Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Ich denke mal, die tatsächlich großen Lupo-Lieferanten werden zu gegebener Zeit reagieren und dafür sorgen, daß kleine Wucherer keine Chance haben werden.
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gs55
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Beitrag von gs55 »

hanischu hat geschrieben:Ich denke mal, die tatsächlich großen Lupo-Lieferanten werden zu gegebener Zeit reagieren und dafür sorgen, daß kleine Wucherer keine Chance haben werden.
habe eben eine Mail an meinen Lupo Lieferanten geschickt:
wegen der bevorstehenden neuen Verpackungsverordnung
richte ich heute folgende Frage an Sie:
Bieten Sie auch Lupos mit dem grünen Punkt an
oder werden Sie das tun?
Wenn ja, wie ist das Verhältnis der Preise zu den bisherigen Taschen.
Sobald ich Antwort habe, werde ich das hier mitteilen
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Hier die prompte Antwort:
vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir wissen um die aktuellen gesetzlichen Änderungen, die in der
Verpackungsverordnung angestrebt werden. Unseres Wissens nach sind diese
jedoch im Moment noch nicht rechtskräftig entschieden.

Die beiden namhaften Hersteller, deren Taschen wir vertreiben - versehen ihre Taschen bislang
noch nicht mit einem Symbol des dualen Systems, da dies im Moment noch nicht
erforderlich ist. Wir arbeiten derzeit mit beiden Herstellern an einer
Lösung, um den anstehenden gesetzlichen Änderungen zu entsprechen.

Für den Moment können wir Ihnen daher jedoch noch keine Luftpolstertaschen
anbieten, die ein Symbol des dualen Systems tragen, werden diese aber
sicherlich in Zukunft mit anbieten, wie und ob sich die Umstellung preislich
auswirkt, können wir im Moment noch nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Ich denke mal, die tatsächlich großen Lupo-Lieferanten werden zu gegebener Zeit reagieren und dafür sorgen, daß kleine Wucherer keine Chance haben werden."
hanischu

Ein Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist, die als Lücke bezeichnete Möglichkeit -das z.B. Internetverkäufer weder der Rücknahmeverpflichtung noch den Anschluss an einem deutschlandweit tätigen Entsorger (Duales System) nachkommen somit als sogenannte "Trittbrettfahrer" gelten-, zuschliessen. Mit dem Bestehen dieser, bis zur neuen Verpackungsverordnung gesetzlich gültigen Alternative -entweder Hinweispflicht beachten oder einen Entsorger sich anschliessen-, ist dieses Ziel jedoch nicht zu erreichen. Diese noch in Gesetzeskraft stehende Alternative der relativen Freiwilligkeit wird mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung fallen. Ein Merkmal der neuen Verpackungsverordnung ist der "weitgehende Anschlusszwang" mit dem die genannte Alternative des Internetverkäufers ungültig wird. Dass bedeutet für die nähere Zukunft (eventuell bereits 2008), dass ALLE an den privaten Endverbraucher kommenden Versandverpackungen registriert werden.

Das ALLE an den privaten End-Verbraucher kommenden Versandverpackungen bei einem der Entsorger registriert ... werden - dass wird mit dem gesetzlich verabschiedeten "weitgehenden" Anschlusszwang" erreicht.

Das ist die eine Seite, die des Gesetztestextes.

Die andere Seite ist die, die auf dieser Grundlage sich vollziehende Ausführung.

Damit der "weitgehende Anschlusszwang" erreicht wird, somit auch die restlose Erfassung aller Versandverpackungen gesichert wird, sollen nach der Vorgabe des Bundesrates die Hersteller der Versandverpackungen die Registrierung ... leisten. Diese müssten sich also einen landesweit tätigen Entsorger anschliessen. Sollte das konsequent praktiziert werden, wird lediglich der Hersteller von Versandverpackungen zur Vertragspflicht mit einem landesweit tätigen Entsorger gesetzlich verpflichtet sein. In diesem Fall wird die neue Verpackungsverordnung den allgemeinen Internethandel nicht weiter interessieren. Die Hinweispflicht entfällt und die den Hersteller entstandenen Kosten werden auf den Verkaufspreis der Versandverpackungen sich auswirken. Wie hanischu schreibt, kleinere Anbieter als Wucherer werden auf diesen Markt keine Gewinne erzielen.

