Vermeidung von Abmahnungen

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Ein andere Frage:

Im Thread: Neue Abmahn-Welle?
hat Fortan folgendes geschrieben
...In meinem Fall ist auch eine andere Möglichkeit nicht auszuschließen, da der zeitliche Abstand zwischen einem BL-Hinweis auf eine mögliche gewerbliche Tätigkeit und dem Eintreffen der Abmahnung von Abmahnwanwalt V. J. sehr gering war...
Gibt Booklooker denn häufig solche Hinweise?
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

Ich glaube, ich muss die Frage umformulieren, war vielleicht mißverständlich: :oops:

Booklooker hat im obengenannten Thread geschrieben.
- Wir geben natürlich keine Adressen von
Verkäufern an Dritte weiter, schon gar nicht an
irgendwelche Anwälte.
Ich fragte nach dem BL Hinweis an den Anbieter.
Nach welchen Kriterien werden solche Hinweise gegeben?
Benutzeravatar
b.s.morgentau
Beiträge: 117
Registriert: Mo 13. Aug 2007, 11:14
Kontaktdaten:

Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

nochmal zum "Tag danach" in der Widerrufsbelehrung: der ist seit Januar auch in der ebay Musterwiderrufsbelehrung zu finden.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/wider ... hrung.html
Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.3

3 Die Formulierung stellt im Gegensatz zu der Formulierung des amtlichen Musters den Fristbeginn präzise dar. Sie berücksichtigt die Regelungen der §§ 312c Abs. 2 und § 355 Abs. 2 BGB wonach die Frist nicht beginnt bis der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung in Textform und die Waren erhalten hat. Berücksichtigt wird zudem die Regelung des § 187 Abs. 1 wonach bei einer Frist, die durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöst wird, diese erst am Tag nach dem Frist auslösenden Ereignis beginnt.
Zusätzlich das Wörtchen "frühestens" in den Satz aufzunehmen, wird aber von vielen Anwälten empfohlen, da neben Widerrufsbelehrung und Warenlieferung auch sämtliche andere Informationspflichten erfüllt sein müssen, damit der Fristbeginn in Kraft tritt.

Und man darf natürlich nicht vergessen die Widerrufsbelehrung nach Kauf abzuändern (streichen: Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform.).

Zuletzt verbreitete Wortfilter gerade Panik mit der Meldung
http://www.wortfilter.de/News/news2529.html
man müsse auch über die Erstattung von Hinversendekosten informieren. Ob Wortfilter da recht hat ist aber wohl noch nicht ausdiskutiert.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Benutzeravatar
b.s.morgentau
Beiträge: 117
Registriert: Mo 13. Aug 2007, 11:14
Kontaktdaten:

Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

außerdem wäre es zur Vermeidung von Abmahnungen sehr wünschenswert, wenn die Mehrwertsteuer korrekt angegeben wäre. :!:

Kann mir einer sagen, warum bei meinen Preisen steht
0,70 ? (inkl. MwSt)

obwohl ich bei
Persönliche Daten
Zusatzfunktionen für Anbieter/innen
MwSt-Einstellung für Kleinunternehmer
In den angegebenen Preisen ist keine Mwst enthalten.

Ein Häkchen habe! Und schon seit langen!
Trotzdem wird fälschlich Mehrwertsteuer ausgewiesen :evil: - was kann ich da tun?

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

@b.s.morgentau

auf Seite 1 dieses Threads wurde diese Frage schon mal behandelt
gs 55 schrieb
ich hätte da noch mal eine Frage bezüglich MWSt. oder Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern:
In einem Hinweis habe ich folgenden Tipp bekommen:
> In den booklooker Angeboten ist im Zusammenhang mit dem Angebot darauf hinzuweisen, daß der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden, die die Mehrwertsteuer nicht separat auswerfen dürfen<
Ich frage mich nun aber, warum erscheint dann bei booklooker unter
https://www.booklooker.de/app/priv/mwst.php
folgender Text:
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine Mwst ausweisen, können Sie dies hier angeben. Bei Ihren Angeboten erscheint dann nicht der Hinweis "Inkl. MwSt".
Dies erscheint mir widersprüchlich.
Wer weiß was genaueres?
Darauf antwortete jessicaxxl
...der booklooker Hinweis ist schlicht falsch.
Der Preis enthält natürlich die Mehrwertsteuer. Sie darf von dem Betreffenden lediglich nicht separat ausgewiesen werden.
Die Preisangabenverordnung hat aber nicht mit steuerrechtlichen Aspekten zu tun. Das Angebot muß den Hinweis enthalten, daß die Mehrwertsteuer enthalten ist.
Soweit meine Informationen.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Der Preis enthält natürlich die Mehrwertsteuer. Sie darf von dem Betreffenden lediglich nicht separat ausgewiesen werden.
Die Preisangabenverordnung hat aber nicht mit steuerrechtlichen Aspekten zu tun. Das Angebot muß den Hinweis enthalten, daß die Mehrwertsteuer enthalten ist.
Das sollte man vielleicht zum Verständnis vorsorglich weiterer Unklarheiten in dieser Richtung ergänzen - der Verkaufspreis enthält beim Verkauf eines Gewerbetreibenden, dazu gehören auch Kleinunternehmer, ggü. dem Privatkäufer immer die gesetzliche MwSt., das ist gem. Preisabgabenverordnung entsprechend auszuweisen.

