Vermeidung von Abmahnungen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hanischu
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Beitrag von hanischu »

nanoq hat geschrieben:Also mal zur Frage, ob Private ein Impressum veröffentlichen müssen: Das ist nicht der Fall.

Private Verkäufer unterliegen der Impressumspflicht nicht.

Dort heißt es wörtlich:

?Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen. privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, ...
Wenn man die rote Einfärbung mal etwas anders setzt, wird es doch ganz einfach. Wer ständig als Privatperson bei booklooker Bücher anbietet, kann schwerlich behaupten, nur gelegentlich etwas zu veräußern, sondern er ist geschäftsmäßig unterwegs. Leute, macht es Euch doch nicht selbst so schwer. Nätürlich braucht jemand kein Impressum, wenn er bei ebay mal Omas geerbtes ungeliebtes Kaffeeservice verkaufen will, aber booklooker ist nun mal ein anderes Spielfeld.
Zuletzt geändert von hanischu am Sa 5. Jan 2008, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

.........
Zuletzt geändert von merlina22 am So 13. Jan 2008, 02:46, insgesamt 1-mal geändert.
coma
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Beitrag von coma »

Damit Ihr mich nicht mißversteht, ich teile die Ansicht von hanischu nicht, daß allein schon ein shop bei booklooker über den "Privat"-Status hinausgeht, aber, um es nochmals zu betonen:

Es gibt eine Übergangsphase, wo die Gerichte entschieden haben, strengere Anforderungen zu stellen, ein Privater wird dann als in der Praxis als ein Unternehmer identifiziert, hinsichtlich Verbraucherschutz und eventuell auch Finanzamt.

In diesen Zusammenhang gehört auch eine eventuelle Impressumpflicht, ich denke, hier sind jetzt durch Anregung von hanischu genug Warnungen ausgesprochen worden, diejenigen, die da zuhören, wissen, warum sie das tun.
blokk
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Beitrag von blokk »

merlina22 hat geschrieben:

Mein Problem liegt nun dadrin, WO ich denn hier bei Booklooker das Impressium einfüge.
Da ich gewerblich unterwegs bin, kann ich dazu nicht wirklich viel sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es bei der BL-Shop-Einrichtung eine entsprechende Frage gibt.
Wenn nicht, ne kurze Mail an das Team mit der Bitte, deine Daten anzuzeigen.
Ich für mich, möchte nicht, das meine Daten nun für die ganze Welt (und das meine ich wortwörtlich) für alle zu sehen sind. (Google)
Das sollte ja mit dem Impressum gerade erreicht werden. Es soll jeder sofort wissen, wo du mit deiner privaten Homepage zu finden bist -nichts anderes ist eine Unter-Domain, hier der BL-Shop- und im Falle eines Besuches, wer die Site betreibt.
Klar schützt Booklooker meine Daten. Nur das was ich jetzt vorhabe, nämlich ein Impressium zu erstellen ... wird nicht mehr durch Booklooker abgedeckt. Diese Daten sind nämlich über die Suchmaschinen zu finden.
Es ist schon jetzt so, das jeder Käufer und auch Verkäufer über Booklooker meine Daten sehen kann und da steht alles, was der Käufer wissen muss: Vor und Nachname, Addresse, Telefonnummer, E Mail Addresse, Booklooker Name....
Damit habe ich auch kein Problem.
Wie schon gesagt: deine Shop-Site hat nur indirekt mit deinem Angebot bei BL zu tun. Sie ist ein Service von BL, damit du dich und deine Angebote individuell bewerben kannst. Leider ist man bei BL wohl noch nicht dazu gekommen, dass besser herauszuarbeiten. Ein paar Anfragen zu diesem Thema an das Team könnte Wunder wirken.
Möglich wäre aber auch eine kurzfristige Zurücknahme der Shop-Funktion für private Anbieter.
Deine Bankdaten werden selbstverständlich nicht angezeigt.
Solltest du oder jemand anderes bedenken haben, in Zukunft mit Spams überschwemmt zu werden, hilft ein einfacher Trick.
Richte dir eine Web-Adresse speziell für deine BL-Aktivitäten ein. Z.B. unter www.web.de

Ich bin nun gerade dahingehend unwissend, ob die Händlerdaten also das Impressum der Händler von Booklooker ebenfalls über Suchmaschinen gefunden werden kann.
Sicher - die Daten werden gefunden. Aus diesem Grund sind wir uns ja auch sicher, dass es keinen Internet-Auftritt vom Renner gibt. Eine Suche nach "Versandantiquariat Schlüsselburg" -meine Wenigkeit- bringt die erstaunliche Menge von über 600 Treffern.

