Seriöse, faire, klare Abmahnung .....
Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 19:32
Bzgl. Abmahnungen habe ich mich an folgendes erinnert und auch in der Ablage folgendes gefunden:
Als ich noch selbständig war, bekam ich einmal folgende Abmahnung:
ABSENDER - ANWALT .....
ADRESSE .....
Bitte stets angeben:
Akten-Nr.: ..... 08.04.2002
..... wegen Urheberrecht
Sehr geehrter Herr .....,
unter Hinweis auf die beigefügte Vollmacht teilen wir mit, daß die rechtlichen Interessen der ..... von hier anwaltlich vertreten werden.
Die Mandantschaft mußte in Erfahrung bringen, daß auf Ihrer Internetseite mit dem Ausdruck ..... geworben wird.
Wir weisen darauf hin, daß unsere Mandantschaft bereits seit dem Jahre .... diesen Ausdruck für Veröffentlichungen benutzt. Die Veröffentlichungen sind registriert unter der ISBN Nr.: ..... und unter der ISSN Nr.: .....
Unter Hinweisauf § 97 des Urheberrechtsgesetzes haben wir Sie aufzufordern, die Verwendung des Begriffes ..... auf Ihren Internetseiten und in weiteren Publikationen Ihres Hauses zukünftig zu unterlassen.
Wir weisen darauf hin, daß dieser Unterlassungsanspruch keinesfalls eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der entsprechenden Medien beinhaltet. Die Mandantschaft verfolgt mit diesem Unterlassungsanspruch ausschließlich seine Urheberrechtsansprüche auf den Begriff .....
Wir dürfen Sie bitten, die beigefügte Unterlassungserklärung spätestens bis zum
25.04.2002
nach hier zu übersenden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Unterlassungserklärung hier nicht eingegangen sein, so währen wir gehalten, die Ansprüche der Mandantschaft gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt
Anmerkung: Klar, deutlich und unmißverständlich. So muß es m.E. sein!
Unterlassungserklärung
Die Fa. ..... verpflichtet sich durch Unterzeichnung dieser Erklärung. dahingehend, den Begriff ..... in den (1) Internet-Auftritt bzw. in anderen (2) Medien zukünftig nicht mehr zu verwenden.
Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung eines Strafgeldes an .....
in Höhe von 2500,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, die sich wie folgt berechnen:
Streitwert 4000,00 Euro
8/10 Geschäftsgebühr § 11811 BRAGO 196,00 Euro
Auslagenpauschale § 26 BRAGO 20,00 Euro
16 % MwSt 34,56 Euro
Summe: 250,56 Euro
....., den 17.04.02 - Unterschrift: .....
Bemerkung: (1) das Wort "den" änderte ich handschriftlich in das Wort seinen und (2) das Wort "anderen", ergänzte ich handschriftlich in seinen anderen.
Bis auf meine Änderungen und den Unterschriften natürlich gab es hier keinerlei handschriftlichen Einträge und die Abmahnung bekam ich mit ganz normaler Briefpost.
Das wars dann auch. Ich bezahlte, verwendete den Begriff nicht mehr und hörte nie wieder etwas in dieser Angelegenheit.
Fehler können immer wieder passieren aber man kann diese Fehler auch auf seriöse, faire Art und Weise bereinigen.
Alles andere ist .....
Man ist doch kein Verbrecher wenn einem ein Fehler passiert -
wird aber als solcher behandelt -
und bei unserer Unübersichtlichkeit der ganzen Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften und das Schlimme daran deren jeweiligen Auslegungen können Fehler sehr schnell passieren -
vielleicht ist das alles so gewollt?
Als ich noch selbständig war, bekam ich einmal folgende Abmahnung:
ABSENDER - ANWALT .....
ADRESSE .....
Bitte stets angeben:
Akten-Nr.: ..... 08.04.2002
..... wegen Urheberrecht
Sehr geehrter Herr .....,
unter Hinweis auf die beigefügte Vollmacht teilen wir mit, daß die rechtlichen Interessen der ..... von hier anwaltlich vertreten werden.
Die Mandantschaft mußte in Erfahrung bringen, daß auf Ihrer Internetseite mit dem Ausdruck ..... geworben wird.
Wir weisen darauf hin, daß unsere Mandantschaft bereits seit dem Jahre .... diesen Ausdruck für Veröffentlichungen benutzt. Die Veröffentlichungen sind registriert unter der ISBN Nr.: ..... und unter der ISSN Nr.: .....
Unter Hinweisauf § 97 des Urheberrechtsgesetzes haben wir Sie aufzufordern, die Verwendung des Begriffes ..... auf Ihren Internetseiten und in weiteren Publikationen Ihres Hauses zukünftig zu unterlassen.
Wir weisen darauf hin, daß dieser Unterlassungsanspruch keinesfalls eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der entsprechenden Medien beinhaltet. Die Mandantschaft verfolgt mit diesem Unterlassungsanspruch ausschließlich seine Urheberrechtsansprüche auf den Begriff .....
Wir dürfen Sie bitten, die beigefügte Unterlassungserklärung spätestens bis zum
25.04.2002
nach hier zu übersenden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Unterlassungserklärung hier nicht eingegangen sein, so währen wir gehalten, die Ansprüche der Mandantschaft gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt
Anmerkung: Klar, deutlich und unmißverständlich. So muß es m.E. sein!
Unterlassungserklärung
Die Fa. ..... verpflichtet sich durch Unterzeichnung dieser Erklärung. dahingehend, den Begriff ..... in den (1) Internet-Auftritt bzw. in anderen (2) Medien zukünftig nicht mehr zu verwenden.
Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung eines Strafgeldes an .....
in Höhe von 2500,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, die sich wie folgt berechnen:
Streitwert 4000,00 Euro
8/10 Geschäftsgebühr § 11811 BRAGO 196,00 Euro
Auslagenpauschale § 26 BRAGO 20,00 Euro
16 % MwSt 34,56 Euro
Summe: 250,56 Euro
....., den 17.04.02 - Unterschrift: .....
Bemerkung: (1) das Wort "den" änderte ich handschriftlich in das Wort seinen und (2) das Wort "anderen", ergänzte ich handschriftlich in seinen anderen.
Bis auf meine Änderungen und den Unterschriften natürlich gab es hier keinerlei handschriftlichen Einträge und die Abmahnung bekam ich mit ganz normaler Briefpost.
Das wars dann auch. Ich bezahlte, verwendete den Begriff nicht mehr und hörte nie wieder etwas in dieser Angelegenheit.
Fehler können immer wieder passieren aber man kann diese Fehler auch auf seriöse, faire Art und Weise bereinigen.
Alles andere ist .....
Man ist doch kein Verbrecher wenn einem ein Fehler passiert -
wird aber als solcher behandelt -
und bei unserer Unübersichtlichkeit der ganzen Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften und das Schlimme daran deren jeweiligen Auslegungen können Fehler sehr schnell passieren -
vielleicht ist das alles so gewollt?