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Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 12:39
von Buchfink
Hallo

Ich habe heute mit einer förmlichen Zustellung das Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich das Buch von Harold Robbins : Goodbye Janette für 0,25 Euro bei Booklooker anbiete (bzw. anbot), obwohl es lt. Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.02.1983 in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen wurde.
Gedroht wird nun mit gerichtlichen Schritten, falls ich nicht im Lauf der nächsten Wochen eine Unterlassungserklärung an das beauftragte Büro sende. Außerdem wird die Bereitschaft angedeutet, das ganze außergerichtlich zu regeln ("... ist meine Mandatin bereit, auf eine einvernehmliche Beilegung der Angelegenheit hinzuwirken.")
Hat jemand Erfahrung mit solchen Machenschaften, bzw. kann mir jemand Hinweise zur Vorgehensweise geben.

Grüße Normen

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:22
von schönesbuch
Wir haben heute eine ähnliche Abmahnung bekommen, nur der Titel war anders. Keine Kostennote, aber eine Unterlassungserklärung, die im Fall, dass wir nochmal ein jugendgefährdendes Buch listen, teuer würde.
Ich versuche gerade, von einer Bekannten herauszufinden, ob der Titel überhaupt auf dem Index steht.

Seid Ihr auch von einer Buchhandlung in Bonn abgemahnt worden, die im Internet nicht vertreten ist?

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:23
von Buchfink
Vielleicht leide ich ja jetzt unter Verfolgungswahn, aber ich denke mal dass andere Verkäufer demnächst ebenfalls ähnliche Abmahnungen erhalten werden.
DENN : Das beanstandete Buch wurde vor 8 Tagen verkauft. Der Käufer dieses Buches kommt aus Bonn, der Kläger kommt ebenfalls aus Bonn.
Dies allein würde mich ja noch nicht stutzig machen. ABER : Der Käufer hat sich vor etwa 2,5 Wochen bei Booklooker angemeldet und in dieser Zeit bereits 204 Käufe getätigt. In den bisher 54 Bewertungen steht relativ oft etwas von Blitzüberweisung. Das kommt mir dann doch alles etwas seltsam vor!

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:26
von Buchfink
schönesbuch hat geschrieben: Seid Ihr auch von einer Buchhandlung in Bonn abgemahnt worden, die im Internet nicht vertreten ist?
Richtig - aus Bonn. Keine Internetpräzenz, lediglich ein IHK-Eintrag. Ich hab den Brief allerdings erst seit ca. 1 Stunde und konnte daher noch nicht so richtig nachforschen, was da eigentlich läuft.

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:31
von eule68
Hallo!

Mit ist es heute genauso ergangen, nur geht es um einen anderen Titel. Bei mir geht es um den Titel "Scharlachrote Nächte". Ich weiß nicht, ob es bei Dir auch von einer Buchhandlung aus Bonn ausging. Jedenfalls hat bei mir jemand aus Bonn das Buch auch gekauft. Wir sollten das in jedem Fall Booklooker melden, denn ich denke, da sollen einige Leute ganz gehörig eingeschüchtert werden.

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:34
von Buchfink
eule68 hat geschrieben: Bei mir geht es um den Titel "Scharlachrote Nächte", das ich inzwischen schon gar nicht mehr habe.
Hallo Susanne,

wetten : Gekauft von "Niklas aus Bonn" !

Das sieht nach einer Massenabmahnung aus!

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:37
von eule68
Ja, genau der war's!

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:41
von eule68
Und nun habe ich im Online-Telefonbuch gesehen, dass es unter der Adresse von diesem Niklas mit gleichem Nachnamen einen Rechtsanwalt gibt.

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:48
von schönesbuch
Niklas kenne ich jetzt nicht, aber unser Buch wurde gar nicht gekauft, sondern es liegt nur ein Screenshot des Angebots bei.
Fachbuchhandlung R...
Anwältin E.

Ich versuche gerade, über eine Bekannte herauszufinden, ob es denn überhaupt auf dem Index steht.

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:48
von blokk
Auch hier das gleiche Ding. In meinem Fall gehts um den Titel "Lovers" von Thomas H. Burton. Das Buch wird insgesamt 6 mal angeboten.
Abmahner eine Fachbuchhandlung aus Bonn, vertreten durch eine Rechtsanwältin aus Overath.
Der Abmahner ist nicht zu finden.
Auch bei mir keine Kostennote, sondern nur Androhung von hohen Gerichtskosten und der Hinweis, der Mandant ist gewillt, sich "gütlich" mit mir zu einigen.
Interessant ist die Vollmacht. Der Teil "wegen Abmahnung/Unterlassungserklärung von Fachbuchhandlung XXX" ist gedruckt, mein Name jedoch handschriftlich eingetragen.
Datiert ist die Vollmacht am 26.11.07, der Screenshot meines Angebotes aber erst am 5.12.07 ausgedruckt.

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 13:53
von Buchfink
eule68 hat geschrieben:Und nun habe ich im Online-Telefonbuch gesehen, dass es unter der Adresse von diesem Niklas mit gleichem Nachnamen einen Rechtsanwalt gibt.
Richtig
Spezialgebiet : Inkassofragen !


PS :
korrigieren sie doch bitte mal bei Gelegenheit auf Ihrer Homeseite das Wort :

Finanzdienstleister

derzeit steht dort : Finanzdiesntleister

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 14:50
von Yumo
nix

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 15:00
von blokk
Yumo hat geschrieben: Wie verhaltet Ihr Euch bezüglich der Abmahnungen? Wo gibt es die Liste mit dem Index für jugendgefährdende Schriften (Link)?

Diese Liste ist leider nicht öffentlich zugänglich. Das Bundesamt ist der Meinung, eine Veröffentlichung würde die zu schützenden Bürger erst zum Lesen verleiten :roll:

Ich ging bisher wohl fälschlicherweise davon aus, dass indizierte Titel von der BL-Software ausgefiltert werden. Zumindest bekam ich einmal eine Mail von BL, dass ein von mir eingestelltes Buch auf dem Index steht und deshalb wieder entfernt wird. Was dann auch geschah.

Daraufhin habe ich mich um diese Liste bemüht und die Antwort erhalten : Um welche Titel geht es denn?
Man war allen Ernstes der Meinung, ich solle vor dem Veröffentlichen meine Buchtitel übermitteln und dann wolle man prüfen, ob was dabei ist, was nicht dabei sein darf. :lol:

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 15:07
von terracotta
eule68 hat geschrieben:Inzwischen haben wir auch bei der IHK Bonn angerufen - die Buchhandlung existiert definitv nicht!
Nun wüsste ich nur gerne, soll man irgendwie darauf reagieren, oder alles ignorieren?
Wenn jemand im Namen einer nicht existierenden Buchhandlung wettbewerbsrechtlich abmahnt, ist das klar rechtswidrig. Allerdings verstehe ich den finanziellen Sinn hinter der Aktion nicht, wenn keine Kostennote beigelegt ist. Oder der Abmahner spekuliert darauf, dass die Leute, die eine Unterlassungserklärung unterschreiben, noch andere indizierte Bücher im Angebot haben und will dann die hohe Vertragsstrafe kassieren ...

Ich würde nichts unterschreiben. Evtl. wäre zu überlegen, sich mit anderen Betroffenen einen Anwalt zu nehmen und den unberechtigten Abmahner selbst zu verklagen.

Verfasst: Do 13. Dez 2007, 15:09
von xenna
Habt ihr diese gehäuften Vorfälle mal dem support gemeldet?
Das solltet ihr auf alle Fälle tun, denn irgendwas ist hier definitif oberfaul.