Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Bücherwurm14167
Beiträge: 857
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

der_Bonner hat geschrieben:Naja, diese Person hat Euch geholfen bei Fragen wie "das Buch ist nicht angekommen - wer haftet?"

In Sachen Wettbewerbsrecht war sie in der Kompetenz nicht mit z.b. jessica zu vergleichen und ich habe nur Bedenken gelesen...
Ich warne vor jedem Anwalt, der angesichts der bekannten Unsicherheit Zusagen über den Ausgang eines Prozesses macht. Ein(e) Anwalt/Anwältin, der "Bedenken" äußert, was in dem o.g. Fall übrigens so auch nicht stimmt, ist mir lieber, als einer, der uneingeschränkt seinem Mandanten nach dem Mund redet!
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nanoq
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Beitrag von nanoq »

der_Bonner hat geschrieben:Naja, diese Person hat Euch geholfen bei Fragen wie "das Buch ist nicht angekommen - wer haftet?"

In Sachen Wettbewerbsrecht war sie in der Kompetenz nicht mit z.b. jessica zu vergleichen und ich habe nur Bedenken gelesen...
Immerhin hatte ?diese Person? nicht den Eindruck, dass es bei dem von ihr gegen die Fachbuchhandlung Gutenberg geführten Mandat einen Anlass zur Unzufriedenheit gegeben hätte...
Fortan
Beiträge: 30
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 20:39

Beitrag von Fortan »

Hilft uns diese vergangenheitsorientierte Diskussion über die Qualifikation einer Drittperson in diesem Forum weiter oder nicht?
Yumo
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Beitrag von Yumo »

der_Bonner hat geschrieben:Naja, diese Person hat Euch geholfen bei Fragen wie "das Buch ist nicht angekommen - wer haftet?"

In Sachen Wettbewerbsrecht war sie in der Kompetenz nicht mit z.b. jessica zu vergleichen und ich habe nur Bedenken gelesen...
Es bringt kaum etwas, hier Spitzen in Richtung nanoq zu verteilen (wenn auch ohne Namensnennung), nachdem sie sich aus der Diskussion zurückgezogen hat. Dennoch möchte ich das nicht unkommentiert lassen.

Daß nanoq von den Usern hier sehr geschätzt wird und in der Vergangenheit wertvolle Hilfe geleistet hat, steht außer Frage. Bisher standen (zum Glück) nicht solch gravierende Fragen im Raum wie eine Abmahnung.
Ich hätte es, wenngleich ich nicht betroffen bin, wesentlich sinnvoller gefunden, wenn sich beide ergänzt hätten, um so mehr i.S. der Betroffenen klären zu können. So bleibt - bei aller Hilfe durch jessika - ein unangenehmer Nachgeschmack.

Auf Grund der Beiträge Betroffener scheinen mehrere Rechtsbeistand gesucht zu haben, anstatt sich auf die Beiträge eines Laien (und das ist jessika wohl, trotz seiner Erfahrung) zu verlassen. Daß man bei der Wahl seines Rechtsbeistands sorgfältig sein muß, versteht sich wahrscheinlich von selbst.

Nanoq ist RÄ, von daher muß sie ? anders als jessika ? ihre Beiträge anders formulieren, wenn sie in einem öffentlichen Forum postet.

Ansonsten möchte ich nur noch sagen, daß für mich auch das persönliche Auftreten eine Rolle spielt.
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

Hat denn jemand von den aktuell betroffenen (SCH... Konrad, äh O...) heute schon bei booklooker angerufen, sowohl, um die Angelegenheit mitzuteilen als auch um zu schauen, ob von da Unterstützung zu erwarten ist?
Schriftverkehr wäre wohl zu langsam, deswqegen ANRUFEN und insistieren, bis eine aussagekräftige Antwort kommt.
Aber das sollte ein(r) der Betroffenen selbst tun.
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Fr 25. Jan 2008, 01:41, insgesamt 1-mal geändert.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

schenkelmeer hat geschrieben:Hat denn jemand von den aktuell betroffenen (SCHACHT Konrad, äh Oldesloe) heute schon bei booklooker angerufen, sowohl, um die Angelegenheit mitzuteilen als auch um zu
Also die Leute von booklooker wissen Bescheid, dass es jetzt dieses Problem gibt, helfen können sie allerdings im Grunde auch nicht so recht, da es bei diesen Abmahnungen hier darauf hinausläuft, dass bei jedem einzelnen geschaut werden muss, ob er (noch) privat oder (schon) gewerblich handelt.

