Anwalt und glaube trotzdem nicht, daß Euch die Kammer zwingen kann euch "abschließend" innerhalb drei Wochen in doppelter Ausführung zu äußern!
Ihr müßt, denke ich, auch nicht auf die Darstellung der anderen Seite eingehen.
Schreibt ganz einfach und ohne Emotionen und sachlich was Fakt ist.
Sachlich, ehrlich und ohne Übertreibung und nicht zuviel - wenn´s zuviel ist, liest es niemand.
Die Reaktion und Darstellung der Gegenseite war doch zu erwarten .....
Ich erinnere mich an irgendeine Presseinformation Kinder wurden zum Kauf "der" Bücher angestiftet .....
Hier könnt/solltet Ihr Euch auch über die Darstellung der Kammer bzgl. Fristsetzung und doppelter Ausführung und so ..... beschweren oder deren Rechtmäßigkeit, deren Schreibstil anfragen:
In den Stadt-/Bürgerbüros der Parteien,
bei dem für Euch zuständigen Landtagsabgeordneten,
bei der für Euch zuständigen IHK, Rechtsabteiling,
in Verbindung zum DIHK Berlin, Rechtsabteilung, Adresse unter
http://www.dihk.de
Interessant und wichtig ist auch Euer erstes Beschwerdeschreiben an die Kammer und deren Antwort mit Anlagen und Eure jetzige Antwort an das BMJ zu faxen hier die Adressen:
Bundesministerium der Justiz, Bundesministerin Brigitte Zypries,
Parlamentarischer Staatssekretär: Alfred Hartenbach,
Staatssekretär: Lutz Diwell, Dienstsitz Berlin, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefax: 01888 580-9525, Dienstsitz Bonn, Adenauer Alle 99-103, 53113 Bonn, Telefax: 01888 580-8325. Es nützt!
Mehr dazu hatte ich schon hier irgendwo gepostet!
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kohagie
http://www.h-giessler.de
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- Beiträge: 432
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59
Wäre ja noch schöner...
Natürlich kann die Kammer keinen zu was zwingen; sie hat ja im Grunde nicht mehr Macht als der Onanierklub Kahler Asten e.V.
Nun war es aber so, dass die Kammer mich angemailt und gebeten hat, sie über abmahnwütige Juristen zu informieren. Und in der Annahme, dass die was gegen diese Pfeifen tun, habe ich's getan.
Ich mach mich aber doch nicht zum Affen, indem ich auf Schriftsätze antworte, in denen Tante C. sich gegen Mutmaßungen wehrt, die ich gar nicht gegen sie erhoben habe! (Falls doch, hätte ich gern 'ne Kopie davon). Bitte senden an Dagobert Duck, Entenhausen, Duckscher Geldspeicher Nr. 7
P.S. Ich frag mich inzwischen ernsthaft, ob dieses Suppenhuhn auch mal mit Konsul Weyer irgendwelche Papiere ausgetauscht hat.
Nun war es aber so, dass die Kammer mich angemailt und gebeten hat, sie über abmahnwütige Juristen zu informieren. Und in der Annahme, dass die was gegen diese Pfeifen tun, habe ich's getan.
Ich mach mich aber doch nicht zum Affen, indem ich auf Schriftsätze antworte, in denen Tante C. sich gegen Mutmaßungen wehrt, die ich gar nicht gegen sie erhoben habe! (Falls doch, hätte ich gern 'ne Kopie davon). Bitte senden an Dagobert Duck, Entenhausen, Duckscher Geldspeicher Nr. 7
P.S. Ich frag mich inzwischen ernsthaft, ob dieses Suppenhuhn auch mal mit Konsul Weyer irgendwelche Papiere ausgetauscht hat.
Zuletzt geändert von Dawson am Do 14. Feb 2008, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
"Go on, Punk - make my day!" (Dirty Harry)
Ich möchte mal darauf aufmerksam machen das ich mich dort telefoisch mehrfach beschwert habe und das man mich dann immer gefragt hat mit welchem Buchstaben denn der Name des betreffenden Anwalt beginnt.
