Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Mal ein anderer Aspekt bezüglich Strafanzeige
Da die gute Frau Ehrhardt uns Abgemahnte ja sämtlich auf die Strafbarkeit unseres verwerflichen Handelns schrifltich hingewiesen hat, kann doch jeder Betroffene SELBSTANZEIGE stellen, bei dieser darauf hinweisen, daß er von der Frau Ehrhardt angeschrieben wurde und sein böses Tun bereut, wenn es auch nicht absichtlich war.
Kann vielleicht sein, daß die Staatsanwaltschaft dann Strafbefehle raus schickt oder sogar schicken muss, aber diese Drohung wäre dann weg.
Es kann doch immer noch sein, daß Frau Ehrhardt von Ihrer "Mandantin" den Auftrag zur Strafanzeige gegen alle Angeschriebenen erhält , oder ?
Zitat aus Wikipedia:
"Von der Selbstanzeige kann auch Gebrauch gemacht werden, wenn der Anzeigende sich selbst für unschuldig hält und seine Unschuld durch eine entsprechende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bestätigt haben möchte oder er seiner Reue erlegen ist. "
Kann vielleicht sein, daß die Staatsanwaltschaft dann Strafbefehle raus schickt oder sogar schicken muss, aber diese Drohung wäre dann weg.
Es kann doch immer noch sein, daß Frau Ehrhardt von Ihrer "Mandantin" den Auftrag zur Strafanzeige gegen alle Angeschriebenen erhält , oder ?
Zitat aus Wikipedia:
"Von der Selbstanzeige kann auch Gebrauch gemacht werden, wenn der Anzeigende sich selbst für unschuldig hält und seine Unschuld durch eine entsprechende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bestätigt haben möchte oder er seiner Reue erlegen ist. "
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 14:37, insgesamt 3-mal geändert.
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- Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:38
Guten morgen,
habe gestern abend noch an den "Liberalen Mittelstand NRW" geschrieben und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau Radöhl,
ich danke Ihnen dass Sie uns in Kenntnis gesetzt haben und bitte Sie nachfolgende Stellungnahme in Ihrem Forum zu veröffentlichen da wir dort keinen Zugang haben.
-------------------------------------------------------------------
Stellungnahme.
Seit Jahren kämpft der Liberale Mittelstand gegen die Abmahnabzocke von unseriösen Anwälten. Wir lehnen Abmahnvereine und Anwaltskanzleien, die nur zum Zwecke von Abmahnungen gegründet wurden, grundsätzlich ab.
Das Frau Ehrhardt zu solchen Anwälten zu gehören scheint, ist sehr bedauerlich und hat uns veranlasst entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Frau E. ist allerdings erst seit 3 Monaten Mitglied bei uns und war auch in keiner Weise aktiv.
Immerhin hat uns dieser Anlass doch dazu motiviert, dass wir jetzt einen neuen Versuch starten werden, dass es solche Abmahnverfahren in Zukunft nicht mehr gibt. Wir werden auf politischem Wege aktiv werden.
Liberaler Mittelstand NRW - Anwalt für den Mittelstand
--------------------------------------------------------------
Ich selber wurde ebenfalls schon Opfer einer unseriösen Abmahnung, was mich viel Geld gekostet hat.
Bitte meine privaten Daten nicht veröffentlichen, die sind nur für Sie bei evtl. Rückfragen.
Herzliche Grüße
Manfred Todtenhausen
- Landesvorsitzender -
Scheint auch wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung zu sein, hoffen wir es.
Nach Berlin habe ich auch noch geschrieben, natürlich noch keine Reaktion.
Wünsche allen einen schönen 3. Advent
Alexandra
buchparadies
habe gestern abend noch an den "Liberalen Mittelstand NRW" geschrieben und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau Radöhl,
ich danke Ihnen dass Sie uns in Kenntnis gesetzt haben und bitte Sie nachfolgende Stellungnahme in Ihrem Forum zu veröffentlichen da wir dort keinen Zugang haben.
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Stellungnahme.
Seit Jahren kämpft der Liberale Mittelstand gegen die Abmahnabzocke von unseriösen Anwälten. Wir lehnen Abmahnvereine und Anwaltskanzleien, die nur zum Zwecke von Abmahnungen gegründet wurden, grundsätzlich ab.
Das Frau Ehrhardt zu solchen Anwälten zu gehören scheint, ist sehr bedauerlich und hat uns veranlasst entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Frau E. ist allerdings erst seit 3 Monaten Mitglied bei uns und war auch in keiner Weise aktiv.
Immerhin hat uns dieser Anlass doch dazu motiviert, dass wir jetzt einen neuen Versuch starten werden, dass es solche Abmahnverfahren in Zukunft nicht mehr gibt. Wir werden auf politischem Wege aktiv werden.
