Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Tina
Beiträge: 80
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

ZVAB Mitgliederinformation Nr. 21/07 21.12.2007
================================================

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Rundmail wurde heute zum Schutz vor Abmahnungen
auf zwei Änderungen in den AGBs hingewiesen.

Unser Rechtsanwalt, Herr Hastenrath, stellt dazu fest:

"Zu Ihrer Anfrage:
1. Mir ist keine Vorschrift bekannt, wonach Sie oder ein
Antiquariat verpflichtet wären, in den AGB explizit aufzuführen,
dass die Gerichtssprache bzw. Vertragssprache deutsch sei.
2. Auch dass das Widerspruchsrecht explizit durch einen RAHMEN
gekennzeichnet sein müsste, also diese RAHMENFORM haben muss, ist
meines Erachtens nicht richtig. § 355 II BGB spricht nur wörtlich
von "deutlich gestalteter Belehrung".

Wolfgang Hastenrath
Rechtsanwalt
Türkenstraße 103/II
80799 München"

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und ein
gutes Jahr 2008,
mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wufka

Mitgliederservice / Member Service
--
ZVAB.com
ZENTRALES VERZEICHNIS ANTIQUARISCHER BÜCHER
Hauptstrasse 2, D-82327 Tutzing

Tel: +49(0)8158 / 90 788 - 45
Fax: +49(0)8158 / 90 788 - 10
mailto:mitgliederservice@zvab.com
http://www.zvab.com
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...wenn die Widerrufsbelehrung nur innerhalb von allgemeinen Geschäftsbedingungen plaziert wird, muß sie hervorgehoben werden. Ob dies durch eine farbige Unterlegung, einen Rahmen oder durch Fettdruck erfolgt, ist unerheblich.

Zum Thema der Vertragssprache habe ich an anderer Stelle schon mal die rechtliche Quelle genannt, auf die sich diejenigen beziehen, die dies für abmahnfähig halten. Ich halte dies nicht für abmahnfähig, denn die BGB InfoV gibt dies (direkt) nicht her und selbst wenn es so wäre, wäre die Erheblichkeitsschwelle wohl kaumk erreicht. Dies aber wäre für einen Unterlassungsanspruch erforderlich.
der_Bonner
Beiträge: 87
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

@Tina: ...wieder mal ein Beispiel dafür, dass man bei vielen Anwälten keine korrekten Antworten bekommt. Schade nur, dass dadurch regelmäßig ein größerer Schaden verursacht wird, als durch die Abmahnungen selber.

Denn zumindest jessicas Erläuterung sollte ein RA kennen und auch benennen können, damit der Mandant vernünftig entscheiden kann.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...die Forderung nach einer Hervorhebung der Widerrufsbelehrung innerhalb von AGB-Texten ergibt sich, entgegen der Ansicht des Anwalts, sehr wohl aus § 355 Abs. 2 in dem es heißt
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht,...
Deutlich gestaltet, heißt dabei eben nicht, daß der Text der Belehrung irgendwo in mehr oder weniger umfangreichen AGB untergeht.
kandy
Beiträge: 42
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 12:05

Beitrag von kandy »

Weiter oben schrieb ein Kollege, daß er diese berühmte Liste als .pdf vorliegen hat. Könnte man die nicht an Booklooker mailen und dort zum Download anbieten? Nee, erst denken, dann schreiben. :D (Dann wäre sie ja öffentlich zugänglich.) Aber vielleicht für interessierte Kollegen per Mail? Ich versichere an Eides Statt , daß ich volljährig bin. 8)
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Wer jessicaxxls Text von internetrecht-rostock richtig gelesen hat, weiß, was als nächstes kommt, um uns vom Verkaufen abzuhalten:

die Verpackungsverordnung!


