Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Hallo,
soweit mir in Erinnerung ist, betrifft die Verpackungsverordnung nur wenn an Endkunden geliefert wird, nicht wenn der Hersteller oder Großhändler an andere gewerbliche Kunden liefert, da können abweichende Geschäftsbedingungen zählen.
Demnach wäre der Hersteller oder Großhändler von Luftpolsterversandtaschen nicht verpflichtet sich anzuschließen. Das müßte dann sein "Käufer" tun, welcher an Endkunden liefert.
Oder aber der Großhändler lizenziert sich, beklebt seine Versandtaschen mit den grünen Punkt und ev auch seiner Registrierungsnummer und gibt diese dann gegen einen Aufpreis weiter. Dann wäre ja der Käufer von allen Sorgen befreit. Ich wäre bereit dafür etwas 20 - 40 Cent mehr zu zahlen, gegenüber Versandtaschen ohne grünen Punkt (je nach Größe der Versandtasche), zumal ich die Kosten eh an meine Endkunden weiter gebe.
Wie seht Ihr das?
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Wird die, dies das Ziel des Bundesrates, geplante Beteiligungspflicht an einem Entsorgungssystem grundsätzlich dem Erstinverkehrbringer auferlegt, dürfte sowohl die Hinweisspflicht, der Grüne Punkt, die Lizensierung und die Dokumentierung des Kleingewerbes über die von diesen im Umlauf gebrachten Versandverpackungen kein Thema werden. Konkrete Folge für den Einzelhandel ist in diesem Fall, ausschließlich die Verteuerung der Versandverpackungen.


Grüner Punkt: Dieser ist mit der Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung sinnlos geworden, da ALLE in Umlauf gebrachten Verpackungen lizensiert und dokumentiert wären.

Hinweisspflicht: Ebenfalls sinnlos, da die Rücknahme der Versandverpackungen durch den gesetzlichen Anschlusszwang geregelt wird.
Zuletzt geändert von Kalli am Mo 31. Dez 2007, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Nur stellt sich die Frage, bis wohin ist man ein Kleingewerbe.
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
Kalli hat geschrieben:Wird die, dies das Ziel des Bundesrates, geplante Beteiligungspflicht an einem Entsorgungssystem grundsätzlich dem Erstinverkehrbringer auferlegt, dürfte sowohl die Hinweisspflicht, der Grüne Punkt, die Lizensierung und die Dokumentierung des Kleingewerbes über die von diesen im Umlauf gebrachten Versandverpackungen kein Thema werden. Konkrete Folge für den Einzelhandel ist in diesem Fall, ausschließlich die Verteuerung der Versandverpackungen.

Grüner Punkt: Dieser ist mit der Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung sinnlos geworden, da ALLE in Umlauf gebrachten Verpackungen lizensiert und dokumentiert wären.

Hinweisspflicht: Ebenfalls sinnlos, da die Rücknahme der Versandverpackungen durch den gesetzlichen Anschlusszwang geregelt wird.
Bis du aber solch moderne Verpackungen in Händen hast, trägt wohl weiter der (gewerbliche) Verkäufer die Verantwortung dafür, was für Abfall er verbreitet. Falls es dann mal solche neuen Verpackungen gibt: her mit dem Link. Bis dahin bleibt der DSD Zeichennutzungsvertrag.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Habe mir gerade den "...Entwurf
Begründung zur Fünften Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung .."
durchgelesen.
Es wird immer vom Hersteller und Vertreiber gesprochen. Demzufolge kann (so lege ich das Geschiebene aus) der Hersteller von sagen wir mal den besagten LuPo den Vertereibern, welcher an private Endkunden liefert die Registrierungspflicht aufbürden, das Dieser ja als erster am Endkunden liefert.

"... § 6 Abs. 1 regelt nun die neuen Beteiligungspflichten für Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen. Die Beteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen an flächendeckenden Rücknahmesystemen trifft also im
Regelfall den Erstinverkehrbringer/Abfüller. Von dieser Regelung abweichend eröffnet Satz 2 die Möglichkeit, dass sich anstelle des Erstinverkehrbringers ein anderer Hersteller oder Vertreiber der Vertriebskette hinsichtlich der von ihnen in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen an einem flächendeckenden
Rücknahmesystem beteiligt. Satz 3 enthält eine Sonderregelung für
Serviceverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2...... In
Ergänzung zu Satz 1 enthält Satz 4 ein Verbot des Inverkehrbringens für
Verkaufsverpackungen nach Satz 1, wenn sich die Hersteller und Vertreiber hinsichtlich dieser Verpackungen nicht an einem System nach Absatz 3 beteiligt haben. Hiernach darf kein Letztvertreiber, selbst wenn ihn die Beteiligungspflicht nach § 6 Abs. 1 nicht trifft, eine nicht bei einem Rücknahmesystem beteiligte Verkaufsverpackung in den Verkehr bringen. Jede Zuwiderhandlung kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden...."

