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Jugendlicher Lockvogel

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 19:11
von el
Aus Spiegel Online
Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt
So, dann wollen wir mal zum Gegenschlag ausholen. In den BL - AGBs steht ganz klar:
3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. Käufer und Verkäufer haben hinsichtlich der für die Transaktionen notwendigen Daten (Adresse, Preis, Zustand etc.) stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen
Das heißt aus meiner Sicht: Die Verkäufer geniesen Vertrauensschutz, sie müssen sich darauf verlassen können dass die Käufer nicht Minderjährig sind; Die Testkäufer haben wissentlich falsche Angaben gemacht. Hier also keine Basis die Verkäufer zu belangen.
Die Frage ist nur: Wenn wir so argumentieren, fällt das nicht auf BL ab? weil ich mag nicht BL und deren GL in den Schmutz ziehen.

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 19:15
von blokk
Außerdem stellt sich die Frage, von welchen Konten das Geld überwiesen wurde.

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 20:18
von merlina22
Der Name des Kontoinhabers ist derselbe wie auch der Käufername.
Kann die Bank einem da irgendwie weiterhelfen?
Ich dachte immer, das Minderjährige keine Überweisungen ausführen könnten. Bzw nur in Ausnahmefällen, die ich hier allerdings nicht gegeben sehe.

DUMM FRAGT GERN !!!!

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 21:23
von biznbux
Ich habe gerade mal gemailt:

An: hh.mueller@overath.de
Betreff: Frage zu einer eventuelle Ordnungswidrigkeit
Datum: Mon, 17. Dec 2007 21:19:23 +0100

Herrn
Hans-Herbert Müller
Ordnungsamt
Zimmer 57
Hauptstraße 29
51491 Overath

Sehr geehrter Herr Müller,

die in Ihrer bestimmt sehr schönen Stadt ansässige Rechtsanwältin Frau Christine Ehrhardt, Kapellenstrasse 25 , hat am 17.12.2007 gegenüber Spiegel-Online erklärt, sie hätte in "mehreren hundert Fällen" "Testkäufe" mit "minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) " durchführen lassen, beziehungsweise aufgrund dieser Testkäufe Abmahnungen an Online-Buchhändler verschickt.
Den entsprechenden Artikel finden Sie hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html

Meine Frage lautet nun : Ist so etwas erlaubt oder wie es neulich von der Bundesregierung behauptet wurde eine Ordnungswidrigkeit ?

Hierzu :

http://www.bundesregierung.de/nn_1516/C ... regpk.html

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich als einfachen Staatsbürger diesbezüglich aufklären würden, danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe
und verbleibe

mit besten Grüssen,

hochachtungsvoll

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 21:30
von el
Da bin ich mal sehr gespannt. Insbesonders konnten die Verkäufer (im Gegensatz um Händler im Supermarkt) ja nicht erkennen dass es sich um einen Minderjährigen handelt der sich versteckt (Verweis auf AGB)

egen dem Konto. Wahrscheinlich werden die Banken nicht antworten, aber man könnte auch diese einmal kontaktieren um festzustellen ob das Konto auf einen Minderjährigen läuft. Wenn ich die notwendigen Daten bekomme verfasse ich gerne ein Musterschreiben (weil hier ist Fingerspitzengefühl gefragt und ich bin selbst gelernter Bänker, kann da also etwas mitreden ;))

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 21:33
von Yumo
Klasse, biznbux :lol:

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 21:57
von el
Falls er wirklich Jugendlich ist, können wir da eigentlich von arglistiger Täuschung gemäß BGB ausgehen?

Entwurf

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 22:04
von el
http://www.vr-bank-bonn.com/
VR-Bank Bonn eG
Vorstand
Am Burgweiher 51
53123 Bonn

Sehr geehrter Herr Jenniches, sehr geehrter Herr Ließem,

ich wende mich mit meiner Anfrage direkt an Sie, da sie ein wenig delikat ist, und ich finde dass Sie davon Kenntnis haben sollten.

Am DATUM bekam ich im Zuge eines Rechtsgeschäftes von einem Ihrer Kunden, Herrn (hier kommt der Name des Kontonhaber rein, denke wir wissen alle um wen es geht) (Kontonummer XXX ( weiß jeder betroffene selber ;) ) einen Betrag von ---- eur überwiesen. Wie sich wenig später zeigte fand dieses Rechtsgeschäft im Zuge der Vorbereitung einer Abmahnwelle statt, von der ich ebenfalls betroffen bin. Die Rechtsanwältin des Abmahners (Frau Ehrhardt) teilte der Presse gegenüber mit, dass auch Testkäufe durch Minderjährige Personen durchgeführt wurden. Nun bin ich verunsichert: Habe ich unwissentlich mit einem Minderjährigen ein Geschäft getätigt? Die AGBs der Plattform (www.booklooker.de) sollten mich eigentlich davor schützen, aber die Verunsicherung bleibt.
Im Bewusstsein dass das Wohl Ihrer Kunden Ihnen zu Recht wichtig ist, stelle ich die Frage ob Herr XXX minderjährig ist. Ich will weder sein genaues Geburtsdatum noch seine Adresse wissen noch sonst irgendwelche Daten Ihren Kunden betreffend, ich respektiere das Bankgeheimnis voll und ganz, aber ich Bitte Sie mir zu helfen , da ich keinen anderen Weg sehe Klarheit zu erlangen

Mit freundlichen Grüßen
Verbesserungsvorschläge?

