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Verfasst: Di 22. Jan 2008, 14:39
von Kohagie
superbushy hat geschrieben:Linktipp:
http://www.stern.de/computer-technik/in ... 07480.html
Quellenangabe
Steht in dem Sternartikel eine Quellenangabe?
Ich fand keine oder habe sie überlesen!

Ich las hier den Stern-Artikel und später dann kaufte ich das ebay Magazin mit der Headline "Abmahnungen Wie Anwälte Verkäufer abzocken", ich schaute nicht in das Heft und dachte, vielleicht was neues.
Falsch gedacht!
Der Artikel ist von einem ebay-Magazin-Redakteur und der Stern übernahm das ohne jegliche Änderung.

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 15:01
von superbushy
Kohagie hat geschrieben:
superbushy hat geschrieben:Linktipp:
http://www.stern.de/computer-technik/in ... 07480.html
Quellenangabe
Steht in dem Sternartikel eine Quellenangabe?
Ich fand keine oder habe sie überlesen!

Ich las hier den Stern-Artikel und später dann kaufte ich das ebay Magazin mit der Headline "Abmahnungen Wie Anwälte Verkäufer abzocken", ich schaute nicht in das Heft und dachte, vielleicht was neues.
Falsch gedacht!
Der Artikel ist von einem ebay-Magazin-Redakteur und der Stern übernahm das ohne jegliche Änderung.
Steht groß (mit Titelblatt) dabei -> Gefunden im ... Ebay-Magazin, Ausgabe 3/2007

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 15:05
von Fortan
Frage an Rechtskundige:

Ist der folgende, bei Privatanbietern häufig zu lesende Hinweis rechtlich zulässig oder nicht:

"Ohne gesetzliche Gewährleistung, da Privatverkauf."


Antworten bitte möglichst mit Verweis auf die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen. Wie stellt sich die Klausel aus der Sicht der Haifische dar?

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 15:08
von der_Bonner
wenn Du Privatverkäufer bist, dann kannst Du nicht wegen UWG Verstößen abgemahnt werden. Insofern kannst Du es so schreiben. Besser:

"Verkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 15:26
von Kohagie
der_Bonner hat geschrieben:wenn Du Privatverkäufer bist, dann kannst Du nicht wegen UWG Verstößen abgemahnt werden. Insofern kannst Du es so schreiben. Besser:

"Verkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"
warum sollte dann da noch jemand kaufen?
Ich kaufe dort ein Buch und 20 Seiten fehlen und ich moniere das und er verweist auf seine Bedingung "ausschluß jeglicher Gewährleistung". Man kann alles übertreiben! Nur wundern sollte man sich dann nicht (mehr)!

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 15:28
von Kohagie
superbushy hat geschrieben:
Kohagie hat geschrieben:
superbushy hat geschrieben:Linktipp:
http://www.stern.de/computer-technik/in ... 07480.html
Quellenangabe
Steht in dem Sternartikel eine Quellenangabe?
Ich fand keine oder habe sie überlesen!

Ich las hier den Stern-Artikel und später dann kaufte ich das ebay Magazin mit der Headline "Abmahnungen Wie Anwälte Verkäufer abzocken", ich schaute nicht in das Heft und dachte, vielleicht was neues.
Falsch gedacht!
Der Artikel ist von einem ebay-Magazin-Redakteur und der Stern übernahm das ohne jegliche Änderung.
Steht groß (mit Titelblatt) dabei -> Gefunden im ... Ebay-Magazin, Ausgabe 3/2007
Ja, die Augen, das Alter, der Stress, Mann(!), ich habs wohl übersehen!

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:14
von bücher2001
Für alle Abgemahnten. Schaut mal auf die Seite abgemahnt.org. Interessante Seite und sehr kompetente Anwälte, auch wenn Ihr schon einen anderen habt. Ist sehr interessiert, da er den Abmahnern, das Leben schwer machen möchte.

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:15
von Vidya Venn
Yara hat geschrieben:
Vidya Venn hat geschrieben: Ja aber kann denn ein Gewerblicher nicht auch eine Kiste Bücher gewerblich statt privat ersteigern, die Kosten dafür absetzen und die Bücher einzeln reinsetzen?
Sicher. Dann hätte ja auch alles seine Richtigkeit im Gegensatz zu privatem Ankauf mit gewinnerzielender Absicht und zudem Unterbieten eine sich steuerlich und wettbewerbsrechtlich korrekt verhaltenden gewerblichen Person ... Darum ging's doch.

