Seite 1 von 7

Verpackungsverordnung

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 21:26
von kandy
Neue Verpackungsverordnung kommt-
Internethandel muss nicht mehr über Rücknahmepflichten informieren, Anschluss an ein Entsorgungssystem ist jedoch zwingend

http://internetrecht-rostock.de/neue-ve ... handel.htm

Bundesrat stimmt Verpackungsnovelle zu

http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /40663.php

Verstehe ich das richtig, daß dann jeder Händler hier Mitglied werden muß?

http://www.gruener-punkt.de/index.php?id=1623&L=%3F

Oder doch eher der Hersteller der Verpackung? Ich habe gerade keinen Lupo bei der Hand, ob da schon der grüne Punkt drauf ist. Vermutlich nicht.

Wie geht ihr damit um?

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 21:30
von el
Und vor allem: Gilt das auch für Privatanbieter???

Re: Verpackungsverordnung

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 21:47
von blokk
kandy hat geschrieben:
Wie geht ihr damit um?
Ich werde bei der nächsten Bestellung darauf achten, dass auf den Lupos der Grüne Punkt ist. Ansonsten müßte ich meinen Käufern einen Freiumschlag zwecks Rücksendung der Verpackung beilegen.
Und beides dann in die Tonne treten. :roll:

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 23:45
von kandy
Meines Wissens gibt es nicht so reichlich Lupos mit grünem Punkt. Bzw. gar keine. Ich mache mich aber bei meinem Lieferanten schlau. In einem anderen Forum wird von 10-12 Cent Kosten pro Lupo geredet. Die die teurer werden, wenn einer in der Kette (Hersteller, Großhändler, oder eben wir) am Dualen System teilnehmen muss. Mit "bisschen" Papier und Steuerberater wäre das wohl auch verbunden.

http://www.gruener-punkt.de/index.php?id=1288&L=%3F

Dabei sagen Experten schon lange, daß die ganze Mülltrennung eh sinnlos ist. Oder verwechsel ich da was?

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung17180.html

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 00:05
von blokk
hinfällig wegen neuem Beitrag

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 00:55
von Kohagie
was oder wer ist Lupo?

Manchmal nehme ich gebrauchte Verpackung, da wurde ja dann schon mal bezahlt muß man dann noch ein zweites- und drittes- und funfundzwanigste
Mal bezahlen. Da wird die Verpackung aber ganz schön wertvoll.

Manchmal, sogar i.d.R. nehme ich neue pepolsterte, wattierte Kuverts, die kann man dann noch mehrmals verwenden wie soll man denn das bezahlen?

Was wollt ihr denn, auf das Ganze kommen immer noch 19% MwSt., die Politker haben sich ihre Diäten erhöht - daß muß doch bezahlt werden.

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 01:15
von d_r_m_s
kennt ihr alle schon den chinesischen Fluch: 'Mögest du in interessanten Zeiten leben' ? :twisted:

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 01:52
von blokk
Kohagie hat geschrieben:was oder wer ist Lupo?

Manchmal nehme ich gebrauchte Verpackung, da wurde ja dann schon mal bezahlt muß man dann noch ein zweites- und drittes- und funfundzwanigste
Mal bezahlen. Da wird die Verpackung aber ganz schön wertvoll.

Manchmal, sogar i.d.R. nehme ich neue pepolsterte, wattierte Kuverts, die kann man dann noch mehrmals verwenden wie soll man denn das bezahlen?

Was wollt ihr denn, auf das Ganze kommen immer noch 19% MwSt., die Politker haben sich ihre Diäten erhöht - daß muß doch bezahlt werden.
Lupos sind Luftpolsterumschläge.

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 08:14
von Tina
Hallo,

das ist alles wesentlich günstiger und einfacher als Ihr denkt. Grüne Punkte beim DSD bestellen und selbst auf die Lupos aufkleben (odre mittels eines Stempels) und fertig. Vorher natürlich regestrieren lassen.

Einfach mal beim DSD (Dualen System Deutschland) anrufen und dnachfragen.

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 10:03
von Kalli
Hallo zusammen,

am 20.12.2007 wurde im Bundestag ein weitreichender Anschlusszwang an die dualen Systeme beschlossen. Und nicht nur das. Eine so genannte Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen die in den Handel gebracht werden, wurde ebenfalls beschlossen. Handel und Industrie müssen ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen.

Einzelheiten müssen noch geregelt werden, z.B., wichtig für Onlinehändler: Die Ausnahme von der Lizensierung für Verpackungen, die im Kleingewerbe anfallen.

Ein Resultat der neuen Verpackungsverordnung: Der Preis für Lupos wird sich erhöhen. Bestenfalls ist die Sache für das Kleingewerbe damit über die Bühne.

Zunächst gilt: Abwarten und Tee trinken.

Verfasst: Do 27. Dez 2007, 16:45
von Antiquariat Ahrens
Hallo,

hat schon jemand Luftpolsterversandtaschen mit grünem Punkt gesehen?
Haben die Bag-in-Bag Taschen einen grünen Punkt?

grüße

Verfasst: So 30. Dez 2007, 21:45
von blokk
Die IHK München hat ein Merkblatt über die ergänzte Verpackungsverordnung herausgegeben.

http://www.muenchen.ihk.de/internet/mik ... rsion2.pdf

Dass sich die Politik selbst noch nicht mit dem weiteren Weg des "Grüne Punkt" so richtig sicher, machte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos deutlich.

http://www.focus.de/finanzen/news/gruen ... 35223.html

Momentan ist die Sorge um die Abmahnfähigkeit wegen einer klaren Linie, wie diese Ergänzung der Verpackungsverordnung auf private Verkäufer und Kleinstunternehmen angewendet werden sollte, wohl eher minimal gerechtfertigt - wenn überhaupt.

