Vermeidung von Abmahnungen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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gs55
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Vermeidung von Abmahnungen

Beitrag von gs55 »

Ich möchte hier mal ein neues Thema zur Diskussion stellen
und zwar stelle ich mir seit einiger Zeit folgende Frage:

ist es sinnvoll und zulässig, Kollegen auf mögliche abmahnfähige
Passagen in Ihren AGBs und Regelungen zum Widerruf freundlich hinzuweisen, wenn man so etwas findet, oder ist das eine unzulässige Rechtsberatung?

Anderes Beispiel: Jemand bietet ein preisgebundenes Buch als neu an,
und das unter dem gebundenen Ladenpreis (aus Unwissenheit).
Ist da ein Hinweis angebracht?
blokk
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Beitrag von blokk »

Das wäre ein freundlicher Hinweis. Ich erlaube mir seit Tagen, freundliche Hinweise zu versenden - mit überwiegend freundlichem Feedback
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Ja, ich habe heute auch angefangen mit der Durchsicht meines Filmangebotes und bin da auf einige "Minen" gestoßen. Im gleichen Zuge informiere ich die anderen Anbieter dieser Filme darüber, dass der Titel auf dem Index steht.

Ich sehe sowas als Nachbarschaftshilfe und sowas ist sehr wichtig. :)
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Kesseziege
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Beitrag von Kesseziege »

Hallo,

also ich habe auch schon einige darauf hingewiesen ,
mit sehr freundlichem Feedback.

Ich selbst wäre ja auch froh wenn mir jemand bescheid gibt :?

ela
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Hallo,

wie gesagt, ich habe gerade etwas über 30 Anbieter informiert. Vielleicht warst du ja auch mit dabei. :)

Mir ist aufgefallen, dass doch recht viele Filme indiziert sind, die ab 16 Jahren frei gegeben sind. Zum Beispiel Mit stählerner Faust.

Ihr solltet am besten noch mal alle Euer Angebot durchschauen.

Ciao
Jessica
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Ich denke, da haben wir eine Menge geschafft, auch ich habe einige angeschrieben. Es sind kaum noch indizierte Filme vorhanden, nach dem was ich sah. Was ich aber anrege, ist, daß diejenigen, die fremdsprachige Filme anbieten, noch einmal extra drübersehen:

Ausländische bzw. Originalfassungen sind häufig auf dem Cover "ab 18" gekennzeichnet. Von diesen Fassungen wiederum gibt es gekürzte Fassungen, die in Deutschland ab FSK 16 und nicht indiziert sind. Konkret erinnere ich mich an van-Damme-Filme. Somit liegen hier auch möglicherweise noch "Minen" herum.

Daneben gibt es DVD-Filme mit in den 90ern und früher indizierten VHS-Fassungen. Auch hier sollte jeder noch einmal nachschauen, ob der Film auf der DVD gekürzt ist.
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten



Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Hallo,

ich möchte dieses Thema hier gerne wiederbeleben.
Seit der letzten Abmahnwelle hat sich im Forum ja sehr viel getan.
Hilfsbereitschaft , Solidarität und viel Information wurden sichtbar.
Ich denke, je besser jeder einzelne informiert ist, desto weniger
Angriffsfläche bietet man denjenigen, die gerne mal eine Abmahnaktion
lostreten möchten, aus welchen Gründen auch immer.

Daher fände ich es gut, wenn hier längerfristig Fragen
zum Thema gestellt werden könnten und sachliche, hilfreiche Informationen und Antworten
gegeben würden.

Dies möchte ich auf alle Themenbereiche beziehen
(AGB, Widerruf, Jugendschutz und was es sonst noch gibt in diesem Zusammenhang)

Schön wäre es auch, wenn die Diskussion sachlich bliebe.
Persönliche Profilierungsversuche und gegenseitige Anmache nutzen
nicht wirklich.

In diesem Sinne...
Zuletzt geändert von gs55 am So 30. Dez 2007, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

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gs55
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Beitrag von gs55 »

jessikaxxl hat in einem anderen Thread geschrieben:

...mein Tip:

AGB vollständig weglassen - die braucht i.d.R. kein Mensch.

Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweis zur Verpackungsverordnung, korrekte Angabe der Versandkosten, Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt - das reicht schon.

Klare Ansage :)
Vielen Dank
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gs55
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Beitrag von gs55 »

XX
Zuletzt geändert von gs55 am Mi 16. Jan 2008, 01:22, insgesamt 1-mal geändert.
Kakra
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Beitrag von Kakra »

Lesbos24 hat geschrieben:Ja, ich habe heute auch angefangen mit der Durchsicht meines Filmangebotes und bin da auf einige "Minen" gestoßen. Im gleichen Zuge informiere ich die anderen Anbieter dieser Filme darüber, dass der Titel auf dem Index steht.