Yara
Ich verstehs nicht: ...mit gewinnerzielender Absicht und zudem Unterbieten eine sich steuerlich und wettbewerbsrechtlich korrekt ...
Was heißt das?
Außerdem : wieso hat ein privater käufer einen anderen - willst damit ja sagen günstigeren - Spielraum als ein gewerblich Anbietender?

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:15
von bücher2001
Für alle Abgemahnten. Schaut mal auf die Seite abgemahnt.org. Interessante Seite und sehr kompetente Anwälte, auch wenn Ihr schon einen anderen habt. Ist sehr interessiert, da er den Abmahnern, das Leben schwer machen möchte.

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 16:50
von Fortan
Schaut mal auf die Seite abgemahnt.org....

Das ist nur PR!

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 20:41
von jessikaxxl
warum sollte dann da noch jemand kaufen?
Ich kaufe dort ein Buch und 20 Seiten fehlen und ich moniere das und er verweist auf seine Bedingung "ausschluß jeglicher Gewährleistung". Man kann alles übertreiben! Nur wundern sollte man sich dann nicht (mehr)!
...der Ausschluß der Gewährleistung durch private Anbieter hat doch nichts damit zu tun, daß keine Ersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. Wenn in einem Buch eines privaten Verkäufers 20 Seiten fehlen, besteht in jedem Fall ein solcher Ersatzanspruch, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Ausnahme: Der Verkäufer hat auf den Mangel hingewiesen; dann aber hätte der Käufer mit und ohne Gewährleistungsklausel keine diesbezüglichen Ansprüche.

Verfasst: Di 22. Jan 2008, 23:49
von schenkelmeer
Kohagie hat geschrieben: warum sollte dann da noch jemand kaufen?
Ich kaufe dort ein Buch und 20 Seiten fehlen und ich moniere das und er verweist auf seine Bedingung "ausschluß jeglicher Gewährleistung". Man kann alles übertreiben! Nur wundern sollte man sich dann nicht (mehr)!
Kohagie, so frei ist die Marktwirtschaft noch nicht mal bei den Blaugelben(oder Gelbblauen?)...
Ich finde, du solltest als Kanzler kandidieren. Erst recht, seitdem 'eure' potentielle 'rin ja nun wieder Plakate klebt...

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 12:41
von Fortan
"Verkauf unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"
oder
"Ohne gesetzliche Gewährleistung, da Privatverkauf"
Das Beispiel von Kohagie trifft genau die Problematik des Sachverhalts. Kann man vertraglich die gesamte Sachmängelhaftung nach BGB im Voraus abbedingen, wie es die obigen Klauseln offensichtlich tun?

Oder stellen derartige Klauseln Verstöße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Paragraph 242 BGB) dar und sind von Anfang an nichtig (unwirksam) ?

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 13:17
von Yara
Fortan hat geschrieben: Das Beispiel von Kohagie trifft genau die Problematik des Sachverhalts. Kann man vertraglich die gesamte Sachmängelhaftung nach BGB im Voraus abbedingen, wie es die obigen Klauseln offensichtlich tun?

Oder stellen derartige Klauseln Verstöße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Paragraph 242 BGB) dar und sind von Anfang an nichtig (unwirksam) ?
...
jessikaxxl hat geschrieben: ...der Ausschluß der Gewährleistung durch private Anbieter hat doch nichts damit zu tun, daß keine Ersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. Wenn in einem Buch eines privaten Verkäufers 20 Seiten fehlen, besteht in jedem Fall ein solcher Ersatzanspruch, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Ausnahme: Der Verkäufer hat auf den Mangel hingewiesen; dann aber hätte der Käufer mit und ohne Gewährleistungsklausel keine diesbezüglichen Ansprüche.

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 14:15
von Fortan
YARA u. a.

Danke für den Hinweis! Meine Lesefertigkeit ist so gering ausgeprägt, dass mir der Beitrag glatt entgangen ist.

Wenn der Gewährleistung-Ausschluss von Anfang nichtig ist, greift die gesetzliche Regelung der Mängelhaftung des BGB ein mit den dort formulierten vertragsrechtlichen Ersatzansprüchen.

Das Ergebnis, lieber Yara, ist gleichlautend. Warum dann also erst solche Ausschluß-Klausel in das Angebot aufnehmen?