Es ist doch wohl affig hoch drei, dass jemand, der 30 - 40 bücher im Monat in Lupo, Plastikbeutel und Papierumschlag einpackt, sich einem "Entsorgunssystem anschließen soll" :twisted: Geht doch gar nicht zu machen!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Benutzeravatar
biznbux
Beiträge: 229
Registriert: Do 22. Sep 2005, 23:35
Kontaktdaten:

Beitrag von biznbux »

kandy hat geschrieben:Weiter oben schrieb ein Kollege, daß er diese berühmte Liste als .pdf vorliegen hat. Könnte man die nicht an Booklooker mailen und dort zum Download anbieten? Nee, erst denken, dann schreiben. :D (Dann wäre sie ja öffentlich zugänglich.) Aber vielleicht für interessierte Kollegen per Mail? Ich versichere an Eides Statt , daß ich volljährig bin. 8)
kuckst du :
viewtopic.php?t=4460&start=19

weil ist copyright auf pdf. besser selber holen und kollega schonen.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Beitrag von Kohagie »

OT klar!

He,

geht´s noch, jetzt fangt ihr hier mit Wiederrufsbelehrungen und son exotischen Kram an.

Wer braucht denn so was?

Wenn ich und zigtausende, geistig noch fit, im Internet oder per Katalog was kaufen, dann will ich/wollen wir das Teil auch haben.

Ich/Wir bestellen, weil wir das Teil haben wollen und nicht um den Kauf zu wiederrufen, das ist doch unlogisch - oder?

Will ich/wollen/wir das Teil nicht haben bestellen wir das doch erst gar nicht - oder?

Seltsam ist das Ganze, hier in unserem Land, geworden,
ein älterer Mensch kommt da nicht mehr mit!

Ich bestelle was um die Bestellung zu wiederrufen -
ja warum bestelle ich dann erst?

Und wenn das Teil, nicht das Teil ist, was ich bestellt habe schicke ich es zurück und wenn es kaputt ist schicke ich es zurück und ich bekomme,
was ich bestellt habe oder ein Ersatzteil oder ein neues Teil.

Das hat schon immer funktioniert und funktioniert auch weiter so!

Auch ohne Bevormundung!

Beispiel:
Ich hab bei ebay was für meinen PC ersteigert. Das Teil funktionierte nur wenige Tage. Ich schriebs den Händler und der schrieb ich solls zurückschicken. Hab ich gemacht. Bekam ein neues. Funktionierte wieder nur ein paar Tage. Wieder geschrieben, wieder zurückgeschickt. Was bekam ich dann?
Mein Geld aufs Konto und danach eine Mail das sie den Kaufpreis retournieren. Die Gutschrift war schneller wie die Mail.
Da braucht man doch keinen gesetzlichen, umständlichen Kram! Gut das Porto, 2 x 1,45 Euro -
und wo ist da das Problem: Wenn ich im Laden was umtausche oder den Kaufpreis bekomme, meinen Sprit oder die Buskarte bezahlt mir auch keiner.

Habe ein Tastatur-Set bei ebay ersteigert. Neu. Nach ca. 100 Stunden konnte man keine Buchstaben mehr erkennen. Made in China! Hab hin und her gemailt. Dann geschickt und ohne viel hin- und her Getue habe ich ein neues Set bekommen. Das verwende ich aber nicht mehr, das verkaufe ich bei ebay.
Es geht doch auch ohne diesen ganzen Gesetzeskram.

Vieleicht tun sich die Leute schwerer, die die Gesetze machen? Vielleicht können die gar nicht übers Internet oder per Katalog kaufen? Vielleicht bestellen die nur zum Spaß, weil ihnen langweilig ist und sie brauchen die Teile gar nicht die sie bestellen.

Übrigens drei mal hatte ich sowas bei ebay.
Einmal wars ein Verkäufer aus Frankreich der mit P......! 0-Probleme. Ein Akku wars da. Sie ersetzten den Preis für einen neuen Orginalakku. Damit hatte ich nie gerechnet. Das Geld war ruckzuck - geht ja online auch schnell - auf meinem Konto.

Bekleidung wird bei L.....E..... gekauft. Lebenslange Garantie! Ist ja bei uns verboten! Davor muß man uns schützen! Aber es funktioniert! Problemlos! Habe es zweimal in Anspruch genommen.
L......E..... darf das gemäß UWG nicht in der Werbung nennen, da er sich sonst einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Na und!
Aber er hält sich dran und deswegen kaufen wir seit vielen, vielen Jahren dort.

