Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

:oops:
Erinnert so an Renner...
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...vielleicht meintest Du Rennerrommé :wink:

Die Karten sind dabei in der Reihenfolge

Schiller, Ehrhard, Renner, Rosenberger abzulegen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Womit die Frage nach dem Quartett dann auch beantwortet wäre... 8)

Hat jemand inzwischen mal mit der Anwaltskammer gesprochen, die freuen sich sicherlich über jede neue Nachricht... :lol:
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Kohagie
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Frage:

Beitrag von Kohagie »

ging es hier nicht um die Aktivlegitimation?
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...Schiller gehört nicht zum Quartett, der ist eher unbeholfener Mitspieler.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

jessikaxxl hat geschrieben:...Schiller gehört nicht zum Quartett, der ist eher unbeholfener Mitspieler.
Schiller?!
Aktivlegitimation, war meine Frage!


Schiller? Ist der nicht schon vor x Jahren gestorben?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@jessicaxxl
Schreib lieber "Silberlocke" damit es nicht zu irgendwelchen Irritationen kommt... :lol:
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Mr.Manoon hat geschrieben:@jessicaxxl
Schreib lieber "Silberlocke" damit es nicht zu irgendwelchen Irritationen kommt... :lol:
..... der von K. May? Also bei dem bin ich mir sicher, das der, der von K.M., nix mit Aktivlegitimationen zu tun hatte. Also der ist mit Sicherheit schon sehr, sehr lange tot. Und der war oder soll bei euch gewesen sein .....?
Tische-, Gläserrücken, Beschwörungsformeln oder was in der Art?

Aktivlegitimation - ja oder nein und wenn nein warum nicht?
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

as006 hat geschrieben: @bücherwurm03

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß sich jemand von denen im Bremen sehen läßt? Die schicken Ihren Anwalt, womöglich den gleichen der schon in Trier war, und fertig. Ich glaube nicht, daß für eine derartige Verhandlung ein Erscheinen der Herrschaften zwingend nötig ist, dafür hat man schließlich Anwälte.
frea* show, bleibt frea* show egal welcher da auftaucht. mich interessiert auch mehr was bei rumkommt :wink:

oder ist das eine nicht öffentliche veranstaltung?

tante E. habe ich ja schon im internet bewundern dürfen, muss mir wohl reichen :D
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

oder ist das eine nicht öffentliche veranstaltung?
...ich glaube nicht, daß das beim Familiengericht verhandelt wird. Dann wäre es nicht öffentlich.
as006
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Beitrag von as006 »

Ich hätte gute Lust dem Urheber der Weihnachts-Veranstaltung (Abmahnung) ein Betrugsverfahren anzuhängen. Des wäre doch machbar, sofern keine Aktivlegitimation vorhanden ist, oder?
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

as006 hat geschrieben:Ich hätte gute Lust dem Urheber der Weihnachts-Veranstaltung (Abmahnung) ein Betrugsverfahren anzuhängen. Des wäre doch machbar, sofern keine Aktivlegitimation vorhanden ist, oder?
das ist doch meine Frage!
Liegt ein Nachweis dieser Aktivlegitimation vor oder nicht?
Wurde das bis jetzt noch nicht geklärt?
Fehlt diese, ist es doch wohl unmißverständlich Betrug, kein versehen, kein versuch, kein nix, kein wenn und aber, sondern schlicht und einfach Betrug.

Wenn sowas nicht verfolgt oder geahndet wird und die Akteure nur so davonkommen ......

Gerade bekam ich von der Abmahnwelle e.V. deren Newsletter und las von der Abmahnwelle Online-Fair-Trade e.V. wenn sowas nicht endlich aufhört, .....
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

as006 hat geschrieben:Ich hätte gute Lust dem Urheber der Weihnachts-Veranstaltung (Abmahnung) ein Betrugsverfahren anzuhängen. Des wäre doch machbar, sofern keine Aktivlegitimation vorhanden ist, oder?
Sehe ich auch so. Dann kann man die Unterlagen der StA Bonn übergeben und Strafanzeige stellen.
Kohagie hat geschrieben:Liegt ein Nachweis dieser Aktivlegitimation vor oder nicht?
Wurde das bis jetzt noch nicht geklärt?
Ich vermute, das wird dann in der Urteilsbegründung bzw. Kostenentscheidung stehen.
Fehlt diese, ist es doch wohl unmißverständlich Betrug, kein versehen, kein versuch, kein nix, kein wenn und aber, sondern schlicht und einfach Betrug.
So lange die Abmahner noch kein Geld damit verdient haben, ist es nur versuchter Betrug - aber auch der ist strafbar.
Zuletzt geändert von terracotta am So 15. Jun 2008, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Ich hätte gute Lust dem Urheber der Weihnachts-Veranstaltung (Abmahnung) ein Betrugsverfahren anzuhängen. Des wäre doch machbar, sofern keine Aktivlegitimation vorhanden ist, oder?
...da bahnen sich noch ganz andere Sachen an ;-)

Die Aktivlegitimation ist bislang nicht dargelegt. Nur gaaaanz geheime Unterlagen, die deshalb mit geschwärzten Daten vorgelegt werden. Schade um das dafür verschwendete Papier.

Bitte wegen der weiteren Fakten nicht weiter bohren. Alles, über das derzeit sinnvoll an dieser Stelle informiert werden sollte, ist erfolgt.

Alles andere kommt zu gegebener Zeit.
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