Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Hab grad gesehen, inzwischen warten 112 Leute auf Dr. Westerwelles Antwort auf meine Anfrage, wer es noch nicht gelesen hat:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guid ... -5485.html
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Jo....da habe ich mich auch mal in die Liste für die Antworten eingetragen, einfach mal so als Joke....denn ob er selbst jemals darauf antworten wird, glaube ich nicht. Schön, wie dort so seine Nebeneinkünfte aufgelistet sind, da wird einem so richtig warm ums Herz..................

Da wird dann auch so ein "modifiziertes" Standartschreiben beauftragt werden, nehme ich an.
blokk
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Beitrag von blokk »

rokylugosi hat geschrieben:Wenn sich nun die Gewerblichen mit den Privaten in die Haare kriegen, begeben wir uns auf das gleiche Niveau wie die Abmanabzocker. Genau das wollen wir doch aber bekämpfen. Die Zeiten heute sind eben anders und die Konkurrenz wird größer, da muß man sich als Gewerblicher eben Gedanken darüber machen, wo man seine Nische finden kann und welches Angebot man feilbieten will, das eben nicht jeder andere hat. Dass das mitunter schwer ist, weiß ich selbst, ich mache den Job auch nicht erst seit gestern. Und ich ärgere mich auch über gewisse Sachen, aber die behalte ich für mich. Wenn man mich nicht beißt, beisse ich auch nicht. Und speziell in diesem Fall muß man auch sagen, dass die Privaten doch wahrscheinlich glimpflich aus der Sache herauskommen werden. trotzdem beteiligen sie sich hier rege am Forum und nehmen am Schicksal der Gewerblichen anteil. Dafür kann man nur Respekt haben.
Unterschreibe ich in ganzer Länge. Auch meinen Respekt an die Privaten und die Nichtbetroffenen, die eine Menge Infos in diesem Threat beigesteuert haben.
Zuletzt geändert von blokk am Do 20. Dez 2007, 00:57, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...auch denjenigen, die eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, kann geholfen werden. Aber das ist ungleich schwieriger, als von Anfang an richtig zu reagieren.

Eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung entfaltet nämlich keinerlei Rechtswirkungen. Auch eine aufgrund einer solchen rechtsmißbräuchlichen Abmahnung abgegebene Unterlassungserklärung entfaltet keine Wirkung.

Gleichwohl ist es ungleich schwieriger, die Unwirksamkeit des Unterlassungsvertrags gerichtlich nachzuweisen, als erst gar keine Unterlassungserklärung abzugeben.

Einer der Gründe, warum das so ist, liegt darin, daß der Unterlassungsvertrag ein völlig selbständiger Vertrag ist, der z.B. auch nicht mehr bedingt, daß ein Verstoß auch ein Wettbewerbsverstoß ist. Das wird hierbei nicht mehr geprüft. Weil es sich aber um eine vom UWG unabhängige vertragliche Verpflichtung handelt, sind nicht, wie bei Abmahnungen, die Kammern für Handelssachen zuständig, sondern die normalen Zivilkammern der Landgerichte zuständig.

Gerade wenn aber die Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung wegen einer vorangegangenen rechtsmißbräuchlichen Abmahnung nachgewiesen werden soll, fehlt dann die Sachkompetenz der Kammer für Handelssachen.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

Der Eibelstädter Software-Dienstleister w+h teilt mit, dass die Firma mit Unterstützung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Software entwickelt hat, mit der Antiquare ihre Bücherkataloge nach indizierten Titeln durchsuchen lassen können. Das Tool steht ab sofort auf der w+h-Website kostenlos zur Verfügung.
Gerade gefunden als Nachtrag einer Pressemitteilung.
Grüsse und guten Morgen. :o (gähnender Smiley)
Tina
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Beitrag von Tina »

Guten Morgen, gibt es eigentlich schon eine neue Stellungsnahme von den Booklooker Anwälten ?
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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Dawson
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Beitrag von Dawson »