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 22:32
von blokk
Genial, el

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 23:40
von hanischu
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich möchte Sie auf eine Veröffentlichung hinweisen, die mir sehr zu denken gegeben hat. Ich habe mit Interesse die Auseinandersetzungen zu den Testkäufen Jugendlicher zum Thema Alkoholverkauf verfolgt und die Bedenken zu diesem Thema geteilt.

Jetzt scheinen Rechtsanwälte auf einem anderen Gebiet des Jugendschutzes zur Selbstjustiz zu greifen. Ich frage mich und Sie, ob dies der richtige Weg ist, derartig sensible Themen am Rande der Rechtsstaatlichkeit voranzutreiben.

"Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt. Darunter seien "zahlreiche pornografische Schriften" und Titel wie "Anleitung zum Selbstmord" und "Das definitive deutsche Hanfhandbuch" gewesen."

nachzulesen hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 43,00.html

Ich wende mich an Sie, weil Sie selbst als Volljurist sicher ein kompetenter Ansprechpartner sind und die zitierte Rechtsanwältin eine Funktion in Ihrer Partei ausübt.

Mit freundlichen Grüßen
Ich hab mal einen kompetenten Menschen gefragt, mal sehen, ob es freigeschaltet wird und ob jemand antwortet, raus ist die Anfrage.

Re: DUMM FRAGT GERN !!!!

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 23:50
von Karla
biznbux hat geschrieben:Ich habe gerade mal gemailt:

An: hh.mueller@overath.de
Betreff: Frage zu einer eventuelle Ordnungswidrigkeit
Datum: Mon, 17. Dec 2007 21:19:23 +0100

Herrn
Hans-Herbert Müller
Ordnungsamt
Zimmer 57
Hauptstraße 29
51491 Overath

Sehr geehrter Herr Müller,

die in Ihrer bestimmt sehr schönen Stadt ansässige Rechtsanwältin Frau Christine Ehrhardt, Kapellenstrasse 25 , hat am 17.12.2007 gegenüber Spiegel-Online erklärt, sie hätte in "mehreren hundert Fällen" "Testkäufe" mit "minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) " durchführen lassen, beziehungsweise aufgrund dieser Testkäufe Abmahnungen an Online-Buchhändler verschickt.

usw.
Wie wäre es mit einer Kopie ans Jugendamt?? Schließlich haben da Erziehungsberechtigte voll wissentlich zugelassen, dass 12jährige sich indizierte (Sex-Dreck)Bücher im Internet bestellen. Unterlassene Aufsichtspflicht? Mißbrauch Schutzbefohlener???

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 23:55
von Yumo
deleted

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 23:57
von Karla
Yumo hat geschrieben:Bei solchen Schreiben bitte darauf achten, daß Frau E. angibt, daß sie "Anbieter" vertritt, die Testkäufe durch Jugndliche durchführen ließen.
Zitat aus dem Spiegel-Artikel:
"Es gehe um den Jugendschutz, stellt Ehrhardt dar. Anbieter hätten in "mehreren Hundert Fällen" von minderjährigen Testkäufern (14, 13, 12 Jahre) bestellte, jugendgefährdende Bücher ohne Rückfrage versandt."
Ja, aber diese Anbieter sind ja nicht unbekannt. Und zumindest die Erziehungsberechtigten von Niklas aus Bonn haben da ja anscheinend keine reine Weste.

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 00:02
von Yumo
Karla hat geschrieben:Ja, aber diese Anbieter sind ja nicht unbekannt. Und zumindest die Erziehungsberechtigten von Niklas aus Bonn haben da ja anscheinend keine reine Weste.
Das stimmt schon, nur wenn man Frau Ehrhardt unterstellt, sie habe die Testkäufe veranlaßt, dann ist das nun mal nicht zu beweisen. Besteller ist NaB und der uns bis jetzt einzige Mandant ist die Fachbuchhandlung.

Verfasst: Di 18. Dez 2007, 00:04
von Karla
Na gut, aber dann könnte es ja zumindest etwas unangenehm für die beiden anderen Herren RA werden.....