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Verfasst: Fr 18. Jan 2008, 07:16
von Vidya Venn
Tja, brain, mir fehlten vor Empörung tatsächlich die Worte, und das hat Seltenheitswert.

Ich begrüße die Entscheidung, die Freigabe auf 12 raufzusetzen

Verfasst: Fr 18. Jan 2008, 11:51
von hanischu
antje hat geschrieben: Zu deinem Aufregerthema hier folgende Links:
http://www.hna.de/kulturticker/00_20080 ... GRUND.html

Der link geht schon erstmal nicht mehr, also ist schon was passiert.

Verfasst: Fr 18. Jan 2008, 12:00
von antje
hanischu hat geschrieben:
antje hat geschrieben: Zu deinem Aufregerthema hier folgende Links:
http://www.hna.de/kulturticker/00_20080 ... GRUND.html

Der link geht schon erstmal nicht mehr, also ist schon was passiert.
Hallo, hanischu!

Stimmt, aber der "Hintergrund-Text" steht jetzt direkt unter dem Artikel drunter. Wahrscheinlich sind diese "Hintergründe" in der HNA keine dauerhafte Links. Mit der Freigabe ja oder nein hat es jedenfalls nichts zu tun.

Jugendschutz ......

Verfasst: Sa 19. Jan 2008, 13:08
von Kohagie
Urteil im Fall eines Kinderporno-Sammlers

Kein Pardon für Internetmißbrauch

Bei Mißbrauch der Internetzugänge der Universität kennt die Hochschule kein Pardon und schaltet unverzüglich die Kriminalpolizei ein.
Das Gericht verurteilte jetzt einen Studenten, der über den unieigenen Rechnerpool Kinderpornos gesammelt hatte.
Zur Vorgeschichte: Anfang März 2000 wurden die Systembetreuer der Universität XXXXX von einem Internetbenutzer außerhalb der Hochschule auf einen IRC-Teilnehmer hingewiesen, der über den Rechnerpool der Philosophischen Fakultät offensichtlich Kinderpomos kopierte.
Der betreffende Student stellte sich zunächst ahnungslos, in seinem Datenbestand war allerdings etliches zweifelhaftes Bildmaterial gelagert. Damit lag der Verdacht auf Mißbrauch der CIP-Rechner und Verstoß gegen das Strafgesetz nahe.
Das Rechenzentrum mußte somit die Kripo einschalten.
Die Ermittlungen wurden daraufhin auch auf das häusliche Umfeld ausgedehnt und führten zur Entdeckung weiteren belastenden Materials.
Die Staatsanwaltschaft stellte Strafantrag.
Inzwischen erging ein Urteil: der Student wurde zu einer Geldstrafe (70 Tagessätze a DM 30.--. DM 2100.-) verurteilt und die Datenträger wurden eingezogen.
Außerdem wurde ihm das Verbot erteilt, künftig noch Jugendliche zu betreuen.

Quelle: Unikurier aktuell, Nr. 34/Dezember 2000

Und:

Jugenschutz?! Meine Empfehlung als Pflichtlektüre:
Sexopfer Kind - Die Hintergründe des Falls Dutroux und die Machenschaften der internationalen Porno-Mafia - Peter H. Jamin - Bastey Lübbe - 1997 - ISBN N 3-404-60446-6
http://www.fdp91093.de/fur_Sie_gelesen/ ... lesen.html

Und:

Kinder lebten im Müll
Eltern vor Gericht: Nachwuchs völlig verwahrlost

Prozess nach einem Familiendrama:
Weil ein Ehepaar aus xxxxx seine fünf Kinder vernachlässigt und gequält haben soll, muss es sich vor Gericht rechtfertigen. Die Rede ist von einer völlig verdreckten Wohnung.

Auch Missbrauchsvorwürfe stehen im Raum.
Von ?unvorstellbaren Zuständen" spricht der Richter und selbst die Sozialpädagogen des Landratsamtes xxxxx haben vergleichbare Verwahrlosungen nur selten gesehen, schildern sie vor Gericht. Eine der Frauen ließ sich von dem Fall abziehen. Das Leid der Kinder hatte sie zu sehr mitgenommen. Ihre Kollegin vom Landratsamt nennt den Fall im Gerichtssaal ironisch einen der ?Höhepunkte" ihrer Berufserfahrung.
Als die Sozialpädagogen im November 2001 das Haus der Familie betraten, fanden sie fünf verwahrloste Kinder vor.

..... den Unterhalt für die Familie verdiente. ?Machen wir halt noch ein Kind, dann zahlt der Staat", soll er gesagt haben, als sie über Geldprobleme jammerte.

Doch es steht ein zweiter Vorwurf im Raum: ..... soll seinen fünfjährigen Sohn sexuell missbraucht haben. Der behandelnde Arzt hatte im Jahr 2001 nach einer Untersuchung diesen Verdacht gegenüber dem Landratsamt geäußert - das Landratsamt hatte Anzeige erstattet. Die Sache kam ins Rollen. ..... entsprechende Analverletzungen ..... können sich die Eltern nicht erklären.

..... Dies führte dazu, dass die Sache erst 2006 vor dem Amtsgericht
landete.


QuellE: Nordbayerische-Nachrichten, vom 18.01.08, Auszüg.

Und:

Stanley Kubriks, Uhrwerk Orange, auf meinem Video steht FSK 16 und wir sahen es vor kurzem im Fernsehen.

Jugendschutz .....?!