Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

"Die Rechtsprechung nimmt in der Regel an, dass eine solche Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegt, wenn der Abmahnende Anwalt ein Massenabmahner ist und keine gravierenden Wettbewerbsverstöße vorliegen. Ich würde daher gute Chancen sehen, wenn ihr euch zur Wehr setzen wollt."

Die Hürde für "normale" rechtsmißbräuchliche Abmahnungen liegt sehr hoch. Die Anzahl allein ist kein Maßstab. Das OLG Frankfurt hat auch 200 gleichlautende Abmahnungen nicht als rechtsmißbräuchlich angesehen.

Die sog. Erheblichkeitsschwelle ist bei solchen Verstößen ebenfalls fast immer erreicht. Als nicht ausreichend werden i.d.R. Sachen angesehen, wie fehlende HR-Angabe im Impressum u.ä.

Im vorliegenden Fall ist der Ansatzpunkt ein anderer, wie bereits geschrieben, nämlich die fehlende Aktivlegitimation. Ich habe bereits veranlaßt, daß diese auch und vor allem vor Ort in Bonn geprüft wird.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Do 13. Dez 2007, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

ich hoffe eure verschiedenen Anwälte kriegen diese - hmmm, darf man 'ehrenwerte Gesellschaft' schreiben oder ist das eine Beleidigung ? - so richtig dran ... ungeschickt genug scheint diese Abmahnsache eigentlich aufgezogen ...

wenn der Accountinhaber tatsächlich der minderjährige Sohn eines Beteiligten ist muss man ihn selbst wohl eher als Opfer sehen ...

einige der Bekauften scheinen das Ganze noch nicht mitbekommen zu haben und bewerten immer noch positiv (oder hat Sohnemann auch was für sich selbst bestellen dürfen ?) ...

einige werden wohl Glück haben, weil (auch selbst) gelöschte Angebote hier innerhalb von Stunden verschwinden ... bei Ebay kann man für irgendwelche Fehler noch nach Monaten abgemahnt werden ...
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Ich habe mich auch heute neu angemeldet, weil ich betroffen bin und sah, dass ein Thread zu diesem Thema eröffnet wurde. In der Aufregung konnte ich mich an meine Zugangsdaten nicht mehr erinnern.
Ich hatte mich vor längerer Zeit hier mal angemeldet, bin aber hauptsächlich im Buchhändler- Forum auf www.geizmonster.de aktiv. Dort wird dieses Thema auch besprochen, in der Hauptsache aber im Händlerbereich.

Gerade überlege ich, ob jeder wegen eines anderen Buches abgemahnt wurde, oder weiß man, ob gleiche Titel dabei sind?
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volx-wolf
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Beitrag von volx-wolf »

... es scheinen auch gleiche Titel betroffen zu sein...zumindest wurden Titel doppelt gekauft, denn ein Buch, von dem hier beschrieben wurde, daß deswegen abgemahnt wurde, habe ich ebenfalls an die besagte Person verkauft, allerdings (noch) kein Schreiben erhalten.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)


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Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

volx-wolf hat geschrieben:@support

Warum ist eigentlich N. a. B. noch nicht gesperrt???

Er hat heute sogar noch sage und schreibe 9 positive Bewertungen für sein Einkaufsverhalten erhalten!
Naja, Geld war halt schnell da. :evil:
Grüße vom Bücherwurm
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schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Wenn ein Kind heimlich(?) massenweise "schmutzige" Bücher bestellt, ist das nicht Verletzung der Aufsichtspflicht oder ähnliches..

Oder war es etwa vom Vater gewusst und geduldet..?
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

volx-wolf hat geschrieben:...unabhängig wie es mit den wettbewerbsrechtlichen Details aussieht, die mich als Privatanbieter doch kaum betreffen dürften, bleibt doch die Ordnungswidrigkeit, oder?

