Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

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vitalis
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Beitrag von vitalis »

Gutenberg Fachbuchhandlung Renner - Klage vor dem Landgericht Landau zurückgenommen
20. Januar 2009 von RA Christian Solmecke

Ende 2007 beschäftige eine Abmahnwelle größeren Ausmaßes die deutschen Buchhändler. In der Sache ging es um Abmahnungen wegen Wettbewerbsrechts. Hunderten Antiquaren wurde vorgeworfen, Bücher anzubieten, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften standen. Seinerzeit hatten sich einige Buchhändler geweigert, die von der Abmahnerin verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Weigerung führte zu mehren Klageverfahren, die nunmehr ihren Abschluss finden. In einem aktuellen Fall hat die Klägerin die Klage vor dem Landgericht Landau zurück gezogen. Die wettbewerbsrechtliche Angelegenheit ist nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist geltend gemacht worden und war daher verjährt. Nun hat die Klägerin sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Weitere Vefahren folgen.

Quelle: http://www.antiquariatsrecht.de/?p=229
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Hoffentlich werden weitere derart positive Nachrichten folgen! Danke @ vitalis
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

gabs da nicht mal sowas wie ne negative Feststellungsklage?
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...den beiden Feststellungsklagen wurde von Renner mit Leistungsklagen in Bremen und Rostock begegnet. Beide Klagen hat Renner für erledigt erklärt, weil die beanstandeten Titel zwischenzeitlich nicht mehr indiziert seien, so seine (unsinnige) Argumentation. Unsinnig deshalb, weil der Unterlasungsanspruch auch bestanden hätte, wenn die Titel nicht mehr indiziert sind, nur eben nicht wenn die Aktivlegitimation fehlt. Man wollte einer Entscheidung über die Rechtsmißbräuchlichkeit aus dem Weg gehen. Er hat in beiden Verfahren, sowohl in Bremen, wie auch in Rostock die Kosten bezahlt.

Es dürfte zwischenzeitlich klar sein, daß RA. Dr. Axel Rosenberger eigentlicher Drahtzieher ist.

Nachdem Renner noch im März Zeugen gegenüber dokumentiert hat, keine e-Mail Adresse zu haben, will er nun im Okober 2007 (!) Verkäufe über Amazon getätigt haben.

Die Gewerbeanmeldung hat Renner jetzt auch vorgelegt; sie datiert vom 16 Januar 2008 :shock:

Die Verstrickung in Lügen wird langsam peinlich. Wir prüfen derzeit eine Schadensersatzklage gegen Renner. Dabei soll der Schaden durch die rechtsmißbräuchliche Abmahnung eingeklagt werden. Bei einer rechtsmißbräuchlichen Abmahnung kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich wettbewerbswidriges Handeln vorliegt. Eingeklagt werden sollen hierbei u.a. Kosten der Abwehr der Abmahnung. Interessenten können sich bei mir melden.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Was meint eigentlich die Kanzlei Martini · Mogg · Vogt zu den Aktivitäten ihres Mitarbeiters Rosenberger? Oder hält die sich ähnlich bedeckt wie die FDP bezüglich ihrer geschätzten ehemaligen Funktionärin Ehrhardt?
blokk
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Beitrag von blokk »

Man kann also davon ausgehen, dass die Exkursion Renner und Konsorten einige Tausend Euro gekostet haben. Freut mich.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

M....methoden!
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vitalis
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Beitrag von vitalis »

Sachstand zur Abmahnwelle der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner aus Bonn
9. März 2009 von RA Christian Solmecke

In der Vergangenheit hatten wir bereits über die Abmahnwelle der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner aus Bonn informiert. Die Fachbuchhandlung Renner, deren Geschäftführer ein Rechtsanwalt ist, mahnte im Dezember 2007 flächendeckend Antiquariate mit der Begründung ab, diese böten über das Internet Bücher an, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stünden. Zahlreiche Antiquariate weigerten sich die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Fachbuchhandlung Renner strengte darauf hin gegen ein halbes Duzend Antiquariate Klageverfahren an, deren Streitwerte sich auf ? 25.000,00 beliefen.

Zwischenzeitlich haben sich einige Klageverfahren erledigt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass es der Fachbuchhandlung Renner jedenfalls nicht gelungen ist, Gebühren oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In einigen Streitverfahren konnten Vergleiche erzielt werden, in deren Rahmen die beklagten Antiquariate zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgaben, die Kosten des Rechtsstreits aber gegeneinander aufgehoben wurden, d.h. jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst bestreiten musste. Insofern konnte zumindest einstweilen verhindert werden, dass die Fachbuchhandlung Renner von den Rechtsstreitigkeiten finanziell profitierte.

