An Landespartei der FDP ging soeben folgende Anfrage raus :
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um Ihre politische Meinung zu einem Vorfall von größter Tragweite zu erfahren.
Zu den Fakten:
Am 13.12.07 erhielt ich eine Abmahnung, in der ich beschuldigt werde, eine jugendgefährdendes Buch mit dem Titel ?Lovers? von Thomas H. Burton öffentlich auf der Plattform
www.booklooker.de zum Kauf anzubieten.
Diese Anschuldigung bestreite ich nicht.
Das Buches kam Anfang der 80ger auf den Index und wird aller Wahrscheinlichkeit nach im nächsten Jahr automatisch aus der Liste jugendgefährdender Bücher wieder verschwinden.
Ich ging zunächst davon aus, dass die ?Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH, Lotharstr. 155 in 53115 Bonn? aus wettbewerbsrechtlichen Gründen mein Angebot beanstandet hat, selbst nicht über nötiges Fachwissen verfügt und deshalb RA Christine Ehrhardt, Kapellenstr. 25 in 51491 Overath beauftrage, die Abmahnung durchzuführen.
Tatsächlich stellte sich heraus, dass der Geschäftsführer der Gutenberg Fachbuchhandlung GmbH selbst Jurist ist und seine Kanzlei unter der als Fachbuchhandlung angegebenen Adresse zu finden ist. Nach Augenscheinnahme durch einen Bekannten befindet sich dort jedoch keine Buchhandlung.
Auch ist ein Internetauftritt in irgendeiner Form ist von der GmbH nicht zu finden.
Bei weiteren Recherchen durch mich und Bekannte kam zu tage, dass ein vermutlich minderjähriger Sohn des RA Axel Rosenberger, Ahrstr. 18, 53175 Bonn vermutlich im Auftrag seines Vaters auf der Plattform
www.booklooker.de unter dem Nick ? niklas aus bonn? innerhalb 17 Tagen 204 indizierte Bücher kauft und schnellstmöglich bezahlte.
Die Verkäufer, alle privater Natur, erhielten so wie ich eine Abmahnung wegen Anbietens indizierter Literatur. Initiator der Abmahnung ist die Gutenberg Fachbuchhandlung.
Insgesamt wurden nach jetzigem Stand der Dinge über 500 Abmahnungen durch RA Christine Ehrhardt versendet, darunter über 200 Verkäufer, die nach dem Wettbewerbsrecht gar nicht hätten abgemahnt werden dürfen. Verkäufer, die aber durch die laufenden Diskusionen über Abmahn-Haie dermaßen verunsichert sind und die beigefügte Unterlassungserklärung ohne beigefügte Kostennote ohne über die Konsequenzen nachzudenken an Frau Ehrhardt zurücksenden.
Zitat aus der Unterlassungserklärung :
?... es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 ? künftig zu unterlassen, Schriften und andere Schriften gleichstehender Darstellungen, ..., öffentlich in Medien -insbesondere im Internet- zum Kauf anzubieten?
Wie Sie erkennen, ist diese Erklärung ist so verfasst, dass einem Laien nach dem ersten Absatz die Lust zum Weiterlesen vergeht und da keine Kostennote beigefügt ist, er/sie unterschreibt und zurücksendet. Das alles in dem Glauben, er/sie sei noch einmal glimpflich davon gekommen.
Sie und ich wissen aber, dass dem nicht so ist. Zum einen ist dort das Versprechen zu finden, nie wieder ein Buch anzubieten, dass auf irgendeinem Index steht.
Wir wissen, dass sich der Index täglich ändern kann. Was heute drauf ist, ist morgen weg ? und umgekehrt.
Wir wissen auch, dass der Index nicht einmal für gewerbliche Buchhändler einsehbar ist ? geschweige denn für private Anbieter.
Des weiteren wissen wir, dass diese Unterlassungserklärung ein rechtsverbindliches Schuldeingeständnis bedeutet. Das führt zwangsläufig zu einer nachträglichen Kostenrechnung durch RA Christine Ehrhardt und zu weiteren Vertragsstrafen in Höhe von 5.100 ? für jedes Buch, das der eigentlich gar nicht abmahnfähige Privat-Verkäufer an RA Christine Ehrhardt zu zahlen hat.
Eine wahrhaftige Goldgrube für ein Anwalts-Trio, das es mit dem Recht nicht so genau nimmt.
Ich fasse einmal zusammen :
Drei Rechtsanwälte, deren Geschäfte nicht so laufen, wie erwünscht, denken sich den Sechser im Lotto aus. Der erste RA, dessen Versuche im Inet Fuß zu fassen, gründlich daneben gegangen sind und dem mittlerweile ein Verfahren von amazon.de wegen Copyrightverletzung droht, setzt seinen minderjährigen Sohn an den Rechner um Bücher zu kaufen, die er vorher als indiziert erkannt hat.
Es bleibt die Frage offen, wie er an die Liste herankam, da sie ja nicht öffentlich ist.
Der zweite RA, dessen in Koblenz gegründete GmbH -nicht als Buchhandel, wohl bemerkt- anscheinend kurz vor dem Konkurs stand, übernimmt die Adressenliste des ersten RA und fühlt sich durch die privaten Anbieter im Wettbewerb behindert. Muss ich davon ausgehen, dass es sich um eine Fachbuchhandlung für erotische Literatur handelt?
Eine Frage, die sicher nicht entscheidend in meiner Darstellung ist.
Und nun kommt der dritte RA ins Spiel : die renomierte Anwältin Christine Ehrhardt, Ortsvorsitzende der Overather FDP. Der Partei, die damit wirbt, sie wolle Hindernisse für Kleinunternehmer und Mittelständer abbauen. Der Partei, die es sich auf die Fahne geschrieben hat, gegen missbräuchliche Massenabmahnungen vorzugehen.
Ich muss doch wohl davon ausgehen, dass Frau Ehrhardt voll in den Hintergrund der Abmahnungen und der Herkunft der Adressliste eingeweiht gewesen ist. Kein Anwalt, der auf sich hält, wäre bereit, solch eine Kampagne unter seinem Namen zu starten.
Und ich frage mich, ob die FPD genug auf sich hält und solche Würdenträger aus ihren Reihen entfernt.
Ich frage Sie, wie Sie zu dem infamen Geschäftsgebahren Ihrer Ortsvorsitzenden Christine Ehrhardt stehen.
Zur Ergänzung meiner Ausführungen folgende Links :
http://www.boersenblatt.net/176123/
http://www.booklooker.de/pages/abmahnung.php
viewtopic.php?t=4440
http://www.wbe-law.de/news/tag/Buchh%C3%A4ndler
Mit freundlichen Grüßen
Bruno Krämer