Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

[/quote]
Auch ich bin geneigt, es eher von der lustigen Seite zu sehen und danke Blokk für sein Engagement.

Zu einen halte ich es für falsch, private (wie ich es auch bin) und gewerbliche Verkäufer gegeneinander aufzubringen. Zum zweiten gelten die Regeln über die Veröffentlichung und Feilbietung indizierter Werke für beide Teile. Und letztlich sollten wir auch Booklooker, unsere gemeinsame Plattform von einem Verdacht, Schmuddelliteratur zum günstigen Preis erwerben zu können, frei halten.[/quote]

Ich glaube Kohagie hat das als Reaktion auf die Reaktion im börsenblatt auf seine Einlassung geschrieben:
http://www.boersenblatt.net/176521/temp ... tiquariat/
... und deshalb finde ich es nicht lustig. Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen als Gewerbetreibender voll zu. (und sorry, das "zitieren" krieg ich einfach nicht auf die Reihe ...)
Yumo
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Beitrag von Yumo »

entf
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

?Wir wollen mit der Aktion wachrütteln, damit Kinder so etwas nicht mehr kaufen können?, erklärte Erhardt auf Anfrage"
...das UWG ist nicht zum Wachrütteln gedacht, sondern
§ 1 Zweck des Gesetzes

1.) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
2) Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
...ich lese da nur, daß die Beteiligten vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden sollen. Warum der nicht existierende Wettbewerber nicht genannt wird, ja - warum wohl.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt
atc
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Beitrag von atc »

ich verstehe folgenden satz von yara nicht :
Und nochmal - die modifizierte Unterlassungserklärung sollte (von allen, die den von jessikaxxl vorgeschlagenen Weg beschreiten) nur dann an die WBZ abgegeben werden, wenn der Termin (27.12., 12:00 Uhr) ohne Abgabe der Aktivlegitimation verstreicht, diese nachgewiesen wird oder RAin Ehrhart den Anspruch auf Abgabe der Unterlassungserklärung nicht fristgerecht zurückzieht.
wenn sich RA Ehrhardt nicht meldet bis 27.12. 12.00, sollte ich dann trotzdem eine modifizierte an die WBZ faxen ?
elis
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Beitrag von elis »

...
Narren werden deswegen isoliert, weil sie die Wahrheit sagen (hellmut walters)
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

wenn sich RA Ehrhardt nicht meldet bis 27.12. 12.00, sollte ich dann trotzdem eine modifizierte an die WBZ faxen ?
...meine Auffassung dazu schreibe ich hier rechtzeitig.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

entf
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
atc
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Beitrag von atc »

jessikaxxl hat geschrieben:
wenn sich RA Ehrhardt nicht meldet bis 27.12. 12.00, sollte ich dann trotzdem eine modifizierte an die WBZ faxen ?
...meine Auffassung dazu schreibe ich hier rechtzeitig.
Ok, dann ich werd ich mich jetzt noch ein paar Tage ans Bücherverkaufen machen, und dann am 27.12. in den Briefkasten und ins Forum schauen.
Vielen dank allen guten Ratgebern.
rokylugosi
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Beitrag von rokylugosi »

Natürlich kann ein Antiquar beim Ankauf von Büchern keine "Verkaufspreise" bezahlen. Mache ich auch nicht, auch wenn ich bei manchen Titeln gewillt bin mehr als üblich zu bezahlen, wenn ich zum Beispiel weiß, dass ich einen Kunden habe, der sich dafür interessiert. Die Debatte über Gewerbliche und Private geht mir aber ziemlich auf den Zeiger. Das Gejammer der Antiquariate, dass die Privaten die Preise kaputt machen, kenne ich zur Genüge. Aber das Internet ist schließlich für alle da. Und außerdem beweist das doch nur, dass so mancher Antiquar vorher einfach seine Ware üpberteuert verkauft hat, man konnte ja Verfügbarkeit nicht nachprüfen. Jetzt schon! Wenn die Antiquare darauf nicht flexibel reagieren können, ist das deren Sache. Außerdem finde ich, dass die Einstufung als Privat oder Gewerblich lediglich das Finanzamt etwas anzugehen hat. Abmahnungen oder Anzeigen deshalb finde ich erbärmlich.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...es wäre äußerst hilfreich, diesen Beitrag nicht mit sachfremden Diskussionen noch unübersichtlicher zu machen.
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

booklooker.de hat geschrieben:Hallo,

für alle, die wissen möchten, ob ein einzelner
Titel auf dem Index steht, haben wir folgende
Seite eingerichtet:

http://www.booklooker.de/app/priv/bpjm.php

Sollte sich von selbst erklären und wird die
Bundesprüfstelle sicher ein wenig beschäftigen.

@Yara: Bitte den Link auch in die Zusammenfassung
aufnehmen, danke!

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
ICH SCHMEISS MICH WEG !
DAS IST JA NOCH GENIALER ALS ALLES BISHER GEHÖRTE !

EIN DREIFACH HOCH AUF BOOKLOOKER !

MÖGEN SIE LANG UND IN WOHLSTAND LEBEN !
Zuletzt geändert von biznbux am Do 20. Dez 2007, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

BL versucht mich zu toppen! Recht so!

Ich habe mir erlaubt von dieser neuen Möglichkeit ausgiebig Gebrauch zu machen. Das ist irgendwie wie ein Automat - kann man da was gewinnen?

Ich habe gerade zu dem Börsenblattartikel einen Kommentar geschrieben.
Hier nachzulesen:
http://www.boersenblatt.net/176577/

Wäre schön wenn der Artikel verbreitet würde.

Traurig, traurig, traurig, traurig das Ganze!

Als nächstes wird dann im Namen der Behinderten abgemahnt!
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...Leute habt ihr eigentlich keine Geduld, bis die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen gerichtlich bestätigt wurde?

Ich sehe in den meisten Aktionen hier Störmanöver, die momentan eher schaden, als Nutzen bringen.

Es kann doch nicht so schwierig sein, sich - zumindest derzeit - auf die notwendingen Maßnahmen zu beschränken. Die Zeit, um die Ergebnisse der Gegenwehr auszuschlachten, kommt - im Moment sind solche Aktionen deplaziert.
Yara
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Beitrag von Yara »

jessikaxxl hat geschrieben:...Leute habt ihr eigentlich keine Geduld, bis die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen gerichtlich bestätigt wurde?

Ich sehe in den meisten Aktionen hier Störmanöver, die momentan eher schaden, als Nutzen bringen.

Es kann doch nicht so schwierig sein, sich - zumindest derzeit - auf die notwendingen Maßnahmen zu beschränken. Die Zeit, um die Ergebnisse der Gegenwehr auszuschlachten, kommt - im Moment sind solche Aktionen deplaziert.
Eben ...
"Sie haben das Recht zu schweigen oder Ihren Anwalt ... Alles, was Sie aussagen, kann gegen Sie verwendet werden."
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

jessikaxxl hat geschrieben:...Leute habt ihr eigentlich keine Geduld, bis die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen gerichtlich bestätigt wurde?
(...)
Wie lange kann denn sowas dauern ?
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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