Neue Abmahn-Welle? Konkurrenzverhältnis zwischen Anbieter

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
schenkelmeer
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Beitrag von schenkelmeer »

Flachs hat geschrieben:
schenkelmeer hat geschrieben:habe jetzt einen entsprechenden Hinweis dort gepostet. Kann ich 'mein' Forum umbenennen?
Danke! - Im Prinzip ja, wenn Du es für übersichtlicher hältst.
Ich meinte eigentlich, WIE ich den Namen ändern kann. Finde keine Anleitung.
:idea: 'Rabindranath' schreibt sich übrigen <<<so.
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

antje hat geschrieben:Vielleicht habt Ihr ja auch bei dem Herrn was gekauft, über ebay z. B.? Er hat tatsächlich einen Shop dort, in dem er Bücher u. ä. verkauft.
Aber selbst daraus hätte er doch eigentlich nicht auf eine Verkaufstätigkeit bei BL schließen können: Die beiden sind Privatanbieter, bei denen ja eben keine Adresse im BL-Profil steht!

Im übrigen lassen auch gleiche Nicks auf verschiedenen Plattformen nicht automatisch darauf schließen, daß es sich um dieselbe Person dahinter handeln muß: Meine sonstigen Nicks z.B. waren bei BL damals schon vergeben, als ich mich anmeldete.

Eigentlich bleiben als Erklärung, wie er an diese Adressen gelangen konnte, bloß wieder "Testkäufe" unter anderem Namen. (Es sei denn, da reicht jemand Adressen weiter...) :?
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

schenkelmeer hat geschrieben:Ich meinte eigentlich, WIE ich den Namen ändern kann. Finde keine Anleitung.
:idea: 'Rabindranath' schreibt sich übrigen <<<so.
Wenn Du in Deinem allerersten Beitrag den Titel änderst, benennst Du damit den Thread um.

- Und ich ändere gerade mal meinen Tippfehler: Danke! :wink:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
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krimtango
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Beitrag von krimtango »

@schenkelmeer: Du musst bei Deinem Beitrag nur auf "edit" drücken, dann kannst du den Titel ändern.
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antje
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Beitrag von antje »

Aber selbst daraus hätte er doch eigentlich nicht auf eine Verkaufstätigkeit bei BL schließen können: Die beiden sind Privatanbieter, bei denen ja eben keine Adresse im BL-Profil steht!
Stimmt! *vordenkopfschlag* war falsch gedacht von mir.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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antje
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Beitrag von antje »

Ich hab mal versucht, den RA zu googeln - war gar nicht soo einfach. Er dürfte wohl aus xxx sein, oder?

Wettbewerbs- und Handelsrecht gehören jedenfalls nicht zu seinen Schwerpunkten.

Die zuständige RAK ist Kassel.

Internetauftritt gibt es keinen, lediglich Einträge in Adressverzeichnisse.
Viele Grüße, Antje
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flyingbooks
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Beitrag von flyingbooks »

Was mir als erstes in´s Auge fällt, diesem Abmahnwahn kann wohl nur im Schema "F" zu begegnen sein.
D.h. erst mal bis 17.01. die Aktivlegitimation fordern.
Karteileiche seit 2004 ist da wohl "etwas" unzureichend. :wink:

Ruf ihn doch an und frag nach seinen Angeboten und interessiere Dich für dies und jenes.
Sollte auch er den "Renner" machen, dann ist die Sache doch wohl vom Tisch. 8)

Die meisten Onlinehändler haben mal klein angefangen und ihren Gewerbeschein nicht gleich am ersten Tag ausgefüllt.
Ab wieviel Büchern ist man denn "gewerblich"?
Zumal doch m.E. nicht das Angebot sondern die Verkäufe zählen oder?
Yara
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Beitrag von Yara »

Das sieht mir in Anbetracht der Umstände und bisher bekannten Tatsachen weniger nach einem Trittbrettfahrer aus, als nach einer von vornherein geplanten Aktion (was ich persönlich weniger annehmen würde) oder eine Reaktion auf Verschiedenes, was die Vorweihnachtsabmahnaktion angeht.

Ich bin juristisch ein totaler Laie, nur so ein Gedanke bzgl. der Anschrift der Privatanbieter. Es gibt nur die Möglichkeit, dass jeweils jemand ein Buch gekauft hat, um an die Anschrift zu kommen oder die, dass die Anschrift anderweitig weitergegeben wurde. Inwieweit Letzteres dem Gesetz nach erlaubt sein könnte und was für Konsequenzen es, gerade auch in Bezug auf die Abmahnung, ggf. nach sich ziehen könnte weiss ich nicht.