Ich frage mich nun langsam echt, in was für einem Schildbürgerstaat wir eigentlich leben. Das man sich solche Gedanken machen muss, das ist doch echt verrückt.
:shock:
Sieh es positiv: Hirnjogging ist gut fürs Denken. Manche machen Kreuzworträtsel, andere spielen Schach. Beides ziemlich wertneutral und richtig was bringen tuts auch nicht.
Wir dagegen können uns so richtig ins Leben knien. Und jede geistige Klippe, die hinter uns liegt, hat uns echt was gebracht.

Bevor diese Impressum-Frage hier auftauchte, habe ich mir, ehrlich gesagt, noch keinen Gedanken darüber gemacht, was diese Shop-Site eigentlich bedeutet. Bis ich in diversen Urteilen nachgelesen habe und dabei feststellte, dass eine Unterdomain -nix anderes ist die Shop-Site- in der Verantwortung der Betreiber der Unterdomain liegt.
Und damit ist ein Impressum vorgeschrieben.

Hab ich wieder was dazu gelernt. :wink:
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Erzkanzler
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Beitrag von Erzkanzler »

Geschäftsmäßigkeit
Der Einleitungssatz in § 5 TMG spricht von Pflichten für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr umfasst dieser Begriff jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung (hierzu auch Richtlinie 98/48/EG).

Im deutschen Recht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit nicht gesetzlich definiert, vielmehr stützt sich der Begriff auf eine umfangreiche Rechtsprechung zum Rechtsberatungsgesetz. Danach liegt Geschäftsmäßigkeit dann vor, wenn der Anbieter in der Absicht handelt, sich durch das Anbieten von Telemedien eine nachhaltige Einnahmequelle zu schaffen oder zu fördern. Keine Rolle spielt es, ob der Anbieter gewerblich, freiberuflich oder anderweitig selbstständig tätig ist.

Quelle: http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/ ... impressum/ KEINE rechtliche Beratung!

Ich finde, es ist hier einigermassen verständlich formuliert.
Ich habe mein Impressum gesetzt, wenn Werbung und Spam kommt, muss ich damit leben - alles besser, als eine Abmahnung zu bekommen.

Vielleicht läßt sich BL auch mal zu diesem Thema hier aus, würde uns allen Klarheit bringen.
cu
Erzkanzler
Mein Bücherregal
"Nimm einem stolzen Hirsch sein Geweih.
Was bleibt übrig?
Ein großes Karnickel."
Yara
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Beitrag von Yara »

Hmmm ... ich denke, jeder sollte als geschäftsfähige Person, als die man sich ja gibt, wenn man etwas online anbietet, auch die Verantwortung dafür tragen, und Gesetze zählen nun mal für jeden, ganz gleich ob sie gefallen oder nicht.

Wer sich sicher ist, nur hin und wieder mal etwas anzubieten, und sich deshalb als privat definiert, muss das ebenso selbst verantworten, inkl. aller Konsequenzen, wie jemand, der privat hunderte Bücher oder andere Dinge anbietet. Hier kommt wieder das von hanischu geschäftsmässige hinzu, was nicht gleichbedeutend ist mit Gewerbe.

Die Grenzen zwischen Privat und Gewerbe sind fliessend. Also, wer sich auch im Fall der Fälle nichts einbrocken will, hält sich sicherheitshalber u.a. z.B. an die Impressumspflicht und die entsprechenden Vorgaben.
Angst wegen Spam? Da gibt's genug Möglichkeiten, dem anderweitig vorzubeugen, und für mich wäre die Vermeidung von Spamfluten über ein fehlendes Impressum kein Grund, 'ne Abmahnung zu riskieren ...

