Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Re: Neue Info zur DIHK

Beitrag von hanischu »

happybook hat geschrieben:Hallo zusammen,

wollte bei der DIHK gerade nachfragen, ob meine Mail mit dem PDF gut angekommen sein. Antwort der Dame:
-Fr. Reppelmund sei ab heute im Urlaub
-Es werde erst NACH den Feiertagen weiter dran gearbeitet

Das wäre für uns nicht besonders von Vorteil
Genau dieser Beitrag trifft den Kern des teilweise nicht verstandenen Problems!

Im Lauf der nächsten Woche, also genau bis zum 28.12., geht es zunächst darum, daß alle Abgemahnten eine für sie optimale Reaktion gegenüber der Abmahnerin tätigen.

Welche das ist, kann ich nicht beurteilen, ich habe mich für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entschieden.

Alle anderen Aktivitäten sind sicher sehr hilfreich und werden im Laufe der nächsten Zeit vielleicht dazu führen, daß es nicht bei einer hoffentlich erfolgreichen Abwehr der Abmahnung bleibt. Ich gebe aber nochmals zu bedenken, daß die von booklooker beauftragten Anwälte sicher nicht zu Unrecht in Anbetracht der Rechtsunsicherheit in Deutschland (jessicaxxl's Beispiele unterschiedlicher Rechtssprechung weiter oben belegen das eindeutig) vor zuviel Euphorie in Hinblick auf eine negative Feststellungsklage warnen.

Gesunder Menschenverstand und ein einfaches Rechtsempfinden sind vor deutschen Gerichten die schlechtesten Ratgeber!
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

die (der Situation vollkommen unangemessenen) Antworten der Prüfstelle zeigen deutlich, dass nach Erledigung der aktuellen Abmahnwelle deutlicher Druck ausgeübt werden muss, damit jeder ev. Betroffene (von wegen nur Händler ... aber n atürlich ist es für die Gewerblichen am allerwichtigsten) die Möglichkeit bekommt, sich jederzeit und auf Grundlage aktuellster Daten zu informieren ... und nicht nur über Einzelbücher ... der Vergleich mit der einmal alle paar Jahre anfallenden Ausweiserneuerung ist sowas von *zensiert* ... und mein Ausweis sagt mir ganz klar, bis wann ich mich auf ihn verlassen kann ...

ich werde heute mal prüfen, ob ich in meiner Stadtteilbibliothek tatsächlich die Liste einsehen kann (das wäre für mich kostenfrei) bzw. in der Zentralstelle (4,- Euro Fahrtkosten, ca. 45 min. Weg, jeweils hin und zurück zusammengerechnet) ...

die Leute leben anscheinend noch in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts ...
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Da Kohagie offensichtlich tatsächlich ein Privatanbieter ist, ist der förmliche Brief, den er seinen Kunden schreibt incl Werbung für seinen "Shop" auf den ersten Blick etwas verwirrend. Aber er hat ja wirklich ein kleines Angebot.

Antiquario ist ein Programm für Händler, da gelten die Verbraucherrechte nicht.

Trotzdem finde ich es gut, dass jemand den unversicherten Versand erwähnt hat. Auf jeder 2. Seite dieses Threads erinnern wir uns daran, dass wir nun mal etwas Verbotenes getan haben. Ja! Jeder der eine Abmahnung erhält hat irgendetwas falsch gemacht. Vielleicht hat er seine Widerrufsbelehrung nicht auf den neusten Stand der Erkenntnisse gebracht (Mittlerweile kann man WR-Belehrungen schon abonnieren), oder eine unverbindliche Preisempfehlung genannt....etc.

Ich bin mal mit 59kmh durch eine geschlossene Ortschaft gefahren, nennt mich einen Raser. Da habe ich 15 EUR an das Ordnungsamt überwiesen.
Gottseidank hat mich kein anderer Autofahrer verklagt, der langsam gefahren ist und zu spät zur Arbeit kam.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Also das Beispiel mit den Versandkosten ist nicht schlecht.
Ich praktiziere das ohnehin so wie es das Gesetz vorsieht, das "unversicherter Versand" abmahnwürdig ist, darauf wäre ich im Leben nicht gekommen, aber einzusehen.
Wenn ich das Risiko nicht tragen möchte muß ich den versicherten Versand in den Buchpreis einrechnen, leider machen das die Billiganbieter oft unmöglich, wenn die einzige Geschäftsstrategie die ist das man immer der Billigste ist, dann ist jede buchhändlerische Kalkulation am Ende.
Tatsache ist aber das ich immer wieder höre:
Wieso, ich habe das Buch doch verschickt, was kann ich denn dafür wenn die Post das verschlampt.
Also das, sagen wir mal blauäuige Laien das so sehen, na ja.
Davor muß der Verbraucher geschützt werden, und wenn damit ein Anwalt haufenweise Geld verdient habe ich prinzipiell nichts dagegen.
Für eine solche aufklärerische Wohltat, so nennt man eine Abmahnung im Juristendeutsch, zahle ich gerne ca. 50 Euro.
Das ich für sowas mit absoluter Sicherheit in den Schuldturm komme, und dahin führt ja die Original-Unterlassungserklärung, das ist Vernichtung von Existenzen.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Die Angabe das der Versand unversicht sein ist Abmahnwürdig, nicht der unversicherte Versand...
Zuletzt geändert von Lacplesis am Di 18. Dez 2007, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Sa 22. Dez 2007, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Lacplesis hat geschrieben:Die Angabe das der Versand unversicht sein ist Abmahnwürdig, nicht der unversicherte Versand...