Die Ergänzung richtet sich nach meinen Kenntnissen an Großverkäufer, die sich bisher aus den freiwilligen Angeboten der Großverkäufer (Quelle, Neckermann, Otto etc), Verpackungen zurückzunehmen, herausgehalten haben.

Einem kleinen Buchverkäufer aufzuerlegen, seine Versandverpackung gegen Kostenerstattung zurück zu nehmen, ist schlichtweg unsinnig.
Es wird darauf hinaus laufen, dass die Lupos im Laufe des Jahres ein paar Cent teurer werden, weil sie den Grünen Punkt nachweisen müssen.

Die Zeche zahlt wie immer der Endverbraucher - und der Lupo wandert wie schon jetzt im allgemeinen Müll, weil die Trennung von Plastik und Papier gewerblich nicht lohnt.

Wir sollten gelassen diesem "Problem" entgegen sehen.

Notfalls hilft ja auch der Hinweis: Die Versandverpackung wird selbstverständlich genommen. Das Rückporto wurde bereits im Kaufpreis berücksichtigt. Kaufen Sie dieses Buch bitte nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind

Verfasst: So 30. Dez 2007, 22:59
von Kalli
Ich geh ebenfalls davon aus, dass die auf den Weg gebrachte neue Verpackungsverordnung zunächst die Großhändler betrifft. Aber auch die Hersteller der Verpackungen. Öfters ist die Rede von "Trittbrettfahren", die wohl die Hersteller sind, die bei einen Entsorger bisher ihre Verpackungen nicht lizenzieren und dokumentieren ließen. Wer kennt Hersteller und Großhändler, die Lupos mit Grünen Punkt anbieten? Auch sind wohl die Großhändler zunächst betroffen, die bisher die Entsorgung der Verpackungen selbst organisierten und sich damit an der Lizenzierung und der Dokumentierung der von ihnen im Umlauf gebrachten Verpackungen nicht beteiligten.


Was ist mit dem Kleingewerbe? Was ist im Zusammenhang mit der neuen Verpackungsverordnung unter Kleingewerbe überhaupt zu verstehen?


Wird die am 20.12.2007 beschlossene Lizenzierung, die Dokumentierung sowie der von Wirtschaftsprüfern abgesegnete Nachweis der im Umlauf gebrachten Menge der Verpackungen auch das Kleingewerbe betreffen? Dass wäre für das Kleingewerbe beispielsweise ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.

Kleine Onlinehändler wären dann ebenfalls wie Großhändler und Hersteller von Verpackungen zur Dokumentation gesetzlich verpflichtet. Und damit zugleich verpflichtet an einen bundesweit tätigen Entsorger nach Gewicht der im Umlauf gebrachten Verpackungen berechnete Geldbeträge, genauer "Lizenzentgelte", zu zahlen.

Sollte der "weitreichende Zwang" der neuen Verpackungsverordnung voll durchgezogen werden, müssten Händler, die beispielsweise 150 Lupos im Monat im Umlauf bringen, dafür ca. 45 Euro an einen Entsorger bezahlen. (Verpackungsrechner, Grüner Punkt)

Dazu müsste noch der Betrag gerechnet werden, der Onlinehändlern von den Herstellern der Verpackungen auferlegt wird.

Mit der gesetzlichen Verpflichtung an der dokumentierten und lizenzierten Teilnahme am Marktsystem der Entsorgungsunternehmen erweisst sich der Grüne Punkt und die Hinweispflicht als überflüssig. Mit dem konsequent gesetzlich umgesetzten Anschußzwang ist die Selbstentsorgung als Alternative zum Marktsystem der Entsorgungsunternehmen aufgehoben. Damit entfällt die Hinweisspflicht.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 01:21
von oje
Man muß auch nicht sklavisch jeder neuen Nonsense-Verodrnung hinterherlaufen.

Vergesst einfach diesen Verpackungsentsorgungs-Blödsinn - letztendlich wird niemand damit ein Problem haben.

Das ist alles hier so ein vorauseilender Gehorsam, der sich in Wiederkäuen und lemminghaftem Befolgen irgendwelchen Blödsinns manifestiert.

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 09:13
von Kalli
Die Neuregelung der Verpackungsverordnung wurde am 20.12.2007 in veränderter Form beschlossen. Um diese Veränderungen zu fixieren, will in den kommenden Monaten der Bundesrat die Angelegenheit unter Dach und Fach bringen.

"Der Bundesrat knüpft seine Zustimmung unter anderem daran, dass die geplante Beteiligungspflicht an einem Entsorgungssystem grundsätzlich dem Erstinverkehrbringer auferlegt wird. ... Bestimmte Unternehmen will der Bundesrat von der regelmäßigen Abgabe einer Vollständigkeitserklärung über das Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen ausnehmen, da ihr Anteil daran nur gering ist."

Hersteller der Verpackungen sowie Großhandel (Supermärkte ...) unterliegen den Anschlußzwang somit der Lizenzierung und der Dokumentierung der von ihnen im Umlauf gebrachten Verpackungen. Der Bundesrat zielt wohl auf das Kleingewerbe. Wird das im Bundestag verabschiedet, wäre das Kleingewerbe sowohl von der vollständigen Dokumentierung somit auch von der Lizienzierung bei einen Entsorger ausgenommen. Im Onlinehandel wird dann nicht nur die bisherige Hinweisspflicht auf die Verpackungsverordnung fallen.

Die Kosten für die Lupos werden sich erhöhen, da Hersteller der Verkaufsverpackungen ihre von der neuen Verpackungsverordnung bedingten Kosten an den Verbraucher weitergeben werden.