Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

SF-Fundgrube hat geschrieben:
Tina hat geschrieben:Warum schreibt Ihr eigentlich immer "Ihre Mandantin" ?? Herr Renner ist doch männlich :?:
DIE Buchhandung.

Die GmbH
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Di 18. Dez 2007, 21:39, insgesamt 2-mal geändert.
Tina
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Beitrag von Tina »

Na ja... irgendwie habe ich mir das gedacht :oops:
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 16. Jan 2008, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
schenkelmeer
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Re: ZOIS

Beitrag von schenkelmeer »

wie finde ich denn die Liste?

[quote="Dawson"]@Zois: Trag dich bitte in die Liste "Betroffener Abmahnopfer" ein. :wink:[/quote]
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

@schenkelmeer

viewtopic.php?t=4465

unten auf neue Antwort gehen und die entsprechenden Daten eintragen
SF-Fundgrube pflegt sie dann bei Gelegenheit in die Liste ein
Bild
buch-villa
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Beitrag von buch-villa »

Ging heute an die FDP raus; ein Lehrer aus Kiel bedankt sich für den Jugendschutz:

Sehr geehrte Damen u. Herren,

hiermit möchte ich mich ganz herzlich für Ihr konsequentes und nachhaltiges Engagement für den Jugendschutz bedanken. Es wird endlich Zeit, dass auch im Namen der FDP auf die ausufernde Verwahrlosung unserer Jugend tatkräftig reagiert wird. Wir sollten daher gemeinsam an einem Strang ziehen und, wie Sie es ausdrücken, jeden "Dreck" von unserem Nachwuchs fernhalten.

In letzter Zeit sind meiner Meinung nach bereits auch einige Erfolge Ihrer politischen Tätigkeit festzustellen. Die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in meinem Umfeld rauchen nicht mehr, konsumieren keine Alcopops mehr und tauschen auch keine Sex- und Gewaltvideos mehr über ihre Handys aus. Drogen sind mittlerweile ein Fremdwort und alle gehen abends pünktlich ins Bett. Die Jugendlichen kommen zur Vernunft, die Eltern sind begeistert.

Doch ein letztes Problem bleibt. Wie eine große schwarze Wolke schwebt es noch immer über uns allen und trägt in sich das fürchterliche Potential die bisherigen Erfolge im Bereich des Jugendschutzes in einer großen Sintflut untergehen zu lassen. Alle Anstrengungen, der teilweise übermenschliche Einsatz und das Engagement vieler FDP-Wähler zum Wohle unserer Jugend wären dann umsonst gewesen, wenn es uns nicht gelingt, die Jugendlichen daran zu hindern "Das erotische Rowohlt-Lesebuch" Lesebuch zu erwerben.

Ich appelliere in höchster Eindringlichkeit an Sie: Lassen Sie es nicht soweit kommen! Machen Sie weiter Druck! Hindern Sie skrupellose Geschäftemacher am massenhaften, speziell auf die Zielgruppe der Jugend ausgerichteten Vertrieb von Büchern wie "Goodbye Jeanette".

Wir dürfen jetzt nicht nachlassen! Wir sind doch schon auf der Zielgeraden. Bloß kein Versagen auf den letzten Metern! Ich sehe schon die blaugelben Banner vor mir, auf der Festparade zu Ehren der FDP, der Retterin der Jugend, der Retterin der Welt und in der jubelnden Menge thronend, die alles überragende, neue Schutzpatronin unserer Nation: die heilige Christine Ehrhardt.

Höchst ehrerbietig und mit tiefstem Respekt vor Ihrer grandiosen Jugendarbeit fehlen mir fast die weiteren Worte. Nein, keine Angst, es bleibt mir noch mich im Namen aller Kinder und Jugendlichen, ihrer Eltern und Großeltern, ihrer Schwestern und Brüder und auch im Namen der Sonne, des Mondes und der Sterne zu bedanken.

