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Wie hilfreich ist der neue Filter

Verfasst: Fr 21. Dez 2007, 21:38
von blokk
Hallo Herr Krämer,

wir haben die Liste der BPJM komplett in unseren
Filter übernommen, so dass 99% aller indizierten
Bücher automatisch gelöscht werden. Alle zukünftigen
Änderungen seitens der BPJM werden wir natürlich
einpflegen.

Es gibt Fälle, in denen unser Filter machtlos ist. Ein
Beispiel: Es gibt ein Buch "Nächte der Leidenschaft"
aus dem Heyne-Verlag, das auf der Liste steht. Es
gibt aber auch ein Buch mit dem gleichen Titel, das
nicht auf dem Index steht. Also müssen wir die
Verlagsangabe "Heyne" mit in unseren Filter aufnehmen.

Wenn nun jemand das indizierte Buch bei uns anbietet,
ohne als Verlag "Heyne" anzugeben, ist unser Filter
machtlos. Gleiches gilt bei Tippfehlern auf Seiten des
Anbieters.

Mit freundlichen Grüßen & den besten Wünschen
für die kommenden Feiertage
Daniel Conrad

Ich entnehme aus der BL-Mail, dass aus unserem alten Bestand alles herausgefiltert wurde, was bis jetzt indiziert ist. Wenn ein Buch neu auf den Index kommt, wird unser Angebot gelöscht.
Bei Neueinstellungen prüft der Filter vor der Veröffentlichung, ob sich das Buch auf dem Index befindet und verhindert ggf. die Einstellung in unserem Angebot.
Dieser Service ist einzigartig bei den deutschen Verkaufsplattformen, das muß einmal gesagt werden.

Das eine Prozent Unsicherheit ergibt sich aus der Schusselichkeit mancher Verkäufer. Die Eingabemaske wird gerade bei Händlern nicht vollständig ausgefüllt bzw. werden viele oder sogar alle Angaben in einem Feld gemacht.
Verlag: Schneekluth, 1998.
Verlag und Jahr in einem Feld. Für eine Indizierung kann es entscheidend sein, wann das Buch verlegt wurde.
Der Filter findet das Jahr der Verlegung so aber nicht.
Einband: Leinen, Schneekluth, 1999, 306 Seiten
Eine beliebte Flapsigkeit der Off-Line-Bearbeiter. Anstatt alle Felder korrekt auszufüllen, wird alles in einem Feld untergebracht. In diesem Fall bekommt der Filter nicht einmal mit, in welchem Verlag das Buch erschienen ist. Auch das ist aber oft entscheidend, ob das Buch indiziert wurde. Wie um Himmels willen soll der Filter diese Angaben mit dem Index abgleichen?

Wobei ich noch einmal betonen möchte : der Filter arbeitet 100 %ig, wenn er die benötigten Daten zur Verfügung hat.

Ein weiterer Fehler mancher Anbieter ist die Flapsigkeit bei der Rechtschreibung. Sowohl im Titel als auch bei der Autorenangabe finden sich oft Fehler über Fehler.
So ein Filter ist aber nun mal ein eigentlich total verblödetes Ding. Er hat ja auch nix anderes zu tun, als Daten miteinander zu vergleichen. Und wenn die Daten nicht passen, gibt er das Angebot frei. Und der Anbieter sitzt im Fettnapf.
Das daran aber nicht das BL-Team Schuld ist, steht wohl außer Frage.

Außer den oben genannten Punkten ist es außerdem wichtig, die ISBN anzugeben. Wenn nämlich ein Buch indiziert wurde, kam es häufig vor, dass eine neue, abgeschwächte Ausgabe des Buches unter gleichem Titel wieder auf den Markt kam ? unter anderer ISBN.
Die ISBN ist gewissermaßen der Fingerabdruck eines Buches. Selbst nach der 100. Auflage verändert sie sich nicht, solange der Inhalt des Buches nicht wesentlich verändert, sondern nur ergänzt wurde.
Die ISBN ist der sicherste Punkt eines Filters, das Buch zu erkennen. Dann ist selbst ein Rechtschreibfehler unbedeutend.
Leider wurde die ISBN erst Anfang der 70ger bei uns eingeführt und das auch nur auf freiwilliger Basis. Verpflichtend wurde sie 1972, ausgenommen sind bis aber heute Hefte und Bücher, die nur Mitgliedern eines Buchclubs angeboten werden.
Deshalb ist es gerade bei Heften und Büchern ohne ISBN sehr wichtig, auf die Rechtschreibung zu achten.


