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Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 02:36
von Yara
schenkelmeer hat geschrieben:
jessikaxxl hat geschrieben:
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine eventuelle Wettbewerbswidrigkeit unerheblich, sie wird nicht mehr zu prüfen sein.

Deshalb würde ich - zum x-ten mal - keine UE gegenüber Renner abgeben.
WER oder WAS ist denn die 'WBZ', dem/der gegenüber du die UE abgeben würdest?
Hi Schenkelmeer ...

WBZ = WettBewerbsZentrale.

Yara

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 02:40
von biznbux
Wie jetzt ?

Immer noch nicht im Bett ?

Wer soll den Morgen früh der hochverehrten Kundschaft die Bücher schicken, die selbige in ihrer unergründlichen Weisheit noch schnell fürs Weihnachtsfest bestellt hat ?

Gute N8 allerseits !

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 02:42
von schenkelmeer
[quote="rokylugosi"]Die Wettbewerbszentrale? Man wird schon ganz konfus. Vor ein paar Tagen wußt' ich's noch.[/quote]

Kann 'man' denn eine UE - modifizürt oder nücht - einer anderen Person/Institution gegenüber abgeben, als der (die?), die sie fordert, und damit die Ansprüche der fordernden Seite b e f r i e d i g e n ("Fra E., nicht doch so fordernd...").

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 02:52
von Yara
schenkelmeer hat geschrieben:
rokylugosi hat geschrieben:Die Wettbewerbszentrale? Man wird schon ganz konfus. Vor ein paar Tagen wußt' ich's noch.
Kann 'man' denn eine UE - modifizürt oder nücht - einer anderen Person/Institution gegenüber abgeben, als der (die?), die sie fordert, und damit die Ansprüche der fordernden Seite b e f r i e d i g e n ("Fra E., nicht doch so fordernd...").
Die Antwort findest Du ganz einfach, wenn sie Dich interessiert.
Davon abgesehen, Prost auch noch, wohl bekomm's!

Wünsche mich blokk anschliessend auch allen anderen guten Schlaf.

Yara

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 08:07
von schenkelmeer
Yes, my Forumherrscher/in! (Aber wo). :mrgreen:

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 09:29
von der_Bonner
@schenkelmeer: Das ist aber anstrengend mit Dir. Wenn Du schon verkünden willst, dass die hier gegebenen Ratschläge Unsinn sind, dann lese sie wenigstens vorher. Auf den Seiten 1-90 hat jessicaxxl wohl schon 23 mal beschrieben wie das geht, bzw, dass das (mit der WBZ) so geht.

Und zu Deiner Meinung, dass nur die Option der Kanzlei richtig sein kann, habe ich auch was geschrieben. Und zwar überlegt ein RA auch, ob er 350 Euro mit 4 Briefen verdient, oder für 600 Euro seitenweise Klageschriften formuliert, nach Berlin auf den Gerichtstermin fährt, die ganze Zeit die quäckenden Mandanten betreut usw.

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 09:45
von jessikaxxl
...nicht, daß ein falscher Anschein erweckt wird. Die Offerte von RA Solmecke, für eine Pauschale in Höhe von 350,00 Euro den gesamten außergerichtlichen Verlauf der Sache zu begleiten, ist absolut in Ordnung.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 09:51
von biznbux
jessikaxxl hat geschrieben:...nicht, daß ein falscher Anschein erweckt wird. Die Offerte von RA Solmecke, für eine Pauschale in Höhe von 350,00 Euro den gesamten außergerichtlichen Verlauf der Sache zu begleiten, ist absolut in Ordnung.
Richtig !

Geradezu ein Schnäppchen.

Der Mann muss sich auch an Standesregeln halten und seine Kanzlei vor Angriffen schützen.

Und wenn Wilde & Beuger nicht so cool gearbeitet hätten wären wir alle am Hinterteil !

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:01
von der_Bonner
Natürlich - ich wollte die Jungs auch nicht in den Dreck ziehen. Preis und Rangehensweise sind schon in Ordnung - aus ihrer Sicht.

Aber wie bei einem Arzt auch, muss man halt den Hintergrund sehen. Der Orthopäde hat pro Patient ca. 2 Minuten Zeit und haut Dir halt eher eine Spritze in den schmerzenden Rücken mit der Empfehlung "Mach mal Mukkibude".

Der heimliche Experte im Bandscheibenforum empfiehlt Dir vielleicht eher die langwierigere Anwendung von gezielter Gymnastik, um die Rückenmuskulatur zu stärken usw usf.

Beides sind korrekte Wege und keinem kann man vorwerfen er arbeite schlecht. Aber sinnvoller ist der letzte Weg. Ich hab das Beispiel gewählt, weil es mir genauso ergangen ist.

Mit meiner Bandscheibe und mit div. Abmahnungen.

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:14
von schönesbuch
Es ist ja möglich, dass es mehrere gute oder zumindest ausreichende Lösungen für das Problem gibt. Nach einem Gespräch auf der IHK habe auf deren Rat hin ein ähnliches Schreiben verfasst wie jessikaxxl, mit ein paar Sätzen zu unserer individuellen Abmahnung.

Ich finde es toll dass jessikaxxl und Solmecke uns Formulierungen zur Verfügung stelleten. Ein großes Lob an beide. Dass einige Zeit und Geld haben, etwas anderes zu schreiben, finde ich auch gut. So muss das Trio nicht auf ein Standardschreiben 500(?) mal reagieren, sondern auf mehrere verschiedene und wird es vielleicht gar nicht bis zum 27. schaffen, die "Weihnachtspost" zu bearbeiten.

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:16
von HerrRossi_PA
Laut Herrn Langer, Leiter der Rechtsabteilung der IHK Bonn soll Herr RA Renner

"im Jahr 2007 unter einem anderen Verkäufernamen im Internet etwa 50 (fünfzig) Bücher zum Kauf angeboten haben."

Sagt mal, reicht das nun für ein Wettbewerbsverhältnis??

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:20
von Renegadetime
Er muss aber auch was verkauft haben.Ausserdem meine ich,kann er den Namen auch nicht wechseln wie er will!

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:30
von d_r_m_s
da ein gewerblicher Verkäufer in Impressum und Widerrufsbelehrung Namen und Anschrift hinterlegen muss sollte diese Behauptung eigentlich auch für uns verifizierbar sein ... seltsam ... und wenn er angeboten hat, aber effektiv z.Z. nicht anbietet, aber abmahnt, finde ich das auch etwas seltsam ... wo sind die Eggsberrden ?

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:30
von Mr.Manoon
nix

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 10:32
von jessikaxxl
Es ist ja möglich, dass es mehrere gute oder zumindest ausreichende Lösungen für das Problem gibt. Nach einem Gespräch auf der IHK habe auf deren Rat hin ein ähnliches Schreiben verfasst wie jessikaxxl, mit ein paar Sätzen zu unserer individuellen Abmahnung.
...ich persönlich würde aus guten Gründen keine weiteren Zusätze in ein solches Schreiben aufnehmen.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

Ein erkennbares Alibi-Wettbewerbsverhältnis reicht nicht.