Diese Unterscheidung ist wirklich nicht einfach und für die Einordnung reicht es jedenfalls nicht aus, wenn man sich selbst als Privater eintragen lässt, bzw. sich selbst als Privater betrachtet.

Nach der allgemeinen Definition ist ein Unternehmer eine Person die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Es ist aber nicht einmal unbedingt erforderlich, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Es gibt bislang wohl keine Urteile, die sich mit Verkäufen bei booklooker befassen (ich habe jedenfalls keine finden können und auch das booklooker-Team konnte mir keine nennen), so dass man nicht so recht einschätzen kann, ab wann ein Gericht die Bücherverkäufe hier als gewerblich ansehen würde. Die Urteile, die zu der Thematik der Gewerblichkeit bzw. Unternehmereigenschaft so veröffentlicht sind, befassen sich hauptsächlich mit ebay und den Verkäufen dort, und in aller Regel geht es nicht um reine Buchverkaufsfälle. Ich habe zu Hause eine Sammlung von etwa 30 - 40 Urteilen im Volltext vorliegen, die sich mit dem Thema "privat - gewerblich" befassen, wer interessiert ist, kann sich bei mir melden, dann kann ich sie zuschicken. Von knapp der Hälfte dieser Urteile habe ich auch mal Zusammenfassungen gemacht und die wesentlichen Inhalte aus den Urteilsgründen herausgeschrieben, wenn jemand diese Zusammenfassungen haben möchte, bitte eine kurze Mail an mich (wird aber erst heute Abend beantwortet, da ich jetzt im Büro sitze). Allerdings dienen diese Urteile, wie gesagt, für Verkäufer hier bei booklooker nur der ganz groben Orientierung, da sie sich nicht mit Bücherverkäufen befassen. Es wäre halt nur für eine erste Einschätzung.

So, und jetzt ist meine Mittagspause rum.
Fortan
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Beitrag von Fortan »

Hat denn jemand von den aktuell betroffenen (SCHACHT Konrad, äh Oldesloe) heute schon bei booklooker angerufen, sowohl, um die Angelegenheit mitzuteilen als auch um zu schauen, ob von da Unterstützung zu erwarten ist?
Nein, aber auf meine Email umgehend folgende Antwort erhalten:

"Hallo ..........,

wir raten Ihnen, sich mit dem auf solche
Fälle spezialisierten Anwalt Herrn Solmecke
in Verbindung zu setzen:

Christian Solmecke, LL.M.
Rechtsanwalt

WILDE & BEUGER
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel. +49 (0) 221 951563-20

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Conrad"

Soweit dies auch als Hinweis für die anderen Betroffenen.
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booklooker.de
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Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

wir können zur Zeit nur soviel sagen:

- Wir geben natürlich keine Adressen von
Verkäufern an Dritte weiter, schon gar nicht an
irgendwelche Anwälte.

- Dieser Fall ist in keinster Art und Weise mit
der Massenabmahnung vom Dezember zu
vergleichen. Ob die Abmahnung gerechtfertigt
ist, muss von Einzelfall zu Einzelfall ausführlich
geklärt werden.

Wir können daher nur raten, sich mit einem Anwalt
in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen unseren
Anwalt Herr Solmecke:

Tel. +49 (0) 221 951563-20

Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

nanoq hat geschrieben:
schenkelmeer hat geschrieben:Hat denn jemand von den aktuell betroffenen (SCH... Konrad, äh O...) heute schon bei booklooker angerufen, sowohl, um die Angelegenheit mitzuteilen als auch um zu
.......
So, und jetzt ist meine Mittagspause rum.
Hallo nanoq,
schön, dass du wieder da bist!
8)
Zuletzt geändert von schenkelmeer am Fr 25. Jan 2008, 01:43, insgesamt 1-mal geändert.
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gs55
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Registriert: Sa 15. Dez 2007, 20:35