[quote="hanischu"]Hab grad gesehen, inzwischen warten 112 Leute auf Dr. Westerwelles Antwort auf meine Anfrage, wer es noch nicht gelesen hat:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guid ... -5485.html[/quote]

[b]Mittlerweile sind es 126![/b]
turtle1101
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Registriert: Di 18. Dez 2007, 22:17

Beitrag von turtle1101 »

Als "Privater"(was die Richter hoffentlich auch so sehen,bei 8 Verkäufen in 5 Monaten zum Gesamtpreis von 14,50 incl. dem wertvollen Buch für Niklas) ohne Gewerbeanmeldung als Buchhändler,Antiquariar oder ähnlich
ehrenwerter Profession,möchte ich mich bei allen bedanken die mich ruhiger haben werden lassen.Laßt auch keine Keile zwischen uns treiben,
ich bin im Sinne der Abmahnung durch die verehrte Frau RA aus O w i r k l i c h keine Konkurrenz für einen Buchhändler und will es auch nicht werden.Kohagie hat es auf den Punkt gebracht,ich habe so viele Bücher im Laufe der letzten Jahrzehnte erworben das einige ein ganz trauriges Dasein fristen und ich sie jenem anbieten wollte die sie ganz dringend schon immer ihr Eigen nennen wollten.
Ich habe auch meine Abmahnung nach Bonn und Berlin gefaxt mit der Bitte um Prüfung deren Rechtmäßigkeit -gewissermaßen als bescheidnen Beitrag zur Lösung u n s e r a l l e r Problem. Ich hoffe inständig auf den Sieg der Nernunft,des gesunden Menschenverstandes und den Rechtsstaat !!!!!Wenn es Menschen mit vordergründig-offensichtlichen monetären Interessen gelingt unter fadenscheinigen Begründungen diesen für sich zu instrumentalisieren-dann Gute Nacht, Deutschland einig Vaterland.
Ich weiß natürlich das das jeden Tag abläuft und zwar in vielfacher Zahl,aber ich habe noch nie in einem solchen Zusammenhang soviel Zusammenhalt,Aufbegehren,Zusammenhalt und Solidarität verspürt.Das muß doch gelingen !!!!!
die-andere-perspektive
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Registriert: Do 20. Dez 2007, 10:39

Beitrag von die-andere-perspektive »

was mich mal rechtlich interessieren würde? Ist die Abmahnung der Frau E. unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsvorteils nicht aus einer ganz anderen Perspektive angreifbar ?

Es ist doch so, dass der Wettbewerbsvorteil, den ich mir verschaffe nun wirklich marginal, sowohl aus der Perspektive Verhinderung von Umsatz der Mandantin als auch dann, wenn so argumentiert wird, dass Wettbewerbsnachteile dann entstehen, wenn die Mandantin bei der Erfassung größeren Wert auf Jugendschutz legt und damit zeitlich einen Wettbewerbsnachteil erleidet. Dann müsste mir doch erst mal nachgewiesen werden, dass ich bei den anderen 25000 Titeln in meinem Angebot nicht ebenso vorsichtig gewesen bin, oder

Und wie ist dass mit a) der Gerinfügigkeit die in keinerlei Verhältnis zum Streitwert steht und b) die Unterscheidung zw. vorsätzlichem vs. fahrlässigem Anbieten jugendgefährdender Schriften ! Ist da rechtlich nichts zu machen ? Außerdem sollte es ja (mit rudimentären Rechtskenntnissen, aber vom Gefühl her) strafrechtlich auch ein Unterschied sein, ob ich eine "Mutzenbacher" oder eine "Anleitung zum Selbstmord" im Angebot habe, oder ?
der_Bonner
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

...und zum tausendsten mal...
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
atc
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Beitrag von atc »

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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

