Verfasst: So 16. Dez 2007, 20:47
...der_Bonner ist vor Ort gewesen. Dort ist ganz sicher kein Buchhandel.
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Was wäre denn in dem Fall, wenn Guido Renner in einem Hinterzimmer seiner Kanzlei 500 Bücher lagern hat und die über eine Online-Plattform als Fachbuchhandlung Renner zum Verkauf anbietet?jessikaxxl hat geschrieben:...der_Bonner ist vor Ort gewesen. Dort ist ganz sicher kein Buchhandel.
So wird's sein, deswegen kauft er hier so fleißig bei BL (Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen.)terracotta hat geschrieben:Was wäre denn in dem Fall, wenn Guido Renner in einem Hinterzimmer seiner Kanzlei 500 Bücher lagern hat und die über eine Online-Plattform als Fachbuchhandlung Renner zum Verkauf anbietet?jessikaxxl hat geschrieben:...der_Bonner ist vor Ort gewesen. Dort ist ganz sicher kein Buchhandel.
Dann müßte man ihn aber auch rausgoogeln können. Gibt mal unsere SF-Fundgrube rein und du wirst erschlagen von Treffern. Beim Renner ist da aber nix bzgl. Online-Shop. , Momentan natürlich massig wegen der Abmahnung.terracotta hat geschrieben:Was wäre denn in dem Fall, wenn Guido Renner in einem Hinterzimmer seiner Kanzlei 500 Bücher lagern hat und die über eine Online-Plattform als Fachbuchhandlung Renner zum Verkauf anbietet?jessikaxxl hat geschrieben:...der_Bonner ist vor Ort gewesen. Dort ist ganz sicher kein Buchhandel.
Das könnte daran liegen, dass er erst kurz im Geschäft ist.Yumo hat geschrieben:[...] Zum einen ist nicht erkennbar, daß er tatsächlich Umsatz mit seiner Buchhandlung macht (IHK-Eintrag),terracotta hat geschrieben:Was wäre denn in dem Fall, wenn Guido Renner in einem Hinterzimmer seiner Kanzlei 500 Bücher lagern hat und die über eine Online-Plattform als Fachbuchhandlung Renner zum Verkauf anbietet?jessikaxxl hat geschrieben:...der_Bonner ist vor Ort gewesen. Dort ist ganz sicher kein Buchhandel.
Ich habe mich unklar ausgedrückt: Er könnte ja bei einer Online-Plattform z. B. unter dem Verkäufernamen cheapbooksfrombonn Bücher anbieten, aber da als Fachbuchhandlung Renner o. ä. registriert sein. Wäre er auch dann zu ergooglen?zum anderen müßte er als Gutenberg Buchhandlung oder Renner oder in anderer Kombination im Web zu finden sein, aus der erkennbar wäre, daß er tatsächlich mit Büchern handelt und nicht nur zum Schein.
Ich habe mich unklar ausgedrückt: Er könnte ja bei einer Online-Plattform z. B. unter dem Verkäufernamen cheapbooksfrombonn Bücher anbieten, aber da als Fachbuchhandlung Renner o. ä. registriert sein. Wäre er auch dann zu ergooglen?
Als gewerblicher Anbieter müßte er seinen Namen und Adresse angeben und somit auch zu finden sein, wenn er unter irgendeinem beliebigen Nick auf einer Plattform verkauft. (Habe ich eben bei BL-Händlern probiert, da erschienen die Daten).terracotta hat geschrieben:Er könnte ja bei einer Online-Plattform z. B. unter dem Verkäufernamen cheapbooksfrombonn Bücher anbieten, aber da als Fachbuchhandlung Renner o. ä. registriert sein. Wäre er auch dann zu ergooglen?
Falls das Impressum in Form einer Graphik angegeben wäre, ließe es sich z.B. über die Google-Bildersuche finden. Aber da ist nichts. Das Inkassounternehmen des "Kollegen" Rosenberger gibt's noch als Graphik.jessikaxxl hat geschrieben:Bliebe noch die Alternative, daß das Impressum eines Internetauftritts als Grafik eingegeben ist oder der Handel unter einer andern Anschrift geführt wird, bliebe der Abmahner auf den Verfahrenskosten sitzen, wenn er auf die Aufforderung, die Aktivlegitimation nachzuweisen, nicht reagiert.
Jessika hat recht, war ein Denkfehler meinerseits. (A.R. war im Impressum in Schriftform angegeben, daher gibt's bildmäßig was von der Inkassosite zu finden.)el hat geschrieben:dazu müsste man doch aber wissen unter welchem namen das bild gespeichert ist???