Liberaler Mittelstand NRW - Anwalt für den Mittelstand
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Ich selber wurde ebenfalls schon Opfer einer unseriösen Abmahnung, was mich viel Geld gekostet hat.
Bitte meine privaten Daten nicht veröffentlichen, die sind nur für Sie bei evtl. Rückfragen.
Herzliche Grüße
Manfred Todtenhausen
- Landesvorsitzender -
Scheint auch wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung zu sein, hoffen wir es.
Nach Berlin habe ich auch noch geschrieben, natürlich noch keine Reaktion.
Wünsche allen einen schönen 3. Advent
Alexandra
buchparadies
So ganz schlecht scheint diese Nadelstichstrategie doch nicht zu sein, auch wenn einiges etwas seltsam anmutet.
Ich frage mich allerdings ob die sich mit der klassischen Strategie der modifizierten Unterlassungserklärung zufrieden geben.
Es scheint der übliche Weg der aussergerichtlichen Klärung einer Abmahnung durch einen Anwalt zu sein, der nächste Schritt dürfte der sein das die Abmahner diese Form der Unterlassungerklärung anfechten.
Ich kann mir nicht vorstellen das drei Anwälte geschätzte 300 bis 500 Abmahnungen verschicken und dann nach einer fruchtlosen weil finanziell nicht lohnenden modifizierten Unterlassungserklärung sich einfach sagen:
Na ja, Wochen der Arbeit umsonst aber jetzt ist ja Weihnachten, das Fest der Liebe und Vergebung.
Es sei denn die Sache wird ihnen zu heiß. Nach der Vorgeschichte scheint mir das wenig wahrscheinlich.
Das die Kanzlei Wilde & Beuger sich im Dienste der Nächstenliebe um hunderte von Anrufern kümmert scheint mir auch abwegig zu sein, vermutlich kümmert sich Booklooker darum.
Eine ganze Kanzlei Tage und Wochen zu blockieren (Anrufe im Minutentakt) kann nicht ganz billig sein.
Also ich vermute mal das läuft auf eine Musterklage hinaus.
Von daher ist es gar nicht so ganz schlecht die ordentlich auf Trab zu halten, auch wenn ich teils vorher Bedenken hatte.
Ich für meinen Teil möchte es mit einen zusätzlichen Gerichtsverfahren versuchen, um so etwas auch für die Zukunft schwieriger zu machen, was nützt es mir wenn ich die los bin und morgen kommt der nächste.
Ich frage mich allerdings ob die sich mit der klassischen Strategie der modifizierten Unterlassungserklärung zufrieden geben.
Es scheint der übliche Weg der aussergerichtlichen Klärung einer Abmahnung durch einen Anwalt zu sein, der nächste Schritt dürfte der sein das die Abmahner diese Form der Unterlassungerklärung anfechten.
Ich kann mir nicht vorstellen das drei Anwälte geschätzte 300 bis 500 Abmahnungen verschicken und dann nach einer fruchtlosen weil finanziell nicht lohnenden modifizierten Unterlassungserklärung sich einfach sagen:
Na ja, Wochen der Arbeit umsonst aber jetzt ist ja Weihnachten, das Fest der Liebe und Vergebung.
Es sei denn die Sache wird ihnen zu heiß. Nach der Vorgeschichte scheint mir das wenig wahrscheinlich.
Das die Kanzlei Wilde & Beuger sich im Dienste der Nächstenliebe um hunderte von Anrufern kümmert scheint mir auch abwegig zu sein, vermutlich kümmert sich Booklooker darum.
Eine ganze Kanzlei Tage und Wochen zu blockieren (Anrufe im Minutentakt) kann nicht ganz billig sein.
Also ich vermute mal das läuft auf eine Musterklage hinaus.
Von daher ist es gar nicht so ganz schlecht die ordentlich auf Trab zu halten, auch wenn ich teils vorher Bedenken hatte.
Ich für meinen Teil möchte es mit einen zusätzlichen Gerichtsverfahren versuchen, um so etwas auch für die Zukunft schwieriger zu machen, was nützt es mir wenn ich die los bin und morgen kommt der nächste.
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mo 17. Dez 2007, 13:06, insgesamt 3-mal geändert.
- Renegadetime
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Re: Mal ein anderer Aspekt bezüglich Strafanzeige
[quote="biznbux"]Da die gute Frau Ehrhardt uns Abgemahnte ja sämtlich auf die Strafbarkeit unseres verwerflichen Handelns schrifltich hingewiesen hat, kann doch jeder Betroffene SELBSTANZEIGE stellen
Du verwechselst da etwas, das eine ist Wettbewerbsrecht, das andere ist Strafrecht. Das hat miteinander nichts zu tun und sind unterschiedliche von einander völlig unabhängige Dinge.