Mit der weiteren Zunahme der gesetzlich zugelassenen Entsorgungsunternehmen ist die Monopolstellung des Entsorgers Grüner Punkt bereits gefallen. Die Entsorgungsunternehmen erreichen ihre Marktstellung auch durch Kundenbindung. Ist diese Kundenbindung grösser, wenn der Vertragspartner allein der Hersteller der Versandverpackungen ist, oder wenn ALLE, die Versandverpackungen an den privaten Endverbraucher bringen, Vertragspartner werden? Was wäre für die, auch auf diesen zukunftsträchtigen Abfallmarkt tätigen privaten End-Entsorger einfacher, wenn ihre Vertragspartner alle die werden, die Versandverpackungen an den privaten End-Verbraucher bringen lassen und alle gesetzlich verpflichtet werden, sich einen oder mehreren dieser Entsorgungsunternehmen anzuschliessen?

Noch bleibt der private Endverbraucher hinsichtlich der neuen Verpackungsverordnung aussen vor. Dass könnte sich jedoch ebenfalls bald ändern. Dann wird der private End-Verbraucher auch nicht mehr Gebühren für die gewerbliche Entsorgung der Versandverpackungen bei der Kommune bezahlen, sondern bei einen der privatwirtschaftlich orientierten Entsorgungsunternehmen, die bereits für die Registrierung ... der Versandverpackungen zu ständig sind.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Pressemitteilung vom 30.01.2008 | 13:58
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Novellierte Verpackungsverordnung kann bald in Kraft treten Bundeskabinett übernimmt Wünsche des Bundesrates

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute Änderungen der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung zugestimmt, die der Bundesrat beschlossen hatte. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern. Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren.

Die Änderungen, für die sich der Bundesrat am 20. Dezember 2007 ausgesprochen hatte, waren gering. Sie bestätigten die Kernelemente der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung und konnten daher unverändert übernommen werden.

Vertreiber von Verpackungen sollen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Regelungen erhöhen die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Die bisherigen Trittbrettfahrer können ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen.

Die geänderte Verordnung bedarf der erneuten Zustimmung des Bundestages und soll mit ihren wesentlichen Regelungen neun Monate nach Verkündung in Kraft treten."
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Kohagie
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?????

Beitrag von Kohagie »

Berlin, 20.12.2007

Bundesrat stimmt Verpackungsnovelle zu!

Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle der Verpackungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist, für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen zu sorgen und die bewährte haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen zu sichern.

Mit der heutigen Entscheidung hat der Bundesrat die wesentlichen Kernelemente und Ziele der 5. Verpackungsnovelle bestätigt. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Haushalten gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Außerdem müssen Vertreiber von Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in so genannten Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Damit können die bisherigen Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen. Die vom Bundesrat in das Verfahren eingebrachten Änderungen betreffen unter anderem Regeln für bestimmte Arten von Selbstentsorgern, unter bestimmten Bedingungen mögliche Erstattungen von Lizenzgebühren sowie Begriffsbestimmungen und Fristen.

Durch die Novelle werden die Weichen gestellt für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung. Die bewährte haushaltsnahe Sammlung wird langfristig gesichert und so eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen weiterhin ermöglicht. Für die Verbraucher ändert sich nichts, denn sie können die gebrauchten Verpackungen wie bislang in die gewohnten Sammelbehälter für die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen.

Weil die Verordnung vom Bundesrat in veränderter Form beschlossen wurde, bedarf sie erneut der Zustimmung von Bundeskabinett und Bundestag.

Frage: Wo steht denn, daß der Kunde/Verbraucher die Verpackung an den Händler, hier z.B. den Buchhändler/versender, zurücksenden muß/soll/kann?
Kann mir jemand eine Fundstelle nennen? Danke

Frage: Wo steht denn, daß z.B. der Internethändler diese Verpackungsverordnung bei seinen Informationen/AGB nennen muß/sollte?
Kann mir jemand eine Fundstelle nennen? Danke

Frage: Warum wird in diesem Forum/Threat nicht über den Pasus der Bagatelle diskutiert, bzw. diese/r genannt? Diese Regelung gibt es doch? Oder nicht?

Danke, für die Antworten!
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Kohagie
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ein Kernpunkt der Novelle ist

Beitrag von Kohagie »

Ein Kernpunkt der Novelle ist die für rund 30.000 Unternehmen verpflichtende Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE), die bei der örtlichen IHK hinterlegt werden muss. Mit der VE müssen die Unternehmen eine Erklärung über den Umfang von Verpackungen abgeben, die sie an private Endverbraucher liefern. Der DIHK hat sich mit dem Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium auf eine schlanke, mittelstandsfreundliche und effiziente VE mit einem dreistufigen Verfahren geeinigt:

Unterhalb einer Bagatellgrenze keine VE für rund 12.000 Unternehmen (40 %), da sie insgesamt nur 0,2 % der Tonnage erzeugen.

Vereinfachte VE alle 3 Jahre für rund 13.500 Unternehmen (45 %), die zusammen nur 3 % der Tonnage verursachen.

Jährliche VE mit Testat für die rund 4.500 Unternehmen, die für 97 °A der Tonnage verantwortlich sind.
hanischu
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Re: ?????