Wir ersaufen langsam in unsinnigen Gesetzen und Bestimmungen und werden immer mehr zum unmündigen Bürger degradiert.

Ich brauche und will das nicht! Ich bin mündig und kann selber entscheiden und mich durchsetzen und wenn nicht dann .....

Alles Liebe und Gute
Zuletzt geändert von Kohagie am Fr 21. Dez 2007, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
kandy
Beiträge: 42
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 12:05

Beitrag von kandy »

Danke Dir!

Ich bin gerade beim Bücher einstellen. Da wird man ja jetzt schon bei jeder Liebesschnulze mißtrauisch. Also erstmal erfassen, noch nicht hochladen, dann Liste gucken, und dann beten.

Nur, das kann nicht die Dauerlösung sein. Für keinen von uns.
Wenn sich die Aufregung um diese Abmahnung gelegt hat, die Feiertage vorbei sind, dann sollte die Bundesprüfstelle unser nächstes Ziel sein (Wobei wir das andere natürlich nicht aus den Augen verlieren :)). Ich weiß, die Verbände arbeiten schon daran. Aber sowas dauert. Also muss die Bundesprüfstelle massiv unter Beschuß gehalten werden. Von vielen Anbietern. Booklooker hat mit seiner automatisierten Mail schon einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
buchparadies
Beiträge: 30
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:38

Beitrag von buchparadies »

Guten Abend.

aus Rundbrief 7/07 Abgeordnetenwatch
Fragen, auf deren Beantwortung derzeit die meisten Besucherinnen und
Besucher warten ("Antwort abonnieren"):
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guid ... 86469.html
(138 Userinnen und User)
Sollten sich noch ein paar eintragen. Vielleicht kommt dann mal eine Antwort
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Beitrag von Kohagie »

kandy hat geschrieben:Danke Dir!

Ich bin gerade beim Bücher einstellen. Da wird man ja jetzt schon bei jeder Liebesschnulze mißtrauisch. Also erstmal erfassen, noch nicht hochladen, dann Liste gucken, und dann beten.

Nur, das kann nicht die Dauerlösung sein. Für keinen von uns.
Wenn sich die Aufregung um diese Abmahnung gelegt hat, die Feiertage vorbei sind, dann sollte die Bundesprüfstelle unser nächstes Ziel sein (Wobei wir das andere natürlich nicht aus den Augen verlieren :)). Ich weiß, die Verbände arbeiten schon daran. Aber sowas dauert. Also muss die Bundesprüfstelle massiv unter Beschuß gehalten werden. Von vielen Anbietern. Booklooker hat mit seiner automatisierten Mail schon einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
..... am besten abschaffen! Was im Fernsehen und im Internet unzensiert zu sehen und kostenlos (GEZ GEbühren nicht vergessen) zu Konsumieren ist, ist im (Fach) Versandhandel verboten!

Kann mir jemand diese Logik erklären?

Ich wollte mal so StimmungsCDs herstellen, so von meinem Teich, die Fische Libellen und sowas, zur Entspannung und dann las ich irgendwo da bräuchte man eine Erlaubnis.
Das weiße Dingens "Ohne Altersbeschränkung" - ja, ich lebe doch nicht in Schwarzafrika. Dafür muß man dann auch noch bezahlen. Für sowas muß man bezahlen!

Früher habe ich selber ein biserl geschrieben und verkauft und wurde oft kopiert und so. Hab mich dann mal erkundigt bei der GEMA und so. Um vielleicht auch ein paar Cent zu bekommen. Muß man Mitglied werden. Kostet für uns kleine mehr als wir bekommen können. Dann bezahle ich mit meinem Beitrag den D.B. und der bekommt ne Entschädigung und ich bekomme nix. Na da kommt Freude auf!
Komische Bestimmungen sind das mittlerweile!

