Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Es is einfach so, dass sich der Käufer von Versandverpackungen keinen Kopf machen muß über die Verpackungsverordnung in der kommenden Fassung." blokk

Dass ist die Lesart der neuen Verpackungsverordnung, die auf Auskunft der IHK sich stützt. Mit der, allein von den Herstellern der Verpackungen gesetzlich zu leistenden Lizenzierung ... von Versandverpackungen ist der Internet-Buchanbieter aus dem Schneider.


Die andere Lesart ist die, auf die Kohagie hinweisst: "Insbesondere ist es Internethändlern nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit wohl zu raten, sich einem flächendeckenden Entsorger wie der Interseroh AG oder ähnlichen Anderen anschließen."

Dass ist die (markt-liberale) Lesart der neuen Verpackungsverordnung, (des dualen Systems) die auf Auskunft von Rechtsanwälten sich stützt. Nicht allein der Hersteller ist gesetzlich verpflichtet den "Anschlusszwang" zu leisten, somit bei einen oder mehreren Entsorgern (Duales System) Versandverpackungen zu lizenzieren und Lizenzentgelt leisten zu müssen, sondern ALLE, die Versandverpackungen an den privaten Endverbraucher bringen lassen. Dass jedoch setzt voraus, dass bereits vom Hersteller lizenzierte Versandverpackungen UND nicht-lizenzierte Versandverpackungen auf den Markt sind. Internet-Buchhändler bietet sich nach dieser Lesart die Möglichkeit zu wählen. Werden bereits vom Hersteller lizenzierte Versandverpackungen gekauft, kann der Internet-Buchhändler die neue Verpackungsverordnung vergessen. Mit dem Kauf nicht-lizenzierter Versandverpackungen steht der Internet-Buchhändler jedoch in der gesetzlichen Pflicht, die Lizenzierung und das Lizenzentgelt zu leisten.


Diese beiden Lesarten der neuen Verpackungsverordnung gehen von völlig verschiedenen Voraussetzungen aus. Die erste schliesst aus, was die zweite voraussetzt. Für erstere ist die neue Verpackungsverordnung bereits Schnee von Gestern. Für zweitere gibt die Verpackungsverordnung beispielsweise Anlass anzunehmen, dass Internet-Buchhändler weitere Information bedürfen somit (rechtlicher) Beratungsbedarf besteht. Die Informationen der zweiten Lesart kommen soweit ich sehe, ausschliesslich von Rechtsanwälten.


Die neue Verpackungsverordnung bietet demnach den Rahmen einer weitgehenden Interpretation. GESETZLICH eindeutig ist, DASS Versandverpackungen in näherer Zukunft lückenlos lizenziert ... werden müssen. Eindeutig scheint jedoch nicht zu sein, WER, ob allein der Hersteller oder ob ALLE somit Hersteller und Internethändler in näherer Zukunft die Lizenzierung ... der Versandverpackungen leisten müssen.


Ist die Neue Verpackungsverordnung hier nicht eindeutig?:

§ 6 Absatz 1 Satz 1:

"Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren System nach Absatz 3 zu beteiligen".

Hier wird nicht nur von Herstellern sondern auch von Vertreibern (Internethändlen) gehandelt, die "mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen" an den privaten Endverbraucher bringen lassen. Demnach ist die zweite Lesart gewichtiger.



Wo steht in den Entwürfen der neuen Verpackungsverordnung etwas, von "einer Freistempelung" (blokk) der Verkaufsverpackungen? Denn, wenn nicht hier, wo denn sonst? Mal angenommen, eine "Freistempelung" gilt. Wäre das dann so, wie mit dem grünen Punkt? Einmal gekennzeichnet (gestempel) - erledigt. Oder wäre das dann mit den Versandverpackungen so, wie mit Briefmarken? Einmal gestempelt, entwertet - Postdienstleistung, die Beförderung der Ware ... erbracht. Dann müsste jede Versandverpackung mehrmals freigestempelt werden? Dann, und nur dann wäre auch die Frage von kohagie gewichtig: "Was ist mit gebrauchter, schon mehrfach verwendeter Verpackung?" kohagie, eine Frage: Wo findest Du eigentlich, den konkreten Anlass für Deine Fragen? In der neuen Verpackungsverordnung? Wenn ja, zeige bitte die Quelle? Wenn nicht, ist eine weitere Berücksichtigung Deiner Fragen gegenstandslos.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Andernorts wurde aber darauf hingewiesen, dass ein Verstoss gegen die Verpackungsverordnung möglicherweise nicht als Wettbewerbsverstoss, sondern als Ordnungswidrigkeit zu sehen sei." Yara

