...auch das stimmt nicht. Natürlich bezahlt er sie. Er bekommt eine Rechnung über 100 Euro + 19 Euro Steuer. Er bezahlt 119 Euro und kann nicht, wie der "normale" Unternehmer, die 19 Euro von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen.Der Kleinunternehmer zahlt keine Umsatzsteuer
Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
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Im Rahmen von Gegenabmahnungen haben wir genau diesen Punkt bereits zweimal vom LG Trier klären lassen. Die Gegner in den einstweiligen Verfügungsverfahren haben ebenso falsch argumentiert, wie es hier gemacht wird.
Um eine Befreiung von der Umsatzsteuererklärung - nicht um eine Befreiung davon, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Artikel MwSt-Pflichtig sind.coma hat geschrieben:Vielleicht ist es müßig das, zu diskussieren, aber ich möchte doch bitten, hier nicht allzu bescheidwisserisch aufzutreten.
Es ist genau umgekehrt. Der Kleinunternehmer zahlt keine Umsatzsteuer, und im Gegenzug darf er keine Vorsteuer abziehen. Es handelt sich auch nicht um eine Vereinfachung, sondern um eine Befreiung.Auch fiskalisch ist es aber so, daß diese regelung nichts anderes ist, als eine Vereinfachung. Der Kleinunternehmer darf keine Vorsteuern geltend machen. Im Gegenzug darf er in den Preisen enthaltene Steuern nicht auf Rechnungen ausweisen.
Die Vorsteuer darf nur deshalb nicht in Rechnung gestellt werden, weil die Befreiung von der Umsatzsteuererklärung besteht. Das ändert nichts an dem Gesetz, dass in allen Preisen, auch wenn beim Kleinunternehmer in der Rechnung nicht aufgeführt, die gesetzliche MwSt. enthalten ist.Ich sags nochmal, egal was diese Preisabgabenverordnung sagt: Wenn ich keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf, dann kann sie auch nicht im Rechnungsbetrag enthalten. Wenn sie nämlich darin enthalten wäre, ob ausgewiesen oder nicht, wäre diese Steuer dann auch abzuführen.
Der Kleinunternehmer hat natürlich dem Endverbraucher gegenüber eine andere Kalkulationsmöglichkeit, sofern die Ware nicht dem Preisbindungsgesetz unterliegt, weil er eben nicht von dem Verkaufspreis die entsprechende Umsatzsteuer abzuführen hat.
Finanzamt, Gesetz und persönliche Vor- und Nachteile sind hier dennoch 3 paar Schuhe, auch wenn sie sich alle um dasselbe drehen.
Yara
- Kohagie
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selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Mi 16. Jan 2008, 01:01, insgesamt 1-mal geändert.
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http://www.h-giessler.de
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was seid ihr wieder gut drauf!
Sorry,
der Titel lautet
Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
und über was diskutiert ihr hier seitenlang rum, über MwSt. ja oder nein oder vielleicht und wenn ja warum und warum nicht .....
Letzter Satz selber gelöscht
der Titel lautet
Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter
und über was diskutiert ihr hier seitenlang rum, über MwSt. ja oder nein oder vielleicht und wenn ja warum und warum nicht .....
Letzter Satz selber gelöscht
Zuletzt geändert von Kohagie am Mi 16. Jan 2008, 01:02, insgesamt 1-mal geändert.
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IHR seid wirklich TOLL (wovon lebt ihr eigentlich?)
ALSO (ohne seitenfüllende Zitate - wer immer sich den Schuh anzieht):
Zumindest für die Authentizität von Fortan als Betroffenem verbürge ich mich hier (aber wer bürgt nun für meine Authentizipilibität?)
Wer hier so forsch andere als 'Fake' bezeichnet, sollte vielleicht Foren besuchen, die ihn/sie betreffen (umesmal dübblomaddisch auszudrücken).
Wenn hier noch mehr so intelligente Beiträge kommen, wie 'Ein Privatverkäufer zahlt keine Umsatzsteuer', sollten wir dieses Forum vielleicht in eine Witzseite umwandeln. Ist jedenfalls das Lustigste, was hier bisher so an Laienweisheit gepostet wurde (sag mir dochmal, was du im Gegensatz zu mir ohne Umsatzsteuer einkaufen kannst. Dann machen wir einen Deal und teilen uns jeweils die 7 bzw. 19 %).
Ich wollte nochwas sagen, habe es aber vor lauter Lachen vergessen.
Zumindest solltest ihr dieses Forum hier im Interesse der momentan Betroffenen nicht allzuvolllabern.