Nicht ausgewiesen werden darf diese MwSt. beim Kleinunternehmer in der Rechnung, die ja das Finanzamt interessiert, also steuerrechtlich relevant ist.

Yara
Zuletzt geändert von Yara am Mo 14. Jan 2008, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
b.s.morgentau
Beiträge: 117
Registriert: Mo 13. Aug 2007, 11:14
Kontaktdaten:

Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

ich bin Kleinunternehmer!! Deshalb habe ich ein Häkchen bei
MwSt-Einstellung für Kleinunternehmer
und habe überall stehen
Kleinunternehmer Regelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.
(d. h. Mehrwertsteuer ist nicht angegeben).
Was mir nur leider nichts nützt, :cry: Mehrwertsteuer wird trotzdem fälschlich ausgewiesen. Und was nun? Ist das bei allen so?

@gs55 Falls du kein steuerzahlender Händler bist, steht in deinen Preisen hoffentlich nichts von Mehrwertsteuer, sonst haut dir das Finanzamt auf die Finger wegen Steuerhinterziehung oder möglicherweise ist das sogar Betrug.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

zu diesem Thema gibt es auch diesen Thread:

viewtopic.php?t=4059
Titel: Kleinunternehmer und die Mehrwertsteuer

Dort ist auch ein ausführlicher Beitrag von nanoq nachzulesen.
Und vielleicht noch mal bei Booklooker nachfragen ?!
Möglicherweise hat sich was geändert bei dieser
MwSt-Einstellung für Kleinunternehmer
Benutzeravatar
b.s.morgentau
Beiträge: 117
Registriert: Mo 13. Aug 2007, 11:14
Kontaktdaten:

Beitrag von b.s.morgentau »

Hallo,

Problem gelöst, booklooker schrieb mir die falsche Mehrwertsteuer Angabe wurde entfernt und tatsächlich, sie ist weg.

Ich jedenfalls will als Kleinunternehmer bei meinen Preisen nichts von Mehrwertsteuer sehen, mein Finanzamt, als dort mal anfragte, war ganz energisch dagegen (sowohl gegen "incl. Mehrwertsteuer" als auch gegen wortwörtlich "keine Mehrwertsteuer"). Und ein Anwalt, der auf einer meiner Angebotsseiten einen Basiswebsitecheck durchgeführt hat, fand die Mehrwertsteuerlose Angabe auch in Ordnung.

Ja es ist nötig in allen Angeboten auf die Kleinunternehmer Regelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz hinzuweisen, um zu erklären warum man als gewerblicher Händler keine Mehrwertsteuer ausweist.

Ich hätte aber noch nirgends einen Beitrag gelesen oder gehört, dass ein Anwalt einem nicht Mehrwertsteuer zahlendem Händler empfohlen hätte incl. Mehrwertsteuer zu schreiben. Falls es so was gibt (was ich kaum glauben kann) hätte ich gerne mal den Link.

b.s.morgentau
Etwas Eigenwerbung muss sein :D b.s.morgentau Bücher
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

b.s.morgentau hat geschrieben: Ich hätte aber noch nirgends einen Beitrag gelesen oder gehört, dass ein Anwalt einem nicht Mehrwertsteuer zahlendem Händler empfohlen hätte incl. Mehrwertsteuer zu schreiben. Falls es so was gibt (was ich kaum glauben kann) hätte ich gerne mal den Link.

b.s.morgentau
Mit einem anwaltlichen Rat kann ich Dir nicht dienen, aber es sollen auch Gerichte schon darüber entschieden haben.

