Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Mein Telefonat mit WBZ in Bad Homburg heute morgen in schnellen, unsortierten Stichworten:
- sind seit heute auch darüber informiert.
- Unterlassungserklärung an sie zu senden ist grundsätzlich möglich (allerdings mit einigen Risiken behaftet und in einer jetzt schnellen unverbindlichen Auskunft auch nicht der Königsweg)
- das von Nanoq oben zitierte Urteil (hab ich ihm vorgelesen), sei nun schon etwas älter und gerade in diesem Bereich, habe sich einiges geändert
- sie bestätigen Eingang aber nicht Annahme (was auch immer das heisst)
- Gegenseite könne dann zwar klagen, sei aber rikant für sie und wenn sie wirklich damit die schnelle Mark machen, versuchen sie dies eventuell gar nicht erst.
- ihre Info erfolgte über den Boersenverband des deutschen Buchhandels, deren Anwälte derzeit einiges vorbereiten würden
- Verdacht auf Massenabmahnung in Gewinnerzielungsabsicht war auch nach deren Einschätzung hoch.
- wenn es sich weiter bestätigen sollte, dann wird diesem Verdacht auch sicher bei Ihnen nachgegangen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
- Empfehlung war eigentlich, sich über die Maßnahmen des Börsenvereins zu informieren und dementsprechend zu handeln
- sind seit heute auch darüber informiert.
- Unterlassungserklärung an sie zu senden ist grundsätzlich möglich (allerdings mit einigen Risiken behaftet und in einer jetzt schnellen unverbindlichen Auskunft auch nicht der Königsweg)
- das von Nanoq oben zitierte Urteil (hab ich ihm vorgelesen), sei nun schon etwas älter und gerade in diesem Bereich, habe sich einiges geändert
- sie bestätigen Eingang aber nicht Annahme (was auch immer das heisst)
- Gegenseite könne dann zwar klagen, sei aber rikant für sie und wenn sie wirklich damit die schnelle Mark machen, versuchen sie dies eventuell gar nicht erst.
- ihre Info erfolgte über den Boersenverband des deutschen Buchhandels, deren Anwälte derzeit einiges vorbereiten würden
- Verdacht auf Massenabmahnung in Gewinnerzielungsabsicht war auch nach deren Einschätzung hoch.
- wenn es sich weiter bestätigen sollte, dann wird diesem Verdacht auch sicher bei Ihnen nachgegangen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
- Empfehlung war eigentlich, sich über die Maßnahmen des Börsenvereins zu informieren und dementsprechend zu handeln
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...das von nanoq zitierte Urteil hatte als Grundlage noch dem § 13 II Nr. 1 in der alten Fassung des UWG.
Gerade zum Thema konkretes und abstraktes Wettbewerbsverhältnis sind gravierende Änderungen eingetreten.
Wie gesagt werden Unterlassungserklärungen aus freien Stücken nicht nur hin und wieder, sondern oft, gegenüber der WBZ abgegeben. Mir ist kein einzigen Fall bekannt, in dem das nicht funktioniert hätte.
Gerade zum Thema konkretes und abstraktes Wettbewerbsverhältnis sind gravierende Änderungen eingetreten.
Wie gesagt werden Unterlassungserklärungen aus freien Stücken nicht nur hin und wieder, sondern oft, gegenüber der WBZ abgegeben. Mir ist kein einzigen Fall bekannt, in dem das nicht funktioniert hätte.
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Ich habe gerade mit meiner IHK telefoniert, denen ich gestern per E-Mail den Vorgang geschildert hatte. Dort war man vorab schon informiert (wohl auch über booklooker). Derzeit ist man dort gerade dabei, sich in den Fall einzuarbeiten. Die Frau in der Rechtsabteilung rät dringend dazu, dass alle betroffenen ihre Abmahnung entweder an die örtliche IHK weiterleiten oder direkt an die DIHK nach Berlin faxen. Dort sind bis jetzt aber wohl erst so um die 8 Abmahnungen eingetroffen. Wenn dort festgestellt wird, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt (wichtig dabei ist wohl auch, ob der Wortlaut der Abmahnungen übereinstimmt, was ja wohl der Fall ist), wir die irgendwas-Zentrale für Wettbewerbsbetrug informiert. Also noch einmal die Bitte von mir an euch: informiert eure örtlichen IHKs über den Fall. Kommentar der guten Frau in der Rechtsabteilung war: die ganze Sache scheint doch sehr zu stinken.
Deshalb hier nochmal die Faxnummer der IHK Berlin. 030 - 31510120rokylugosi hat geschrieben:Die Frau in der Rechtsabteilung rät dringend dazu, dass alle betroffenen ihre Abmahnung entweder an die örtliche IHK weiterleiten oder direkt an die DIHK nach Berlin faxen. Dort sind bis jetzt aber wohl erst so um die 8 Abmahnungen eingetroffen.
Zuletzt geändert von kandy am Mo 17. Dez 2007, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Meine war auch noch nicht da, geht aber gleich als PDF hin. Habs erstmal telefonisch vorgeklärt und man war dort sehr an weiteren Zusendungen interessiert.rokylugosi hat geschrieben: Möglicherweise haben sie ihre IHK noch nicht informiert bzw. diese die Info noch nicht nach Berlin geschickt, sonst müßten dort mehr als 8 Meldungen eingegangen sein.
Reaktion von der IHK Bielefeld:
Eine Kopie meiner Abmahnung habe selbstverständlich zur freien Verfügung gesendet.Sehr geehrter Herr Krämer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tage.
Die Abmahnungen der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH mit Frau Rechtsanwältin Christine Ehrhardt sind uns bereits bekannt. Auch wir sind gemeinsam mit unserem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) , dabei zu prüfen, ob es sich hier um unzulässige Massenabmahnungen im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG handelt.
Es wäre gut, wenn Sie uns die Abmahnung, die Sie erhalten haben, zufaxen oder uns eine Kopie zuschicken könnten. Wir würden diese dann, mit Ihrem Einverständnis, an den DIHK weiterleiten.
Für Rückfragen oder Fragen zu anderen Rechtsthemen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ass. jur. Morenike Throl
Referat Recht
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-217
Fax: 0521 554-5217
http://www.bielefeld.ihk.de
mailto:m.throl@bielefeld.ihk.de
UNBEDINGT ZUR IHK !!!
Soeben habe ich mit unserer zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) telefoniert.
Die sind SEHR daran interessiert, so viele Abmahnungen wie möglich IM ORIGINAL zu sehen.
Diese werden dann KOSTENLOS weitergefaxt und gesammelt.
ALSO UNBEDINGT BEI DER IHK VORBEISCHAUEN , ABMAHNUNG VORLEGEN , FAXEN LASSEN und den lieben Leuten dort ein frohes Fest wünschen !
Die sind SEHR daran interessiert, so viele Abmahnungen wie möglich IM ORIGINAL zu sehen.
Diese werden dann KOSTENLOS weitergefaxt und gesammelt.
ALSO UNBEDINGT BEI DER IHK VORBEISCHAUEN , ABMAHNUNG VORLEGEN , FAXEN LASSEN und den lieben Leuten dort ein frohes Fest wünschen !
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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