Somit dürfte es kommen, dass bald nur nur Verkaufsverpackungen und auch die Versandverpackungen verwendet werden dürfen, welche den "grünen Punkt" haben.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Nur stellt sich die Frage, bis wohin ist man ein Kleingewerbe." Lesender39


Wird sklavisch der gesetzlichen Vorlage entsprochen, wird die Situation nicht nur für den Einzelhandel grotesk.

Diese Frage würde, wenn die vom Bundesrat geplante Beteiligungspflicht an einem Entsorgungssystem dem Erstinverkehrbringer nicht vorbehalten bleibt, sich den Gesetzgeber gar nicht stellen. In diesem Fall müsste JEDER der beispielsweise im Onlinehandel irgendetwas verkauft und seine Ware in Verpackungen zum Kunden versenden lässt, sich einen Entsorger anschliessen.

Somit müsste JEDER die von ihm in den Umlauf gebrachten Versandverpackungen lizenzieren und dokumentieren. JEDER wäre damit zugleich zur Zahlung des "Lizenzentgeltes" gesetzlich verpflichtet. Die Frage Privat und / oder Gewerblich würde bezüglich der neuen Verpackungsverordnung gar nicht aufkommen: Individuum=Händler.

Kommenden Jahres wird sich entscheiden, welche Modifizierungen der Gesetzesgeber hinsichtlich der neuen Verpackungsverordnung verabschieden wird. Da er sich mit seinem Urteil vom 20.12.2007 nicht sklavisch an die Vorlage gehalten, ist die angeführte Gleichung wohl vom Tisch. Somit wird verhandelt werden eine Ausnahmeregelung für das Kleingewerbe vom Beteiligungszwang.

Abwarten, Tee trinken und ein gutes Buch lesen.
Zuletzt geändert von Kalli am Mo 31. Dez 2007, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
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Beitrag von antje »

Da ich beim Großhändler die Versandtaschen nicht kaufe, um sie weiter zu vertreiben, sondern um sie für ihren Zweck zu benutzen, sehe ich mich als Endkunden, und nicht meine Kunden, die ich mit einem Buch beliefere. Ein Zwischenhändler für die Versandverpackung wäre ich doch nur dann, wenn ich diese Versandverpackung weiter verkaufe. Aber das mache ich ja nicht - ich verlange für die Verpackung doch höchstens einen Kostenausgleich (und wenns jetzt daran scheitern sollte, könnte ich da auch drauf verzichten und Verpackungskosten selbst übernehmen)

Kann sein, dass ich damit völlig falsch liege, ich sehe das nur mit gesundem Menschenverstand, und der ist ja bekanntlich was völlig anderes als die Juristerei.
Viele Grüße, Antje
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Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Leute, mit Euren Diskussionen macht Ihr Euch richtig gegenseitig verrückt. In einem anderen Thread habe ich schon eine URL des Umweltbundesamtes gepostet, wo Ihr Euch informieren könnt:

http://www.umweltbundesamt.de

Ansonsten fiel mir ein, daß viele unter uns doch eine Menge Geld an die IHKs abdrücken müssen. Warum informiert Ihr Euch nicht da?
Grüße vom Bücherwurm
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Breithaupt
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Beitrag von Breithaupt »

Sagt mal, gibt es eigentlich auch eine Rücknahmeverordnung für Politiker? Wo werden die entsorgt? :twisted:
Und was ist mit der Luft in den LuPo-Bläschen? Gibt es dafür auch eine Vorschrift, wie sauber diese Luft sein muß, um den Verbraucher nicht zu kontaminieren? :wink:

... Ihr seht, man kann jeden S.... regeln, auch wenn es keinen Sinn macht ...

Frohes neues Jahr und erstmal: Guten Rutsch! :D
Wer in sich geht, darf nicht erschrecken, wenn er dort niemanden trifft.
Hier geht's zum Hasenpflug seine ollen Bücher
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

antje hat geschrieben:Da ich beim Großhändler die Versandtaschen nicht kaufe, um sie weiter zu vertreiben, sondern um sie für ihren Zweck zu benutzen, sehe ich mich als Endkunden, und nicht meine Kunden, die ich mit einem Buch beliefere. Ein Zwischenhändler für die Versandverpackung wäre ich doch nur dann, wenn ich diese Versandverpackung weiter verkaufe. Aber das mache ich ja nicht - ich verlange für die Verpackung doch höchstens einen Kostenausgleich (und wenns jetzt daran scheitern sollte, könnte ich da auch drauf verzichten und Verpackungskosten selbst übernehmen)