Oder so.
ALSO (ohne seitenfüllende Zitate - wer immer sich den Schuh anzieht):
Zumindest für die Authentizität von Fortan als Betroffenem verbürge ich mich hier (aber wer bürgt nun für meine Authentizipilibität?)
Wer hier so forsch andere als 'Fake' bezeichnet, sollte vielleicht Foren besuchen, die ihn/sie betreffen (umesmal dübblomaddisch auszudrücken).
Wenn hier noch mehr so intelligente Beiträge kommen, wie 'Ein Privatverkäufer zahlt keine Umsatzsteuer', sollten wir dieses Forum vielleicht in eine Witzseite umwandeln. Ist jedenfalls das Lustigste, was hier bisher so an Laienweisheit gepostet wurde (sag mir dochmal, was du im Gegensatz zu mir ohne Umsatzsteuer einkaufen kannst. Dann machen wir einen Deal und teilen uns jeweils die 7 bzw. 19 %).
Ich wollte nochwas sagen, habe es aber vor lauter Lachen vergessen.
Zumindest solltest ihr dieses Forum hier im Interesse der momentan Betroffenen nicht allzuvolllabern.
Oder so.
Da der Kleinunternehmer keine MwSt. ausweisen darf, muss er nichts kürzen. Es ist dann, kommt ja i.d.R. beim Verkauf an einen EU-Auslands-Gewerbetreibenden vor, wo andere Gesetze gelten als beim Handel mit dem Privatkäufer, Vereinbarungssache zwischen Kleinunternehmer-Verkäufer und Käufer, sich hier entgegen zu kommen.hanischu hat geschrieben: Interessant wäre die Frage, ob ein Kleinunternehmer, der an einen gewerblichen Kunden mit UID ins EU-Ausland liefert (Innergemeinschaftlicher Verkauf §4, 1b), seinen Preis um die Mehrwertsteuer kürzen muß, wenn diese ja im Preis enthalten ist?
Yara
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Yara, dein erster Satz war noch einigermaßen akzeptabel (man hätte auch einfach 'Nö' sagen können).Yara hat geschrieben:Da der Kleinunternehmer keine MwSt. ausweisen darf, muss er nichts kürzen. Es ist dann, kommt ja i.d.R. beim Verkauf an einen EU-Auslands-Gewerbetreibenden vor, wo andere Gesetze gelten als beim Handel mit dem Privatkäufer, Vereinbarungssache zwischen Kleinunternehmer-Verkäufer und Käufer, sich hier entgegen zu kommen.hanischu hat geschrieben: Interessant wäre die Frage, ob ein Kleinunternehmer, der an einen gewerblichen Kunden mit UID ins EU-Ausland liefert (Innergemeinschaftlicher Verkauf §4, 1b), seinen Preis um die Mehrwertsteuer kürzen muß, wenn diese ja im Preis enthalten ist?
Yara
Dann aber 'verliessen sie dich'.*
Das kommt davon, wenn man auf nichtgestellte 'interessante' Fragen antwortet!
*Aber ich bin ja noch da...
@schenkelmeer - 1. habe ich drauf geantwortet, und ich antworte auf meine Art, nicht auf Deine, 2. habe ich Dir auch keine Frage gestellt.
Du hast Dich gerade noch drüber ausgelassen, dass hier ausgeschweift wird. Immerhin sind die bisherigen Ausschweifung aber sachbezogen gewesen und haben sich thematisch so ergeben. Deine persönlich bezogenen Kommentare bringen weder die von Dir erwähnten Betroffenen weiter, noch beantworten sie gestellte und ungestellte Fragen.
Yara
Du hast Dich gerade noch drüber ausgelassen, dass hier ausgeschweift wird. Immerhin sind die bisherigen Ausschweifung aber sachbezogen gewesen und haben sich thematisch so ergeben. Deine persönlich bezogenen Kommentare bringen weder die von Dir erwähnten Betroffenen weiter, noch beantworten sie gestellte und ungestellte Fragen.
Yara
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Ich bin nicht 'ausgeschweift'(?!), sondern habe es auf den Punkt gebracht. Es war auch garnicht unfreundlich gemeint; eher freundschaftlich.Yara hat geschrieben:@schenkelmeer - 1. habe ich drauf geantwortet, und ich antworte auf meine Art, nicht auf Deine, 2. habe ich Dir auch keine Frage gestellt.