(Ich bin Laie, kein Jurist, aber in etwa so ist es soweit ich weiß)
Du verwechselst da etwas, das eine ist Wettbewerbsrecht, das andere ist Strafrecht. Das hat miteinander nichts zu tun und sind unterschiedliche von einander völlig unabhängige Dinge.
(Ich bin Laie, kein Jurist, aber in etwa so ist es soweit ich weiß)
Das liest sich für mich so, als wenn die gerade begonnene politische Karriere schon wieder beendet ist.Das Frau Ehrhardt zu solchen Anwälten zu gehören scheint, ist sehr bedauerlich und hat uns veranlasst entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Frau E. ist allerdings erst seit 3 Monaten Mitglied bei uns und war auch in keiner Weise aktiv.
Und wirft bei mir aber auch die Frage nach den Möglichkeiten innerhalb der FDP auf. Erst 3 Monate dabei und schon Geschäftsführerin?
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...der Abmahner hat keine realistische Chance, eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erfolgreich anzugreifen. Zu den zwingenden Erfordernissen gehört eine konkrete Beschreibung des zu unterlassenden Verstoßes und eine ausreichende Vertragsstrafenregelung. Der Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, das Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen, und eine Verpflichtung zur Übernahme irgendwelcher Kosten gehört nicht in die Unterlassungserklärung und der Abmahner hat auch keinen durchsetzbaren Anspruch, daß dies in die Erklärung aufgenommen wird.Es scheint der übliche Weg der aussergerichtlichen Klärung einer Abmahnung durch einen Anwalt zu sein, der nächste Schritt dürfte der sein das die Abmahner diese Form der Unterlassungerklärung anfechten.
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Leute, laßt das mit der Selbstanzeige, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben!
Warum überlaßt Ihr nicht das Vorgehen jetzt den Anwälten, die Booklooker genannt habt? OK ist es, wenn Ihr Euch an die politischen Gremien wendet und Euch für eine bessere Informationsmöglichkeit der auf dem Index stehenden Werke kümmert. Alles andere, was zivil- oder strafrechtlich (richtig eigentlich: ordnungswidrig) relevant ist, solltet Ihr denen überlassen, die etwas davon verstehen bzw. die Lage besser einschätzen können. Eine hundertprozentige Garantie in der zivilrechtlichen Angelegenheit werdet Ihr nicht bekommen können, weil - nicht zuletzt aus zeitlichen Gründen - nicht alle Umstände geklärt sind. Ihr stochert diesbezüglich im Nebel. Und dieses "Stochern" machen die Anwälte glücklicherweise nicht mit und halten sich berechtigterweise mit konkreten Aussagen zurück.
Es ist klar, daß in der jetzigen Vorweihnachtszeit die Sache ein Schlag ins Kontor war. Der Verdacht, daß diese Zeit auch bewußt ausgewählt wurde, liegt auch nahe. Aber schaukelt Euch jetzt nicht mit irgendwelchen Vermutungen hoch und glaubt, Ihr könntet zu irgendwelchen Ergebnissen kommen. Rechtsanwälte mischen sich ja auch nicht in den Bücherverkauf ein!
Warum überlaßt Ihr nicht das Vorgehen jetzt den Anwälten, die Booklooker genannt habt? OK ist es, wenn Ihr Euch an die politischen Gremien wendet und Euch für eine bessere Informationsmöglichkeit der auf dem Index stehenden Werke kümmert. Alles andere, was zivil- oder strafrechtlich (richtig eigentlich: ordnungswidrig) relevant ist, solltet Ihr denen überlassen, die etwas davon verstehen bzw. die Lage besser einschätzen können. Eine hundertprozentige Garantie in der zivilrechtlichen Angelegenheit werdet Ihr nicht bekommen können, weil - nicht zuletzt aus zeitlichen Gründen - nicht alle Umstände geklärt sind. Ihr stochert diesbezüglich im Nebel. Und dieses "Stochern" machen die Anwälte glücklicherweise nicht mit und halten sich berechtigterweise mit konkreten Aussagen zurück.
Es ist klar, daß in der jetzigen Vorweihnachtszeit die Sache ein Schlag ins Kontor war. Der Verdacht, daß diese Zeit auch bewußt ausgewählt wurde, liegt auch nahe. Aber schaukelt Euch jetzt nicht mit irgendwelchen Vermutungen hoch und glaubt, Ihr könntet zu irgendwelchen Ergebnissen kommen. Rechtsanwälte mischen sich ja auch nicht in den Bücherverkauf ein!
Grüße vom Bücherwurm
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