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Verfasst: Sa 26. Jan 2008, 16:00
von gs55
...Und nun?
Der Buchrest wird mit dem Staubsauger augesaugt!
Kann der Käufer und neue Besitzer des nun Buchstaubes den Staubsaugerbeutel oder deren Inhalt an den Verkäufer oder dessen Erben zurücksenden und sein Geld (Kaufpreis des buches plus Versandkosten) plus Zinsen zurückfordern?
:P So machst du mir Spass, Kohagie, trotz der Krawatte... :P

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 00:54
von Bücherwurm14167
Diese Seite wurde, so scheint es, noch nicht erwähnt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/102524

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 00:58
von Kohagie
Bücherwurm14167 hat geschrieben:Diese Seite wurde, so scheint es, noch nicht erwähnt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/102524
Nein aber der Inhalt schon:
http://www.boersenblatt.net/177114/
http://www.boersenblatt.net/178632/

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 00:59
von blokk
Bücherwurm14167 hat geschrieben:Diese Seite wurde, so scheint es, noch nicht erwähnt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/102524
Im Prinzip schon - wenn auch nicht exakt diese Seite