Du hast Dich gerade noch drüber ausgelassen, dass hier ausgeschweift wird. Immerhin sind die bisherigen Ausschweifung aber sachbezogen gewesen und haben sich thematisch so ergeben. Deine persönlich bezogenen Kommentare bringen weder die von Dir erwähnten Betroffenen weiter, noch beantworten sie gestellte und ungestellte Fragen.
Yara
Aber bevor wir noch weiter (darf ich) abschweifen (sagen?)...
Sonst kommt gleich noch Kohagie...
Ich schicke euch mal einen Neuen - aber fangt bitte vorsichtig an, sonst flieht er gleich wieder zurück in Listenforum...
Nein, ich bin nicht der Neue, nicht Kohagie, nicht der Faker Ich habe gerade etwas Konstruktives an anderer Stelle gelesen:
Was passierte, wenn viele diesem Beispiel folgten und zu Studien- oder Unterhaltungszwecken ( auf jeden Fall nicht zur Einnahmenerzielung, dann wird's gewerblich!) ein Buch bei der genannten Quelle ersteigerten (bei der Gelegenheit die Korrektheit seiner AGB überprüften und ggfs. aus welchen Gründen auch immer vom Widerrufsrecht Gebrauch machten?
Könnte es sein, dass im Extremfall aus einem gewerblichen Buchverkäufer der Betreiber einer gewerblichen Fern-Buchleihe würde?
Welche absurden Implikationen doch dieses mit heißer Lobby-Nadel gestrickte UWG enthält!
und versucht mir vorzustellen:Später kannst du immer noch überlegen, ob du z.B. mal auf ebay etwas bei micks-depot ersteigerst und dann eine angemessene Bewertung hinterlässt.
Oder so.
Was passierte, wenn viele diesem Beispiel folgten und zu Studien- oder Unterhaltungszwecken ( auf jeden Fall nicht zur Einnahmenerzielung, dann wird's gewerblich!) ein Buch bei der genannten Quelle ersteigerten (bei der Gelegenheit die Korrektheit seiner AGB überprüften und ggfs. aus welchen Gründen auch immer vom Widerrufsrecht Gebrauch machten?
Könnte es sein, dass im Extremfall aus einem gewerblichen Buchverkäufer der Betreiber einer gewerblichen Fern-Buchleihe würde?
Welche absurden Implikationen doch dieses mit heißer Lobby-Nadel gestrickte UWG enthält!
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@hanischu
...die Bestimmungen widersprechen sich nicht; sie regeln lediglich unterschiedliche Sachverhalte.
Und nochmal: Es gibt quasi keinen Unterschied zwischen dem Kleingewerbetreibenden und dem "normalen" Unternehmer. Hier wird lediglich aus Gründen der Ökonomie eine Art der Pauschalierung praktiziert. Wie das Beispiel mit dem 100 Euro Einkauf (siehe oben) zeigt, ist die Steuer eindeutig im Preis enthalten.
...die Bestimmungen widersprechen sich nicht; sie regeln lediglich unterschiedliche Sachverhalte.
Und nochmal: Es gibt quasi keinen Unterschied zwischen dem Kleingewerbetreibenden und dem "normalen" Unternehmer. Hier wird lediglich aus Gründen der Ökonomie eine Art der Pauschalierung praktiziert. Wie das Beispiel mit dem 100 Euro Einkauf (siehe oben) zeigt, ist die Steuer eindeutig im Preis enthalten.
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Sorry, Du hast den Zusammenhang nicht vestanden. Es geht bei der PangV darum, dass der Verbraucher darüber informiert sein muss, ob noch weitere Preisbestandteile dazukommen, insbesondere die MwSt/USt. Wer mal in den USA war, weiß wie lustig solche Verwirrspielchen sind.Das Problem mit der Preisangabenverordnung liegt darin, daß diejenigen, die diese erschaffen haben, diesen Zuammenhang offensichtlich nicht verstanden haben.
Insofern ist es völlig logisch und richtig, dass der Gesetzgeber von dem Kleingewerbetreibenden will, dass er angibt, seine Preise verstünden sich inkl. der MwSt / USt.
Der Sinn ist ja, daß der Kunde weiß, daß keine weiteren Preisbestandteile verschwiegen werden.
Jetzt wird's kreativ. In der PangV steht nur was von Umsatzsteuer, nicht von einer Märchensteuer. Hast Du das mal irgendwo aufgeschnapppt? [/quote]...und haben ohne weiter nachzudenken das Wort Mehrwertsteuer in die Verordnung hineingeschrieben.
Das führte zu dem Dilemma zweier sich widersprechender Gesetze, wobei die Formulierung in der Preisangabenverordnung inhaltlich falsch, aber trotzdem zu beachten ist.