Mit dicken Freudentränen innig grüßend ...
... ach, was ist schon mein armseliger Name im Vergleich zu Ihren Großtaten?
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...ich würde auf keinen Fall die Unterlassungserklärung gegenüber Renner abgeben, sondern gegenüber der WBZ.

Das Schreiben verweist z.T. auf exotische Gerichtsentscheidungen, die so von nahezu allen anderen Gerichten nicht geteilt werden.

Beispiele
Wie ich herausfinden konnte, haben Sie für Ihre Mandantin innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen verschickt. Schon dies allein ist ein Indiz dafür, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (vgl. LG Bielefeld, Az. 15 O 53/06). Darüber hinaus war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für eine Vielzahl von Abmahnungen ohnehin nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf 20 U 194/00). Schließlich ist bislang nicht ersichtlich, dass Ihre Mandantin als Buchhändlerin überhaupt im einschlägigen Markt tätig geworden ist. Ich bestreite daher die Aktivlegitimation Ihrer Mandantin.

Ein möglicher Verstoß gegen das JuSchG wäre hier wettbewerbsrechtlich ohnehin so unbedeutend, dass die Abmahnung schon allein aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus dürfte der angesetzte Streitwert deutlich überzogen sein.
Besser:


Musterbrief an Christine Ehrhardt
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...wenn ich das richtig sehe, sind auf den FDP-Seiten die Fotos von Ehrhard entfernt worden
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...Einzelbild ist auch weg
el

Beitrag von el »

@ buch-villa. als einzelkommentar ganz witzig, aber wenn du das wirklich an die FDP - geschickt hast hast du uns einen Bärendienst erwiesen.
Ich propagiere bei allen aktionen im Zusammenhang mit der Abmahnwelle stets SACHLICHKEIT, weil nur so können wir hoffen heil aus der Sache rauszukommen. Ironie und Sarkasmus helfen uns garantiert nicht weiter
blokk
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Negative Feststellungsklage

Beitrag von blokk »

Wenn eine negative Feststellungsklage eingereicht wird, entstehen auf jeden Fall erst einmal Kosten. Sie ist beim Landgericht einzureichen und damit Anwaltspflichtig.
Möglichkeit 3: Negative Feststellungsklage

Als aktive Reaktion steht es dem Abgemahnten offen, eine negative Feststellungsklage (§256 ZPO) einzureichen. Er begehrt mit einer solchen Klage vom Gericht, festzustellen, dass die in der Abmahnung gerügte Rechtsverletzung tatsächlich nicht besteht. Wegen des damit verbundenen Kostenrisikos bietet sich diese Reaktion nur dann an, wenn sicher feststeht, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgte. Zur Vermeidung eines sofortigen Anerkenntnisses (§ 93 ZPO) sollte der Abgemahnte vorher außergerichtlich aufgefordert werden, sich über den Fortbestand seiner Abmahnung zu erklären.

Zu beachten ist weiterhin, dass bei einem Verfahren vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht und die negative Feststellungsklage daher regelmäßig von einem Anwalt eingereicht werden muss.

Quelle : http://www.abmahnungs-opfer.de/vorgehen.htm
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Zur Vermeidung eines sofortigen Anerkenntnisses (§ 93 ZPO) sollte der Abgemahnte vorher außergerichtlich aufgefordert werden, sich über den Fortbestand seiner Abmahnung zu erklären.
...es wird leider immer mehr Stammtischwissen zusammengetragen.

Es ist z.B. nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich, den Abmahner (nur der kann im oben zitierten Absatz gemeint sein) vor Einreichung einer negativen Feststellungsklage Gelegenheit zu geben, sich über den Fortbestand seiner Abmahnung zu erklären, nämlich dann, wenn der Abmahner von einer erkennbar unrichtigen Sachlage auf Seiten des Abgemahnten ausgeht.
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:03, insgesamt 2-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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