Damit der Filter auch tatsächlich alle indizierten Bücher finden kann, lege ich den bisher etwas nachlässig arbeitenden Anbietern wärmstens ans Herz, über die Feiertage etwas Datenpflege zu betreiben.



Mein Tipp für die Zukunft:

Wenn ihr so wie ich gern auf die Arbeit eines Kollegen zurückgreift und seine Voreinstellungen für eure eigenen Bücher verwendet, überprüft alle schon eingesetzten Daten mit dem Buch in euren Händen. Nur so könnt ihr sicher sein, dass ihr auch tatsächlich das anbietet, was ihr in den Händen habt.
Und nicht vergessen: Wenn eine ISBN vorhanden ist, tippt sie ein.

Als kleines Schmankerl zum Schluss: Viele Käufer suchen über die ISBN nach einem Buch.

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 01:44
von Wimbauer Buchversand
... nachdem ich heute von der BPJM bzw. dem Verlag die aktuelle Liste bekam, habe ich meinen katalog durchgecheckt und noch 1 Titel gefunden..., der war auch bei Booklooker noch mehrfach online, so ganz greift der Filter also nicht. Auch wurden Titel gelöscht, die nicht indiziert sind (z.B. Seebohm, Die Perle I; indiziert ist Seebohm, Die Perle III). . Guts Nächtle, tw

Filter

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 11:53
von Bücherwurm14167
Die Liste enthält auch mindestens zwei Schreibfehler, die aber im Filter mittlerweile korrigiert wurden. In dem einen Fall handelt es sich um eine Falschschreibung des Wortes "Lanterna" (so die korrekte Fassung), im anderen Fall wird anstelle des Wortes "für" das Wort "von" im Buchtitel verwendet.

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 12:21
von booklooker.de
Hallo,
nachdem ich heute von der BPJM bzw. dem Verlag die aktuelle Liste bekam, habe ich meinen katalog durchgecheckt und noch 1 Titel gefunden..., der war auch bei Booklooker noch mehrfach online
Bitte melden Sie uns diese konkreten Fälle per E-Mail (im Forum bekommen wir nicht alles mit).

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 22:46
von coma
Für einen guten Filter mache ich den Vorschlag, nicht nur die genauen Titel zu verweigern, sondern für alles drumherum wenigstens eine Warnung auszugeben.
Speziell bei Tippfehlern. Ich kenne von Google, daß die nachfragen: "Meinten Sie?" Ich hätte z.B. eingetippt "Indeckzierung", und Google fragt: Meinten Sie "Indexierung."
Auch sonst kann ein Filter Referenz geben, bei Identifikation und Löschung eines Titels: Beachten Sie bitte auch: xy, dieses Werk wurde auch bei zz aufgelegt, unter dem Titel ww, das entsprechend ...
Oder: Dieses Werk ist zwar nicht indiziert, aber beachten Sie bitte folgende Titel, bei denen es zu Verwechslungen kommen kann ...

Verfasst: Sa 22. Dez 2007, 23:28
von d_r_m_s
hallo coma, willkommen im Forum !

die Idee ist nicht schlecht, aber auch eine Wahnsinnsarbeit ... Google ist inzwischen ein Milliardenunternehmen (und hat als Hauptzweck Informationssuche- und Präsentation, da passen solche Querverweise auch prima), Booklooker ist dagegen ein Zwerg und soll eigentlich nur kleine Geschäfte vermitteln ... selbst wenn es rechtlich unproblematisch wäre (was ich nicht beurteilen kann), die Ressourcen werden dafür einfach nicht da sein ...

wesentlich sinnvoller wäre es, wenn die bpjm zumindest für die deutschen inhaltsgleichen Ausgaben eine entsprechende Aufnahme in die Liste durchführen würde, dann würde die Arbeit nur einmal anfallen ... wenn Bücher schon wichtig genug sind, um ihre Verbreitung zu beschränken, dann sollte das die zuständige Stelle auch ordentlich tun und sich nicht mit Wischiwaschi-Formulierungen begnügen, die anderen die Verantwortung auferlegen ...

das sollte (spätestens) nach Erledigung der aktuellen Abmahnungen das nächste Ziel sein ...