Später sagte ich dann R und man sagte dann sofort: Ach so, die E-Sache und vermittelte mich dann an die Sachbearbeiterin E. Ich habe dann gesagt das ich aber zu R möchte, das wurde dann mit dem Hinweis abgetan das die Sache schon bei E bearbeitet wird.
Ich frage mich jetzt ob das Absicht ist.
Über E gibt es sich nicht viel zu beschweren, die ist Anwältin und tut ihre Arbeit. Ausser das die infamer Weise äussert das es sich um den Jugenschutz handelt ist der eigentlich nicht viel vorzuwerfen.
Sogesehen laufen die Beschwerden ins Leere.
Es ist aber eigentlich so das man sich über E+R+N beschwert, dafür gibt es aber keinen Sachbearbeiter. Sogesehen sollten sich Viele mal erkundigen wo man sich beschweren soll wenn man sich eben nicht nur über einen Anwalt sondern über einen Zusammenschluss von Anwälten beschweren möchte, eine sogenannte Gruppenbildung, um nichts falsches zu sagen.
Ich befürchte die Beschwerde läuft ins Leere, ist das Beabsichtigt ?
Dann muß man wohl an den Abteilungsleiter herantreten.
Zuerst sollte man also Einspruch dagegen erheben das es sich um eine abschließende Stellungnahme handelt, ganz im Gegenteil, es handelt sich um eine einleitende Stellungnahme deren Tragweite noch nicht abzusehen ist.
Diese Tragweite erschließt sich nun mal nicht im Einzelnen, um so mehr aber wenn man das Zusammenwirken betrachtet, und da lässt sich nun wirklich ein ganzer Katalog an Beschwerden aufstellen der eben nicht mehr auch nur im Ansatz zu entkräften ist, insondere bei R.
An dieser Stelle durfte ich mich aber nicht beschweren, bzw. ich erhielt die Auskunft die Sachbearbeiterin sei im Urlaub.
Der Urlaub dürfte mitlerweilen beendet sein.
Später sagte ich dann R und man sagte dann sofort: Ach so, die E-Sache und vermittelte mich dann an die Sachbearbeiterin E. Ich habe dann gesagt das ich aber zu R möchte, das wurde dann mit dem Hinweis abgetan das die Sache schon bei E bearbeitet wird.
Ich frage mich jetzt ob das Absicht ist.
Über E gibt es sich nicht viel zu beschweren, die ist Anwältin und tut ihre Arbeit. Ausser das die infamer Weise äussert das es sich um den Jugenschutz handelt ist der eigentlich nicht viel vorzuwerfen.
Sogesehen laufen die Beschwerden ins Leere.
Es ist aber eigentlich so das man sich über E+R+N beschwert, dafür gibt es aber keinen Sachbearbeiter. Sogesehen sollten sich Viele mal erkundigen wo man sich beschweren soll wenn man sich eben nicht nur über einen Anwalt sondern über einen Zusammenschluss von Anwälten beschweren möchte, eine sogenannte Gruppenbildung, um nichts falsches zu sagen.
Ich befürchte die Beschwerde läuft ins Leere, ist das Beabsichtigt ?
Dann muß man wohl an den Abteilungsleiter herantreten.
Zuerst sollte man also Einspruch dagegen erheben das es sich um eine abschließende Stellungnahme handelt, ganz im Gegenteil, es handelt sich um eine einleitende Stellungnahme deren Tragweite noch nicht abzusehen ist.
Diese Tragweite erschließt sich nun mal nicht im Einzelnen, um so mehr aber wenn man das Zusammenwirken betrachtet, und da lässt sich nun wirklich ein ganzer Katalog an Beschwerden aufstellen der eben nicht mehr auch nur im Ansatz zu entkräften ist, insondere bei R.
