Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...ich wiederhole den Hinweis, in der Angelegenheit auf folgendes zu achten:

1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.

2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.

3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Angabe zur VerpackungsVO
- Hinweis im Angebot, daß die Preise die ges. MwSt. enthalten (Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden)
- Angabe der konkreten Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorgangs
Die weitaus meisten Betroffenen, wenn nicht gar alle, werden fiskalisch keinen Unterschied haben, denn die erzielten Gewinne dürften in aller Regel die Steuergrenzen nicht erreichen.

4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.

5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.

6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich der Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Hallo jessikaxxl,

für Dich ist die Frage vielleicht etwas seltsam.
Kann man noch nach der Umstellung von "privat" auf "Händler" wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht, für den Zeitraum vor der Umstellung, abgemahnt werden?
Ich selbst würde sagen: Nein !
Aber die Juristerei hat da wohl eigene Vorstellungen.
Wie siehst Du das ?
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

blokk hat geschrieben:was erwartest du? Die Aktivlegitimierung war der große Hit im letzten Thread, da klammern sich die Leute dran
...
Und rechtswidrige Massenabmahnung bei bisher 6 Betroffenen is ja wohl ein Witz.
:idea: Auch 'Witze' können die zum Tatsachenbestand einer Massenabmahnung notwendige Anzahl von zeitgleichen Abmahnungen überschreiten!
Wenn doch bloss nicht jeder 'so genau' bescheid wüsste und das als Tatsache darstellen würde...
KONKRET:
:o Einer der ersten Betroffenen hat rechtzeitig reagiert und nach kostenloser telefonischer Beratung von 'booklooker-Anwalt' RA Solmecke (Kanzlei Wille & Beuger) dessen 'schriftliche' Hilfe in Anspruch genommen zum Pauschalpreis für den aussergerichtlichen 'Verkehr' von EUR 350+19%. Es hört sich ganz gut an und gibt eine gewisse Sicherheit.
Leider scheint es in diesem Fall nicht möglich zu sein, einen Pauschaltext zur Eigeninitiative anzubieten.
:!: Ihr müsst euch also entscheiden, schnell einen versierten RA zu konsultieren oder den Schritt wagen, es alleine zu versuchen und jessikaxxl's Anleitung nachzuvollziehen.
:roll: Hängt aber von einer realistischen (rechtsbezogenen) Einschätzung eures Status' ab und den lohnt es sich vielleicht doch wiederum mithilfe juristischen Beistandes festzustellen.
8) Jedenfalls sollte man/frau sich nicht von JACOBS Referenzurteilen einschüchtern lassen; es gibt viele fundierte anderslautende!

:shock: Mal was wirklich wichtiges:
Heute las ich in der Zeitung aus den Augenwinkeln heraus eine Kleinanzeige mit der Überschrift 'LEICHTER ABMAHNEN'.
Erst beim genaueren Hinsehen stellte es sich als eine Werbung zum 'Leichter Abnehmen' heraus!

Kann ich nun einerseits einen Abmahnanwalt wegen Halluzinogener Nötigung meinerseits abmahnen, auch wenn er mich seinerseits garnicht abgemahnt hat, oder muss ich andererseits erst meinerseits abnehmen, damit sich der Anwalt seinerseits bei der Annahme der Abnahme meinerseits seinerseits nicht übernimmt? :oops:
(Büdde nich antwohrden!)
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

@Josef

...es können ohne weiteres Verstöße beanstandet werden, die vor einer Umstellung von privat auf gewerblich vorhanden waren.

Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate ab Kenntnis von dem Verstoß und dem Verletzer.

@all

...im vorliegenden Fall muß, anders als im Fall Renner, auf jede einzelne Abmahnung individuell reagiert werden. Deshalb können hier nur allgemeine Regelungen als eine Art Fahrplan dargestellt werden.
Rambay
Beiträge: 3
Registriert: So 20. Jan 2008, 17:14

Beitrag von Rambay »

Heute las ich in der Zeitung aus den Augenwinkeln heraus eine Kleinanzeige mit der Überschrift 'LEICHTER ABMAHNEN'.
Erst beim genaueren Hinsehen stellte es sich als eine Werbung zum 'Leichter Abnehmen' heraus!

Kann ich nun einerseits einen Abmahnanwalt wegen Halluzinogener Nötigung meinerseits abmahnen, auch wenn er mich seinerseits garnicht abgemahnt hat, oder muss ich andererseits erst meinerseits abnehmen, damit sich der Anwalt seinerseits bei der Annahme der Abnahme meinerseits seinerseits nicht übernimmt? :oops:
(Büdde nich antwohrden!)[/quote]

Danke für diesen Schmunzelbeitrag in einer sonst sehr trüben Sache! :)
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Hallo jessikaxxl,

Danke für die Antwort.