Wann könnte denn gegen das Wettbewerbsrecht verstossen werden? Doch wohl dann, wenn die neue Verpackungsverordnung bisherige "Lücken" weiterhin offenlässt. Die neue Verpackungsverordnung wurde auch vom Entsorger Grüner Punkt veranlasst. Argumentiert wurde, dass mit der noch gesetzlich bestehenden Alternative -ENTWEDER freiwillig einen flächendeckenden Entsorger sich anzuschliessen ODER die Hinweisspflicht zu beachten und die Rücknahme der Versandverpackungen vom privaten Endverbraucher zu leisten-, das Duale System wirtschaftlich nicht mehr finanzierbar ist. Diese "Lücke" ist entstanden, da In-Umlaufbringer von Verpackungsmaterial freiwillig einen Entsorger (den Ex-Monopolisten grüner Punkt) sich nicht angeschlossen. Wer den Anschluss an das duale System nicht freiwillig nachkommt, handelt, so wurde argumentiert, als "Trittbrettfahrer". Diese handeln wettbewerbswidrig, da letztendlich zu Lasten derjenigen, die Lizenzentgelt ... bei einem der mittlerweise mehreren Entsorgern leisten. Mit dem Inkraftreten der neuen Verpackungsverpackung somit auch mit der Umsetzung des "weitgehenden Anschlusszwanges" sei das Duale System auch weiterhin, da den "Trittbrettfahrer" nun gesetzlich der Boden entzogen sei, finanzierbar.

Soweit ich sehe, werden in der Fünften Verordnung zur Veränderung der Verpackungsordnung (vom 30.01.2008) Verstösse gegen dieselbe als Ordnungswidrigkeiten geregelt. § 15 handelt das umfangreich, in 32 Punkten, ab.
hanischu
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Re: ?????

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben: Acker mal den ganzen Kram durch und teil uns hier mit, was du davon hälst! Danke
Ich habe es jetzt verstanden, mein Fehler war, daß ich mich darum kümmere, was ich heute beachten muß, und bisher nicht ahnte, daß ich abgemahnt oder bestraft werden kann, wenn ich Gestze nicht einhalte, die noch gar nicht gültig sind oder mich auf diese berufen kann, wenn ich heute etwas falsch mache, was dann irgendwann später nicht mehr falsch wäre.
Sicher ist es auch hilfreich, wenn man sich schon vorsorglich informiert, was aus einem Ei schlüpfen könnte, wenn es denn mal gelegt werden würde.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn diese neue Verordnung irgendwann einmal Gestz sein sollte, dann werden sich die Lupo-Hersteller an einem Entsorgungssystem beteiligen und für uns gilt §6, 1, Satz 2:
§ 6
Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen
(1) Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen. Abweichend von Satz 1 können Vertreiber, die mit Ware befüllte Serviceverkaufsverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, von den Herstellern oder Vertreibern oder Vorvertreibern dieser Serviceverpackungen verlangen, dass sich letztere hinsichtlich der von ihnen gelieferten Serviceverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 beteiligen.
Der Wettbewerb wird dafür sorgen, daß Lupo-Hersteller ohne Lizensierung vom Markt verschwinden. Dann entfällt der jetzt noch notwendige Hinweis zur Verpackungsverordnung und Ende Gelände.