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben:Frage: Wo steht denn, daß z.B. der Internethändler diese Verpackungsverordnung bei seinen Informationen/AGB nennen muß/sollte?
Kann mir jemand eine Fundstelle nennen? Danke
Liebster kohagie,

in dem von Dir persönlich eröffneten Thread "Impressum" findest du folgenden link:

http://www.wortfilter.de/News/news2337.html

mit weiterführenden Informationen zum Stand jetzt vor anstehenden Änderungen, unter anderem:
Für den Versandhandel, also auch den Online-Handel, hält § 6 Absatz1 Satz 6 und 7 VerpackV eine besondere Regelung parat. Darin heißt es:

?Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. In der Warensendung und in den Katalogen ist auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen?
Erkennst Du das als Fundstelle an?
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Vielleicht bezieht kohagie seine Fragen, auf die neue Verpackungsverordnung?

kohagie: Wer sagt Dir denn, dass der, vom Internetverkäufer belieferte private Endkunde nach Inkraftttreten der neuen Verpackungsverordnung die Versandverpackung überhaupt zurückschicken soll? Auf die Rücknahmeverpflichtung in AGB's hinweisen, ergibt doch nur Sinn, wenn die Internethändler in der gesetzlichen Pflicht stehen, die Rücknahme der Versandverpackungen zu leisten.

Worauf stützen sich denn überhaupt Deine Fragen?


Und: Erstellung der Vollständigkeitserklärung und die Lizensierung nicht verwechseln. Nicht jeder, der Versandverpackungen an den privaten Verbraucher bringen lässt, wird die Vollständigkeitserklärung leisten müssen. Wohl müssen jedoch in Zukunft ALLE Versandverpackungen lizenziert, d.h. bei einen der in Zukunft verstärkt bundesweit auftretenden Entsorgern regisiert sein.
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Kohagie
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:Frage: Wo steht denn, daß z.B. der Internethändler diese Verpackungsverordnung bei seinen Informationen/AGB nennen muß/sollte?
Kann mir jemand eine Fundstelle nennen? Danke
Liebster kohagie,

in dem von Dir persönlich eröffneten Thread "Impressum" findest du folgenden link:

http://www.wortfilter.de/News/news2337.html

mit weiterführenden Informationen zum Stand jetzt vor anstehenden Änderungen, unter anderem:
Für den Versandhandel, also auch den Online-Handel, hält § 6 Absatz1 Satz 6 und 7 VerpackV eine besondere Regelung parat. Darin heißt es:

?Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. In der Warensendung und in den Katalogen ist auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen?
Erkennst Du das als Fundstelle an?


Hier ist der heutige (31.01.2008) Beschluss:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... derung.pdf
§ 6 besagt hier etwas ganz anderes!

Der Wortfilterbericht oder die Darstellung nennt als Datum den 19.07.07 und § 6 Abs. 1, Satz 6 und 7 - Versandhandel - ich finde nichts im heutigen Beschluss, der so zum Gesetz wird. Fragt mal dort nach!

Am 20.12.07 gab es Änderungen und Entschließung
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... chluss.pdf

Acker mal den ganzen Kram durch und teil uns hier mit, was du davon hälst! Danke
Yara
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Re: ?????

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben: Acker mal den ganzen Kram durch und teil uns hier mit, was du davon hälst! Danke
Sorry Kohagie, aber das ist jetzt büschen blöde.
Durchlesen kann sich das jeder, sich seine Meinung bilden auch. Aber wenn Du was dazu zu sagen hast oder eine Meinung oder konkrete Fragen, dann sprich Dich einfach aus, statt so nen Spruch ... oder?

LG
Yara
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Kohagie
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: Acker mal den ganzen Kram durch und teil uns hier mit, was du davon hälst! Danke
Sorry Kohagie, aber das ist jetzt büschen blöde.
Durchlesen kann sich das jeder, sich seine Meinung bilden auch. Aber wenn Du was dazu zu sagen hast oder eine Meinung oder konkrete Fragen, dann sprich Dich einfach aus, statt so nen Spruch ... oder?

LG
Yara
Hallo,

aber, ich habe doch meine Fragen gestellt!

http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... velle.html
gerade habe ich diesbzgl. folgendes gefunden und gelesen und ich bitte jedem hier das zu lesen.

Der wichtigste Punkt ist denke ich klar und einfach beantwortet.
Das mit dem Anschluß an ein flächendeckendes System, ich weis nicht,
das müßte man noch einmal besser ausarbeiten, abklären.
Was ist bei einem Versandaufkommen von vielleicht nur 10, 15, 20 Sendungen im Jahr?
Was ist mit gebrauchter, schon mehrfach verwendeter Verpackung?
Greift die Bagatellregel?
Ich denke schon und werde mich diesbzgl. einmal schlau machen.
Nein nicht über google und so, sondern direkt!