(Bin leicht schockiert.)
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

@Josef

... es gibt aber effiziente Wege, sich gegen die Abmahnung zu wehren.
Josef
Beiträge: 50
Registriert: Mi 16. Jan 2008, 11:49

Beitrag von Josef »

Hallo jessikaxxl,

danke für den Trost.
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Beitrag von booklooker.de »

Hallo,
Aber was ist mit denen, die als Privatanbieter aufgrund ihrer Profil-Daten in die Nähe der in den Urteilen genannten Kriterien mit Ebay-Bezug kommen? Sollen sie so lange warten, bis sie von dem Team Jakob / Schacht abgemahnt werden?
Wir haben bereits umgehend nach Bekanntwerden der ersten
Abmahnung reagiert und alle Anbieter angeschrieben, die mehr
als 1000 Bücher im Angabot haben und mehr als 150 EUR Umsatz
im Monat machen.

Außerdem haben wir eingerichtet, dass solche als Privatverkäufer
geführten Verkäufer zukünftig beim Login auf die Problematik
aufmerksam gemacht werden.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
bücherwurm03
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Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

Wir haben bereits umgehend nach Bekanntwerden der ersten
Abmahnung reagiert und alle Anbieter angeschrieben, die mehr
als 1000 Bücher im Angabot haben und mehr als 150 EUR Umsatz
im Monat machen.

Außerdem haben wir eingerichtet, dass solche als Privatverkäufer
geführten Verkäufer zukünftig beim Login auf die Problematik
aufmerksam gemacht werden.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de

hallo, wie immer schnell reagiert aber trotzdem hätte ich die frage, wieso sie die grenze beim umsatz auf 150 euro gelegt haben?

steckt da irgend eine rechtliche bewandnis hinter? sind privat anbieter mit mehr als 1000 büchern aber einem verdienst unter 150 euro in irgend einer weise anders zu behandeln?
wäre schön wenn es so wäre :roll:

oder ist das ein von ihnen willkürlich festgesetzter betrag?
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...eine solche Grenze ist wohl rein gefühlsmäßig begründet. Eine konkrete rechtliche Grundlage liegt ihr sicher nicht zugrunde.

Diese Größe ist nämlich nur ein Aspekt. Hinzu müssen andere Punkte treten, nämlich z.B. eine planvolle und dauerhafte Tätigkeit u.a.

Man kommt in keinem Fall umhin, die ganz konkrete Situation des Betroffenen zu prüfen.
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Beitrag von booklooker.de »

Hallo,
hallo, wie immer schnell reagiert aber trotzdem hätte ich die frage, wieso sie die grenze beim umsatz auf 150 euro gelegt haben?
Die Grenze wurde von uns willkürlich festgelegt.
Wie wir schon mehrfach gesagt haben, gibt es
leider keine fest definierten Grenzen, weder in
wettbewerbsrechtlicher noch in steuerrechtlicher
Hinsicht.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
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superbushy
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Beitrag von superbushy »

Gruß, superbushy
http://www.booklooker.de/app/result.php ... ediaType=0

->Lesen gefährdet die Dummheit<-
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antje
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Beitrag von antje »

Danke für den "witzigen" Beitrag, superbushy :wink:


Den letzten Satz im Artikel (lassen Sie sich von einem Juristen beraten bla bla) finde ich immer besonders lustig - wenn ich mich ab 150 Euro Umsatz (oder noch drunter, wenn man nach den Abmahnern geht) im Monat daran halte, kann ich meinen Jahresumsatz schon fast vergessen.


Und der Tipp Nummer 6 (Angebotsbeschreibung - nicht übertreiben - bei Wahrheit bleiben) ist auch ganz witzig - wer mahnt mit mir zusammen 99,9 % der Fernseh-Werbung ab??? :twisted:
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...der Stern-Artikel glänzt nicht durch Aktualität. So haben wir mit vereinten Kräften e-tail aus dem Abmahnmarkt entfernt. Seit Anfang September 2007 gibt es von Böhme & Co. keine Abmahnungen mehr. Bei etlichen Land- und Oberlandesgerichten wurde die Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnungen festgestellt.

Solche Berichte sind leider häufig mit zwar durchaus richtigen, aber z.T. praxisfremden Tips verziert.
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