Viel bedenklicher ist doch der §8 in Zusammenhang mit der Indizierungswut der Christlich Demokratischen Inquisition im Familienministerium in Zusammenhang mit aufklärerischem Schrifttum: :wink:
§ 8
Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

(1) Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass gebrauchte, restentleerte Verpackungen vom Endverbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie müssen den Endverbraucher durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle und im Versandhandel durch andere geeignete Maßnahmen auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen.
Vielleicht so:

Lieber Kunde, da wir nicht ausschließen können, daß das heute gelieferte Buch demnächst als jugendgefährdend eingestuft wird, bitten wir vorsorglich, die restentleerte Tasche an uns zurückzusenden, weil nur so gewährleistet werden kann, daß sie zum Versand von Gefahrgut wiederverwendet wird.
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Kohagie
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: Was ist mit gebrauchter, schon mehrfach verwendeter Verpackung?
Greift die Bagatellregel?
Die Bagatellregel kann nicht greifen, weil es so eine Regel als solche bisher nicht gibt.

Andernorts wurde aber darauf hingewiesen, dass ein Verstoss gegen die Verpackungsverordnung möglicherweise nicht als Wettbewerbsverstoss, sondern als Ordnungswidrigkeit zu sehen sei.

Und zum veralteten Link - der ist erst dann veraltet, wenn ein neues Gesetz greift. Das ist bisher noch nicht der Fall.

Yara
Sorry,
dir zu widersprechen.
Die Bagatellklausel habe ich weiter oben wörtlich reinkopiert.
Meine Quelle ist das sicherste was es hier überhaupt gibt und öffentlich!
Verfall nicht in den Trott vieler anderer! Wo hast du denn gesucht
um zu sagen, diese gäbe es nicht? Hast du überhaupt gesucht?

Und diesen ominösen § 6 dieser alten oder noch bestehenden Verpackungsverordnung, diese Versandhandelsformulierung, ich gebe zu die letzten zwei Tage waren (partei)stressig und meine Nächte lang und vielleicht habe ich es nicht gefunden oder überlesen oder nicht gesehen.
Den § 6 habe ich zwar überall gefunden aber nirgends diese Versandhandelsverordnung. Also gelesen habe ich die auch, aber ich habe diese in keiner amtlichen Verordnung und keinem Gesetzestext gefunden.
Und darauf zielte/n meine Frage/n ab:
Kann (mir) jemand eine (verlässliche öffentlich zugängliche) Quelle nennen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Dann entfällt der jetzt noch notwendige Hinweis zur Verpackungsverordnung und Ende Gelände." hanischu

Bereits mit dem künftigen Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung entfällt die Hinweisspflicht und die Rücknahmeverpflichtung des Internethändlers. Der Wettbewerb der Hersteller von Versandmaterial regelt da nichts. Diese und nicht nur diese werden vielmehr reglementiert - und zwar vom Gesetzgeber mit der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung.
Zuletzt geändert von Kalli am Fr 1. Feb 2008, 11:18, insgesamt 2-mal geändert.
Yara
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Re: ?????

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben:Die Bagatellklausel habe ich weiter oben wörtlich reinkopiert.
Meine Quelle ist das sicherste was es hier überhaupt gibt und öffentlich!
Verfall nicht in den Trott vieler anderer! Wo hast du denn gesucht
um zu sagen, diese gäbe es nicht? Hast du überhaupt gesucht?
Noch gibt es sie nicht.

Yara
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Kohagie
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:Die Bagatellklausel habe ich weiter oben wörtlich reinkopiert.
Meine Quelle ist das sicherste was es hier überhaupt gibt und öffentlich!
Verfall nicht in den Trott vieler anderer! Wo hast du denn gesucht
um zu sagen, diese gäbe es nicht? Hast du überhaupt gesucht?
Noch gibt es sie nicht.

Yara
Was gibt es deiner Meinung nach angeblich noch nicht?

Also, sorry, derartig komische Antworten, verwundern mich immer wieder aufs neue!

