Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

d_r_m_s hat geschrieben:ansonsten kann ich nur sagen, dass ich als leicht :wink: überdurchschnittlich qualifizierter potentieller Kunde (Datenbankexperte mit Zertifikaten eines internationalen Marktführers) immer noch nicht bis zu dieser sagenhaften Online-Buchhandlung durchgedrungen bin ...
Könnte es nicht sein, dass die "Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH" auf einer Online-Plattform als gewerbliche Händlerin unter einem Nickname auftritt, ohne ein Impressum zu haben? Dann hätte sie zwar gegen die Impressumspflicht verstoßen, wäre aber trotzdem eine Wettbewerberin und evtl. aktivlegitimiert. Oder bedingt die gewerbliche Wettbewerbereigenschaft ein Impressum?
Zuletzt geändert von terracotta am Do 27. Dez 2007, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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dani
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Beitrag von dani »

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atc
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Beitrag von atc »

Könnte es nicht sein, dass die "Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH" auf einer Online-Plattform als gewerblicher Händler unter einem Nickname auftritt, ohne ein Impressum zu haben? Dann hätte sie zwar gegen die Impressumspflicht verstoßen, wäre aber trotzdem ein Mitbewerber und evtl. aktivlegitimiert. Oder ist dieser Gedankengang nicht konsistent?
Dies könnte sein, es müßte dann aber die Dauer des bisherigen Internetauftritts belegt werden.
Frau Ehrhardt hat noch keine mail mit dem Katalog Ihrer Madantin gesandt.

Als ich vor ca 10 Tagen bei Herrn Renner angerufen habe und Ihn gefragt habe ob er Bücher aus dem Schrödel Verlag im Angebot hat, sagte er mir er weiss es nicht genau, habe gerade keine Zeit und würde zurückrufen.....
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

..hier gilt der sog. fliegende Gerichtsstand, d.h. eine einstweilige Verfügung kann bei jedem Landgericht in Deutschland beantragt werden.

U.a. deshalb ist eine Schutzschrift nicht sinnvoll.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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kandy
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Beitrag von kandy »

Mr.Manoon hat geschrieben:Warum geben wir eigentlich keine Gegenabmahnung in Auftrag, die schikaniert uns doch hier in wettbewerbsschädigender Absicht und auf unsere Kosten um dem Renner einen Vorteil zu verschaffen.
Du sprichst mir aus der Seele. Ich bin immer noch einigermassen sauer, weil mich der ganze Blödsinn letzte Woche richtig Zeit gekostet. Meine Arbeitszeit, die mir keiner bezahlt. Die müsste man in einem eventuellen Gerichtsverfahren gleich mit in Rechnung stellen. Bei einem Autounfall muss der Verursacher auch den Verdienstausfall bezahlen. Naja, sorry, dummes Beispiel.

@Renner, Erhardt & Co.
Mit mir bitte nicht anlegen (Einstweilige Verfügung) - ich werd richtig sauer. Was nicht heisst, dass ich nicht den kühlen Kopf bewahren kann. Und ganz bestimmt die richtigen Schritte unternehme.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@Mr.Manoon

Der Gerichtsstand beurteilt sich nicht nach § 32 ZPO, sondern nach § 14 UWG. Danach ist gem. Abs. 2 Satz 1 jeder Gerichtsstand gegeben, an dem das Angebot (des Abgemahnten) bestimmungsgemäß zur Kenntnis genommen werden kann. Das ist bei Internetangeboten eben überall.

Es bringt nichts, darüber zu diskutieren: Es ist definitiv so und kein Gericht stellt dies infrage.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Hrmpf :cry:
Danke
el

Beitrag von el »

jessikaxxl hat geschrieben:
...wenn zu einem umfassenden Bild fehlerhafte Informationen gehören, magst Du recht haben. Aber nur dann.
Genau dass ist dieses "von oben herab" dass immer wieder durchkommt. Merkst Du dass denn selbst nicht???
Yara
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Beitrag von Yara »

el hat geschrieben:
jessikaxxl hat geschrieben:
...wenn zu einem umfassenden Bild fehlerhafte Informationen gehören, magst Du recht haben. Aber nur dann.
Genau dass ist dieses "von oben herab" dass immer wieder durchkommt. Merkst Du dass denn selbst nicht???
Ich denke, jessikaxxl hat hier mit unermüdlichen Hinweisen tagelang immer wieder auftretende Fragen beantwortet und ausschweifende, verwirrende Diskussionen, die verständlich sind, aber erst mal keinem wirklich weiterhelfen, wieder auf den Punkt gebracht. Zzgl. Entwürfe der möglichen Schreiben für die Abgemahnten zur Verfügung gestellt.
Es ist doch so - manch einer sieht, ebenfalls verständlich, den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Es ist sicher kein 'von oben herab', wenn darauf nochmals hingewiesen wird. Jetzt denjenigen angiften, den die ganze Zeit alle mit Fragen bombardiert haben, weil sie alleine nicht weiter wussten, ist ziemlich unschön, vor allem aber unnötig und unsinnig, weil damit ist auch keinem geholfen.

