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Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 14:30
von Yara
Fortan hat geschrieben:Wenn der Gewährleistung-Ausschluss von Anfang nichtig ist, greift die gesetzliche Regelung der Mängelhaftung des BGB ein mit den dort formulierten vertragsrechtlichen Ersatzansprüchen.
Der Hinweis ist ja nicht nichtig. Er weist nur nochmal deutlich darauf hin, dass keine solchen Ansprüche bestehen, wie es gegenüber einem gewerblichen Anbieter der Fall wäre, z.B. Widerruf ohne Angabe von Gründen, z.B. weil der gekaufte Artikel einfach nicht gefällt oder man es sich anders überlegt hat.
Wenn dagegen Mängel (20 Seiten im Buch fehlen) verschwiegen werden, hat der Käufer natürlich den Anspruch auf Ersatz / Geld zurück, weil er besch... wurde.

Yara

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 15:01
von jessikaxxl
...wie Yara sagt, ist es:

Gewerblicher Anbieter: Gesetzlicher Gewährleistungsanspruch, der nicht wirksam abbedungen werden kann.

Privater Anbieter: Gesetzlicher Anspruch, der aber abbedungen werden kann.

Der Ausschluß der Gewährleistung entbindet den privaten Verkäufer natürlich nicht davon, daß der angebotene Artikel die offerierten Eigenschaften aufweisen muß. Auf bekannte und/oder offensichtliche Mängel muß natürlich hingewiesen werden. Tut der Verkäufer das nicht, haftet er - und zwar völlig gleichgültig, ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, oder nicht.

Beim gewerblichen Anbieter können Sachmängel natürlich ausgeschlossen werden, wenn sie als Teil des Angebots deklariert werden. Bietet der Händler eine Kaffeekanne an und beschriebt, daß der Henkel abgebrochen ist, kann der Käufer natürlich nicht wegen eines abgebrochenen Henkels Gewährleistungsrechte einfordern.

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 16:36
von antje
Muss ich analog zum Privatanbieter, der das ausschließen kann, eigentlich als Gewerblicher auch erwähnen, dass Gewährleistung besteht?? :?

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 16:59
von blokk
antje hat geschrieben:Muss ich analog zum Privatanbieter, der das ausschließen kann, eigentlich als Gewerblicher auch erwähnen, dass Gewährleistung besteht?? :?
Nein. Als Händler mußt du Gewährleistung bieten. Deshalb musst du das nicht hervorheben.

Aber mal was anderes. Die Gewährleistung von einem Jahr für gebrauchte Waren macht Sinn bei technischen Artikeln. Dass unsere Bücher ein Jahr halten sollen, ist damit sicher nicht gemeint. :wink:

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 21:16
von buecherprofi

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 21:18
von Yara
buecherprofi hat geschrieben:Mehr zu Abmahnung von RA C. K.

http://forums.prosperotechnologies.com/ ... 17.1&ctx=0
If you have reached this page, there has been an error. Please contact amazon to report this problem.

Verfasst: Mi 23. Jan 2008, 21:23
von buecherprofi
Eben ging der Link noch. :cry:

Der Beitrag ist zu finden im Amazon Forum unter Verkäuferstammtisch unter dem Titel Abmahnung von RA C. K.

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 08:12
von d_r_m_s
bei mir funktioniert der Link ... war wohl ein temporäres Problem ...

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 08:14
von schenkelmeer
buecherprofi hat geschrieben:Eben ging der Link noch. :cry:

Der Beitrag ist zu finden im Amazon Forum unter Verkäuferstammtisch unter dem Titel Abmahnung von RA C. K.
geht doch...

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 08:20
von schenkelmeer
buecherprofi hat geschrieben:Mehr zu Abmahnung von RA C. K.

http://forums.prosperotechnologies.com/ ... 17.1&ctx=0
Booklooker hat im 'neuen' Abmahnforum jetzt darum gebeten die Namen des Abmahners und seines Anwaltes nicht mehr zu nennen und den Forumsnamen geändert...

Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 02:17
von schenkelmeer

Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 18:06
von schenkelmeer
habe einigen 2008 Abgemahnten eine pm geschickt. Schaut mal rein.

Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 23:59
von bücherwurm03
warum nur einigen? :roll:

und eine userin von hier scheint sich ja tierisch zu freuen, dass hier bei booklooker abgemahnt wurde.

gut, dass es die blacklist gibt. :twisted:

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 03:19
von Yara
bücherwurm03 hat geschrieben:warum nur einigen? :roll:

und eine userin von hier scheint sich ja tierisch zu freuen, dass hier bei booklooker abgemahnt wurde.
Welche denn, und warum ?

Yara

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 10:08
von hanischu
bücherwurm03 hat geschrieben: und eine userin von hier scheint sich ja tierisch zu freuen, dass hier bei booklooker abgemahnt wurde.
Ich kann nicht erkennen, wer gemeint sein soll, aber ich denke, das ist eine ziemlich groteske Unterstellung. Soweit ich das sehe, sind einige der gewerblichen Anbieter gerade dabei, eine ganze Menge Hilfestellung zu leisten, damit Abmahner bei BL in Zukunft weniger erfolgreich sein werden. Es ist doch jedem freigestellt, wie diese Hinweise rezipiert werden.