Hab mal was erotisches geschrieben "Dreck" halt. So ein Geschichtchen für so eine Art - Das erotische Rowohlt Lesebuch - habe dann von einem Verlag ein paar DM dafür bekommen. Was ich selber schrieb, hätte ich nicht verkaufen dürfen! Schlimm sowas, das tut weh!
der_Bonner
Beiträge: 87
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:22

Beitrag von der_Bonner »

@kohaige:

Menschlich verständlich und auch wieder nicht. Das Widerrufsrecht gibt es in ganz Europa, nur in unterschiedlicher Ausprägung.

Der Sinn? Ganz einfach: Ich als Händler kann Dir im Netz einen Artikel feil bieten, den Du nicht anfassen, nicht real sehen kannst usw. Ich schreibe ein paar tolle Texte, Foto sehr geschickt gemacht...und was kommt an? Ein Artikel den Du so nicht wolltest.

Eben weil der Verbraucher kaum eine Möglichkeit zur genauen Prüfung hat, gibt es das Widerrufsrecht. Das ist grundsätzlich schon richtig. Deine Erfahrungen in Ehren, aber es läuft oftmals ganz anders bei Ebay und würde es, wenn es das Recht nicht gäbe.

@all: Ich hab mir mal einige Buchhändler angeschaut. Es ist wirklich scheinbar so, dass Ihr bisher verschont geblieben seid vom Wettbewerbsrecht. Mag an der Sparte liegen.

Durch die Abmahnwelle jetzt, könnten aber andere darauf aufmerksam werden, dass "bei Euch" einiges zu holen ist.

Denn, wettbewerbsrechtliche Verstöße haben viele hier zu hauf. Von Widerrufsbelehrung, über AGB, bis zu unversichertem Versand und anderen Sahnestücken.

Nicht, dass das Jahr 2008 zu Eurem "Jahr des Erwachens" wird in Sachen Wettbewerbsrecht.

Kümmert Euch mal...
schönesbuch
Beiträge: 46
Registriert: Do 13. Dez 2007, 13:14

Beitrag von schönesbuch »

Es wäre schön, wenn man Käufer, sobald sie sich bei Boolooker registrieren, erstmal überprüfen würde. zB Alter.. Und wenn diese Käufer dann als erstes eine Belehrung über Widerruf, Verpackungsordnung etc lesen müssten, die automatisch für alle gewerblichen Käufe über Booklooker gilt. Ist das eine Utopie, die rechtlich nicht machbar wäre?
kandy
Beiträge: 42
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 12:05

Beitrag von kandy »

Gute Idee, aber damit überträgst du die Verantwortung an Booklooker. Schön einfach, aber die werden sich darauf nicht einlassen. :D
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

der_Bonner hat geschrieben:@schenkelmeer: A)Das ist aber anstrengend mit Dir. Wenn Du schon verkünden willst, dass die hier gegebenen Ratschläge Unsinn sind, dann lese sie wenigstens vorher. Auf den Seiten 1-90 hat jessicaxxl wohl schon 23 mal beschrieben wie das geht, bzw, dass das (mit der WBZ) so geht.

B) Und zu Deiner Meinung, dass nur die Option der Kanzlei richtig sein kann, habe ich auch was geschrieben. Und zwar überlegt ein RA auch, ob er 350 Euro mit 4 Briefen verdient, oder für 600 Euro seitenweise Klageschriften formuliert, nach Berlin auf den Gerichtstermin fährt, die ganze Zeit die quäckenden Mandanten betreut usw.
A) Nach dem 30. Mal lesen, vergesse ich es automatisch wieder. :?:
B) Keiner versteht mich :(
Hab nie gesagt, dass nur die Option der Kanzlei richtig sein kann. Ist jedoch zusammen mit der von dort angebotenen 'selbständigen' Variante bisher die einzig juristisch autorisierte, namentlich angebotene profesionelle Lösung. Alles andere wird auch nach der 30. WIederholung nicht massgebender!
Würde mich mal interessieren, wer wirklich den Ratschlägen aus diesem Forum folgt anstatt denen der RAs.
Das mit den "350 4 briefen 600 seitenweise klageschriften Berlin quäkenden Mandanten" war leider zu hoch für mich.
:shock:
Antworten