Yara
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Bevor Ihr Euch jetzt weiter die Köpfe einschlagt, möchte ich Euch einmal folgendes zu Bedenken geben:

Bevor eine Sachlage (im Juristendeutsch ist das der "Tatbestand") juristisch bewertet werden kann, muß eben dieser Tatbestand einmal feststehen. Fest steht bislang, daß Bücher verkauft wurden, die in der Form nicht hätten angeboten werden dürfen. Fest steht auch, daß es einen Kläger gibt, der von sich behauptet, im Rahmen des UWG-Gesetzes benachteiligt worden zu sein. Was diese Benachteiligung ausmacht, steht bislang nicht fest. Auch wenn einiges darauf hindeutet, daß die Voraussetzungen für die erfolgten Abmahnungen nicht gegeben sind, steht im Raum, daß sie gegeben sind.
Jede juristische Bewertung und jedes weitere Vorgehen ist demzufolge darauf abzustimmen, was Tatsache ist. Bis zur Klärung bleibt Euch nichts anderes übrig, als den Ratschlägen von Juristen zu folgen.

Die Ratschläge, die Ihr bekommen könnt, sind in der Wertung zunächst einmal ebenso ungenau, wie das Wissen um den Tatbestand.
Ob

- wirklich Kinder zu Testkäufen eingespannt wurden
- eine Wettbewerbssituation vorliegt
- die klagende Buchhandlung wo und wie tätig ist
- eine Massenabmahnung vorliegt usw.

ist teilweise irrelevant oder ungeklärt.
Daraus folgt, daß jeder wertenden Aussage eines Juristen auf der Grundlage dieses ungeklärten Tatbestandes mit Vorsicht zu begegnen ist.
Insofern solltet Ihr froh sein, (ich möchte hier das Perfekt vermeiden), wenn Euch mahnende Worte Nanoqs erreichen. Ihr solltet auch deshalb froh sein, weil Nanoq weiter denkt und sich nicht auf ungeklärte Tatsachen verläßt.
Beim Lesen der verschiedenen Postings habe ich den Eindruck, als wenn jeder sich an den nächstbesten Strohhalm festzuklammern versucht und die Mutmaßung des Vorgängers für Fakt hält. Das ist zwar menschlich verständlich, hilft in der Sache aber nicht weiter.

Zur Klärung des Sachverhaltes und zum weiteren juristischen Vorgehen empfehle ich, sich auf spezialisierte Anwälte zu verlassen.
Anläßlich eines arbeitsrechtlichen Seminars kürzlich mußte ich feststellen, daß sich im Bereich des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches in den letzten Jahren gegenüber meinem Studium und meiner Arbeit damit vieles verändert hat. Dasselbe trifft auf Verwaltungsrecht und Strafrecht zu. Wer lange nicht mit den jeweiligen Gesetzen zu tun hatte, verliert den Überblick. Einmal flapsig ausgedrückt: Wegen Ohrenschmerzen sucht Ihr ja auch nicht den Gynäkologen auf, nur weil er Arzt ist! So, um bei diesem Beispiel zu bleiben, wie sich der Gynäkologe aber aus Freundschaft oder welchen Grund auch immer in die Materie einzuarbeiten gewillt ist, hat Nanoq viel für uns getan. Es gebührt Ihr daher, auch in dem jetzt vorliegenden Fall, die Anerkennung dafür, daß sie einräumte, wenn sie nicht weiter wußte oder aber - und das verdient weit mehr Anerkennung - OHNE Einschätzung der Aussicht einer Rechtssache nur auf das eine oder andere hinwies.

Auch wenn es unbefriedigend ist, wartet doch jetzt erst einmal ab, was die IHKs und die Booklooker-Anwälte, die dem Anschein nach ja spezialisiert sind, herausbekommen.
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



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