Ach so, ich dachte wenn ich die Bücher unversichert verschicke muß ich demnächst 5100,00 Euro zahlen.
:lol: :roll: :D
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Weil Ihr gerade beim Abschweifen seid - und das sollte auch möglich sein, da ja inzwischen hoffentlich alle ihre Hausaufgaben gemacht haben -
ich durfte für den eigentlich sinnvollen Satz, der mich vor unnötig hohen Rücksendekosten bewahren sollte:

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen

189 EUR und ein Versprechen, dies nie wieder in meine AGB zu schreiben, an die Wettbewerbstzentrale abgeben.
Nachdem ich in Erfahrung gebracht hatte, daß es nicht abmahnfähig ist, keine AGB zu haben, leiste ich mir nun den Luxus, ganz auf solche zu verzichten.
Voltigierer
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Mal was zum Lachen

Beitrag von Voltigierer »

Ich habe heute morgen ein Datenupdate an booklooker geschickt.
Gerade erhalte ich folgende Mail:

Hallo,

Sie haben bei uns Artikel angeboten, die in Deutschland nicht
frei verkauft werden dürfen, da sie von der Bundesprüfstelle
indiziert wurden.

Es handelt sich um folgende Artikel (Bestellnummer):
Bernhard und Bianca (1172)

Wir haben die Artikel gelöscht und möchten Sie bitten, diese
nicht wieder anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von booklooker.de

-----------------------------------

Es handelt sich um Bernhard und Bianca von Walt Disney ISBN 3505078719 , Schneider Verlag,

Es treibt schon seltsame Blüten ....

Nochmal vielen Dank an alle, die hier mit viel Sachverstand Hilfestellung leisten.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Vielleicht ist in dem Buch eine nackte Maus zu sehen und steht doch auf dem Index?
hanischu
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Re: Mal was zum Lachen

Beitrag von hanischu »

Glücksnudel hat geschrieben:Ich habe heute morgen ein Datenupdate an booklooker geschickt.
...
Es treibt schon seltsame Blüten ....
Nicht gleich verzweifeln, es ist doch gut, daß erst einmal schnell gearbeitet wurde, daß es nun ein paar Anfangsschwierigkeiten gibt ...

Indiziert ist ein comic von Idea E. Milano, der heißt Bianca.
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Ein Sailor Moon Comic steht ja auch mit auf der Liste.
Sailor Moon hat meine Tochter als sie kleiner war immer im Kinder TV angeschaut.
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Guten Morgen

Ohne vom Thema abschweifen zu wollen, die Sache mit den Versandkosten,bzw. deren Auslegung hat mich nun doch stutzig gemacht.

Wenn ich z.B. über das ZVAB eine Bestellung von einer Buchhandlung oder einem Kollegen erhalten steht da vom ZVAB generierter Satz:




Versandart: unversichert

bei Bestellungen von Privatpersonen steht es nicht.

herzlich
moments
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

hanischu hat geschrieben:Weil Ihr gerade beim Abschweifen seid - und das sollte auch möglich sein, da ja inzwischen hoffentlich alle ihre Hausaufgaben gemacht haben -
ich durfte für den eigentlich sinnvollen Satz, der mich vor unnötig hohen Rücksendekosten bewahren sollte:

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen

189 EUR und ein Versprechen, dies nie wieder in meine AGB zu schreiben, an die Wettbewerbstzentrale abgeben.
Nachdem ich in Erfahrung gebracht hatte, daß es nicht abmahnfähig ist, keine AGB zu haben, leiste ich mir nun den Luxus, ganz auf solche zu verzichten.

Du mußt stattdessen schreiben:
Der Kunde ist nicht zur ordnungsgemäßen Frankierung der Rücksendung verpflichtet. Unfreie Rücksendungen bei einem Bestellwert von unter 40,00 Euro werden nur angenommen insofern die Ware nicht der Bestellten entspricht.
Ob diese Version jetzt absolut wasserdicht ist weiß ich nicht aber so sehen oder sahen die neuesten Muster AGB's aus.
Ein Kaumann ohne AGB's, also ich weiß nicht. Es sei denn du bist Privatanbieter oder schichtest deine Sammlung um.
Wie schwierig das nachzuweisen ist kannst du ja an der Sammlung von jessicaxxl ein paar Seiten rückwärts lesen.
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