Kann sein, dass ich damit völlig falsch liege, ich sehe das nur mit gesundem Menschenverstand, und der ist ja bekanntlich was völlig anderes als die Juristerei.
Denke mal da liegst Du etwas falsch. Da es um die Verpackungsverordnung geht, wird Dein Großhändler "seine" Verpackung, wo er Dir die Ware (Deine LuPo) liefert mit dem grünen Punkt versehen müssen, nicht den Inhalt. Den Inhalt müsstest Du dann selber lizenzieren lassen, da Du diesen ja in "Verkehr" bringst. Oder den Großhändler liefert Dir welche wo schon der Punkt drauf ist, dann wärst Du aus dem Schneider.
Auch wenn bis jetzt noch nicht alles klar ist, wie es nächstes Jahr lang geht, wird es über kurz oder lang kommen, dass nur noch Verkaufsverpackungen (damit auch die LuPo und Kartons) mit Punkt in Verkehr gebracht werden dürfen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"... her mit dem Link ..." b.s.morgentau

Mit den Resy-Symbol gekennzeichnete Versandverpackungen wäre im Versandhandel dem Umweltschutz bereits Rechnung getragen. Da würde zunächst eine ökologische Kennzeichnung Sinn geben. Bei der Entsorgung der im Versandhandel anfallenden Verpackungsmengen der privaten und gewerblichen Verkäufer wäre eine Trennung, wie die der private Endverbraucher mit gelber Tonne ... bereits praktiziert, sinnvoll. Damit wäre auch ein Ziel der neuen Verpackungsordnung, die konsequente Trennung des im privaten und gewerblichen anfallenden Verpackungsmaterials der Entsorgung möglich.


Warum wurde denn der Einzelhandel, der Private und der Kleingewerbliche Online-Versandhandel von der Dokumentationspflicht ... bisher gesetzlich nicht befreit, wenn diese die Waren mit den bereits auf den Markt vorhandenen ökologisch gekennzeichneten Versandverpackungen (Resy-Symbol) in den Umlauf bringen?


Nicht auszuschliessen, dass die Verpackungsindustrie, um die mit der neuen Verpackungsverordnung auferlegten Kosten zu reduzieren, nicht nur die Preise der Versandverpackungen erhöhen wird, sondern auch die Materialkosten senken wird. Dass könnte zu Lasten, ökologischer Qualität der Versandverpackungen gehen. Vielleicht gibt's eine Nische für ökologisch orientierte Versandverpackungen, preislich werden diese dann allerdings weit über dem allgemeinen Angebot stehen.
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
Kalli hat geschrieben:Mit den Resy-Symbol gekennzeichnete Versandverpackungen wäre im Versandhandel dem Umweltschutz bereits Rechnung getragen.
das ist in den Foren umstritten. Die Tendenz geht dahin, dass RESY gut ist für Zwischenhändler, aber nicht Endverbraucher. Bzw. zwar gut für Transportverpackungen; jedoch Lupos und alle anderen Verpackungen, die an Käufer (Endverbraucher) geschickt werden, zählen nicht dazu, sondern werden den Verkaufsverpackungen zugerechnet.

Ansonsten will ich nicht um Sinn oder Unsinn streiten, ich bin nicht von Natur aus Paragraphenhengst, sondern nur bemüht abmahnsicher zu verkaufen.

b.s.morgentau
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Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Die Tendenz geht dahin, dass RESY gut ist für Zwischenhändler, aber nicht Endverbraucher. b.s.morgentau"

Dass diese bereits im Umlauf gebrachten ökologisch orientierten Versandverpackungen mit dem Anliegen der neuen Verpackungsverordnung nicht nur nicht sich decken, dass diese der Verordnung vielmehr entgegenstehen, wird sich wohl bald zeigen. Bisherige ökologisch orientierte und bereits gekennzeichnete Versandverpackungen werden mit der neuen Verpackungsverordnung im Gegenteil den nicht-ökologischen orientierten Versandverpackungen incl. Klammern, Klebeband gleichgestellt und behandelt.
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Ich denke, letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Verkaufsverpackungen, also auch die LuPo und die Kartons einen grünen Punkt haben müssen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es einige Hersteller geben wird, die dem Rechnung tragen und solche Artikel mit Punkt anbieten. Andere werden es es so machen, dass Sie Ihre gewerblichen Kunden weiterhin welche verkaufen ohne Punkt und per AGB darauf hinweisen, dass ihre Käufer für die Lizenzierung zuständig sind, da diese ja an Endkunden liefern. Denn so weit wie ich weiss, kann es bei B2B abweichende Regelungen geben.
Wenn alles klappt, habe ich ab Mitte Januar LuPo's mit grünen Punkt, die Kosten gebe ich an meine Kunden weiter. Kann sogar sein, dass ich dann selber LuPo's in verschiedener größe anbiete, natürlich mit einem gewissen Aufschlag, welcher sich aber in Grenzen halten wird.
Tina
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Beitrag von Tina »

Hast Du Dich beim DSD bereits regestriert / angemeldet ? Oder beziehst Du Deine Lupos mit grünem Punkt von einem Händler ?
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