So, ich habe nun auch eine Antwort von meiner IHK erhalten:
Hallo Frau xxx,

sowohl die Rechtsanwältin als auch das Buchgeschäft sind hier noch nicht auffällig geworden. Zum Zwecke des Nachweises einer möglichen Massenabmahnung ist es notwendig konkrete Fallzahlen zu sammeln. Bei uns ist leider noch keine kritische Masse an Abmahnungen aufgelaufen, mit der man den Vorwurf belegen könnte.
Allerdings ist das Booklooker Team selbst auch schon tätig geworden. Ihre Informationen füge ich dieser Mail bei. Dort sollten Sie sich auch besser melden, damit man erfassen kann, wie viele Betroffene es genau gibt. Falls Sie weitere Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Jetzt kommt der Text von Booklooker:

From: "booklooker.de" <support@booklooker.de>
To:
Sent: Thursday, December 13, 2007 4:04 PM
Subject: Wichtig: Abmahnungen


> Guten Tag Frau ...,
>
> wie wir erfahren haben, sind heute zahlreiche Verkäufer von der
> Rechtsanwältin Christine Erhardt im Namen der "Gutenberg
> Fachbuchhandlung Renner GmbH" abgemahnt worden. Konkret geht es um den
> Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen der Verbreitung
> jugendgefährdender Schriften.
>
> Wir von booklooker haben zwar eine automatische Löschfunktion für
> solche Titel eingerichtet, allerdings ist unsere Liste nicht 100%
> vollständig, so dass einige Titel nicht erfasst sind.
>
> Hier einige Beispiele von betroffenen Büchern:
>
> "Liebesnächte" von Werther
> "Electric Sensation" von Adirondack
> "Das Ganze noch einmal" von Molitor
> "Die Sklavenhändlerin Und Ihre Liebesopfer"
> "Das erotische Rowohlt Lesebuch" von Mathiak
> "Godbye Janette" von Robbins
> "Lovers" von Burton
> "Forbidden Erotica - The Rotenberg Collection"
>
> O. g. Bücher haben wir mittlerweile gelöscht, zukünftige Angebote
> dieser Titel werden ab sofort automatisch gelöscht.
>
> Von den Verkäufern wird verlangt, bis zum 28.12.2007 eine
> strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Derzeit lassen wir
> klären, ob es sich hierbei möglicherweise um eine Massenabmahnung
> handelt. Dabei sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Bitte
> kontaktieren Sie uns per Mail, falls Sie ebenfalls Opfer der Abmahnung
> geworden sind. Bitte teilen Sie uns auch den abgemahnten Buchtitel
> mit, damit wir unsere Löschliste aktualisieren können.
>
> Die Unterlassungserklärung sollte von ihnen zunächst keinesfalls
> unterschrieben werden. Allerdings dürfen Sie die Abmahnung auch nicht
> ignorieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von booklooker
> keine detaillierte Rechtsberatung bieten können. Wir empfehlen Ihnen,
> sich in dieser Sache an den Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke
> (www.wb-law.de) zu wenden, der bereits einige betroffene Buchhändler
> vertritt. Unter der Telefonnummer 0221/951563-0 gibt Herr Solmecke
> Ihnen weitere juristische Informationen zur oben geschilderten
> Problematik. Die Mailadresse von Herrn Solmecke lautet
> solmecke@wb-law.de.
>
> Eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage, auch im Hinblick auf
> Privatanbieter, finden Sie auf der Internetseite der Kanzlei:
>
>
http://www.wbe-law.de/news/allgemein/33 ... nhaft-abge
mahnt/
>
> Mit freundlichen Grüßen:
> Das Team von booklooker.de

Der Einschätzung der Kanzlei Wilde und Beuger, die Sie unter dem o.g. Link finden, würde ich mich übrigen nach dem derzeitigen Sachstand anschließen wollen, wobei ich zur Unterlassenserklärung nichts sagen kann, da Sie mir diese nicht zugemailt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Maja Murza
Justitiariat
Wirtschafts- und Steuerrecht
IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin
Tel.: +49(0)30 31510-350 | Fax: +49(0)30 31510-120
mailto:Maja.Murza@berlin.ihk.de | Internet: http://www.ihk-berlin24.de
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

del
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
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