Beitrag von gs55 »

schenkelmeer hat folgendes geschrieben:
Hallo nanoq,
schön, dass du wieder da bist!
find ich auch, wirklich :)
gs55
bücherwurm03
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Beitrag von bücherwurm03 »

ich schließe mich an, HALLO nanoq! :D
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

nanoq hat geschrieben:
schenkelmeer hat geschrieben:Hat denn jemand von den aktuell betroffenen (SCHACHT Konrad, äh Oldesloe) heute schon bei booklooker angerufen, sowohl, um die Angelegenheit mitzuteilen als auch um zu
Also die Leute von booklooker wissen Bescheid, dass es jetzt dieses Problem gibt, helfen können sie allerdings im Grunde auch nicht so recht, da es bei diesen Abmahnungen hier darauf hinausläuft, dass bei jedem einzelnen geschaut werden muss, ob er (noch) privat oder (schon) gewerblich handelt.

Diese Unterscheidung ist wirklich nicht einfach und für die Einordnung reicht es jedenfalls nicht aus, wenn man sich selbst als Privater eintragen lässt, bzw. sich selbst als Privater betrachtet.

Nach der allgemeinen Definition ist ein Unternehmer eine Person die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Es ist aber nicht einmal unbedingt erforderlich, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Es gibt bislang wohl keine Urteile, die sich mit Verkäufen bei booklooker befassen (ich habe jedenfalls keine finden können und auch das booklooker-Team konnte mir keine nennen), so dass man nicht so recht einschätzen kann, ab wann ein Gericht die Bücherverkäufe hier als gewerblich ansehen würde. Die Urteile, die zu der Thematik der Gewerblichkeit bzw. Unternehmereigenschaft so veröffentlicht sind, befassen sich hauptsächlich mit ebay und den Verkäufen dort, und in aller Regel geht es nicht um reine Buchverkaufsfälle. Ich habe zu Hause eine Sammlung von etwa 30 - 40 Urteilen im Volltext vorliegen, die sich mit dem Thema "privat - gewerblich" befassen, wer interessiert ist, kann sich bei mir melden, dann kann ich sie zuschicken. Von knapp der Hälfte dieser Urteile habe ich auch mal Zusammenfassungen gemacht und die wesentlichen Inhalte aus den Urteilsgründen herausgeschrieben, wenn jemand diese Zusammenfassungen haben möchte, bitte eine kurze Mail an mich (wird aber erst heute Abend beantwortet, da ich jetzt im Büro sitze). Allerdings dienen diese Urteile, wie gesagt, für Verkäufer hier bei booklooker nur der ganz groben Orientierung, da sie sich nicht mit Bücherverkäufen befassen. Es wäre halt nur für eine erste Einschätzung.

So, und jetzt ist meine Mittagspause rum.
war ein versehen sollte ne PM werden - aber jetzt!
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...diese Urteile helfen im vorliegenden Fall keinem der Betroffenen.

Sie führen allenfalls dazu, daß sich die Leute hinter ihnen genehmen Entscheidungen verschanzen und unberücksichtigt lassen, daß sich der Abmahner das ihm passende Gericht aussucht.

Deshalb helfen wirklich nur die Darstellungen, die ich weiter oben gemacht habe.

Was soll jemand, der recht hilflos der Situation gegenübersteht mit 30 oder 40 Urteilen anfangen, deren rechtliche Wertungen er allenfalls im Ausnahmefall versteht?
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Beitrag von Yara »

jessikaxxl hat geschrieben: Was soll jemand, der recht hilflos der Situation gegenübersteht mit 30 oder 40 Urteilen anfangen, deren rechtliche Wertungen er allenfalls im Ausnahmefall versteht?
Davon abgesehen, dass die Zeit läuft und schnelle Reaktion bzw. schnelles Handeln angesagt ist (nach außen hin bzgl. der Abmahnung und ggf. intern zwecks Umorganisation von Privat auf Gewerblich), will man sich nicht im Zuge dieser Abmahnung seine eigene Grube graben.
Urteile und sonstige Gesetzestexte können dann bei Interesse immer noch gewälzt werden.

Yara
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

Information ist alles, wer nicht versteht, der wird schon fragen und wer sagt euch, dass das eine, das andere ausschließen muss :?:
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