Die Quelle gibt es natürlich und den Text, wo das mit der Bagatellgrenze steht, den habe ich mir vor wenigen Minuten rausgesucht und nun auch ausgedruckt, er liegt links neben mir. Hat jemand ne Webcam, dann kann er mich und den Text sehen. Also, wenn jemand behauptet, einen Text der physisch neben mir liegt, den gäbe es nicht. Ehrlich, Hand aufs Herz, das ist doch seltsam - oder?

Und als ich letzte Nacht, von dieser Bagatellregelung schrieb, schrieb ich doch dazu ich werde mich diesbzgl. genauer erkundigen und schlau machen und dann wieder davon berichten. Das schrieb ich doch, das kann man (Mann - Frau) doch lesen - oder nicht? Und dann schon vorher - jetzt - davon zu labern, man Leute, das ist doch albern.
Ich muß schon die Zeit haben zu schreiben, zu telefonieren, Antworten erhalten und diese dann hier einzustellen.
Habe ich etwas falsch gelesen oder verstanden werde ich das schon mitteilen und ist es für uns und/oder den Versandhändler von Interesse oder nicht, werde ich es auch mitteilen.
Also lasst mir diese Zeit!

Und, wenn ich eine Bitte äußere, eine öffentlich zugängliche verlässliche Quelle ausfindig zu machen, wie dieser § 6 Versandhandelsbedingung, dann sind irgendwelche bla-bla-Antworten zu lesen müßig, sehr, sehr müßig!

Vielleicht und ich schreibe vielleicht gab es diese Versandhandelsbedingung überhaupt nicht - ist doch möglich oder?

Ich habe mir die diesbzgl. und viel zitierten zwei BGH-Urteile letzte Nacht noch durchgelesen, also ich weis nicht .....
hanischu
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Beitrag von hanischu »

Kalli hat geschrieben:"Dann entfällt der jetzt noch notwendige Hinweis zur Verpackungsverordnung und Ende Gelände." hanischu

Bereits mit dem künftigen Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung entfällt die Hinweisspflicht und die Rücknahmeverpflichtung des Internethändlers. Der Wettbewerb der Hersteller von Versandmaterial regelt da nichts. Diese und nicht nur diese werden vielmehr reglementiert - und zwar vom Gesetzgeber mit der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung.
Sorry Kalli, ich habe meine Gedankengänge nicht vollständig dargelegt, da ich davon ausging, daß sie zu einfach waren, um sie darlegen zu müssen. Also noch einmal vollständig:

Wenn die neue Verpackungsordnung eines Tages Gesetz sein wird, dann werden die Hersteller von Lupos natürlich darauf reagieren und sich einem System anschließen müssen, um konkurenzfähig zu bleiben, schließlich gibt es Lupos auch für Privatpersonen in jedem Schreibwarenladen und Postamt zu kaufen. Also werde ich in Zukunft lizensierte Lupos kaufen können und es ist mir ziemlich egal, ob der Wettbewerb um die günstigste Lizensierung unter den Lupo-Herstellern durch gesetzliche Reglementierung zustande kommt. Wichtig für mich ist dann nur, daß der ganze Verpackungsverordnungskram für mich mit einem rechtlich anerkannten Symbol auf der Tasche erledigt ist. Natürlich gehe ich davon aus, daß die lizensierte Lupo dann für mich billiger ist, als selbst jede Lupo durch Beitritt zu einem dualen System lizensieren zu lassen.
hanischu
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Re: ?????

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben:
Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:Die Bagatellklausel habe ich weiter oben wörtlich reinkopiert.
Meine Quelle ist das sicherste was es hier überhaupt gibt und öffentlich!
Verfall nicht in den Trott vieler anderer! Wo hast du denn gesucht
um zu sagen, diese gäbe es nicht? Hast du überhaupt gesucht?
Noch gibt es sie nicht.