viewtopic.php?p=215702#215702

Grundsätzlich würde ich mich im Onlinehandel an die dort geltenden Gesetze halten, ganz gleich was einzelne Finanzamt-Mitarbeiter nun wieder daraus machen und dazu sagen. Das Finanzamt hat in wettbewerbsrechtlichen Dingen keinerlei Handhabe und ganz sicher noch weniger Durchblick, als Anwälte und Gerichte.
Eine nach dem Wettbewerbsgesetz gerechtfertigte Abmahnung kann auch oder gerade den Kleinunternehmer unausweichlich teuer zu stehen kommen. Finanzamts-Angelegenheiten gehen andere Wege - ganz zu schweigen davon, dass auch für dieses Amtsorgan eine rechtliche Grundlage die notwendige Voraussetzung zum Handeln ist. Das Finanzamt kann sich aber bei einer evtl. Kontrolle des Onlineangebots nicht auf solche berufen, hier ist allein die korrekte Rechnungsstellung relevant, sowie anderweitig korrektes Verhalten im Sinne der Steuer.

Yara
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

schade, dass hier vom ursprünglichen thema (impressum) etwas abgewichen wurde.

mich würde jetzt trotzdem nochmal die impressumspflicht bei geschäftmäßigen auftreten interessieren.

irgendwie kann ich hanischus schlussfolgerungen folgen aber auch nanoqs einwand ist nicht unlogisch, dass den verbraucherinteressen genüge getan wird weil booklooker die daten ja hat und bei einem irgendwie gearteten rechtsstreit wohl rausgeben muss.

aber ne andere frage:

macht es denn dann überhaupt einen unterschied ob es eine shop seite ist oder die profilseite?

was ist der unterschied zwischen einer shop seite und der profilseite bei booklooker. ich seh da irgendwie keine. bei beiden kommt man doch auf die angebote, beide erfüllen den selben zweck. oder kommt es ausschließlich darauf an, dass dort selbst etwas gestaltet werden kann? wenn nicht,

resultiert daraus nicht eine generelle angabe der persönlichen daten auch auf der profilseite? (bei privaten)

gruß bücherwurm03
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

bücherwurm03 hat geschrieben: macht es denn dann überhaupt einen unterschied ob es eine shop seite ist oder die profilseite?

was ist der unterschied zwischen einer shop seite und der profilseite bei booklooker. ich seh da irgendwie keine. bei beiden kommt man doch auf die angebote, beide erfüllen den selben zweck. oder kommt es ausschließlich darauf an, dass dort selbst etwas gestaltet werden kann? wenn nicht,
Der Impressum-Pflichtige hat (unter anderem) diese Pflicht zu erfüllen, ganz gleich über welche Plattform er verkauft und welche Profil- oder Shop-Möglichkeiten er dort nutzt. Selbiges trifft für den eigenen Onlineshop zu.

Dabei spielt es keine Rolle wie die verschiedenen Plattformen oder der eigene Shop umgesetzt sind - entweder sind die Verpflichtungen erfüllt, oder sie sind es nicht.

Yara
Benutzeravatar
gs55
Beiträge: 383
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

bücherwurm03 hat geschrieben:schade, dass hier vom ursprünglichen thema (impressum) etwas abgewichen wurde.
Das ursprüngliche Thema war: Abmahnungen vermeiden.
Also alles was dazugehört. Impressum, Kleingewerbe und Umsatzsteuer,
AGB, Widerruf und ... was gibt es sonst noch an Abmahnfallen??

Ich denke, wir können die Unterthemen ruhig mal wechseln.
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

stimmt gs55, aber das impressum thema schien mir das dominierende zu sein. sollte keine kritik sein :wink:

@yara: also geht es darum, wer hier (privat) imperssum pflichtig ist und da scheiden sich ja scheinbar die geister.
wenn man hier "ständig" seine bücher drin hat, heißt das auch, dass man regelmäßig seine bücher verkauft und geschäftsmäßig ist?

oder kann man auch "ständig" seine bücher online haben und dabei gelegentlich verkaufen?

mal als beispiel. ich stelle im januar 100 bücher ein. im märz kauf einer ein buch, dann kaufen einige, sagen wir drei, im mai und dann wieder erst im august jemand.

ist dass dann regelmäßig oder gelegentlicher verkauf? und wo wird da die grenze gezogen. ?
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

bücherwurm03 hat geschrieben: @yara: also geht es darum, wer hier (privat) imperssum pflichtig ist und da scheiden sich ja scheinbar die geister.
Eigentlich nicht ;-)

Wer Bücher o.a. über eine Onlineplattform zum Verkauf anbietet, muss auch ein Impressum haben, ganz gleich ob privat oder gewerblich verkauft wird. Der Käufer muss ersehen können, von wem er kauft und wohin er sich ggf. - vorher und nachher - kann.

Yara
Antworten