Pegasus-Mail hat beispielsweise einen aussergewöhnlichen integrierten Spamfilter als Microsoft Email-Client. Für Linux und Mac gibt es da bereits im Standard Alternativen. Es gibt auch Provider, die einen serverseitigen Spamfilter anbieten.

nanoq, sicher gut gemeint, aber in der Praxis sieht es anders aus. Wer als gewerblich gilt, das wurde hier ja auch bereits gesagt, legt im Zweifel nicht der Anbieter fest.

Ich bin ganz sicher nicht für Panikmache, wie sie z.T. auch hier schon wieder stattfindet. Aber auch nicht dafür, alle angesprochenen Punkte einfach abzutun und sich in einem sicheren Nest wähnen. Jeder kann das wie gesagt selbst für sich beurteilen, und zwar mit kritischem Menschenverstand, der auch die juristischen Auslegungen berücksichtigt, statt nur von der eigenen moralischen Meinung ausgehend. Die mag gerechtfertigt sein, aber darum geht's halt nicht ...

Yara
blokk
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Beitrag von blokk »

Um es noch einmal zu verdeutlichen:

Als Betreiber einer Web-Site -sei es Haupt- oder Subdomain- kommt es nicht darauf an, ob ich privat oder gewerblich im Netz bin.
Es kommt auch nicht darauf an, ob ich meine Bücher anpreise oder die Bilder vom letzten Betriebsausflug zeige.

Entscheidend ist, dass ich einen Inhalt auf einer von mir persönlich zu verantwortenden Site öffentlich mache. Für diesen Inhalt muß ich gerade stehen.
Damit ich für strafrechtlich relevante Inhalte auf meiner Page ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaft angezeigt bzw. abgemahnt werden kann, ist das Impressum vorgeschrieben.

Beim Impressum auf der Shop-Seite geht es definitiv nicht darum, ob jemand privat oder gewerblich bei BL verkauft.
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Auch wenn es einem selbsternannten erfahrenen Händler schwer fällt, hier einmal in Stichworten die entscheidenden Stellen:

§ 2 Ziffer 1: Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt

Booklooker hält die Seiten bereit und vermittelt die Nutzung. Zutritt zu den Angebotsseiten MIT der Folge des Kaufes haben nur Personen, die einen Zugang von Booklooker erhalten haben. Wir als Verkäufer, privat oder gewerblich, haben keinen Einfluß auf die Nutzung oder die Vermittlung zum Zugang zwecks kommerzieller Nutzung, also dem Kauf oder Verkauf.

§ 2 Ziffer 3: Nutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen

Wir machen unsere Angebote in der Form der Information anderen zugänglich. Diese anderen - also die Kunden - sind letzlich jene, die nach Vermittlung des Zugangs durch Booklooker auf unsere Angebote zurückgreifen können.

Die allgemeinen Informationspflichten gem. § 5 treffen Diensteanbieter (s.o.).

Was nun die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Händlern betrifft, so gilt hier zusätzlich das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG)". Hier wurden Änderungen für § 37 a des Handelsgesetzbuches, § 35 des GmbH-Gesetzes und § 80 des Aktiengesetzes geschaffen, auf die ich aber nicht weiter eingehen will und kann.

Einen Verweis auf den exakten Wortlaut des Telemediengesetzes wiederhole ich gerne hier:

http://bundesrecht.juris.de/tmg/BJNR017910007.html

Was das weiter oben genannte Urteil betrifft, so fußte dieses auf der Anwendung des mittlerweile außer Kraft getretenen Telemediengesetzes.

