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Verfasst: So 16. Dez 2007, 22:50
von Mr.Manoon
nix

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:00
von Yara
Mr.Manoon hat geschrieben:Lasst doch die Herren und Damen Zufall einfach links liegen, egal ob sie trollen, undercover unterwegs sind oder einfach nur wichtig nichts zu sagen, aber viel zu reden haben. Lenkt euch nur ab und verleitet leicht zu Äusserungen, die man sonst nicht getroffen hätte.
Glaube das braucht hier gerade niemand. Wer solche Menschleins dann auch noch füttert - selbst schuld ;)

In deiner großen Teekanne scheinen sich seltsame Gewächse zu tummeln
:lol:
Da ich nur Kaffee, Wasser, Bier und Wein saufe und der Tee-Kommentar ursprünglich nicht von mir stammt, zeugt das nochmals von Deiner Intelligenz, die sich auch in Deinen "Vorschlägen", wie in dieser Sache vorzugehen ist zeigt.
Was kümmerst Du Dich um mich ? Ich dachte, Du hast ein ernsthaftes Problem, das samt Rache gelöst werden will ...

Angenehme Nachruhe dann noch
Yara

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:00
von jessikaxxl
...durch Zufall kommt man nicht zum Ziel.

Hier sind offenkundig drei Anwälte, die kollusiv zum Schaden gutgläubiger Dritter zusammenwirken.

In der Praxis eher unbedeutende Wettbewerbsverstöße sollen als Hebel der Geldmaschine dienen. Das liegt der gesamten Abmahnabzocke, auch in anderen Bereichen, zugrunde.

Wenn sich der derzeitige Kenntnisstand bestätigt, dafür spricht ziemlich alles, liegt hier der Tatbestand des versuchten Betrugs vor. Sobald auch nur einer der Betroffenen bezahlt, liegt ein vollendeter Betrug vor.

Musterschreiben an Christine Ehrhardt auf Seite 38

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:10
von Mr.Manoon
nix

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:27
von Yara
Mr.Manoon hat geschrieben:... und ein anderer der dieses Problem schon hinter sich hat darüber lustig macht.
:?: :?: :?:

Meinst mit dem erstem Mal seine Tage haben hat man das Problem hinter sich, wer auch immer sich darüber lustig gemacht haben mag, oder was bewegt Dich zu der Annahme, dass ich mich über euch lustig machen würde ?

Sorry an alle anderen Mitleser für den irrationalen Kommentar auf die ... wie nennt man das - Antwort ?

Hast Du ein Problem mit mir? Hab' ich Dir was getan? Unbewusst? Oder hast Du eine Abmahnung bekommen, deretwegen Du hier bist?

Yara

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:27
von kandy
jessikaxxl hat geschrieben:Wenn sich der derzeitige Kenntnisstand bestätigt, dafür spricht ziemlich alles, liegt hier der Tatbestand des versuchten Betrugs vor. Sobald auch nur einer der Betroffenen bezahlt, liegt ein vollendeter Betrug vor.
Das kann wie teuer werden? Wie würde es mit der Zulassung als Rechtsanwalt aussehen?

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:27
von rokylugosi
Man merkt, es wird spät. Leute: untereinander streiten, noch dazu wegen Nebensächlichkeiten, bringt uns hier auch nicht weiter!

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:33
von jessikaxxl
http://www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de/

In dem Fall habe ich eine halbe Stunde nach Erhalt der ersten Abmahnung ein Musterschreiben an den "Verein" und ein Musterschreiben an die Staatsanwaltschaft ins Netz gesetzt.

Musterschreiben an Christine Ehrhardt auf Seite 38

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:36
von der_Bonner
@all:

Es ist allerdings auch erstmal alles gesagt. Die Alternativen sind klar. Alle sollten einfach mal einen Tag lang Tee trinken und an was anderes denken.

Es bleibt bei den Alternativen:

- Booklooker Unterlassungserklräung abgeben, nichts zahlen, und mit dem Risiko leben, dass man gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird.
- die BL Kanzlei beauftragen das selbe zu machen und dafür 350 Euro bezahlen
- jessicaxxl's Weg gehen (s. S. 38) und bei Bedarf neg. Feststellungsklage einreichen

Je nach Lust, Laune und Groll halt noch Strafanzeige wegen des Verdacht des Betruges stellen und / oder die Medien informieren.

Weiter geht es in ein paar Tagen, wenn es neue Nachrichten / Ereignisse gibt.

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:38
von Rainer, Zufall Dorsten
kandy hat geschrieben:
jessikaxxl hat geschrieben:Wenn sich der derzeitige Kenntnisstand bestätigt, dafür spricht ziemlich alles, liegt hier der Tatbestand des versuchten Betrugs vor. Sobald auch nur einer der Betroffenen bezahlt, liegt ein vollendeter Betrug vor.
Das kann wie teuer werden? Wie würde es mit der Zulassung als Rechtsanwalt aussehen?
Blödsinn:
Den Tatbestand des versuchten Betruges gibt es im Deutschen Recht nicht,da ja niemand geschädigt wurde.

HIER geht es um Wettbewerbsrecht,und das ist eine andere Liga.

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:41
von d_r_m_s
§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

etc.

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:42
von jessikaxxl
...Besserwisser mit Halbwissen.

http://www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de/

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:44
von d_r_m_s
stimmt ... 8) ... ergoogelt ...

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:45
von jessikaxxl
...ne,ne geholfen

Musterschreiben an Christine Erhardt auf Seite 38

Verfasst: So 16. Dez 2007, 23:54
von el
Willst du irgenwann mal kapieren worum es hier geht?