Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

(Perspektive Mittelstand) - Neuer Unternehmenssprecher des Dualen Systems sammelte Heuschrecken-Erfahrung -
Pressemitteilung veröffentlicht am: 09.01.2008 -

Köln - Sie stehen einträchtig nebeneinander, in den Farben schwarz-grau, blau, braun und gelb: die Mülltonnen eines jeden privaten Haushalts. Die Farbgebung ist landauf und landab ein wenig unterschiedlich, bio-braun wird mancherorts durch bio-grün ersetzt, aber die gelbe Tonne oder aber der gelbe Sack ist für alle gleich. Hier sammelt das Duale System Deutschland (DSD), besser bekannt als Grüner Punkt. Für den ehemaligen Müllmonopolisten wird die Luft dünner: Zwar hat nach Expertenmeinung der Bundesrat mit der Entscheidung für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung im Dezember dem DSD das Weiterleben ermöglicht, aber die nächste Novelle dürfte nicht lange auf sich warten lassen. ?Setzen sich mächtige DSD-Kritiker wie Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) durch, droht dem Grünen Punkt trotz der aktuellen Rettungsaktion am Ende doch das Aus?, berichtete das Handelsblatt www.handelsblatt.de. Dabei habe man bei dem Kölner Unternehmen mit den beständigen Klagen über die so genannten Trittbrettfahrer selbst die Lawine ins Rollen gebracht. Denn mit dem Ruf nach der Gesetzeskeule ?hat das DSD in den vergangenen Monaten zahlreiche Skeptiker auf den Plan gerufen, die den tatsächlichen Nutzen der aufwändigen Mülltrennung insgesamt bezweifeln?, so die Zeitung. Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des deutschen Bäckerhandwerks, wird mit der Bemerkung zitiert, es müsse gehandelt werden, wenn ein System nicht mehr zeitgemäß sei. Außerdem ?diene das System nur noch dazu, ein paar Heuschrecken zu finanzieren.?

Gemeint ist der US-Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts (KKR), in dessen Besitz sich das DSD seit Ende 2004 befindet. Ob dort Verstimmung herrscht über das öffentliche Erscheinungsbild des Müllkonzerns, ist nicht bekannt. Gleichwohl wurde die bisherige Kommunikationschefin Heike Schiffler in diesen Tagen durch Klaus Hillebrand ersetzt, der unter anderem als Sprecher für den Sanitäranlagenhersteller Grohe AG fungierte und dort, so das DSD, ?umfassende Erfahrungen mit einem Private Equity finanzierten Unternehmen?, sammelte. ?Die milliardenschweren Investoren sind allerdings weniger an Müll oder Wasserhähnen interessiert. Sie wollen Kasse machen, und zwar nicht zu knapp sowie möglichst schnell. Was bedeutet, dass sie die übernommenen Firmen schon nach kurzer Zeit mit hohem Gewinn abzustoßen versuchen. Um dieses Ziel zu erreichen, gehen sie alles andere als zimperlich vor?, so die Frankfurter Rundschau www.rundschau-online.de seinerzeit. Auch in puncto DSD machten in den letzten Monaten immer wieder Verkaufsgerüchte die Runde.

Heike Schiffler hatte die angestoßene Novelle in einer Fachrunde noch gerühmt: ?Als Folge ihrer ?druckvollen Kampagne? erklärte sie freimütig, beschäftige sich nun das Bundeskabinett mit einer strengeren Verpackungsverordnung?, so das Handelsblatt im Dezember. Dass damit auch die Skeptiker des Systems wieder auf den Plan gerufen wurden und sich immer deutlicher zu Wort zu melden, kann den DSD-Eigentümern nicht schmecken. Ein Kostenaufwand von zwei Milliarden Euro jährlich für gerade einmal 1,7 Prozent des gesamten Abfallvolumens sei nicht tragbar, hieß es zum Beispiel seitens der FDP. Wenn die gelbe Tonne sich tatsächlich als überflüssig erweist und die DSD-Kritiker Widerstände in der Politik überwinden, ist das wirtschaftliche Aus nicht mehr weit. Das Handelsblatt hat im Dezember über die Strategie von KKR für diesen Fall bereits spekuliert: ?Die Grüne-Punkt-Firma steht im kommenden Jahr zum Verkauf.?

