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Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:18
von buch-villa
Danke für die Antwort. Aber wer hat diesen Brief verfasst? Die Anwälte raten ja zu etwas anderem.

Ich frage mich, ob dieses Schreiben wirklich so gut ist. Kannst Du mir vielleicht kurz sagen, wie es zu diesem Schreiben gekommen ist?

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:31
von jessikaxxl
Zur Information
Die Abmahnwelle e. V. hat beim Deutschen Bundestag eine Petition
eingereicht, in der sich der Verein dafür ausspricht, eine gesetzlich
akzeptable Regelung des Abmahnvorgangs zu erreichen.
Die Abmahnwelle e. V. ist nach mehrjähriger Forschungsarbeit zum
Ergebnis gelangt, dass eine brauchbare Regelung, um den Abmahnmißbrauch
einzudämmen, bislang nicht existiert und das Abmahnunwesen allen
andersartigen Beteuerungen zum Trotz immer weiter ausufert. Es fehlen
klare, eindeutige Regelungen, um Abmahnungen auf echte
Wettbewerbskonflikte einzuschränken und den Abzockern im Web den Boden
zu entziehen.
Die Abmahnwelle e. V. spricht sich nicht gegen das Instrument der
Abmahnung als solches aus, das ursprünglich ja gerade eingeführt wurde,
um Betroffenen unnötige Gerichtskosten einzusparen, sondern gegen dessen
Pervertierung. Heute wird gerade über moderne Bürotechnik und dem
Internet mit Serienabmahnungen auf geradezu kriminelle Weise hohe Summen
verdient. Das Ausstellen überhöhter Anwaltsrechnungen schon für einen
ersten Hinweis muss ein Ende haben, derartige Vorgehensweisen dürfen
erst bei wiederholten Verstößen oder nachweisbarer Nichtreaktion eines
Abgemahnten zulässig sein. Allerhöchsten dürfte ein Betrag in Höhe der
Mindestberatungsgebühr zulässig sein. In diese Richtung geht jetzt ja
zum Beispiel die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf.
Nach fünfjähriger Forschungsarbeit und der Auswertung von über 12.000
Abmahnungen kann die Abmahnwelle e. V. belegen, _*dass zur Eindämmung
des Abmahnwahns nur eine strikte, gesetzliche Regelung geeignet ist.*_
Leider nutzen die Gerichte die ja durchaus vorhandenen Möglichkeiten,
auf Missbrauch zu entscheiden, nur unzureichend. Das Abmahnunwesen
weitet sich daher ständig weiter aus und bedroht zunehmend die
Wirtschaftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit Hilfe von
Abmahnungen wird auch das Recht auf freie Meinungsäußerung erfolgreich
torpediert und jugendliche Internetnutzer kriminalisiert und in die
Schuldenfalle getrieben.
Eine mögliche Alternative zur heutigen Abmahnsituation wären z. B.
Regelungen zum Nachweis der Mitbewerbereigenschaft. Diese lassen sich
leicht über Anzeigenrechnungen, Einkaufsrechnungen und
Umsatzsteueranmeldungen belegen. Auch die Vertragsstrafenregelung muss
überdacht und - auf die Einzelsituation bezogen - gesetzlich geregelt
werden. Hier ist es besonders nach der Euroumstellung zu nicht
unerheblichen Steigerungen häufig um 100 % und mehr gekommen, das selbst
bei Minigewerbetreibenden. Urheber- oder markenrechtliche Abmahnungen
gegen Privatpersonen sollten nur unter strikter Kostendeckelung möglich
sein.
Um eine Änderung der derzeitig unerträglichen Abmahnsituation zu
erreichen, haben wir eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht,
die eine Regelung der Abmahnung im UWG erreichen soll.

Links zu den Anlagen
http://abmahnwarner.de/archiv/Petitionsformular.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/AbmahnungenHansHauser.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage1.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage3.pdf

Abmahnwelle e. V.
Claus Müller 1. Vorsitzender
http://abmahnwelle.de
*Abmahnung melden*
support@abmahnwelle.de
Zum Thema Rechtsschutzversicherung

Ich will es zwar nicht völlig ausschließen, aber ich bezweifle die Aussage sehr, daß die Kosten der rechtsfolgen eines Wettbewerbsverstoßes von einer RSVersicherung gedeckt sind.

Denkbar wäre das allenfalls dann, wenn keine Strafvorschrift verletzt wäre. Ist dies aber der Fall, hätte sowieso die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Musterbrief an Christine Ehrhardt

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:32
von kandy
Den Rat der Anwälte kannst Du auch noch am 27.12. befolgen. Falls auf das genannte Musterschreiben der Nachweis der geschäftlichen Tätigkeit kommt. Falls. Was eher nicht zu erwarten ist. Aber wenn eben doch, dann die modifizierte Unterlassungserklärung von Wilde & Beuger.

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:33
von der_Antiquar
Hallo,

ich bin nicht betroffen, verfolge das ganze aber aufmerksam.
Was mir auffällt, ist, daß ich dies Forum immer über den Link bei Wilde
& Beuger besuche, weil ich es bei booklooker direkt nicht finde, wo würde
ich als Nichtwissender da suchen?
Gehe ich von der booklooker HP in die Foren finde ich: Hilfe für Neulinge. Tips & Tricks,....
Ich glaube das allein ist schon ein Problem, aber das kann nur booklooker selbst beheben mit einem deutlichen Verweis von der HP oder wenigstens einer eigenen Kategorie im Forumsbereich

Gruß aus Dresden

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:39
von Yumo
nix

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:43
von blokk
der_Antiquar hat geschrieben:Hallo,

ich bin nicht betroffen, verfolge das ganze aber aufmerksam.
Was mir auffällt, ist, daß ich dies Forum immer über den Link bei Wilde
& Beuger besuche, weil ich es bei booklooker direkt nicht finde, wo würde
ich als Nichtwissender da suchen?
Gehe ich von der booklooker HP in die Foren finde ich: Hilfe für Neulinge. Tips & Tricks,....
Ich glaube das allein ist schon ein Problem, aber das kann nur booklooker selbst beheben mit einem deutlichen Verweis von der HP oder wenigstens einer eigenen Kategorie im Forumsbereich

Gruß aus Dresden
Den Zugang zum Forum findest du auf der BL-Seite links ganz unten

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:49
von dani
delete

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:58
von biznbux
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:58
von blokk
Super - von mir bekommt sie den gleichen Schrieb.


Mal sehen, was dann kommt :lol: :lol: :lol:

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 20:58
von Mr.Manoon
Wie würdest du die Unterlassungserklärung abgeben, ein Beispiel wäre sehr interessant....

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 21:01
von blokk
Mr.Manoon hat geschrieben:Wie würdest du die Unterlassungserklärung abgeben, ein Beispiel wäre sehr interessant....

die findest du hier

http://www.booklooker.de/pages/abmahnung.php

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 21:03
von dani
delete

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 21:04
von Mr.Manoon
Nein, die von SF-Fundgrube.
Erst im Zusammenhang mit der Reichweite der Unterlassungserklärung kann man sich ein Bild von dem Schreiben machen.

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 21:04
von Tina
Warum schreibt Ihr eigentlich immer "Ihre Mandantin" ?? Herr Renner ist doch männlich :?:

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 21:05
von dani
delete