Kohagie ist privat unterwegs. Mit insgesamt 252 Angeboten auch durchaus glaubhaft.
Dann entfällt die Haftung des Absenders.
- Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)
- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)
- auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)
- Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)
- keine Unternehmereigenschaft bei 1700 Bewertungen, da kein Powerseller (Landgerichts Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06) , m. E. krasses Fehlurteil
- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)
- Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)
- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ).
- Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03)
- ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04)
- das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay, die Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht automatisch zur Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004, Az.: 7 C 117/04)
Anmerkung: nach unserer Auffassung ein Fehlurteil
- 150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft eindeutig privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03)
- Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)
- 41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)
- Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbietet und sich dabei als Powerseller bezeichnet
- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)
- eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )
- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )
- es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen, professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)
Entgegen einer häufigen Annahme sind eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber dem Finanzamt für die Frage der Unternehmereigenschaft nicht von Belang, es kommt - vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen auftritt
Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB
Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen privatem und unternehmerischen Handeln meistens fließend. Viele eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher ist, als gedacht oder finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit oder haben einfach nur einen größeren Hausstand aufzulösen.
Quelle: Internetrecht Rostock