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Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:06
von Tobulus
Verschickt wurde dieses Schreiben am 11.04.2008 !

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:06
von Renegadetime
Genau:Wann kam überhaupt ein erstes Schreiben?

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:08
von Renegadetime
und sind jetzt oder waren indizierte Bücher in deinem Bestand?

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:08
von Tobulus
Dort steht das am 25.02.08 bei mir schonmal ein Schreiben angekommen sein soll und sie sich darauf bezieht ! Wäre möglich war viel los , wirklich erinnern tue ich mich aber nicht!

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:10
von Tobulus
Renegadetime hat geschrieben:und sind jetzt oder waren indizierte Bücher in deinem Bestand?
Es wird hier v. 3 Büchern geredet die laut dem "§§ 18, 24 JuSchG" auf der Liste der jungedgefährdenden Schriften aufgenommen wurde gemäß "§24 Abs.3 JuSchG"

Allerdings steht hier auch "1. Mit Schreiben vom 12.12.2007 (Anklage K8) wurde der Beklagte abgemahnt und zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung aufgefordert."

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:18
von Renegadetime
Ja genau Dezember haben wir alle das ja auch bekommen.Aber das Schreiben kam doch dann per Einschreiben und du musst es bekommen haben?

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:23
von Tobulus
Ist wie gesagt durch aus möglich kann mich nur leider nicht entsinnen.

Reicht dann dieses Schreiben

Hier Ihren Namen und Ihre Anschrift einfügen!

ACHTUNG! Dieses Schreiben sollte nicht leichtfertig abgeändert oder erweitert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, zeihen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate. Die Stellen, an denen Sie das Schreiben ergänzen müssen, sind rot markiert.
Diesen Hinweis können Sie entfernen.

Per EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN

Christine Ehrhardt
Rechtsanwältin
Kapellenstr. 25
51491 Overath


Datum: 14.12.2007

Fachbuchhandlung Renner GmbH ./. Hier bitte Ihren Namen eintragen

Sehr geehrte Frau Ehrhardt,

mit Schreiben vom 12.12.2007 mahnen Sie mich im Auftrag der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das UWG ab. Ich weise Ihre Abmahnung ? sowie sämtliche daraus resultierenden Forderungen ? hiermit als unberechtigt zurück.

Ich habe die entsprechenden Bücher als Privatperson bei booklooker.de angeboten. Insofern geht Ihre Abmahnung ins Leere.

Ohnehin ist Ihre Abmahnung nicht berechtigt:

Wie ich herausfinden konnte, haben Sie für Ihre Mandantin innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen verschickt. Schon dies allein ist ein Indiz dafür, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (vgl. LG Bielefeld, Az. 15 O 53/06). Darüber hinaus war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für eine Vielzahl von Abmahnungen ohnehin nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf 20 U 194/00). Schließlich ist bislang nicht ersichtlich, dass Ihre Mandantin als Buchhändlerin überhaupt im einschlägigen Markt tätig geworden ist. Ich bestreite daher die Aktivlegitimation Ihrer Mandantin.

Ein möglicher Verstoß gegen das JuSchG wäre hier wettbewerbsrechtlich ohnehin so unbedeutend, dass die Abmahnung schon allein aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus dürfte der angesetzte Streitwert deutlich überzogen sein.

Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass Ansprüche Ihrer Mandantin unter keinen Umständen gerechtfertigt sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat.

Mit freundlichen Grüßen Ihre Unterschrift



Oder muss ich sonstige Schritte einleiten?

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:29
von Mr.Manoon
Vergiss den alten Kram, das ganze wird eh jetzt auf dem Klageweg erledigt, egal ob Negative Festtellungsklage oder Aktivklage, die sind eh im Eimer.
Dreh die Postwurfsendung von Tante C einfach um und benütze den Schrieb bei Bedarf als Schmierzettel.
Das die Entscheidung in Trier verschoben wurde scheint an deren Nerven zu zehren, man schreibt eben noch ein wenig dummes Zeug, das Porto sollen die sparen damit die unsere Forderungen bezahlen können.
Mein Tip: tu einfach nichts.

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:31
von Tobulus
Am Telefon klang die Dame aber noch sehr selbstsicher , soll ich nun wirklich nichts tun?

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:33
von jessikaxxl
Oder muss ich sonstige Schritte einleiten?
...auf jeden Fall, aber nur nach dem Essen ein paar Schritte zur besseren Verdauung. In der Sache Ehrhardt/Renner ist jede Reaktion derzeit überflüssig.

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:34
von Tobulus
Alles klar war ziemlich eindeutig , werde deinen Tipp sehr ernst nehmen :wink:

Werde das ganze weiterhin mal verfolgen und schauen , was so bei rum kommt !

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 15:49
von Mr.Manoon
Ich habe so langsam den Eindruck die haben zuviel Maggi getrunken, das soll Störungen der Wahrnehmung zur Folge haben.
In welcher Realität die leben ist nicht mehr nachzuvollziehen, hoffentlich wirkt sich das nicht negativ auf unsere Schadensersatzansprüche aus, man weiß ja nie....

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 16:27
von Hermeline
Mr.Manoon hat geschrieben:Da wäre dann noch der 26.4., Vorstandsitzung in der RA-Kammer Köln.
Gibt es eigentlich diesbezüglich schon was zu berichten?

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 16:51
von Mr.Manoon
Wäre etwas früh, die Sitzung war doch erst am Samstag.
Wer da Beschwerde eingereicht hat bekommt möglicherweise irgendwann mal Post.

Nachricht der Rechtsanwaltskammer

Verfasst: Di 29. Apr 2008, 09:19
von Voltigierer
Eben eingetroffen.

Hier die Kurzform:

Der Eingang meines Schreibens wird bestätigt. Die Sache hat ein Aktenzeichen erhalten. Die Prüfung der Angelegenheit wird Zeit in Anspruch nehmen. Bitte Geduld. Bitte keine zwischenzeitlichen Nachfragen. Man wird sich wieder melden.


Grüße
Vorstand



Lese weiterhin eifrig mit.
Danke an alle die uns fachkundig und tatkräftig unterstützen.