Beim Sanitäranlagenbauer Grohe, wo der neue Kommunikations-Direktor Hillebrand tätig war, verkaufte 1999 die Eigentümerfamilie ihre Anteile an die Private-Equity-Gesellschaft BC Partners. Schätzungen zufolge, so das Manager-Magazin www.manager-magazin.de ?soll der Preis zwischen 900 Millionen und 1,3 Milliarden Euro gelegen haben. Der Investor finanzierte den Kauf größtenteils mit Krediten und Anleihen, die Grohe nun bedienen musste. Die hohe Zinslast, so kritisieren die Aktionärsschützer, stürzte Grohe in die roten Zahlen - obwohl das Geschäft operativ Gewinn machte.? 2004 wurde weiter verkauft, und zwar an die Texas Pacific Group und die Credit Suisse First Boston. Diesmal sprach man von 1,5 bis 1,8 Milliarden Dollar. ?Auch diesen Deal finanzierten die neuen Eigner über Kredite, die sie Grohe aufbürdeten. Eine weitere Hochzinsanleihe sollte dabei helfen, alte Zinslasten vorzeitig abzulösen. Der Schuldenberg stieg jedoch weiter?, so das Magazin. Das Sanierungskonzept habe schließlich Stellenabbau und Produktionsverlagerung in Billig-Lohnländer empfohlen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

§ 6 Absatz 1 Satz 1 der neuen Verpackungsverordnung:

?Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren System nach Absatz 3 zu beteiligen?.

ALLE in Umlauf gebrachten Versandverpackungen müssen zukünftig bei einen in Deutschland landesweit tätigen Entsorger registriert sein. Die deutsche Gesetzgebung gibt mit der neuen Verpackungsverordnung global tätigen Unternehmen den rechtlichen Rahmen, in dem JEDER in die Zahlungspflicht genommen wird, der in Deutschland im Internet Waren zum Angebot bringt, und diese in Versandverpackungen zum Kunden befördern lässt.

Hinsichtlich der neuen Verpackungsverordnung ist die Unterscheidung von Privat und Gewerblich gefallen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung wird JEDEN der im Internet Waren anbietet und versendet die Rechnung präsentiert:


... Porto + laufende Ausgaben für Versandverpackungen + zusätzlich Ausgaben für die Registrierung der Versandverpackungen.


Die gesetzliche Verpflichtung der Zahlung dieser Registrierung müsste zukünftig entweder über den Hersteller (Großhändler?) oder über den Warenversendenden Internetanbieter abgewickelt werden. Dass jedoch setzt voraus, dass sowohl bereits registrierte und gekennzeichnete wie auch nicht-registrierte und nicht-gekennzeichnete Versandverpackungen auf den Markt gebracht werden. Warenversendende Internetanbieter werden demnach zukünftig nicht mehr vor der Wahl stehen, für die Registrierung der Versandverpackungen bei einem Entsorger Entgelt zu leisten oder alternativ die Hinweispflicht der Verpackungsverordnung zu beachten und die Zurücknahme der Versandverpackungen zu gewähren. Dass Entgelt für die Registrierung muss JEDER Warenversendende Internetanbieter auf jeden Fall leisten: Entweder mit dem Einkauf der bereits registrierten Verkaufsverpackungen oder nachträglich vertraglich mit einen der Entsorgungsunternehmen.

Auf jeden Fall wird die bis zum Inkrafttreten der neuen Verpackungsverpackung noch gültige Hinweispflicht fallen. Anbieter, die Waren zum Privatkunden bringen lassen und deren Verpackungen nicht registriert und gekennzeichnet sind, handeln dann wider der Verpackungsverordnung. Wer den Vorgaben der Verpackungsverordnung zuwiderhandelt, wer also nicht-registrierte Versandverpackungen in Umlauf bringt, verstösst gegen Regelungen des Wettbewerbes (Abmahnung) und vollzieht ausserdem eine Handlung die als Ordnungswidrigkeit ausgelegt wird.
Zuletzt geändert von Kalli am Sa 19. Jan 2008, 15:41, insgesamt 2-mal geändert.
barnabas
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Beitrag von barnabas »

Ab wann gilt das denn?
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Hi barnabas,

in den kommenden Monaten könnte die neue Verpackungsverordnung in Kraft treten und die Veränderungen für die Internetverkäufer müssten dann frühestens berücksichtigt werden.

Bis dahin gilt: Bestehende Verpackungsverordnung berücksichtigen, Tee trinken, Informieren ..., z.B. ist es günstiger einen Vertrag mit einen der Entsorgungsunternehmen abzuschliessen oder in naher Zukunft Versandverpackungen kaufen, die bereits lizenziert auf den Markt kommen.
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Kohagie
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..... und Abzocke

Beitrag von Kohagie »

Verpackungsverordnung für Kleinunternehmer!