LG
blokk
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Re: ?????

Beitrag von blokk »

Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: Acker mal den ganzen Kram durch und teil uns hier mit, was du davon hälst! Danke
Sorry Kohagie, aber das ist jetzt büschen blöde.
Durchlesen kann sich das jeder, sich seine Meinung bilden auch. Aber wenn Du was dazu zu sagen hast oder eine Meinung oder konkrete Fragen, dann sprich Dich einfach aus, statt so nen Spruch ... oder?

LG
Yara
Kohagie ging es wohl darum, dass wieder mal ein veralterter Link gepostet wurde.
Und auf Grund solch einen Uralt-Links dann längst gegessene Brötchen wieder aufgewärmt werden.

Es is einfach so, dass sich der Käufer von Versandverpackungen keinen Kopf machen muß über die Verpackungsverordnung in der kommenden Fassung. Dann muß jedes Verpackungs- und Versandmaterial mit einer Freistempelung versehen sein, bevor ihr es kaufen könnt.

Dann muß sogar das Packpapier den Freistempel haben - und kommt mir nicht auf die Idee, daran rumzuschnippeln um Kosten zu sparen. Auf jedem Fetzen Papier oder Folie, den ihr zum Einpacken verwendet, muß der Stempel sein.

Nun ja - man mag über diesen Nonsense denken, was man will. Auf jeden Fall können wir dann unsere manchmal recht abenteuerlichen Regelungen zur Rücknahme der Versandverpackungen streichen. Ich schließe mich da nicht aus - oder hat von euch schon mal einer einen leeren Lupo im Briefkasten gefunden?

Zu den immer wieder mal angesprochenen "erheblichen" Verteuerungen der Lupos möchte ich zur Erinnerung noch einmal bemerken, dass die Kosten der Lizensierung von Non-Food-Verpackungen sich im Bereich von unter einem Prozent bewegen.

Also Augen auf im Lupo-Kauf.
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Kohagie
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

blokk hat geschrieben:
Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: Acker mal den ganzen Kram durch und teil uns hier mit, was du davon hälst! Danke
Sorry Kohagie, aber das ist jetzt büschen blöde.
Durchlesen kann sich das jeder, sich seine Meinung bilden auch. Aber wenn Du was dazu zu sagen hast oder eine Meinung oder konkrete Fragen, dann sprich Dich einfach aus, statt so nen Spruch ... oder?

LG
Yara
Kohagie ging es wohl darum, dass wieder mal ein veralterter Link gepostet wurde.
Und auf Grund solch einen Uralt-Links dann längst gegessene Brötchen wieder aufgewärmt werden.

Es is einfach so, dass sich der Käufer von Versandverpackungen keinen Kopf machen muß über die Verpackungsverordnung in der kommenden Fassung. Dann muß jedes Verpackungs- und Versandmaterial mit einer Freistempelung versehen sein, bevor ihr es kaufen könnt.

Dann muß sogar das Packpapier den Freistempel haben - und kommt mir nicht auf die Idee, daran rumzuschnippeln um Kosten zu sparen. Auf jedem Fetzen Papier oder Folie, den ihr zum Einpacken verwendet, muß der Stempel sein.

Nun ja - man mag über diesen Nonsense denken, was man will. Auf jeden Fall können wir dann unsere manchmal recht abenteuerlichen Regelungen zur Rücknahme der Versandverpackungen streichen. Ich schließe mich da nicht aus - oder hat von euch schon mal einer einen leeren Lupo im Briefkasten gefunden?

Zu den immer wieder mal angesprochenen "erheblichen" Verteuerungen der Lupos möchte ich zur Erinnerung noch einmal bemerken, dass die Kosten der Lizensierung von Non-Food-Verpackungen sich im Bereich von unter einem Prozent bewegen.

Also Augen auf im Lupo-Kauf.
Danke! Genau
Was ist das denn für ein Stempel?
Aber schlau mach ich mich trotzdem, wg. Bagatelle und so!
So schnell gebe ich hier nicht auf, so schnell wird nicht aufgegeben!
Yara
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Re: ?????

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben: Was ist mit gebrauchter, schon mehrfach verwendeter Verpackung?
Greift die Bagatellregel?
Die Bagatellregel kann nicht greifen, weil es so eine Regel als solche bisher nicht gibt.

Andernorts wurde aber darauf hingewiesen, dass ein Verstoss gegen die Verpackungsverordnung möglicherweise nicht als Wettbewerbsverstoss, sondern als Ordnungswidrigkeit zu sehen sei.

Und zum veralteten Link - der ist erst dann veraltet, wenn ein neues Gesetz greift. Das ist bisher noch nicht der Fall.

Yara
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