Yara
Was gibt es deiner Meinung nach angeblich noch nicht?
Liebster kohagie,

Yara wollte ganz einfach nur sagen, es gibt das neue in Kraft getretene (wer tritt da eigentlich in welche Kraft?) Gesetz noch nicht und heute gilt deswegen tivialerweise noch die zur Zeit gültige Verpackungsverordnung, die Du so kämpferisch nicht zu finden vorgibst. Das war doch nun ganz einfach zu verstehen.
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:
Yara hat geschrieben: Noch gibt es sie nicht.

Yara
Was gibt es deiner Meinung nach angeblich noch nicht?
Liebster kohagie,

ja, schon und wenn es diese Versandhandelsverordnung nun gar nicht gibt, nicht gab, es z.B. eine Erfindung von ..... ist? Eine Ente!?




Yara wollte ganz einfach nur sagen, es gibt das neue in Kraft getretene (wer tritt da eigentlich in welche Kraft?) Gesetz noch nicht und heute gilt deswegen tivialerweise noch die zur Zeit gültige Verpackungsverordnung, die Du so kämpferisch nicht zu finden vorgibst. Das war doch nun ganz einfach zu verstehen.
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Re: ?????

Beitrag von hanischu »

Kohagie hat geschrieben: ja, schon und wenn es diese Versandhandelsverordnung nun gar nicht gibt, nicht gab, es z.B. eine Erfindung von ..... ist? Eine Ente!?
Schatzel, schau hier, es ist eine Erfindung des Justizministeriums, aber keine Ente und heute noch gültig:

http://www.gesetze-im-internet.de/verpa ... E001101310
§ 6 Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen
(1) ...6Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. 7In der Warensendung und in den Katalogen ist auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen.
...
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: ja, schon und wenn es diese Versandhandelsverordnung nun gar nicht gibt, nicht gab, es z.B. eine Erfindung von ..... ist? Eine Ente!?
Schatzel, schau hier, es ist eine Erfindung des Justizministeriums, aber keine Ente und heute noch gültig:

http://www.gesetze-im-internet.de/verpa ... E001101310
§ 6 Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen
(1) ...6Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. 7In der Warensendung und in den Katalogen ist auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen.
...
Danke
Yara
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Re: ?????

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben:
hanischu hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben: ja, schon und wenn es diese Versandhandelsverordnung nun gar nicht gibt, nicht gab, es z.B. eine Erfindung von ..... ist? Eine Ente!?
Schatzel, schau hier, es ist eine Erfindung des Justizministeriums, aber keine Ente und heute noch gültig:

http://www.gesetze-im-internet.de/verpa ... E001101310
§ 6 Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen
(1) ...6Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. 7In der Warensendung und in den Katalogen ist auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen.
...
Danke
Lieber Kohagie,

den Link von hanischu findest Du bereits unter dem ersten Link im ersten Beitrag zu diesem Thema verlinkt.
Da ich dachte, Du hättest die Texte, zu denen Du Dich hier kampfbereit äusserst, auch gelesen, hatte ich Deine Fragen nicht dahingehend verstanden. Schuldigung wenn ich zuviel vorausgesetzt habe.

Yara
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Kohagie
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Re: ?????

Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:
hanischu hat geschrieben: Schatzel, schau hier, es ist eine Erfindung des Justizministeriums, aber keine Ente und heute noch gültig:

http://www.gesetze-im-internet.de/verpa ... E001101310
Danke
Lieber Kohagie,

den Link von hanischu findest Du bereits unter dem ersten Link im ersten Beitrag zu diesem Thema verlinkt.
Da ich dachte, Du hättest die Texte, zu denen Du Dich hier kampfbereit äusserst, auch gelesen, hatte ich Deine Fragen nicht dahingehend verstanden. Schuldigung wenn ich zuviel vorausgesetzt habe.

Yara
Liebste Yara,

echt wo denn?
Das Alter und der Stress ist´s! Komm erst mal in mein Alter und die Wechseljahrbeschwerden und dann der ganze Abmahnquatsch.

Eben, wegen dem Alter und den Wechseldingens, heische ich ja hier
um ein bischen Hilfe und konstruktive Mit-/Zusammenarbeit!

LG
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