An dieser Stelle durfte ich mich aber nicht beschweren, bzw. ich erhielt die Auskunft die Sachbearbeiterin sei im Urlaub.
Der Urlaub dürfte mitlerweilen beendet sein.
Meine Kammer, deine Kammer
Ich glaube, dass die Formulierung "abschließende Stellungnahme" nicht bedeuten soll, dass die Kammer nach deren Eintreffen den Aktendeckel zukloppen, sondern einen Beschluss fassen will. Ich wette, dass in solchen Kammern Anwälte sitzen, die nicht zu denen gehören, über die Ludwig Thoma immer so rumgehöhnt hat. (Der war übrigens selbst Anwalt).
"Go on, Punk - make my day!" (Dirty Harry)
@provinzlerin
Eigentlich wollte ich mich heute Abend hinsetzen und einen Musterbrief an die Kammer schreiben den ich als Entwurf beisteuer.
Jessicaxxl hat wohl recht, erstmal entspannen und nachdenken, bzw mal den Meister fragen.
Also bei R oder E schwillt mir der Kamm, bzw. werd ich zur Tarantel.
Die Fachleute wissen wohl besser wie man damit umgeht, damit das sicher zum Erfolg wird.
Eigentlich wollte ich mich heute Abend hinsetzen und einen Musterbrief an die Kammer schreiben den ich als Entwurf beisteuer.
Jessicaxxl hat wohl recht, erstmal entspannen und nachdenken, bzw mal den Meister fragen.
Also bei R oder E schwillt mir der Kamm, bzw. werd ich zur Tarantel.
Die Fachleute wissen wohl besser wie man damit umgeht, damit das sicher zum Erfolg wird.
Schatzkammer
@Mr.Manoon
Das stimmt, aber die werden ihr wegen ihres Dilettantentums bestimmt den Kopf waschen (der bringt ja die ganze Innung in Verruf) und ihr Tipps geben, wie sie es beim nächsten Mal besser macht; falls man ihr nicht gar rät, ihren Laden zu verpachten und Politikerin zu werden. Neue Luschen braucht das Land!
Das stimmt, aber die werden ihr wegen ihres Dilettantentums bestimmt den Kopf waschen (der bringt ja die ganze Innung in Verruf) und ihr Tipps geben, wie sie es beim nächsten Mal besser macht; falls man ihr nicht gar rät, ihren Laden zu verpachten und Politikerin zu werden. Neue Luschen braucht das Land!
"Go on, Punk - make my day!" (Dirty Harry)
Ich wollte eigentlich heute Abend Bücher listen, mußte jetzt aber dringend blutdrucksenkende Mittel zu mir nehmen, der Rèserve Chateaubriand Beaujouolais hat das sehr schön bewerkstelligt.
Es ist mir völlig egal wie das weitergeht, wenn wir es aber nicht wenigstens versucht haben dann habe ich ein Problem mit meiner Selbstachtung.
In diesem Sinne möchte ich das die Kammer ein Schreiben erhält, wenn nötig ein öffentliches, das die einfach nicht ignorieren können.
Es ist nur ein Fall von Vielen aber ich krieg ne Krise wenn wir diesen Fall aufgrund irgendwelcher Nachlässigkeiten nicht zum gerechten Ende führen.
Man muß dies Typen mit ihren eigenen Mitteln schlagen
Es ist mir völlig egal wie das weitergeht, wenn wir es aber nicht wenigstens versucht haben dann habe ich ein Problem mit meiner Selbstachtung.
In diesem Sinne möchte ich das die Kammer ein Schreiben erhält, wenn nötig ein öffentliches, das die einfach nicht ignorieren können.
Es ist nur ein Fall von Vielen aber ich krieg ne Krise wenn wir diesen Fall aufgrund irgendwelcher Nachlässigkeiten nicht zum gerechten Ende führen.
Man muß dies Typen mit ihren eigenen Mitteln schlagen
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- Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27