... immer diese Tippfehler ... 8)

Verfasst: So 23. Dez 2007, 00:30
von Wimbauer Buchversand
booklooker.de hat geschrieben: Bitte melden Sie uns diese konkreten Fälle per E-Mail (im Forum bekommen wir nicht alles mit).
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
bereits geschehen, keien Sorge :)
Gruss, Tobias Wimbauer | Wimbauer Buchversand

Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 14:32
von coma
d_r_m_s hat geschrieben:...
die Idee ist nicht schlecht, aber auch eine Wahnsinnsarbeit ... die Ressourcen werden dafür einfach nicht da sein ...
wesentlich sinnvoller wäre es, wenn die bpjm zumindest für die deutschen inhaltsgleichen Ausgaben eine entsprechende Aufnahme in die Liste durchführen würde, dann würde die Arbeit nur einmal anfallen ...
... immer diese Tippfehler ... 8)
Wieso Wahnsinnsarbeit. Ich habe mich da erkundigt, das geht mit Fuzzy-Suche. Es können nicht nur Sätze verglichen werden die 100%ig übereinstimmen, sondern z.B. 98%. Dann kommt eine Meldung:
Achtung: Der Datensatz, den Sie listen wollen, stimmt zu 98% mit einem indizierten Buch überein, überprüfen Sie Ihre Angaben.
Mit dieser Fuzzy-Methode lassen sich die Tippfehler finden und korrigieren.

Für die ergänzenden Hinweise, die bei einem Listungsversuch gegeben werden sollten, müßten natürlich entsprechende Informationen in einer Datenbank vorhanden sein, die "Liste" ist dafür bestimmt zu primitiv.

Vor allen Dingen die schwammige Formulierung: Titel "ähnlicher" Qualität sind automatisch mit indiziert, ohne daß genau gesagt wird, welche, das geht natürlich nicht. Aber das ist nicht ein Problem der automatischen Erfassung, sondern stellt sich auch bei persönlicher Wertung und händischer Bearbeitung.

Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 17:18
von d_r_m_s
wenn von Titeln, die nur zufällig ähnlich sind, Verweise auf definitiv indizierte Titel kommen (wie weiter oben vorgeschlagen), könnte das als 'Werbung' für die indizierten Bücher interpretiert werden ... das ist verboten ... nur das dann Booklooker abgemahnt würde ...

eine Meldung, die den Titel nicht explizit nennt, sondern nur auf eine Ähnlichkeit verweist, könnte rechtlich noch durchgehen ... aber wenn man die Meldung von % Übereinstimmung abhängig macht ergeben sich neue Probleme ... nicht nur Zusatzinformationen in der Titelzeile stören, sondern z.B. auch unvollständige oder abgekürzte Vornamen der Autoren ...

andernfalls (ohne %-Auswertung) müsste man mit noch mehr unnötigen Warnmeldungen rechnen, die auch nach Korrektur nicht verschwinden und v.a. neue Benutzer ziemlich frustrieren würden (wie war das mit 'Bernhard und Bianca' 8) ?)...

und die Querverweise anderer Seiten geben manchmal auch ziemlich absurde Ergebnisse, die für den Benutzer nicht immer nachvollziehbar sind ... verlassen würde ich mich darauf erst recht nicht ...

ohne eine bessere Verfügbarkeit der Index-Liste ist das alles nur Stückwerk ...

Verfasst: Fr 28. Dez 2007, 19:10
von as006
Meine Frage: Ist dies überhaupt zulässig. Da wird eine Index-Liste erstellt, die aber nicht frei zugänglich ist, und dann gibt es Buchangebote im Netz, auf Märkten und im Handel, die ich problemlos kaufen kann, für die ich aber selbst bei Verkauf belangt werde.

Wonach soll man sich da noch richten können? Dieses System kann nicht funktionieren und bedarf dringend einer Erneuerung.