Eine Klage, die vor dem Landgericht Hannover rechtshängig war, musste letztendlich von der Klägerin zurückgenommen werden, da die Ansprüche verjährt waren. Ansprüche aus §§ 8, 9 und 12 UWG verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntniserlangung. Da die Fachbuchhandlung Renner in diesem Fall am 22.11.2007 Kenntnis erlangt hatte, die Klage dem Beklagten aber aufgrund des zögerlichen Verhaltens der Klägerin erst am 22.07.2008 zugestellt worden war, lagen die Voraussetzungen der Verjährung vor.

Unbefriedigend bleibt jedoch weiterhin, dass letztendlich nicht abschließend geklärt werden konnte, ob es sich nun um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen, die nur der Gewinnerzielungsabsicht der Fachbuchhandlung Renner dienten, handelte. Rechtsmissbräuchlich sind Abmahnungen nämlich, wenn es dem Abmahnenden letztendlich nicht auf den Wettbewerbsverstoß an sich ankommt, sondern vielmehr auf die Erzielung finanzieller Vorteile durch Vereinnahmung von Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatzbeträgen. Nicht unüblich sind beispielsweise rechtsmissbräuchliche Vereinbarungen zwischen Abmahnenden und Rechtsanwälten, nach denen der Abmahnende im Falle des Unterliegens keine Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Nimmt beispielsweise ein Abmahnender ein Kostenrisiko (üblicherweise muss ja der Unterliegende sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen) auf sich, dass deutlich über seinem Umsatz liegt, spricht vieles dafür, dass die Abmahnung letztendlich nur dazu dient, Rechtsanwaltsgebühren oder Schadensersatz zu vereinnahmen. Diese Frage konnte im Rahmen der geführten Prozesse letztendlich nicht abschließend geklärt werden.

Quelle: http://www.antiquariatsrecht.de/?p=243
deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

Unbefriedigend bleibt jedoch weiterhin, dass letztendlich nicht abschließend geklärt werden konnte, ob es sich nun um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen, die nur der Gewinnerzielungsabsicht der Fachbuchhandlung Renner dienten, handelte. Rechtsmissbräuchlich sind Abmahnungen nämlich, wenn es dem Abmahnenden letztendlich nicht auf den Wettbewerbsverstoß an sich ankommt, sondern vielmehr auf die Erzielung finanzieller Vorteile durch Vereinnahmung von Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatzbeträgen. Nicht unüblich sind beispielsweise rechtsmissbräuchliche Vereinbarungen zwischen Abmahnenden und Rechtsanwälten, nach denen der Abmahnende im Falle des Unterliegens keine Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Nimmt beispielsweise ein Abmahnender ein Kostenrisiko (üblicherweise muss ja der Unterliegende sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen) auf sich, dass deutlich über seinem Umsatz liegt, spricht vieles dafür, dass die Abmahnung letztendlich nur dazu dient, Rechtsanwaltsgebühren oder Schadensersatz zu vereinnahmen. Diese Frage konnte im Rahmen der geführten Prozesse letztendlich nicht abschließend geklärt werden.
Ich finde es äußerst seltsam, das es nicht möglich sein soll, festzustellen, ob die "Fachbuchhandlung" nun eine "Fachbuchhandlung" oder ein Fake ist.

Außerdem müsste die Frau "Rechts"anwältin ja wohl ca. 300 Rechnungen an den Herrn "Fachbuchhändler" geschickt haben, oder?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Leider war auf der Rechnung meines Anwalts ein falsches Datum eingetragen, deshalb war es mir noch nicht möglich, die Kosten einzuklagen. Gibt es inzwischen jemanden der seine Anwaltskosten bei Renner einklagen möchte ?
Tina
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Beitrag von Tina »

Guten Morgen,

wie hieß der Renner mit Vornamen ?

Habe heute eine Bestellung von einem Herrn Renner bekommen.

Jedoch aus Bayern.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Guido
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Wie ist es denn am 21.4.09 in München gelaufen, man hört gar nichts ?
War jemand anwesend ?
deichgraf
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Beitrag von deichgraf »

Mr.Manoon hat geschrieben:Wie ist es denn am 21.4.09 in München gelaufen, man hört gar nichts ?
War jemand anwesend ?
Das würde mich auch interessieren!
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Dawson
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Yeah!!!

Beitrag von Dawson »

Und mich erst!!! :P
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