Im übrigen, räume ich ein, daß es sich hierbei um eine eigene Auslegung handelt. Ich bleibe indes weiterhin bei der Meinung, sich nicht kirre machen zu lassen. Wegen Gegenmeinungen beiße ich nicht gleich in den Teppich!
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich befürchte die Sache ist noch vielschichtiger wie angenommen.
Das Ergebnis ist aber viel leichter wie angenommen.
Es kommt nämlich noch eine Sache hinzu die bisher übersehen wurde:
Die Praxis !
Wir hatten die Beispiele von jessicaxxl, 20 Bücher = Gewerblich.
Dafür müßte man aber das Urteil lesen, wenn ich 20 Paletten Bücher anbiete, also 20x zb. 1000 dann bin ich gewerblich, logisch.
Dann muß man trennen zwischen wettbewerbsrelevant und steuerrechtlich relevant.
Um zur Praxis zu kommen, du kannst hunderte von Büchern verkaufen und dem Finanzamt hinterher mitteilen das du Geschäftsvorbereitung betreibst und steuerlich nicht veranlagt werden kannst.
Es mag nun x Gesetze geben die etwas anderes besagen, es ist aber ausschlaggebend wie es in der Praxis umgesetzt wird.
Das kann aber von Bearbeiter zu Bearbeiter beim Finanzamt wieder verschieden sein.
In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wird das wohl auch von Fall zu Fall entschieden.
Fazit:
Wenn es eine Sache der Auslegung ist, wie jeder nun bemerkt hat, dann ist es eine Frage dessen wie du es verkaufst, also die Sache an sich.
Und damit wären wir bei der Praxis.
Die Gesetze sind eine Richtschnur, daran hast du dich zu halten.
Da du dafür nicht Jura studieren kannst wirst du dich an solche Beispiele halten wo festgestellt wurde das es zb. >nicht wettbewerbsrelevant< war.
Es gibt zb. solche die ihre Angebote regelmäßig für einige Zeit aus dem Netz nehmen und gar nichts anbieten.
Da die wenigsten das hier wollen wirst man sich gegen solche wettbewerbsrechtlichen Fehler absichern müssen, Impressum usw.
Vor dem Finanzamt kannst du wie gesagt sehr lange erklären warum du nicht gewerblich bist, in der Praxis wohlgemerkt.
Es gibt da einige Möglichkeiten, ausschlaggebend ist schlußendlich immer wie es in der Praxis gehandhabt wird.
Damit bin ich viele Jahre gut gefahren und hatte nie Probleme, ich habe mich von den richtigen Leuten beraten lassen, zb. mein Steuerberater.
Auf indizierte Bücher ist der allerdings auch nicht gekommen....
So etwas kann dir immer passieren.
Yara
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Beitrag von Yara »

@Manoon - Das Finanzamt beispielsweise interessiert nur, ob jemand seine Einnahmen angibt, nicht in welcher Rechtsform die getätigt wurden.

Das gibt jetzt wieder interpretöses Durcheinander, was Du da in einen Topf schmeisst und hat mit der Sache nichts zu tun.

Yara
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Also ich bin jetzt seit 5 Jahren als hauptberuflicher Antiquar unterwegs und mache im Jahr, sagen wir mal über 50.000 Euro Umsatz.
Vielleicht legitimierst du dich mal, was treibst du denn so...
Yumo
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Beitrag von Yumo »

Die Diskussion zu den Shops und ob man deswegen wie ein Gewerblicher auftritt, wurde schon einmal geführt. Hierzu gibt es auch einen Kommentar (auf Seite 1, unten) von BL: viewtopic.php?t=1607&highlight=shop
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich wollte das Thema hier auch nicht ausbreiten, ich wollte nur mal darauf hinweisen das Gesetze das eine und Praxis das andere ist.
Wenn man in die Mühlen der Gesetze gerät ist diese Praxis natürlich wertlos, insofern sie nicht mit den Gesetzen konform geht.
blokk
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Beitrag von blokk »

In welchem Film bin ich hier eigentlich?

Bei der BL-Shop-Seite geht es nicht um privat oder gewerblich, sondern einzig und allein darum, dass ihr als Verantwortliche einer Web-Site dafür verantwortlich seid, was auf dieser Site steht.

Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

Wenn jemand damit Probleme hat, mag er/sie die private Shop-Site wieder schließen.
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

.............
Zuletzt geändert von merlina22 am So 13. Jan 2008, 02:47, insgesamt 1-mal geändert.
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