Ich weis zwar nicht wie es in anderen Bundesländern, Städten und Gemeinden ist, aber wir, da wo ich wohne, wir haben eine Restmülltonne, eine Papiertonne und einen gelben Sack für Plastik- und Kunstoffmüll. Für organischen Abfall haben wir einen Komposter.

Wir bezahlen eine monatliche Gebühr für die Mitanahme des Mülls bzw. die Entleerung der Tonnen. Für die Entsorgung des organischen Abfalls, bezahlen wir (noch) nichts.
Das wäre vielleicht eine zukünftige Einnahmequelle um Pensionen zu finanzieren.

D.h. jeder der bereits Müllgebühren bezahlt, hat sämtliche Verpackungen und deren Entsorgung schon bezahlt und jeder "normal" denkende Mensch entsorgt doch seinen Müll fachgerecht.
Restmüll, Papier, Plastik, organisches.
Das machen wir doch und es funktioniert problemlos seit vielen Jahren -
auch ohne zusätzliche Gesetze und ohne zusätzlich den Handel zu belasten.

Dazu kommt doch auch, daß diese Abfallstoffe gleichzeitig wertvolle Rohstoffe sind und für teures Geld an andere Firmen verkauft werden.

D.h. wir alle bezahlen für die Verpackungen beim Handel, wir bezahlen für die Entsorgung Müllgebühren und andere bereichern sich dann an unserem, von uns bezahltem Eigentum, nämlich der Verpackung.

Papier und Pappe egal in welcher Form, außer wohl Klohpapier, wurde schon immer gesammelt. Man gab es bei Sammelstellen ab und bekam dann pro Kilogramm ein paar Pfennige dafür. Aus diesem Papier wurden dann z.B. wieder Verpackungen hergestellt und der Kreislauf schloß sich.

Heute bezahle ich für die Verpackung extra, sammel diese und bekomme dafür nichts. Im Gegenteil ich muß für mein sammeln und den Abtransport noch was bezahlen.
Trotzdem wird mein Papier, das ich bezahlte, weiterverkauft. Das Geld kassiert ein anderer und ich bezahle dann wieder extra für die Verpackung, sammel diese, bekomme nichts usw. usf.

Irgendwo ist hier ein gewaltiger Fehler oder irre ich mich?

Und warum soll jetzt plötzlich der Kleinunternehmer, der Internethändler zusätzlich noch einmal für die bezahlte, bezahlte, bezahlte (ich schrieb absichtlich drei mal bezahlte) Verpackung noch einmal bezahlen?

Wenn jemand z.B. bei einem Internethändler ein Buch kauft, wird dieser "mündige" Bürger/Käufer wohl in der Lage sein, diese bereits (mit einem zusätzlichen Entsorgungspreis verteuerte) Verpackung in seine Papiertonne zu legen, damit sein Müllentsorger diese Verpackung weiterverkaufen und dem Kreislauf der Verpackungen wieder zuführen kann.

Warum soll der Kleinunternehmer für das funktionieren dieses Kreislaufes verantwortlich gemacht werden und dafür schon im Vorfeld eine zusätzliche Gebühr entrichten?

Warum soll ist auch falsch!
Warum wird der Kleinunternehmer per Gesetz gezwungen für das funktionieren dieses Kreislaufes verantwortlich zu sein, dafür zusätzlich zu bezahlen, für die Nichteinhaltung, unverständlicher Gesetze und Bestimmungen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden und zusätzlich dann noch Strafen bezahlen?

Warum?

Für mich steht hier in keinster Weise der Umweltschutz im Vordergrund, denn das Entsorgungssystem funktionierte jahrelang auch ohne diese zusätzliche Verpackungsverordnung - vielleicht sogar für alle preiswerter und besser.

Warum darf ich meinen Papiermüll nicht selber sammeln, bezahle dadurch weniger Müllgebühren, gebe diesen an einer Papiersammelstelle ab und bekomme für jedes Kilogramm ein paar Cent oder Euro?

Liberalität und mehr Selbstbestimmung ist für mich in einem modernen Staat ein Muß! Deshalb unterstütze ich die
http://www.fdp91093.de/hier_belle_ich/h ... e_ich.html

Liberalität und Selbstbestimmung werden in unserem Land immer weniger und seltener!

