Seriöse, faire, klare Abmahnung .....

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Antworten
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Seriöse, faire, klare Abmahnung .....

Beitrag von Kohagie »

Bzgl. Abmahnungen habe ich mich an folgendes erinnert und auch in der Ablage folgendes gefunden:


Als ich noch selbständig war, bekam ich einmal folgende Abmahnung:


ABSENDER - ANWALT .....

ADRESSE .....

Bitte stets angeben:
Akten-Nr.: ..... 08.04.2002

..... wegen Urheberrecht

Sehr geehrter Herr .....,

unter Hinweis auf die beigefügte Vollmacht teilen wir mit, daß die rechtlichen Interessen der ..... von hier anwaltlich vertreten werden.

Die Mandantschaft mußte in Erfahrung bringen, daß auf Ihrer Internetseite mit dem Ausdruck ..... geworben wird.

Wir weisen darauf hin, daß unsere Mandantschaft bereits seit dem Jahre .... diesen Ausdruck für Veröffentlichungen benutzt. Die Veröffentlichungen sind registriert unter der ISBN Nr.: ..... und unter der ISSN Nr.: .....

Unter Hinweisauf § 97 des Urheberrechtsgesetzes haben wir Sie aufzufordern, die Verwendung des Begriffes ..... auf Ihren Internetseiten und in weiteren Publikationen Ihres Hauses zukünftig zu unterlassen.

Wir weisen darauf hin, daß dieser Unterlassungsanspruch keinesfalls eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der entsprechenden Medien beinhaltet. Die Mandantschaft verfolgt mit diesem Unterlassungsanspruch ausschließlich seine Urheberrechtsansprüche auf den Begriff .....

Wir dürfen Sie bitten, die beigefügte Unterlassungserklärung spätestens bis zum

25.04.2002

nach hier zu übersenden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Unterlassungserklärung hier nicht eingegangen sein, so währen wir gehalten, die Ansprüche der Mandantschaft gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anwalt


Anmerkung: Klar, deutlich und unmißverständlich. So muß es m.E. sein!



Unterlassungserklärung

Die Fa. ..... verpflichtet sich durch Unterzeichnung dieser Erklärung. dahingehend, den Begriff ..... in den (1) Internet-Auftritt bzw. in anderen (2) Medien zukünftig nicht mehr zu verwenden.

Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung eines Strafgeldes an .....
in Höhe von 2500,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, die sich wie folgt berechnen:

Streitwert 4000,00 Euro
8/10 Geschäftsgebühr § 11811 BRAGO 196,00 Euro
Auslagenpauschale § 26 BRAGO 20,00 Euro
16 % MwSt 34,56 Euro
Summe: 250,56 Euro

....., den 17.04.02 - Unterschrift: .....


Bemerkung: (1) das Wort "den" änderte ich handschriftlich in das Wort seinen und (2) das Wort "anderen", ergänzte ich handschriftlich in seinen anderen.

Bis auf meine Änderungen und den Unterschriften natürlich gab es hier keinerlei handschriftlichen Einträge und die Abmahnung bekam ich mit ganz normaler Briefpost.

Das wars dann auch. Ich bezahlte, verwendete den Begriff nicht mehr und hörte nie wieder etwas in dieser Angelegenheit.

Fehler können immer wieder passieren aber man kann diese Fehler auch auf seriöse, faire Art und Weise bereinigen.
Alles andere ist .....
Man ist doch kein Verbrecher wenn einem ein Fehler passiert -
wird aber als solcher behandelt -
und bei unserer Unübersichtlichkeit der ganzen Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften und das Schlimme daran deren jeweiligen Auslegungen können Fehler sehr schnell passieren -
vielleicht ist das alles so gewollt?
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Korrekt - sieht so aus.

Andererseits hätte m. E. eine kurze Kontaktaufnahme, ohne einen Anwalt einzuschalten aber mit Androhung dessen, zunächst auch genügt, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Yara
Benutzeravatar
Kohagie
Beiträge: 371
Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
Kontaktdaten:

Beitrag von Kohagie »

Yara hat geschrieben:Korrekt - sieht so aus.

Andererseits hätte m. E. eine kurze Kontaktaufnahme, ohne einen Anwalt einzuschalten aber mit Androhung dessen, zunächst auch genügt, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Yara
Ja!
Das Kuriose daran war ja auch, ich war dort Kunde und Geschäftspartner!
Bis zum Zeitpunkt der Abmahnung. Dann nicht mehr!
Ein Anruf, ein Fax, eine Mail hätte vollkommen genügt.
Und wenn ..... eine UE verlangt/gewollt hätte,
hätte ..... von mir auch ohne Anwalt bekommen.
Na gut!
Anschließend habe ich ..... ein bischen genervt und für etwas Arbeit
gesorgt.
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

Kohagie hat geschrieben: Ja!
Das Kuriose daran war ja auch, ich war dort Kunde und Geschäftspartner!
Bis zum Zeitpunkt der Abmahnung. Dann nicht mehr!
Ein Anruf, ein Fax, eine Mail hätte vollkommen genügt.
Und wenn ..... eine UE verlangt/gewollt hätte,
hätte ..... von mir auch ohne Anwalt bekommen.
Na gut!
Anschließend habe ich ..... ein bischen genervt und für etwas Arbeit
gesorgt.
Ich hatte mal von einem meiner Händler die Genehmigung, seine Produktabbildungen zu verwenden. Allerdings hatte er mir verschwiegen, dass er die seinerseits von seinem Händler - mit dessen Genehmigung - verwendet hat.
Ein etwas gestörtes Hirn, einerseits habe ich bei ihm eingekauft, daran hat er ja verdient, andererseits sah er alle, die bei ihm eingekauft haben als Konkurrenz an (seines Zeichens Groß- und Einzelhandel). Also hat er sich an seinen Großhändler (der ebenfalls auch Einzelhandel betreibt) gewandt und mich dort angeschwärzt, dass ich unerlaubterweise dessen Produktbilder verwende.

Der wiederum hat mich angemailt und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Bilder gar nicht verwenden darf. Es hat sich dann rausgestellt, wie der Sachverhalt war und ich wollte die Bilder natürlich eigentlich umgehend entfernen. Dann hat es sich aber so ergeben, dass ich den Händler gewechselt habe. Den Kürzeren hat somit mein ursprünglicher Händler mit dieser miesen Aktion gezogen, und sein Händler und ich arbeiten seitdem hervorragend zusammen - er kauft bei mir ein, ich kaufe dort ein.

Damals war das Abwahnwesen noch nicht so bekannt, sonst hätte Händler A ganz sicher diese Methode gewählt. Händler B wählt auch heute noch den Weg der persönlichen Kontaktaufnahme und Klärung, und wie man sieht, davon können alle Beteiligten profitieren.

Yara
Antworten