Ich sehe sowas als Nachbarschaftshilfe und sowas ist sehr wichtig. :)
Für diese im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbare Nachbarschaftshilfe an dieser Stelle:

Danke

Wir wünschen allen ein gesundes, erfolgreiches und vor allen Dingen abmahnfreies 2008

Karin und Kruze
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gs55
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Beitrag von gs55 »

Hallo,
ich hätte da noch mal eine Frage bezüglich MWSt. oder Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern:

In einem Hinweis habe ich folgenden Tipp bekommen:
> In den booklooker Angeboten ist im Zusammenhang mit dem Angebot darauf hinzuweisen, daß der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden, die die Mehrwertsteuer nicht separat auswerfen dürfen<

Ich frage mich nun aber, warum erscheint dann bei booklooker unter
https://www.booklooker.de/app/priv/mwst.php
folgender Text:
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen, können Sie dies hier angeben. Bei Ihren Angeboten erscheint dann nicht der Hinweis "Inkl. MwSt".

Dies erscheint mir widersprüchlich.
Wer weiß was genaueres?

Achso, fast vergessen:
Allen einen guten Rutsch
und guten Start ins neue Jahr 2008
:D

Gruß gs55
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...der booklooker Hinweis ist schlicht falsch.

Der Preis enthält natürlich die Mehrwertsteuer. Sie darf von dem Betreffenden lediglich nicht separat ausgewiesen werden.

Die Preisangabenverordnung hat aber nicht mit steuerrechtlichen Aspekten zu tun. Das Angebot muß den Hinweis enthalten, daß die Mehrwertsteuer enthalten ist.
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
gs55 hat geschrieben:Hallo,
ich hätte da noch mal eine Frage bezüglich MWSt. oder Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern:

In einem Hinweis habe ich folgenden Tipp bekommen:
> In den booklooker Angeboten ist im Zusammenhang mit dem Angebot darauf hinzuweisen, daß der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden, die die Mehrwertsteuer nicht separat auswerfen dürfen<

Ich frage mich nun aber, warum erscheint dann bei booklooker unter
https://www.booklooker.de/app/priv/mwst.php
folgender Text:
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen, können Sie dies hier angeben. Bei Ihren Angeboten erscheint dann nicht der Hinweis "Inkl. MwSt".

Dies erscheint mir widersprüchlich.
Wer weiß was genaueres?

Achso, fast vergessen:
Allen einen guten Rutsch
und guten Start ins neue Jahr 2008
:D

Gruß gs55
diese Frage hat mich auch mal furchtbar verunsichert, ich habe beim Finanzamt angerufen - im Zweifelsfall würde ich das auch dir empfehlen. Die sagten ausdrücklich, man darf keine Mehrwertsteuer ausweisen, die man nicht ans Finanzamt zahlt, man muss aber auf seinen Kleinhändlerstatus hinweisen. Ich habe jetzt überall den schönen Satz

"Kleinunternehmer Regelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz."


(ohne Richtigkeitsgewähr).

b.s.morgentau
Zuletzt geändert von b.s.morgentau am Di 1. Jan 2008, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
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b.s.morgentau
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Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,
gs55 hat geschrieben:jessikaxxl hat in einem anderen Thread geschrieben:

...mein Tip:

AGB vollständig weglassen - die braucht i.d.R. kein Mensch.

Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweis zur Verpackungsverordnung, korrekte Angabe der Versandkosten, Hinweis, wie der Vertrag zustande kommt - das reicht schon.

Klare Ansage :)
Vielen Dank
bei mir steht auch darüber, keine AGB, nur eine Info Liste. Das Problem an der Sache ist aber, dass jede regelmäßig verwendete Klausel (es genügen evtl. schon 4-5 mal) AGB sind.
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... ndzeit.htm
Was viele nicht wissen, dass regelmäßige Angaben in Produktbeschreibungen oder in eBay-Angeboten, wenn sie öfter verwandt werden, die Eigenschaft von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
Deshalb muss man umbedingt darauf achten, in den Info Listen keine Klauseln zu verwenden, die gegen ABG Gesetze verstoßen. Z. B. Lieferzeitangaben mit i. d. R. sind i. d. R. unzulässig (KG Berlin)
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... ndzeit.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/lie ... ahnung.htm

Insgesamt finde ich es toll, wenn alle Nichtabmahner auf Fehlersuche gehen und gefundene Fehler mailen, sollte jemand bei mir was sehen wäre ich für jeden Hinweis sehr dankbar!

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
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