Warum?
Kalli
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Beitrag von Kalli »

" ... wir alle bezahlen für die Verpackungen beim Handel, wir bezahlen für die Entsorgung Müllgebühren und andere bereichern sich dann an unserem, von uns bezahltem Eigentum, nämlich der Verpackung. ..." kohagie


Mit der neuen Verpackungsverpackung wird der rechtliche Rahmen geschaffen, mit dem ein, neben den bisherigen Entsorgungsmarkt bestehender neuer Markt geschaffen wird, für den gesetzliche Zahlungspflicht für Inverkehrbringer von Versandverpackungen bestehen wird. Versandverpackungen ... werden aus der bestehenden Entsorgung herausgenommen und rechtlich als gewerblich definiert, für deren Einstufung Hersteller und Internetverkäufer Entgelt zahlen.

Diejenigen die bisher für die Entsorgung allein zuständig waren oder noch sind (z.B. Ex-Monopolist Grüner Punkt sowie zahlreiche Kommunen) werden letztendlich -die neue Verpackungsverordnung ist lediglich ein weiterer Schritt in diese Richtung-, ihren im regionalen und nationalen bestehenden Handlungsspielraum verlieren. JEDER der z.B. im Internet in Verpackungen zu liefernde Ware den Privatkäufer anbietet, Mittelständler hin oder her, wird dann für Versandverpackungen auch nicht mehr Müllgebühren an Kommunen und zusätzlich Entgelte an global tätige Finanz-Unternehmungen bezahlen.

Dass die Liberalisierung des Marktes, dass die Dienstleistungsgesellschaft nicht fortgeführt wird - Dafür setzt sich die FDP ein?
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Ich bite jetzt, für den Anfang 2 verschiedene LuPo s mit dem grünen Punkt an. http://www.wagners-onlineshop.com
Bei Bedarf an anderen Größen einfach melden.
Tschau
coma
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Beitrag von coma »

100 Lupo D für 24 ?, das ist ja eine Verdoppelung des Preises.
blokk
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Beitrag von blokk »

Ich hatte die Frage nach den Folgen der neuen Verpackungsordnung meiner IHK vorgelegt und um Klärung gebeten.
Daraufhin erhielt ich zwei Anrufen von der IHK.
Tenor: Machen Sie sich keine Sorgen. Wenn es eine Ausweitung auf Briefumschläge gibt, muß sich derjenige um den Grünen Punkt kümmern, der die Versandverpackung das erste Mal in Deutschland in den Verkehr bringt.

Im Einzelnen:
Hintergrund der Novellierung der Verordnung ist die Beschwerde der Entsorger, alles voran DSD, über einen zu hohen Anteil nichtlizensierter Verpackungen in den Gelben Säcken. Man will also auch Geld für die Versandverpackungen. Dabei spielt es sicher keine Rolle, ob die Versandverpackungen privat oder gewerblich auf die Reise gehen.
Wenn es dazu kommt, und da ist die IHK sehr skeptisch, dass die Lupos lizensiert werden müssen, wird aber mit Sicherheit derjenige sein, der uns die Lupos verkauft.
Was ja auch Sinn macht. Denn sonst würden die Lupos der privaten Verkäufer weiterhin ohne Gebühr im gelben Sack oder sonstwo landen.

Ob die Lupos aber überhaupt lizensiert werden müssen, ist nach Auskunft der IHK noch garnicht sicher. Wenn dem nämlich so wäre, müßte man auch alle anderen Versandverpackungen -z.B. einfache Briefumschläge- wegen des Gleichheitssatzes auch der Lizenz unterwerfen.

Anscheinend hat man sich bei der IHK ausführlich über dieses exotische Thema ausgetauscht und nichts gefunden, das unsere Befürchtungen untermauert. Es kann aber sicher nicht schaden, wenn auch noch andere Händler ihre IHK um Aufklärung angehen würden.

Es wurde mir dringend davon abgeraten, einen eigenen Vertrag mit einem Entsorger abzuschließen. Die Risiken, in diesem 16-Seiten-Vertrag einen Fehler -z.B. bei der Deklarierung des Stoffes, aus dem der Lupo hergestellt ist- zu machen, seien größer als der mögliche Nutzen.

Ich fagte ihn, ob es vorläufig ok sei, wenn ich meinen Käufern mitteile, dass die Rücksendekosten der Lupos im Kaufpreis berücksichtigt wurden und sie die Lupos an meine Anschrift zurücksenden können. Kein Problem und voll korrekt, war die Antwort.