An dieser Stelle aber daher nochmals der Hinweis, mit dem ich mich im anderen Abmahn-Thread schon mehrfach unbeliebt gemacht habe. Man sollte sich hier öffentlich zwecks Austausch auf das Wesentliche beschränken und nicht die berühmten und völlig irrelevanten 'Was-wäre-wenn's' aus allen möglichen Blickwinkeln wieder und wieder einwerfen und darauf beharrend durchkauen. Es bringt in der Sache nichts, Möglichkeiten sich in jeglicher Hinsicht zu informieren und auszutauschen gibt es anderweitig zur Genüge, und letztendlich kann nur so was dabei rauskommen wie jetzt diese Abmahnungen.

Drüber reden - ja. Sich austauschen - ja. Rat geben und einholen - ja. Dies und das publik machen - ja. Der wirr durcheinander laufende und schnatternde Hühnerhaufen (um den die Jäger schleichen) - nein.

Präventiv: Ich schreib das jetzt nicht hier rein, weil das hier so gewesen wäre, sondern weil ich dieses hier als Ergebnis eben dessen sehe.

Yara
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@flyingbooks

...der Rat, bei Schacht die Aktivlegitimation zu bestreiten, ist wenig hilfreich und vor allem falsch! Schacht bietet z.B. bei eBay Produkte als gewerblicher Anbieter an.

Die Sache ist keinesfalls mit Renner zu vergleichen.

Trotzdem kann man Schacht einen kräftigen Schlag zwischen die Hörner geben. Man muß nur wissen, wie.

Und seinen eigenen Auftritt mal anhand dieser Informationen überprüfen:

http://www.internetrecht-rostock.de/unt ... r-ebay.htm
oje
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Beitrag von oje »

Sicher ist da mal wieder ein verzweifelter Anwalt mit Kumpan unterwegs - und höchstwahrscheinlich könnt ihr das ganze auch abbügeln, ABER:

Bei Booklooker treiben sich massenhaft Schwarzhändler herum, da ist doch der Ärger vorprogrammiert.

Und erzähle mir keiner, bei 2500 und mehr Angeboten (ich sehe auch Leute mit über 10000) wäre das alles Hobby oder Caritas. Selbst dann wäre es abmahnfähig, nebenbei gesagt.
el

Beitrag von el »

Die Anzahl der Angebote ALLEIN ist aber noch kein entscheidendes Kriterium.

Andererseits wurden auch schon Leute mit nur 10 Angeboten verknackt wegen fehlender Gewerbeanmeldung...
krimtango
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Beitrag von krimtango »

Was mich freut, ist die Hilfsbereitschaft im Forum, vielen Dank!

Trotzdem ist mir die Freude am Verkaufen hier gründlich vergangen. Gestern wurden bei mir wieder zwei Bücher bestellt, und ich traue mich nicht mehr, den Käufern zu antworten, weil ich jetzt immer denken muss: Ist das einer, der mir ans Bein pinkeln will?
Buch-Manie
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Beitrag von Buch-Manie »

@krimtango und bücherwurm03

habt ihr schon einmal eure Verkäufe der letzten Zeit verglichen und nach identischen Käufern durchgesehen?
jessikaxxl
Beiträge: 432
Registriert: Do 13. Dez 2007, 18:59

Beitrag von jessikaxxl »

...darauf kommt es nicht an. Zudem kann ein Testkauf von irgendeinem entfernt wohnenden Bekannten des Abmahners durchgeführt werden.

Solche Recherchen sind also erkennbar überflüssig.
Fortan
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Registriert: Sa 12. Jan 2008, 20:39

Beitrag von Fortan »

[quote="jessikaxxl"]... Zudem kann ein Testkauf von irgendeinem entfernt wohnenden Bekannten des Abmahners durchgeführt werden.

Kann oder könnte. muss aber nicht! Es gibt auch andere Möglichkeiten:
beim Bestellen eines Artikels erscheint der Name des Anbieters und seine
Adresse, und bei einem Abbruch des Vorgangs wird keine Bestellung ausgelöst.

In meinem Fall ist auch eine andere Möglichkeit nicht aus zu schließen, da der zeitliche Abstand zwischen einem BL-Hinweis auf eine mögliche gewerbiche Tätigkeit und dem Eintreffen der Abmahnung von Abmahnwanwalt V. J. sehr gering war: BL scheint nach Aufforderung des Anwalts aus dem hessischen Hinterland (Thermal-Kurort mit 2209 Einwohnern und zwei Anwälten, wovon einer mit Schwerpunkt Bank- und Börsenrecht wohl noch sein Auskommen sucht) die Adresse übermittelt zu haben.

Also, ich habe nach dem BL-Schreiben die Rechtsprechung zur Frage der privaten oder gewerblichen Tätigkeit anhand von Zusammenstellungen überprüft und bin zu dem Ergebnis gekommen:

Alles in der Bundesrepublik Deutschland ist gewerblich. Es gibt
kaum mehr private Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit wurde anhand untauglicher Kriterien (Anzahl, Umsatz, Besitzdauer u. a.) derart ausgeweitet, dass die wirtschafltichen Privataktivitäten entsprechend
gering ausfallen.
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