Wie sieht es in diesem Fall mit der Abmahnung aus?
Ich würde sagen, dass Ordnungswidrigkeiten nicht abgemahnt werden können. Du könntest aber angezeigt werden, wenn du indizierte Artikel anbietest.
Gruß, terracotta
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

hat schon mal wer bei der Gewerbeaufsicht Bonn / Stadthaus gefragt, ob an genannter Adresse ordnungsgemäß ein Gewerbe gemeldet ist und wofür? Ich hatte mal eine Abmahnung, um die zum Glück wegen fehlender Gewerbemeldung des Abmahners an der angegebenen Adresse im Sande verlief.

b.s.morgentau aus Bonn (nicht nur die Heimat von Abmahnern)
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...bei der Gesellschaft handelt es sich offenbar um eine 2002 gegründete und im Juli 2007 von Renner erworbene GmbH. Diese ist beim AG Bonn am 7. September 2007 eingetragen worden. Name und Geschäftszweck wurden geändert.

Von einer Gewerbeanmeldung ist auszugehen, aber das begründet kein erforderliches "konkretes Wettbewerbsverhältnis". Dafür ist ein nachhaltig angelegter tatsächlicher Geschäftsbetrieb erforderlich.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
kangxi
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Beitrag von kangxi »

In unserem offenen Forum für Antiquare, Gebrauchtbuch- und Medienhändler www.geizmonster.de wird dieses Thema ebenfalls heftig diskutiert.

Diskussionen, Tipps und Hinweise zu diesem Thema im geschlossenen Händlerbereich. Neue Mitglieder, sofern Sie Händler sind, können sich für diesen Bereich freischalten lassen, indem sie eine PN an mich senden. Geben Sie dabei bitte Ihren Verkäufernamen bei bl an.

kangxi

Admin
schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Nach meinem leihenhaften Rechtsverständnis müsste er wohl eine Fachbuchhandlung für Erotica haben, damit er ein Konkurrent wäre?
jessikaxxl
Beiträge: 432
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Beitrag von jessikaxxl »

...mehr Angaben hier:

www.handelsregister.de

Dort unter "Bonn" die Nummer "15721" eingeben und dann auf "VÖ" klicken
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

eine gute Frage ist, ob man in Zukunft bei jedem Buch, das etwas Erotik verspricht, erstmal intensive Nachforschungen anstellen muss ... Emmanuelle Arsan gibt immer noch gut 600 Treffer, und da erwarte ich eigentlich mehr als in "Das erotische Rowohlt Lesebuch" ... oder bei Harold Robbins (aber da habe ich gerade auf Ebay eine gute Tat getan, mal sehen, was der Index taugt 8) ) ...

man darf ja eines nicht vergessen, nur weil die jetzt beteiligten Armwälte zu (zensiert) ungeschickt waren, die Sache angemessen vorzubereiten, die Thematik an sich existiert weiter ...
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Provinzlerin
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 22:14

Auch von der Abmahnung betroffen

Beitrag von Provinzlerin »

Obwohl ich mich hier erst heute - aus aktuellem Anlass - anmeldete, habe ich doch häufig hier gelesen.
So wurde auch ich heute durch die RA Ehrhardt abgemahnt und ich erhielt wohl wie viele Kollegen gleich mir - das gleiche Schreiben.

Es müssen sehr viele Abmahnungen losgeschickt worden sein, denn ich habe schon die Nr. 466 bei o.g. Anwältin. Es gibt Kollegen mit der Nummer 234 und 321 usw......die Liste ist nach oben hin wohl noch offen.


Erst mal ruhig Blut bewahren, das riecht nach unseriösem Verhalten seitens der Anwälte auch wenn sie sich auf Gesetzestexten ein "Zubrot" verdienen wollen, geht es meines Erachtens hier nicht um den Jugendschutz, den sie vertreten wollen, sondern um schnöden Mammon, auf Kosten von Händlern, die nicht einmal die Indexliste öffentlich einsehen können, um sich über den Index zu informieren, bevor sie ein Buch einstellen.
Das ist ja schon fast rechtsstaatsbedenklich......

Herzlichst
an alle Betroffenenen hier und auf anderen Plattformen.

Übrigens: Bei mir ging es um das Buch "Forbidden Erotica".....das ich zwar nicht verkauft habe, das aber von den o.G. RA hier gescannt wurde.
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