In unseren Gesprächen schnitt der Mitarbeiter auch die Frage an, ob ich die Bücher vor dem Eintüten besonders schützen würde, z.B. durch eine Folie. Die Schutzverpackung wäre nämlich schon jetzt mit dem grünen Punkt zu versehen.
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

Darin enthalten sind die Gebühren für den grünen Punkt, die Kosten der Aufbringung den Punktes, die Kosten für die Abrechnung und die Kosten für die Jahresmeldung über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder so. All das will ja auch bezahlt sein oder? Im Endeffekt bleibt nicht so viel übrig. Oder finden Sie einen günstigeren Anbieter??
Lesender39
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Beitrag von Lesender39 »

@ blokk

Bedenke jedoch, dass die Rücksendung der Versandverpackung für Deinen Käufer kostenfrei erfolgen muss, also Du entweder im Voraus was beileghst oder die Rücksendung unfrei entgegen nimmst.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Bis zum Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung gilt für den Internethandel entweder die Hinweispflicht somit auch die Gewährleistung der für den privaten Endverbraucher kostenlosen Rücknahme der Versandverpackungen oder der freiwillige Anschluss an einen bundesweit tätigen Entsorger.

Wer bis zum Inkraftreten der neuen Verpackungsverordnung sein Geld für bereits bei einen Entsorgungssystem registrierte ... Versandverpackungen ausgibt, bezahlt freiwillig doppelt: kommunale Müllgebühren + die Kosten die dem Händler entstehen der Versandverpackungen bei einen bundesweit tätigen Entsorger angemeldet incl. der Gewinnspanne des Händlers der diese Verpackungen auf den Markt bringt.
Zuletzt geändert von Kalli am Sa 19. Jan 2008, 21:34, insgesamt 2-mal geändert.
coma
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Beitrag von coma »

Lesender39 hat geschrieben:Darin enthalten sind die Gebühren für den grünen Punkt, die Kosten der Aufbringung den Punktes, die Kosten für die Abrechnung und die Kosten für die Jahresmeldung über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder so. All das will ja auch bezahlt sein oder? Im Endeffekt bleibt nicht so viel übrig. Oder finden Sie einen günstigeren Anbieter??
Ich orientiere mich erstmal noch an der aktuellen Verpackungsordnung. Da geht es dann noch ohne grünen Punkt, wenn alternativ die Rücknahme der Verpackungen angeboten wird.
Ich würde schon sagen, daß sich bei solchen Preisen, also Verdoppelung, daß es sich für den Händler lohnt, selber Lizenzierung zu machen. In einem anderen Posting weiter oben wurde so ca. 2ct genannt an zusätzlichen Kosten. Bei Ihrer Rechnung werden es 12ct., "gewisser Aufpreis", wie Sie sagten. Das würde wohl nur solange gehen, wie Sie darauf ein Monopol hätten. Die realen Kosten dürften doch wohl weit geringer sein. Sonst lohnt sich der Umstieg auf Pappe.
blokk
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Beitrag von blokk »

Lesender39 hat geschrieben:@ blokk

Bedenke jedoch, dass die Rücksendung der Versandverpackung für Deinen Käufer kostenfrei erfolgen muss, also Du entweder im Voraus was beileghst oder die Rücksendung unfrei entgegen nimmst.
Ich fagte ihn, ob es vorläufig ok sei, wenn ich meinen Käufern mitteile, dass die Rücksendekosten der Lupos im Kaufpreis berücksichtigt wurden und sie die Lupos an meine Anschrift zurücksenden können. Kein Problem und voll korrekt, war die Antwort.
blokk
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Beitrag von blokk »

coma hat geschrieben:
Lesender39 hat geschrieben:Darin enthalten sind die Gebühren für den grünen Punkt, die Kosten der Aufbringung den Punktes, die Kosten für die Abrechnung und die Kosten für die Jahresmeldung über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder so. All das will ja auch bezahlt sein oder? Im Endeffekt bleibt nicht so viel übrig. Oder finden Sie einen günstigeren Anbieter??
Ich orientiere mich erstmal noch an der aktuellen Verpackungsordnung. Da geht es dann noch ohne grünen Punkt, wenn alternativ die Rücknahme der Verpackungen angeboten wird.
Ich würde schon sagen, daß sich bei solchen Preisen, also Verdoppelung, daß es sich für den Händler lohnt, selber Lizenzierung zu machen. In einem anderen Posting weiter oben wurde so ca. 2ct genannt an zusätzlichen Kosten. Bei Ihrer Rechnung werden es 12ct., "gewisser Aufpreis", wie Sie sagten. Das würde wohl nur solange gehen, wie Sie darauf ein Monopol hätten. Die realen Kosten dürften doch wohl weit geringer sein. Sonst lohnt sich der Umstieg auf Pappe.
meiner Kenttnis nach beträgt die Gebühr für Non-Food-Verpackungen 0,2 % vom Verkaufspreis der Verpackung
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